Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 - 016 AfD Fraktion, Ansätze aus 2022
Vorlage
WP 20-25 SV 20/163
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Seit Jahren ist festzustellen, dass die Haushaltsplanentwürfe nur sehr sporadisch Begründungen für Haushaltsansätze und allenfalls im Finanzhaushalt enthalten. Dies entspricht nicht dem Gebot von Haushaltswahrheit und vor allem Haushaltsklarheit. So ist es u.a. keine Seltenheit, dass bei gleichbleibender Personalstärke in dem Produkt die angesetzten Personalkosten (Zeile 11) um über 40 % steigen sollen, ohne dass hierfür eine Begründung erkennbar ist.

Auch die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen wird nicht begründet, sondern allenfalls in ganzen Sätzen wiederholt.

Dies alles nötigt die Fraktionen zu Fragen in erheblichem Umfang, was nur überflüssige Arbeit bei allen Beteiligten produziert. Mit diesem Antrag wird auch eine Disziplinierung der budgetverantwortlichen Personen angestrebt, was letztendlich zu einer kritischen Prüfung der Ausgaben und dadurch wiederum zu Einsparungen führen soll. Dies trägt dem Gedanken der notwendigen Haushaltskonsolidierung Rechnung.

 


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließen:

 

1.  Im Haushalt 2024 werden die Ausgabeansätze (Zeilen 11 – 17) aus den Zahlen des         (vorläufigen) Jahresabschluss des Jahres 2022 übernommen. Es sei denn, der                 angemeldete Betrag (= Ansatz im Entwurf) ist niedriger; dann gilt dieser.

 

2.  Für die Jahre 2025 ff. werden Haushaltsanmeldungen der Fachämter nicht      berücksichtigt, wenn und soweit sie für Grund und Höhe keine nachvollziehbare Begründung      enthalten, die den Einsatz von Steuergeldern in der begehrten Höhe rechtfertigt. Soweit dies      nach Prüfung der Kämmerei der Fall ist, erfolgt die Übernahme dieser Begründungen in den      Haushaltsplanentwurf. Soweit dies nicht der Fall ist, gelten die zuletzt festgestellten      Jahresergebnisse insoweit weiter, es sei denn, der angemeldete Betrag (= Ansatz im      Entwurf) ist niedriger; dann gilt dieser.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

zu 1.

Übernahme der Ergebnisse des vorläufigen Jahresabschlusses 2022 in den Haushalt 2024 für die Zeilen 11 - 17

 

Entsprechend der Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechtes sind die Erträge und Aufwendungen in ihrer voraussichtlich dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Höhe und die Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen. Soweit sie nicht errechenbar sind, sind sie sorgfältig zu schätzen.

 

Aus der Verfügung des Kämmerers zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2024 ergab sich für die Fachämter die Vorgabe, die Aufwendungen pro Produkt unter Einhaltung des Sparsamkeitsprinzips nur in der Höhe anzusetzen, in der sie für die Weiterführung der Aufgaben und zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen voraussichtlich notwendig sind, unter Berücksichtigung der Produktziele gemäß Haushaltsplan. Die Planwerte für die Aufwendungen sollten ausdrücklich keine Sicherheitszuschläge beinhalten, sondern nur die voraussichtlich erforderlichen Aufwandsermächtigungen.

In die Analyse der voraussichtlich notwendigen Aufwandsermächtigungen und der voraussichtlich anfallenden Erträge sollten auch die Plan-Ist-Abweichungen aus den abgeschlossenen Haushaltsjahren einbezogen werden und es sollte eine wirtschaftliche Aufgabenplanung zur Reduzierung der Aufwandsermächtigungen vorgesehen werden.

Insgesamt wird somit dem Grundsatz der sparsamen Haushaltswirtschaft Rechnung getragen.

 

Die Unterhaltungsaufwendungen und Ersatzbeschaffungen für Festwerte wurden zentral vom Amt für Finanzservice in Abstimmung mit dem Kämmerer geplant. Trotz Fokus auf die Sicherstellung einer langfristigen Nutzung der kommunalen Infrastruktur wurde das Instandhaltungsbudget gegenüber dem Jahr 2023 bereits um 1,2 Mio. € reduziert.

