Erläuterungen zum
Antrag:
Seit
Jahren ist festzustellen, dass die Haushaltsplanentwürfe nur sehr sporadisch
Begründungen für Haushaltsansätze und allenfalls im Finanzhaushalt enthalten.
Dies entspricht nicht dem Gebot von Haushaltswahrheit und vor allem
Haushaltsklarheit. So ist es u.a. keine Seltenheit, dass bei gleichbleibender
Personalstärke in dem Produkt die angesetzten Personalkosten (Zeile 11) um
über 40 % steigen sollen, ohne dass hierfür eine Begründung erkennbar ist. Auch
die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen wird nicht begründet, sondern allenfalls
in ganzen Sätzen wiederholt. Dies
alles nötigt die Fraktionen zu Fragen in erheblichem Umfang, was nur
überflüssige Arbeit bei allen Beteiligten produziert. Mit diesem Antrag wird
auch eine Disziplinierung der budgetverantwortlichen Personen angestrebt, was
letztendlich zu einer kritischen Prüfung der Ausgaben und dadurch wiederum zu
Einsparungen führen soll. Dies trägt dem Gedanken der notwendigen
Haushaltskonsolidierung Rechnung. |
Der Rat der Stadt Hilden möge
nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließen: 1. Im Haushalt
2024 werden die Ausgabeansätze (Zeilen 11 – 17) aus den Zahlen des (vorläufigen)
Jahresabschluss des Jahres 2022 übernommen. Es sei denn, der angemeldete
Betrag (= Ansatz im Entwurf) ist niedriger; dann gilt dieser. 2. Für die
Jahre 2025 ff. werden Haushaltsanmeldungen der Fachämter nicht berücksichtigt, wenn und soweit sie für
Grund und Höhe keine nachvollziehbare Begründung enthalten, die den Einsatz von Steuergeldern in der begehrten
Höhe rechtfertigt. Soweit dies nach
Prüfung der Kämmerei der Fall ist, erfolgt die Übernahme dieser Begründungen
in den Haushaltsplanentwurf. Soweit
dies nicht der Fall ist, gelten die zuletzt festgestellten Jahresergebnisse insoweit weiter, es sei
denn, der angemeldete Betrag (= Ansatz im Entwurf)
ist niedriger; dann gilt dieser. |
Stellungnahme der
Verwaltung:
zu 1.
Übernahme der Ergebnisse des vorläufigen
Jahresabschlusses 2022 in den Haushalt 2024 für die Zeilen 11 - 17
Entsprechend der Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechtes sind die Erträge und Aufwendungen in ihrer voraussichtlich dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Höhe und die Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen. Soweit sie nicht errechenbar sind, sind sie sorgfältig zu schätzen.
Aus der Verfügung des Kämmerers zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2024 ergab sich für die Fachämter die Vorgabe, die Aufwendungen pro Produkt unter Einhaltung des Sparsamkeitsprinzips nur in der Höhe anzusetzen, in der sie für die Weiterführung der Aufgaben und zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen voraussichtlich notwendig sind, unter Berücksichtigung der Produktziele gemäß Haushaltsplan. Die Planwerte für die Aufwendungen sollten ausdrücklich keine Sicherheitszuschläge beinhalten, sondern nur die voraussichtlich erforderlichen Aufwandsermächtigungen.
In die Analyse der voraussichtlich notwendigen Aufwandsermächtigungen und der voraussichtlich anfallenden Erträge sollten auch die Plan-Ist-Abweichungen aus den abgeschlossenen Haushaltsjahren einbezogen werden und es sollte eine wirtschaftliche Aufgabenplanung zur Reduzierung der Aufwandsermächtigungen vorgesehen werden.
Insgesamt wird somit dem Grundsatz der sparsamen Haushaltswirtschaft Rechnung getragen.
Die Unterhaltungsaufwendungen und Ersatzbeschaffungen
für Festwerte wurden zentral vom Amt für Finanzservice in Abstimmung mit dem
Kämmerer geplant. Trotz Fokus auf die Sicherstellung einer langfristigen
Nutzung der kommunalen Infrastruktur wurde das Instandhaltungsbudget gegenüber
dem Jahr 2023 bereits um 1,2 Mio. € reduziert.
Die Personalaufwendungen wurden zentral auf Grundlage des fortgeschriebenen Stellenplans und der bisherigen Personalkostenentwicklungen geplant. Dabei wurde ein gegenüber den Vorjahren erneut erhöhter Vakanz-Abschlag von 5% abgezogen. Zusätzlich wurden für neue Planstellen ein weiterer Abschlag von 50 % mit Blick auf die Vorlaufzeit bei erstmaliger Besetzung von Planstellen berücksichtigt. In den Finanzplanungsjahren ab 2025 wurde lediglich eine prozentuale Steigerungsrate der Personalaufwendungen von 1,5 % eingepreist, diese liegt bereits unterhalb der durchschnittlichen Steigerungsraten in Vorjahren und preist insofern aufgabenkritische Maßnahmen und Prozessoptimierungen gegenüber dem Personalbestand 2024 ein.
Eine Übernahme der (vorläufigen) Ergebnisse des Jahres 2022 für die Zeilen 11 - 17 als Planansatz 2024 würde eine Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen wie Gesetzesänderungen, Aufgabenveränderungen, Tarifabschlüsse, Umsetzung von Gremienbeschlüssen, Preissteigerungen, Umsetzung der Auswirkungen des Kreishaushaltes etc. unmöglich machen.
Eine von den Erträgen losgelöste Betrachtung der Aufwendungen wäre darüber hinaus nicht sachgerecht, da in unzähligen Fällen ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (z. B. gebührenfinanzierte Aufwendungen, Gewerbesteuerumlage abhängig von Gewerbesteuer oder Aufwendungen, denen Zuwendungen oder Erstattungen gegenüberstehen).
Zur Abfederung möglicher Überzeichnungen der Haushaltsanmeldungen wurde bereits ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1% von der Summe der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bilanzielle Abschreibungen, Transferaufwendungen und von 2% von der Summe der sonstigen ordentliche Aufwendungen eingeplant (lt. Entwurf für 2024 = 1,64 Mio €; für 2025 = 1,71 Mio. €; für 2026 = 1,73 Mio. € und für 2027 = 1,75 Mio. €).
Die Aufgabenerfüllung der Stadt Hilden muss durch die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel gesichert sein. Eine Übernahme der Ergebnisse des (vorläufigen) Jahresabschlusses 2022 als Planansätze 2024 für die Zeilen 11 - 17 würde dem entgegenstehen.
zu 2.
Keine Berücksichtigung von Haushaltsanmeldungen
für die Jahre 2024 ff. ohne nachvollziehbare Begründungen und Übernahme der
Begründungen in den Haushaltsplanentwurf oder Übernahme des zuletzt
festgestellten Jahresergebnisses als Planansatz
Bezüglich der Übernahme von Jahresergebnissen aus festgestellten Jahresabschlüssen wird auf die Ausführungen zu 1. verwiesen.
Die Darstellung und der Aufbau des Haushaltsplanes der Stadt Hilden geht bereits über die gesetzlich vorgesehenen Mindestanforderungen hinaus. Zulässig wäre eine Darstellung auf Ebene der vorgeschriebenen 17 Produktbereiche. Der Hildener Haushaltsplan ist innerhalb der 17 Produktbereiche bereits in fast 100 Produkte aufgegliedert und bietet so ein hohes Maß an Tranzparenz. Die Pflege dieser Teilplanstruktur ist sehr aufwendig.
Alle wesentlichen Grundlagen und die Zielsetzung der Haushaltswirtschaft sind im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf dargestellt.
Die Übernahme zusätzlicher Begründungen und Davon-Ausweisungen in die einzelnen Produkte sind in der Finanzsoftware sehr pflegeintensiv und fehleranfällig, da jedes der rd. 100 Produkte separat bearbeitet und gedruckt werden muss und jede Änderung bei Zuordnungen von Geschäftsvorfällen zu Sachkonten und somit zu den Zeilen des Ergebnisplans je Produkt nachvollzogen werden muss. Der Einsatz der Standardeinstellungen und -berichte aus der Software ist dann nicht mehr möglich.
Insgesamt wäre ein höherer Einsatz von Personalkapazitäten für die Haushaltsplanung und ggf. ein früherer Beginn des Aufstellungsverfahrens für den Haushaltsplanentwurf erforderlich, um die in der Gemeindeordnung NRW geforderten Fristen einhalten zu können.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
keine
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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