Betreff
Änderung der Friedhofsgebührensatzung (31. Nachtrag) und Gebührenkalkulation für das Jahr 2024
Vorlage
WP 20-25 SV 68/041
Aktenzeichen
IV/68-waw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Friedhöfe für das Jahr 2024 und beschließt den folgenden Nachtrag zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996:

 

 

31. Nachtrag vom ______________ zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996

 

Aufgrund von § 4 des Bestattungsgesetzes NRW und § 7 Abs. 2 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 12.12.2023 folgende Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (31. Nachtrag) beschlossen:

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung vom 20.06.1996 für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) wird wie folgt geändert:

 

Der gemäß § 1 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung zu dieser Satzung gehörende Gebührentarif erhält folgende Fassung:

 

 

 

 

Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden vom 20.06.1996

 

Tarif-

stelle/Nr.

Gegenstand

Gebühr €

Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstellen

1

Reihen- u. Wahlgräber

1.1

Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit)

155

 

1.1.2

anonyme Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten

5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit)

155

1.1.3

Sternenkinder

85

1.2

Reihengräber für Personen über 5 Jahre (20 Jahre Ruhezeit)

184

1.2.2

anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

(20 Jahre Ruhezeit)

184

1.3

Wahlgräber - je Stelle - (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.043

1.4

Wahlgräber als Tiefengräber (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.402

1.5

Nachträgliche Herrichtung einer Wahlgrabstelle als Tiefengrab

für jedes Jahr der Ruhefrist (aufgerundet auf volle Jahre) 1/60 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.4

1.6

Pflegefreie Reihengräber ab vollendetem 5. Lebensjahr (20 Jahre Ruhezeit)

 979

2

Urnengräber

2.1.1

Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

176

2.1.2

anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

176

2.2

Urnenwahlgräber (30 Jahre Nutzungsrecht)

585

2.3

Aschestreufeld (20 Jahre Ruhezeit)

482

2.4

Baumbestattungen (20 Jahre Ruhezeit)

518

2.5

Baumbestattungen (30 Jahre Nutzungsrecht)

701

2.6

Urnenwand (20 Jahre Ruhezeit)

1.498

2.7

Urnenwand (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.749

2.8

Urnenerdkammer (20 Jahre Ruhezeit)

1.325

2.9

Urnenerdkammer (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.575

2.10

Begräbniswald

657

2.11

Urnenhof NF (20 Jahre Ruhezeit)

1.668

2.12

Urnenhof NF (30 Jahre Nutzungszeit)

1.872

 

3

 

Sonstige Erwerbskosten

3.1

Wiedererwerb

die jeweils volle Gebühr nach Tarifstelle 1

3.2

Verlängerung des Nutzungsrechts

Unter Beachtung der Ruhezeit (§ 10 der Friedhofssatzung) für jedes Jahr der Verlängerung (aufgerundet auf volle Jahre) 1/30 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.3, 1.4, 2.2, 2.5, 2.7 oder 2.9

3.3

entfällt

 

3.4

entfällt

 

4

Grabbereitung:

(Eingeschlossen sind Grabanfertigung, Grabausschmückung, Grabschließung und Kranzüberführung)

4.1

Reihengräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber

124

4.1.1

Anonyme Reihengräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber

124

4.1.2

Sternenkinder

41

4.2

Reihengräber für Personen über 5 Jahre

471

4.2.1

Anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

471

4.3

Wahlgräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber - auch bei Anfertigung eines Tiefengrabes

124

4.4

Wahlgräber für Personen über 5 Jahre

558

4.4.1

Wahlgräber für Personen über 5 Jahre-Sondergröße

759

4.5

Wahlgräber für Personen über 5 Jahre als Tiefengrab

759

4.6

Urnen-Reihengräber

224

4.6.1

Anonyme Urnen-Reihengräber

258

4.7

Urnen-Wahlgräber

291

4.7.1

Baumbestattungen

158

4.7.2

Urnenwand

91

4.7.3

Urnenerdkammer

91

4.7.4

Begräbniswald

224

4.7.5

Urnenhof NF

91

4.8

Für Aschebeisetzungen in für Erdbestattungen bestimmte Wahlgräber

291

 

4.10

Tieferlegung von Gebeinen bei nachträglicher Herrichtung einer Wahlgrabstätte als Tiefengrab

Gebühr nach Tarif-Nr. 5.2, 4.11 jeweils in voller Höhe und Gebühr nach
Tarif-Nr.1.5

4.11

Zwei gleichzeitige Sargbeisetzungen in einem Tiefengrab

Gebühr nach Tarif-Nr. 4.5

 

5

 

Ausgrabungen / Umbettungen

5.1

Kinder bis zum vollend. 5. Lebensjahr vor Ablauf der Ruhezeit

1.148

5.2

Personen über 5 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit

3.445

5.3

Kinder bis zum vollend. 5. Lebensjahr nach Ablauf der Ruhezeit

718

5.4

Personen über 5 Jahre nach Ablauf der Ruhezeit

737

5.5

Urnen

577

5.6

Wiederbeisetzung auf Friedhöfen der Stadt Hilden

In den Gebühren sind die Kosten für Gebeinsärge und für an Grabanlagen entstehende Schäden sowie Gestellung von Hilfskräften nicht enthalten.

