Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 - Nr. 005 SPD Fraktion, Konzept Kindertagesstätten
Vorlage
WP 20-25 SV 40/015
Aktenzeichen
III/40
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Trotz der intensiven Bemühungen von Rat und Verwaltung in den letzten Jahren, stellt sich aufgrund vieler Faktoren die Lage der Hildener Kitas, insbesondere im Hinblick auf das Platzangebot und die Personalgewinnung/ -bindung, weiterhin als nicht zufriedenstellend dar.

Um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen, sollte die Verwaltung der Situation mit kreativen und im Zweifel auch „ungewöhnlichen“ Maßnahmen begegnen. Diese sollten zwingend in ein durchdachtes Gesamtkonzept eingebunden sein, um zu verhindern, dass viele kleinteilige Maßnahmen die Situation nicht noch komplexer gestalten, als sie sich ohnehin schon darstellt. Ein erster Fokus sollte dabei auf der Weiterbildung der ErzieherInnen liegen, um diesen eine kontinuierliche Entwicklungsperspektive zu bieten. Die Weiterbildungsmöglichkeiten sollten dabei alle möglichen Formen, wo möglich aber insbesondere auch digitale Angebote berücksichtigen. Auch im Bezug auf bauliche Anpassungen sollte ein Fokus darauf liegen, vorhandene Standorte nach Möglichkeit zu erweitern - beispielsweise durch (selbstverständlich inklusiv anzulegende) Aufstockung von Gebäuden.

Auch die Schaffung moderner Räumlichkeiten (sowohl Betreuungsräumlichkeiten als auch Teamräume für die ErzieherInnen) sollte in den Blick genommen werden, um ein attraktives Arbeitsumfeld für ErzieherInnen und ein angenehmes Alltagsumfeld für die Kinder zu schaffen. Dort wo möglich sollte auch die interkommunale Kooperation in Betracht gezogen werden, um Anstrengungen zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen.

 


Antragstext:

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion möge der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragen, ein Konzept „Moderne Kitas 2030“ für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Hildener Kindertagesstätten zu erstellen.

Hierbei sollen die Vorschläge der Verwaltung sowohl einen kurz- als auch mittel- und langfristigen Zeithorizont abdecken und sich insbesondere auf die Aspekte Weiterbildung, bauliche Anpassungen (Anbau, Ausbau und Aufstockung) sowie die Schaffung moderner Räumlichkeiten für ErzieherInnen und Kinder beziehen. Das zu erstellende Konzept sieht dabei ausdrücklich kurzfristige sowie auch mittel- und langfristige Ziele vor, die der zeitlichen Planung sowie der Priorisierung dienen sollen.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei Befürwortung des Antrages wird die Verwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeiten und es dem Ausschuss präsentieren. Ob ein Einbinden aller Kitaträger in Hilden möglich sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

 

Folgende Anmerkungen können zum Antrag aber schon gemacht werden:

 

Teil 1: Bauliches Konzept für die Erweiterung/Modernisierung der Kindertagesstätten

 

Die bedarfsweise Erweiterung vorhandener Standorte, beispielsweise durch inklusiv angelegte Aufstockung von Gebäuden, ist eine nachhaltige Möglichkeit neuen Raum zu schaffen, ohne Flächen zusätzlich zu versiegeln.

 

So wurde das Gebäude der Elbseeschule im mittleren Bereich aufgestockt, um zusätzliche Räume für Verwaltung, Förder- und Differenzierungsmaßnahmen zu schaffen. Im Zusammenhang mit der Außenverschattung, dem nachträglichen Einbau eines Aufzuges und der Erstellung der raumlufttechnischen Anlage (mit Fördermitteln des Bundes) konnte ein Schulgebäude geschaffen werden, das auch modernen Ansprüchen gerecht wird.

 

Im Rahmen von anstehenden Dachsanierungen wird ebenfalls regelmäßig geprüft, ob in dem betreffenden Gebäude zusätzlicher Raumbedarf besteht und eine Aufstockung technisch möglich ist.

 

Sofern an den bestehenden Kitas zusätzlicher Raumbedarf besteht, können Erweiterungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Kapazitäten und hinsichtlich der Finanzierbarkeit geprüft werden.

 

Selbstverständlich ist die kontinuierliche Modernisierung von Räumen im Rahmen von Möblierungskonzepten eine kontinuierliche Aufgabe und erfolgt auch heute schon regelmäßig gemeinsam mit den Kitaleitungen und Teams. Gerne können hier weitere Bedarfe abgefragt werden und ab dem Jahr 2025 dann mit zusätzlichen Mitteln in der Etataufstellung beantragt werden.

 

Teil 2 Weiterbildung/Fortbildung

 

Für die Kindertageseinrichtungen steht aktuell ein Etat von 46.000,00 € für Fortbildungen zur Verfügung. Auf den einzelnen Mitarbeitenden heruntergebrochen bedeutet dies einen pro-Kopf-Betrag von 450,00 €. Grundsätzlich ist dieser Betrag auskömmlich, aus Etatgründen erfolgte in den letzten Jahren keine Ablehnung von Fortbildungsmaßnahmen. Mitunter erlaubt die tatsächliche Personalbesetzung in den Häusern das Besuchen von Fortbildungsveranstaltungen nicht bzw. es wird erst gar keine Fortbildungsmaßnahme gebucht aus Solidarität zu den Mitarbeitenden, die die Abwesenheit dann auffangen müssen.

 

gez.

In Vertretung

 

Sönke Eichner

1. Beigeordneter

 

 

Klimarelevanz:

Keine.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024

4011000020

541200

Aufw. F. Aus- u. Fortbildung, Umschulung

46.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer