Erläuterungen zum
Antrag:
Im Vordergrund
steht hier nicht die Einsparung des Mitgliedsbeitrages, obgleich die
angebotenen
Leistungen
(insbesondere Prozessvertretung) nicht abgerufen werden. Der AfD-Fraktion in
Hilden
geht es um die
Steigerung der Flexibilität bei der Zahlung von marktgerechten Vergütungen. Der
Fachkräftemangel
führt zu Wettbewerb bis hin zu Kannibalismus. Dem gilt es durch kreative
Entgeltmodelle
entgegen zu steuern. Solche sind allerdings nicht mit dem starren System des
Tarifrechts
kompatibel. Die Stadt Hilden sollte diese Fesseln abstreifen damit sie in der
Lage ist, in jedem Einzelfall marktgerechte Vergütungen zu zahlen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) befreit die Stadt Hilden von Auseinandersetzungen und dem Aufwand, die sich durch den selbstständigen Abschluss von Tarifverträgen (sog. Haustarifverträge) mit den Gewerkschaften ergeben. Durch die Tarifbindung besteht während der Laufzeit der Verbandstarifverträge die Friedenspflicht, d. h. Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Änderung lfd. Tarifverträge sind unzulässig.
Der selbstständige Abschluss von Haustarifverträgen würde nicht nur zu unüberschaubarem wiederkehrendem Verhandlungsaufwand sondern vor allem auch dazu führen, dass die Beschäftigung bei der Stadt Hilden für Mitarbeitende unattraktiver würde. Bewerber/innen geben immer wieder Rückmeldung, dass die Sicherheit des behördenübergreifenden Tarifvertrages ein Motiv darstellt, sich zu bewerben. Der Vorschlag aus dem Antrag, im Einzelfall marktgerechte Vergütung zu zahlen, würde zu einer Ungleichbehandlung anderer Mitarbeitenden führen, die einen erheblichen Motivationsverlust nach sich ziehen könnte. Auch steht mit Austritt aus dem KAV kein höheres Personalkostenbudget zur Verfügung, das eine abweichende Vergütung ermöglichen würde.
Der KAV informiert aktuell und umfassend über einschlägige arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Änderungen sowie über die Entwicklung der Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit durch Newsletter und Rechtsdienste des Verbandes. Jedes Mitglied hat Anspruch auf Beratung in Einzelfragen des Arbeits- und Tarifrechts, einschließlich Sozialversicherungs-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.
Bei Auseinandersetzungen vor den Gerichten der Arbeits-, Sozial- und (in Personalvertretungssachen) der Verwaltungsgerichtsbarkeit können sich die Mitglieder durch den Verband vertreten lassen.
Auch diese Leistungen einschließlich der Prozessvertretung im Einzelfall werden regelmäßig in Anspruch genommen.
Die finanziellen und auch die organisatorischen Auswirkungen, die sich aufgrund des oben beschriebenen wiederkehrenden Mehraufwandes sowie einer vom aktuellen Tarifvertrag abweichenden Vergütung ergäben, sind aktuell nicht abschätzbar.
gez. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
keine