Beschluss zur Umsetzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss,
die
vorgeschlagenen fünf Standorte im Stadtgebiet Hilden für Abstellplätze für
Lastenfahrräder im Jahr 2024 umzusetzen.
Die dafür
notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 95.000€ werden im Haushalt 2024 bereitgestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung am 25.01.2023 fasste der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig bei einer Enthaltung auf Basis der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/106 folgenden Beschluss:
„Der Stadtentwicklungsausschuss
nimmt das vorgestellte Konzept zur Einrichtung von fünf Abstellanlagen für
Lastenfahrräder zustimmend zur Kenntnis.
Er beauftragt die
Verwaltung, eine Detailplanung inklusive einer Kostenberechnung (inkl.
Folgekosten) zu erstellen und das Ergebnis dem Stadtentwicklungsausschuss
vorzulegen.“
Es wurden in der Vorlage folgende Standorte vorgestellt:
01. St.Konrad-Allee/Dagobertstraße
02. Nordmarkt
03. Bismarckstraße/Zufahrt Nove-Mesto-Platz
04. Warrington-Platz
05. Am Kronengarten (vor Hs.Nr.21)
Dementsprechend gäbe es jeweils eine Abstellanlage in Hilden-Nord und Hilden-Süd sowie drei Abstellanlagen im Innenstadtbereich.
[Hinweis: in der
gleichen Reihenfolge sind die Anlagen der Sitzungsvorlage beigefügt.]
Die Anlage an der Straße Am Kronengarten ist aus
Platzgründen ohne Überdachung vorgesehen; die Anlage am Warrington-Platz soll
zusätzlich mit einer Fahrradservice-Station ausgestattet werden. [Hinweis: Die Kosten dieser
Fahrradservice-Station sind hier nicht berücksichtigt; sie werden zusammen mit
den beiden übrigen Fahrradservice-Stationen für Bahnhof Hilden und Hilden Süd S
haushalterisch dargestellt.]
Die Ergebnisse der Detailplanung für die Abstellanlagen für Lastenfahrräder liegen nun vor und werden somit dem Stadtentwicklungsausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Hinsichtlich des Standortes am Warrington-Platz ist zu vermerken, dass die Sichtbarkeit des Warrington-Steines teilweise eingeschränkt wird (von der Robert-Gies-Straße aus). Außerdem wird die Bodenhülse für den alljährlichen Weihnachtsbaum überbaut. Ein neuer Standort (für einen „Weihnachtsbaum und die dazugehörige Bodenhülse“) ist nicht leicht zu finden.
Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Sitzbänke aus Beton werden nun für die Ausstattung der Lastenfahrradabstellplätze mit einer Sitzgelegenheit Bänke des in der Innenstadt verwendeten Standardtyps in der hierbei üblichen Standardfarbe „Eisenglimmer Grau“ verwendet. Die gleiche Farbe wird bei den Überdachungen zur Anwendung kommen.
Für die Überdachungen wird es voraussichtlich eine Ausschreibung geben. Bedingt durch die Ausschreibung werden die Abmessungen der einzelnen Bauteile je nach Anbieter variieren, so dass bei der Umsetzung leichte Abweichungen von den Planzeichnungen möglich sind.
Prüfung von Fördermöglichlkeiten
Es wurden seitens der Verwaltung die Möglichkeiten einer Förderung geprüft. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass vom Grundsatz her verschiedene Förderprogramme existieren, die auch den Bau von Abstellanlagen für Lastenfahrräder abdecken könnten.
Diese Programme sind allerdings vom Grundsatz her für größere Projekte gedacht und zudem stark überzeichnet.
Hinzu kommt die zeitliche Komponente: ein Förderantrag müsste je nach Programm bis zum 01.06.2024/30.06.2024 gestellt werden, eine Umsetzung wäre frühestens in 2025 denkbar (im Falle einer Förderzusage). -
Der Beschlussvorschlag ist daher so formuliert, dass der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2024 bereitstellt, damit die Planung dann auch umgesetzt werden kann.
Es handelt sich um geschätzte Bruttokosten von ca. 95.000€ für den Bau selbst und ca. 560€ jährlich für die Unterhaltung.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen und Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IU66250067 |
Errichtung von
Abstellanlagen für Lastenfahrräder |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
1201010010 / IU66250067 |
785200 |
Auszahlungen für
Baumaßnahmen |
94.500 |
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2024-2027 |
1201010010 |
Zeile 13 ER |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
560 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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entfällt |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (X) (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Jeder zusätzliche Aufwand für freiwillige Leistungen ohne Kompensation durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen sowie Förderzuwendungen verschlechtert die Haushaltssituation der Stadt Hilden und fordert Maßnahmen in Rahmen der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Gez. Stuhlträger |
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