 

Die Personalaufwendungen wurden zentral auf Grundlage des fortgeschriebenen Stellenplans und der bisherigen Personalkostenentwicklungen geplant. Dabei wurde ein gegenüber den Vorjahren erneut erhöhter Vakanz-Abschlag von 5% abgezogen. Zusätzlich wurden für neue Planstellen ein weiterer Abschlag von 50 % mit Blick auf die Vorlaufzeit bei erstmaliger Besetzung von Planstellen berücksichtigt. In den Finanzplanungsjahren ab 2025 wurde lediglich eine prozentuale Steigerungsrate der Personalaufwendungen von 1,5 % eingepreist, diese liegt bereits unterhalb der durchschnittlichen Steigerungsraten in Vorjahren und preist insofern aufgabenkritische Maßnahmen und Prozessoptimierungen gegenüber dem Personalbestand 2024 ein.

 

Eine Übernahme der (vorläufigen) Ergebnisse des Jahres 2022 für die Zeilen 11 - 17 als Planansatz 2024 würde eine Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen wie Gesetzesänderungen, Aufgabenveränderungen, Tarifabschlüsse, Umsetzung von Gremienbeschlüssen, Preissteigerungen, Umsetzung der Auswirkungen des Kreishaushaltes etc. unmöglich machen.

 

Eine von den Erträgen losgelöste Betrachtung der Aufwendungen wäre darüber hinaus nicht sachgerecht, da in unzähligen Fällen ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (z. B. gebührenfinanzierte Aufwendungen, Gewerbesteuerumlage abhängig von Gewerbesteuer oder Aufwendungen, denen Zuwendungen oder Erstattungen gegenüberstehen).

 

Zur Abfederung möglicher Überzeichnungen der Haushaltsanmeldungen wurde bereits ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1% von der Summe der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bilanzielle Abschreibungen, Transferaufwendungen und von 2% von der Summe der sonstigen ordentliche Aufwendungen eingeplant (lt. Entwurf für 2024 = 1,64 Mio €; für 2025 = 1,71 Mio. €; für 2026 = 1,73 Mio. € und für 2027 = 1,75 Mio. €).

 

Die Aufgabenerfüllung der Stadt Hilden muss durch die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel gesichert sein. Eine Übernahme der Ergebnisse des (vorläufigen) Jahresabschlusses 2022 als Planansätze 2024 für die Zeilen 11 - 17 würde dem entgegenstehen.

 

 

zu 2.

Keine Berücksichtigung von Haushaltsanmeldungen für die Jahre 2024 ff. ohne nachvollziehbare Begründungen und Übernahme der Begründungen in den Haushaltsplanentwurf oder Übernahme des zuletzt festgestellten Jahresergebnisses als Planansatz

 

Bezüglich der Übernahme von Jahresergebnissen aus festgestellten Jahresabschlüssen wird auf die Ausführungen zu 1. verwiesen.

 

Die Darstellung und der Aufbau des Haushaltsplanes der Stadt Hilden geht bereits über die gesetzlich vorgesehenen Mindestanforderungen hinaus. Zulässig wäre eine Darstellung auf Ebene der vorgeschriebenen 17 Produktbereiche. Der Hildener Haushaltsplan ist innerhalb der 17 Produktbereiche bereits in fast 100 Produkte aufgegliedert und bietet so ein hohes Maß an Tranzparenz. Die Pflege dieser Teilplanstruktur ist sehr aufwendig.

 

Alle wesentlichen Grundlagen und die Zielsetzung der Haushaltswirtschaft sind im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf dargestellt.

 

Die Übernahme zusätzlicher Begründungen und Davon-Ausweisungen in die einzelnen Produkte sind in der Finanzsoftware sehr pflegeintensiv und fehleranfällig, da jedes der rd. 100 Produkte separat bearbeitet und gedruckt werden muss und jede Änderung bei Zuordnungen von Geschäftsvorfällen zu Sachkonten und somit zu den Zeilen des Ergebnisplans je Produkt nachvollzogen werden muss. Der Einsatz der Standardeinstellungen und -berichte aus der Software ist dann nicht mehr möglich.

 

Insgesamt wäre ein höherer Einsatz von Personalkapazitäten für die Haushaltsplanung und ggf. ein früherer Beginn des Aufstellungsverfahrens für den Haushaltsplanentwurf erforderlich, um die in der Gemeindeordnung NRW geforderten Fristen einhalten zu können.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

keine

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger