Betreff
Überprüfung der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Walder Straße 21, hier: Eintragung in die Denkmalliste
Vorlage
WP 04-09 SV 60/048
Aktenzeichen
854-05-her
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Kenntnis von der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Walder Straße 21 in Hilden und beschließt seine Eintragung in die Denkmalliste.

 

 

 

(G. Scheib)

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Im Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellung B-Plan Nr.165 A wurde der Denkmalwert des Gebäudes Walder Straße 21 überprüft.

 

Am 14.09.2005 und 31.05.2006 fanden daraufhin gemeinsame eingehende Außenbesichtigungen des Gebäudes Walder Straße 21 mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege zur Überprüfung des Denkmalwertes gemäß §2 DSchG statt. Die Gebäudesubstanz im Inneren konnte noch nicht beurteilt werden, da der Eigentümer bislang nicht bereit war, einer Begehung durch die Denkmalbehörden zuzustimmen.

 

Das Gebäude Walder Straße 21 wurde mit Bescheid vom 04.07.2006 vorläufig in die Denkmalliste der Stadt Hilden eingetragen. Die vorläufige Unterschutzstellung läuft nach Ablauf von 6 Monaten aus, wenn innerhalb dieses Zeitraums nicht das Verfahren zur endgültigen Eintragung in die Denkmalliste eingeleitet wird.

 

Da für das Villengebäude Walder Straße 21 nach Auffassung des Landschaftsverbandes/Rheinisches Amt für Denkmalpflege die Tatbestandsvoraussetzungen zur Begründung des Denkmalwertes vorliegen, stellt  das Gebäude ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW dar und ist daher endgültig in die Denkmalliste einzutragen.

 

 

Die Beurteilung des Denkmalwertes der Gebäudesubstanz im Inneren hätte einer Begehung bedurft.

 

 

Die Begründung ist dem beigehefteten Auszug aus der Denkmalliste zu entnehmen.

 

 

 

(G. Scheib)