Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung
im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung nimmt der Rat der Stadt Hilden
Kenntnis von der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Friedhöfe für das Jahr
2024 und beschließt den folgenden Nachtrag zur Gebührensatzung für die
Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996:
31. Nachtrag vom ______________ zur
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom
20.06.1996
Aufgrund von § 4 des
Bestattungsgesetzes NRW und § 7 Abs. 2 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f
der Gemeindeordnung NRW in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt
Hilden in seiner Sitzung am 12.12.2023 folgende Änderung der Gebührensatzung
für die Friedhöfe der Stadt Hilden (31. Nachtrag) beschlossen:
§ 1
Die
Gebührensatzung vom 20.06.1996 für die Friedhöfe der Stadt Hilden
(Friedhofsgebührensatzung) wird wie folgt geändert:
Der gemäß § 1
Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung zu dieser Satzung gehörende Gebührentarif
erhält folgende Fassung:
Gebührentarif zur Gebührensatzung für
die Friedhöfe der Stadt Hilden vom 20.06.1996
Tarif- stelle/Nr. |
Gegenstand |
Gebühr € |
Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstellen |
||
1 |
Reihen- u. Wahlgräber |
|
1.1 |
Reihengräber für Kinder bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit) |
155 |
1.1.2 |
anonyme Reihengräber für Kinder bis
zum vollendeten 5. Lebensjahr - Kindergräber (15
Jahre Ruhezeit) |
155 |
1.1.3 |
Sternenkinder |
85 |
1.2 |
Reihengräber für Personen über 5
Jahre (20 Jahre Ruhezeit) |
184 |
1.2.2 |
anonyme Reihengräber für Personen
über 5 Jahre (20 Jahre Ruhezeit) |
184 |
1.3 |
Wahlgräber - je Stelle - (30 Jahre
Nutzungsrecht) |
1.043 |
1.4 |
Wahlgräber als Tiefengräber (30
Jahre Nutzungsrecht) |
1.402 |
1.5 |
Nachträgliche Herrichtung einer
Wahlgrabstelle als Tiefengrab |
für jedes Jahr der Ruhefrist
(aufgerundet auf volle Jahre) 1/60 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.4 |
1.6 |
Pflegefreie Reihengräber ab
vollendetem 5. Lebensjahr (20 Jahre Ruhezeit) |
979 |
2 |
Urnengräber |
|
2.1.1 |
Urnenreihengräber (20 Jahre
Ruhezeit) |
176 |
2.1.2 |
anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre
Ruhezeit) |
176 |
2.2 |
Urnenwahlgräber (30 Jahre
Nutzungsrecht) |
585 |
2.3 |
Aschestreufeld (20 Jahre Ruhezeit) |
482 |
2.4 |
Baumbestattungen (20 Jahre Ruhezeit) |
518 |
2.5 |
Baumbestattungen (30 Jahre
Nutzungsrecht) |
701 |
2.6 |
Urnenwand (20 Jahre Ruhezeit) |
1.498 |
2.7 |
Urnenwand (30 Jahre Nutzungsrecht) |
1.749 |
2.8 |
Urnenerdkammer (20 Jahre Ruhezeit) |
1.325 |
2.9 |
Urnenerdkammer (30 Jahre
Nutzungsrecht) |
1.575 |
2.10 |
Begräbniswald |
657 |
2.11 |
Urnenhof NF (20 Jahre Ruhezeit) |
1.668 |
2.12 |
Urnenhof NF (30 Jahre Nutzungszeit) |
1.872 |
3 |
Sonstige Erwerbskosten |
|
3.1 |
Wiedererwerb |
die jeweils volle Gebühr nach
Tarifstelle 1 |
3.2 |
Verlängerung des Nutzungsrechts |
Unter Beachtung der Ruhezeit (§ 10
der Friedhofssatzung) für jedes Jahr der Verlängerung (aufgerundet auf volle
Jahre) 1/30 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.3, 1.4, 2.2, 2.5, 2.7 oder 2.9 |
3.3 |
entfällt |
|
3.4 |
entfällt |
|
4 |