Gebühr nach Tarif-St. 4

6

Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen jeglicher Art

6.1

Reihengräber

stehende Grabmale (15 Jahre)

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

stehende Grabmale (20 Jahre)

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

liegende Grabmale

(ohne Standfestigkeitsprüfung)

 

40

 

45

 

25

6.2

Wahlgräber

stehende Grabmale

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

liegende Grabmale

(ohne Standfestigkeitsprüfung)

 

55

 

25

6.3

Genehmigungen von Einfassungen im alten Teil des Stadtfriedhofes

25

7

Sonstige Gebühren

7.1

Umschreibung des Nutzungsrechts

25

7.2

Genehmigung zum Befahren der Friedhöfe mit Privat - PKW

25

7.3

Benutzung der Leichenzelle

(Beinhaltet die Nutzung der Leichenzelle für bis zu 10 Tagen.)

353

7.4

Benutzung und Ausschmückung der Trauerhalle

309

7.5

Abräumen Wahlgrabstelle

 

 

- 1. Stelle

293

 

- jede weitere Stelle

185

 

- Urnengräber

209

7.6

entfällt

 

 

 

 

7.7

Sonderreinigung Leichenzelle

227

8

Unterhaltung von Grabstellen

8.1

Unterhaltung anonymer Begräbnisstätten

 

8.1.1

Anonyme Reihengräber bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

(15 Jahre Ruhezeit)

359

8.1.2

Anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

(20 Jahre Ruhezeit)

478

8.1.3

Anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

239

8.1.4

Sternenkinder

102

8.2

Unterhaltung bei Rückgabe des Nutzungsrechtes bis zum Ablauf der Ruhefrist € / Jahr.

Die Jahresgebühr zu Ziffer 8.2.1, 8.2.2 und 8.2.3 kann bis zum Ablauf der Ruhefrist vom Nutzungsberechtigten abgelöst werden.

Der Betrag ist jeweils für das gesamte Jahr zu zahlen.

8.2.1

Wahlgrab - je Stelle

72

8.2.2

Reihengrab

72

8.2.3

Urnenreihengrab / Urnenwahlgrab

48

8.3

Unterhaltung pflegefreier Grabstätten

8.3.1

Pflegefreies Reihengrab

837

8.3.2

Aschestreufeld

396

8.3.3.1

Baumbestattungen (20 Jahre)

573

8.3.3.2

Baumbestattungen (30 Jahre)

859

8.3.4.1

Urnenwand (20 Jahre )

877

8.3.4.2

Urnenwand (30 Jahre)

1.316

8.3.5.1

Urnenerdkammer (20 Jahre)

1.367

8.3.5.2

Urnenerdkammer (30 Jahre)

2.050

8.3.6

Begräbniswald (30 Jahre)

636

8.3.7.1

Urnenhof NF (20 Jahre)

1.263

8.3.7.2

Urnenhof NF (30 Jahre)

1.895

9.

Nicht im Gebührentarif aufgeführte Bestattungsleistungen werden entsprechend dem Aufwand (Stundendurchschnittswert) berechnet.

 

10.

Eine darüber hinausgehende Gebührenerhebung nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt.

 

 

 

§2

 

Diese Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

I. Gebührenkalkulation 2024

 

Die Gebührenkalkulation für die Friedhöfe der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2023 ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial und Planwerten gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) aufgestellt.
Die Einzelansätze sind in der beigefügten Kalkulation erläutert.

 

1.    Ergebnisse aus Vorjahren:

 

Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund leicht gestiegener Beerdigungszahlen in den letzten Jahren sind die Gebühreneinnahmen entsprechend gestiegen. Der hauptsächliche Anteil jedoch an den zu verzeichnenden überschüssigen Einnahmen deklariert sich aus einer fehlerhaften Zuordnung bzw. der bisher nicht auf die Aufwandskosten umverteilten Einnahmen aus den Unterhaltungsgebühren der in den letzten Jahren neu dazugekommenen sog. „pflegefreien“ Grabarten. Dieser Fehler wurde bereits für die Gebührenkalkulation 2023 behoben. Dadurch sind zum Teil signifikante Differenzen in den unterschiedlichen Gebühren entstanden die sich auch auf die Folgejahre auswirken. Durch Aufschieben der zurückzuführenden Überdeckungen (innnerhalb des zulässigen Zeitraums) konnte teilweise weiterreichenden Schwankungen entgegengewirkt werden. Bis zur kompleten Zurückführung der Überschüsse werden dennoch die Gebühren im Gesamtausmaß gesenkt.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2020 schloss seinerzeit mit einer Überdeckung in Höhe von insgesamt +232.281 € ab. Hiervon sind bereits 154.854 € in den Gebührenrechnungen 2022 und 2023 gebührenmindernd berücksichtigt worden. Der verbleibende Betrag in Höhe von +77.427 € soll nun gebührenmindernd in die Gebührenkalkulation für 2024 eingerechnet werden. Durch die Anrechnung in den Berechnungen 2022 bis 2024 wird die Überdeckung vollständig gemäß den rechtlichen Vorschriften dem Gebührenzahler zurückgegeben".

 

Die Betriebskostenabrechnung 2021 schloss seinerzeit mit einer Überdeckung in Höhe von insgesamt +275.955 € ab. Hiervon sind bereits 91.985 € gebührenmindernd in die Gebührenkalkulation 2023 eingerechnet worden. In die Gebührenkalkulation 2024 soll der Betrag in Höhe von +91.985 € gebührenmindernd eingerechnet werden. Der dann noch anstehende Betrag von +91.985 € soll im nächsten Jahr berücksichtigt werden, damit die Überdeckung gemäß den rechtlichen Vorgaben bis 2025 ausgeglichen ist.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2022 schloss mit einer Überdeckung in Höhe von insgesamt +248.538 € ab. Auch dieser Betrag muss bis Ende 2026 (vier Jahre nach Kalkulationszeitraum 2022) ausgeglichen werden. Deshalb wird dieser Betrag als gebührenmindernd in die Gebührenkalkulationen 2024 mit +88.721 €, 2025 mit +79.909 € und 2026 mit +79.908 € eingerechnet.

 

Aus den Betriebsabschlüssen der Vorjahre ist somit für das Jahr 2024 eine anteilige Überdeckung von insgesamt 258.133 € zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

2.    Kurze Übersicht der Einzelansätze

 

GeKa2023

GeKa2024

% Anteil

Differenz

I. Kosten

 

 

 

%

Personalaufwendungen

934.047 €

994.554 €

44,97%

60.507 €

6,48%

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

201.866 €

201.949 €

9,13%

83 €

0,04%

*Afa+Zinsen

296.853 €

390.897 €

17,68%

94.044 €

31,68%

Interne Leistungsbeziehenungen

501.306 €

624.125 €

28,22%

122.819 €

24,50%

Zwischensumme

1.985.073 €

2.211.526 €

 

226.452 €

11,41%

abzgl. Neutralisierter Betrag

- 199.893 €

- 275.667 €

 

 

 

Summe der Kosten

1.785.180 €

1.935.859 €

 

150.679 €

8,44%

II. Erlöse

 

 

 

 

 

Verwaltungsgeb. inkl. Tarif 7.1

11.500 €

11.500 €

1,44%

0 €

0,00%

Ersätze (Grabeinfassungen)

42.105 €

45.500 €

5,71%

3.395 €

8,06%

Erstattungen Abfallbeseitigung

650 €

650 €

0,08%

0 €

0,00%

Anrechnung öffentl. Interesse

450.938 €

481.284 €

60,38%

30.345 €

6,73%

anteil. Ergebnisse aus Vorjahren

100.000 €

258.133 €

32,39%

158.133 €

158,13%

Summe der Erlöse

605.193 €

797.067 €

 

191.873 €

31,70%

 

*Der enorme Anstieg "Afa+Zinsen" resultiert aus der Hochindizierung des Buchwertes von Gebäuden auf den Friedhöfen, vorallem der Trauerhallen.

 

 

Den größten Kostenblock stellen die Personalaufwendungen dar. Neben den direkten Personalaufwendungen gehören hierzu auch erhebliche Anteile der „Internen Leistungsbeziehungen“ Personalaufwendungen anderer Bereiche (z.B. Personalservice, BPA, IT). Diese Aufwendungen werden über die Gebühreneinnahmen refinanziert.

 

 

 

 

II. Änderung der Gebührensatzung

 

Im Beschlussvorschlag ist der Entwurf des 31. Nachtrags zur Friedhofsgebührensatzung enthalten.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den 31. Nachtrag in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130601

Bestattungswesen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die sich aus der Gebührenkalkulation ergebenden Änderungen zum Haushaltsplanentwurf sind in der Liste der Änderungsvorschläge der Verwaltung enthalten.

 

Gez. Stuhlträger