Grabbereitung: (Eingeschlossen sind Grabanfertigung,
Grabausschmückung, Grabschließung und Kranzüberführung) |
|
4.1 |
Reihengräber für Kinder bis zum
vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber |
124 |
4.1.1 |
Anonyme Reihengräber für Kinder bis
zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber |
124 |
4.1.2 |
Sternenkinder |
41 |
4.2 |
Reihengräber für Personen über 5
Jahre |
471 |
4.2.1 |
Anonyme Reihengräber für Personen
über 5 Jahre |
471 |
4.3 |
Wahlgräber für Kinder bis zum
vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber - auch bei Anfertigung eines
Tiefengrabes |
124 |
4.4 |
Wahlgräber für Personen über 5 Jahre |
558 |
4.4.1 |
Wahlgräber für Personen über 5
Jahre-Sondergröße |
759 |
4.5 |
Wahlgräber für Personen über 5 Jahre
als Tiefengrab |
759 |
4.6 |
Urnen-Reihengräber |
224 |
4.6.1 |
Anonyme Urnen-Reihengräber |
258 |
4.7 |
Urnen-Wahlgräber |
291 |
4.7.1 |
Baumbestattungen |
158 |
4.7.2 |
Urnenwand |
91 |
4.7.3 |
Urnenerdkammer |
91 |
4.7.4 |
Begräbniswald |
224 |
4.7.5 |
Urnenhof NF |
91 |
4.8 |
Für Aschebeisetzungen in für
Erdbestattungen bestimmte Wahlgräber |
291 |
4.10 |
Tieferlegung von Gebeinen bei
nachträglicher Herrichtung einer Wahlgrabstätte als Tiefengrab |
Gebühr nach Tarif-Nr. 5.2, 4.11
jeweils in voller Höhe und Gebühr nach |
4.11 |
Zwei gleichzeitige Sargbeisetzungen
in einem Tiefengrab |
Gebühr nach Tarif-Nr. 4.5 |
5 |
Ausgrabungen / Umbettungen |
|
5.1 |
Kinder bis zum vollend. 5.
Lebensjahr vor Ablauf der Ruhezeit |
1.148 |
5.2 |
Personen über 5 Jahre vor Ablauf der
Ruhezeit |
3.445 |
5.3 |
Kinder bis zum vollend. 5.
Lebensjahr nach Ablauf der Ruhezeit |
718 |
5.4 |
Personen über 5 Jahre nach Ablauf
der Ruhezeit |
737 |
5.5 |
Urnen |
577 |
5.6 |
Wiederbeisetzung auf Friedhöfen der
Stadt Hilden In den Gebühren sind die Kosten für
Gebeinsärge und für an Grabanlagen entstehende Schäden sowie Gestellung von
Hilfskräften nicht enthalten. |
Gebühr nach Tarif-St. 4 |
6 |
Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen jeglicher Art |
|
6.1 |
Reihengräber stehende Grabmale (15 Jahre) (incl. Standfestigkeitsprüfung) stehende Grabmale (20 Jahre) (incl. Standfestigkeitsprüfung) liegende Grabmale (ohne Standfestigkeitsprüfung) |
40 45 25 |
6.2 |
Wahlgräber stehende Grabmale (incl. Standfestigkeitsprüfung) liegende Grabmale (ohne Standfestigkeitsprüfung) |
55 25 |
6.3 |
Genehmigungen von Einfassungen im
alten Teil des Stadtfriedhofes |
25 |
7 |
Sonstige Gebühren |
|
7.1 |
Umschreibung des Nutzungsrechts |
25 |
7.2 |
Genehmigung zum Befahren der
Friedhöfe mit Privat - PKW |
25 |
7.3 |
Benutzung der Leichenzelle (Beinhaltet die Nutzung der
Leichenzelle für bis zu 10 Tagen.) |
353 |
7.4 |
Benutzung und Ausschmückung der
Trauerhalle |
309 |
7.5 |
Abräumen Wahlgrabstelle |
|
|
- 1. Stelle |
293 |
|
- jede weitere Stelle |
185 |
|
- Urnengräber |
209 |
7.6 |
entfällt |
|
|
|
|
7.7 |
Sonderreinigung Leichenzelle |
227 |
8 |
Unterhaltung von Grabstellen |
|
8.1 |
Unterhaltung anonymer
Begräbnisstätten |
|
8.1.1 |
Anonyme Reihengräber bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr (15 Jahre Ruhezeit) |
359 |
8.1.2 |
Anonyme Reihengräber für Personen
über 5 Jahre (20 Jahre Ruhezeit) |
478 |
8.1.3 |
Anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre
Ruhezeit) |
239 |
8.1.4 |
Sternenkinder |
102 |
8.2 |
Unterhaltung bei Rückgabe des
Nutzungsrechtes bis zum Ablauf der Ruhefrist € / Jahr. Die Jahresgebühr zu Ziffer 8.2.1,
8.2.2 und 8.2.3 kann bis zum Ablauf der Ruhefrist vom Nutzungsberechtigten
abgelöst werden. Der Betrag ist jeweils für das
gesamte Jahr zu zahlen. |
|
8.2.1 |
Wahlgrab - je Stelle |
72 |
8.2.2 |
Reihengrab |
72 |
8.2.3 |
Urnenreihengrab / Urnenwahlgrab |
48 |
8.3 |
Unterhaltung pflegefreier Grabstätten |
|
8.3.1 |
Pflegefreies Reihengrab |
837 |
8.3.2 |
Aschestreufeld |
396 |
8.3.3.1 |
Baumbestattungen (20 Jahre) |
573 |
8.3.3.2 |
Baumbestattungen (30 Jahre) |
859 |
8.3.4.1 |
Urnenwand (20 Jahre ) |
877 |
8.3.4.2 |
Urnenwand (30 Jahre) |
1.316 |
8.3.5.1 |
Urnenerdkammer (20 Jahre) |
1.367 |
8.3.5.2 |
Urnenerdkammer (30 Jahre) |
2.050 |
8.3.6 |
Begräbniswald (30 Jahre) |
636 |
8.3.7.1 |
Urnenhof NF (20 Jahre) |
1.263 |
8.3.7.2 |
Urnenhof NF (30 Jahre) |
1.895 |
9. |
Nicht im Gebührentarif aufgeführte
Bestattungsleistungen werden entsprechend dem Aufwand
(Stundendurchschnittswert) berechnet. |
|
10. |
Eine darüber hinausgehende
Gebührenerhebung nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden
in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt. |
|
§2
Diese Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt am 1.
Januar 2024 in Kraft.
Erläuterungen und Begründungen:
I. Gebührenkalkulation 2024
Die
Gebührenkalkulation für die Friedhöfe der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr
2023 ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial und Planwerten gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) aufgestellt.
Die Einzelansätze sind in der beigefügten Kalkulation erläutert.
1. Ergebnisse
aus Vorjahren:
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund leicht gestiegener Beerdigungszahlen in den letzten Jahren sind die Gebühreneinnahmen entsprechend gestiegen. Der hauptsächliche Anteil jedoch an den zu verzeichnenden überschüssigen Einnahmen deklariert sich aus einer fehlerhaften Zuordnung bzw. der bisher nicht auf die Aufwandskosten umverteilten Einnahmen aus den Unterhaltungsgebühren der in den letzten Jahren neu dazugekommenen sog. „pflegefreien“ Grabarten. Dieser Fehler wurde bereits für die Gebührenkalkulation 2023 behoben. Dadurch sind zum Teil signifikante Differenzen in den unterschiedlichen Gebühren entstanden die sich auch auf die Folgejahre auswirken. Durch Aufschieben der zurückzuführenden Überdeckungen (innnerhalb des zulässigen Zeitraums) konnte teilweise weiterreichenden Schwankungen entgegengewirkt werden. Bis zur kompleten Zurückführung der Überschüsse werden dennoch die Gebühren im Gesamtausmaß gesenkt.
Die Betriebskostenabrechnung 2020 schloss seinerzeit mit einer Überdeckung in Höhe von insgesamt +232.281 € ab. Hiervon sind bereits 154.854 € in den Gebührenrechnungen 2022 und 2023 gebührenmindernd berücksichtigt worden. Der verbleibende Betrag in Höhe von +77.427 € soll nun gebührenmindernd in die Gebührenkalkulation für 2024 eingerechnet werden. Durch die Anrechnung in den Berechnungen 2022 bis 2024 wird die Überdeckung vollständig gemäß den rechtlichen Vorschriften dem Gebührenzahler zurückgegeben".
Die Betriebskostenabrechnung 2021 schloss seinerzeit mit einer Überdeckung in Höhe von insgesamt +275.955 € ab. Hiervon sind bereits 91.985 € gebührenmindernd in die Gebührenkalkulation 2023 eingerechnet worden. In die Gebührenkalkulation 2024 soll der Betrag in Höhe von +91.985 € gebührenmindernd eingerechnet werden. Der dann noch anstehende Betrag von +91.985 € soll im nächsten Jahr berücksichtigt werden, damit die Überdeckung gemäß den rechtlichen Vorgaben bis 2025 ausgeglichen ist.
Die Betriebskostenabrechnung 2022 schloss mit einer Überdeckung in Höhe von insgesamt +248.538 € ab. Auch dieser Betrag muss bis Ende 2026 (vier Jahre nach Kalkulationszeitraum 2022) ausgeglichen werden. Deshalb wird dieser Betrag als gebührenmindernd in die Gebührenkalkulationen 2024 mit +88.721 €, 2025 mit +79.909 € und 2026 mit +79.908 € eingerechnet.
Aus den Betriebsabschlüssen der Vorjahre ist somit für das Jahr 2024 eine anteilige Überdeckung von insgesamt 258.133 € zu berücksichtigen.
2. Kurze Übersicht der Einzelansätze
GeKa2023 |
GeKa2024 |
% Anteil |
Differenz |
||
I.
Kosten |
|
|
|
€ |
% |
Personalaufwendungen |
934.047 € |
994.554 € |
44,97% |
60.507 € |
6,48% |
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen |
201.866 € |
201.949 € |
9,13% |
83 € |
0,04% |
*Afa+Zinsen |
296.853 € |
390.897 € |
17,68% |
94.044 € |
31,68% |
Interne
Leistungsbeziehenungen |
501.306 € |
624.125 € |
28,22% |
122.819 € |
24,50% |
Zwischensumme |
1.985.073 € |
2.211.526 € |
|
226.452 € |
11,41% |
abzgl.
Neutralisierter Betrag |
- 199.893 € |
- 275.667 € |
|
|
|
Summe der Kosten |
1.785.180 € |
1.935.859 € |
|
150.679 € |
8,44% |
II.
Erlöse |
|
|
|
|
|
Verwaltungsgeb.
inkl. Tarif 7.1 |
11.500 € |
11.500 € |
1,44% |
0 € |
0,00% |
Ersätze
(Grabeinfassungen) |
42.105 € |
45.500 € |
5,71% |
3.395 € |
8,06% |
Erstattungen
Abfallbeseitigung |
650 € |
650 € |
0,08% |
0 € |
0,00% |
Anrechnung
öffentl. Interesse |
450.938 € |
481.284 € |
60,38% |
30.345 € |
6,73% |
anteil.
Ergebnisse aus Vorjahren |
100.000 € |
258.133 € |
32,39% |
158.133 € |
158,13% |
Summe der Erlöse |
605.193 € |
797.067 € |
|
191.873 € |
31,70% |
*Der enorme Anstieg "Afa+Zinsen" resultiert aus der Hochindizierung des Buchwertes von Gebäuden auf den Friedhöfen, vorallem der Trauerhallen.
Den größten Kostenblock stellen die Personalaufwendungen dar. Neben den direkten Personalaufwendungen gehören hierzu auch erhebliche Anteile der „Internen Leistungsbeziehungen“ Personalaufwendungen anderer Bereiche (z.B. Personalservice, BPA, IT). Diese Aufwendungen werden über die Gebühreneinnahmen refinanziert.
II. Änderung der
Gebührensatzung
Im Beschlussvorschlag ist der Entwurf des 31. Nachtrags zur Friedhofsgebührensatzung enthalten.
Die Verwaltung empfiehlt, den 31. Nachtrag in der vorliegenden Fassung
mit vorstehender Maßgabe zu beschließen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130601 |
Bestattungswesen |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
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|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die sich aus
der Gebührenkalkulation ergebenden Änderungen zum Haushaltsplanentwurf sind
in der Liste der Änderungsvorschläge der Verwaltung enthalten. Gez.
Stuhlträger |
||||||