Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 - 015, Bündnis´90/Die Grünen, Maßnahmen Hitzeschutz in der Fußgängerzone
Vorlage
WP 20-25 SV 66/101
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Innenstadt / Fußgängerzone ist naturgemäß stark versiegelt und damit im Sommer ungleich aufgeheizter als Randbereiche der Stadt.

Die Aufenthaltsqualität und damit auch das Konsumverhalten der Besucher*innen ist dadurch an Hitzetagen eingeschränkt.

Um diesen Zustand zu verbessern, sorgt die Stadtverwaltung z.B. durch Vernebelungsanlagen, weitere Wasserspender und partielle Verschattungen von Aufenthaltsbereichen für Abhilfe.


Antragstext:

 

Die Stadt Hilden setzt Mittel von 15.000 Euro für Maßnahmen zum Hitzeschutz in der Fußgängerzone ein.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN hat im Themenfeld „Hitzeinseln“ unterschiedliche Anträge gestellt, die zum Teil parallel zur Beratung gestellt werden.
In der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/136 „Antrag vom 15.08.2023: Vorgehensweise bezüglich Hitzeinseln im Stadtgebiet“ hat die Stadtverwaltung grundsätzlich zu dieser Thematik Stellung genommen. Nach Einschätzung der Verwaltung bedarf es neben der beschlossenen Erstellung einer Klimastrategie, dem zurzeit in Aufstellung befindlichen Hitzeaktionsplan und den weiteren Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen, die jährlich im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie im Rat beraten und beschlossen werden, derzeit keiner weiteren Untersuchung oder eines Konzeptes, die „blau-grüne Infrastruktur“ zu erweitern.

 

Bei möglichen Erweiterungen ist auch zu berücksichtigen, dass diese Anlagen nicht nur errichtet, sondern auch dauerhaft gepflegt und unterhalten werden müssen. Die hierfür von der Stadtverwaltung benötigten Ressourcen, die bereits heute kaum ausreichen, den teilweise sehr niedrigen und häufig kritisierten Pflegestandard der bestehenden Anlagen aufrecht zu halten, wären entsprechend zu erhöhen.

 

 

Zu den in der Begründung zum Antrag beispielhaft aufgeführten Errichtung von Wasserverneblungsanlagen in der Fußgängerzone nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung:

 

Auf Initiative der Stadtwerke Hilden GmbH hat die Stadtverwaltung bereits Mitte des Jahres 2023 den Einsatz einer Wasserverneblungsanlage, die dem in der Stadt Wien eingesetzten Modell entspricht, („Sprühduschen“) geprüft. Es wurden zunächst folgende Standorte ins Auge gefasst:

 

  • Dr. Ellen-Wiederholt-Platz
  • Fritz-Gressard-Platz 1 (Neugestalteter Bereich südl. des Eingangs zur Stadthalle)
  • Fritz-Gressard-Platz 2 (Gehweg Benrather Straße)
  • Warrington-Platz 1 (vor Axlerhof HNr. 12)
  • Warrington-Platz 2 (Rückseite Mittelstraße 71)
  • Warrington-Platz 3 (vor Bismarckpassage 32)
  • Alternativ Standort (Bismarckstraße / Mittelstraße)

 

Auf Grund der teilweise konkurrierenden Nutzung und den daraus resultierenden Anforderungen der anzuhörenden Ämter und Dienststellen, konnte leider kein geeigneter Standort für eine Wasservernebelungsanlage im Innenstadtbereich gefunden werden.

 

Wesentliche Ausschlusskriterien waren:

  • Auf infrastrukturelle Themen -  kein Wasseranschluss durch die Stadtwerke Hilden möglich
  • Bedenken der Feuerwehr wegen Versperrung von Feuerwehrzufahrten / Feuerwehrumfahrten
  • Bedenken der Unteren Straßenverkehrsbehörde wegen Gefährdung der Verkehrssicherheit

 

Sollte die politische Diskussion weitere Standortvorschläge ergeben, können diese im bewährten Umlaufverfahren zusätzlich geprüft werden.

 

Die derzeitigen Abstimmungen sehen eine Installation und Unterhaltung der Sprühduschen durch die Stadtwerke Hilden GmbH vor, so dass keine Finanzmittel bereitgestellt werden müssen.

 

 

Im Weiteren regt die Antragstellerin an, weitere Wasserspender und partielle Verschattungen von Aufenthaltsbereichen zu errichten.

 

Hinsichtlich der Wasserspender ist aus Sicht der Verwaltung darzulegen, dass es neben den vielen Gastronomiebetrieben und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften, die in der Innenstadt zu finden sind, ein öffentlicher Trinkbrunnen im Bereich Mühlenstraße / Mittelstraße sowie eine vergleichbare Zapfstelle im Foyer des Ratshauses betrieben wird. Auch kann in der öffentlichen Toilettenanlage an der Kurt-Kappel-Straße Wasser gezapft werden.

 

Durch die umfassende Begrünung der Fußgängerzone sowie der Ausrichtung der Fußgängerzone in Ost-West-Richtung ist aus Sicht der Verwaltung in der Fußgängerzone zur Mittagszeit in der Regel immer ein Sitzplatz auf einer öffentlichen Sitzbank im Schatten zu finden.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen besitzen aus Sicht der Verwaltung keine nachhaltigen und relevanten Auswirkungen auf das Klima.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 - Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan des Entwurfs des Haushalts 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile

Bezeichnung

Betrag €

2024

120101

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

3.429.227

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergäben sich bei Beschluss des Antrags folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile

Bezeichnung

Betrag €

2024

120101

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

3.444.227

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Jeder zusätzliche Aufwand für freiwillige Leistungen ohne Kompensation durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen verschlechtert die Haushaltssituation der Stadt Hilden und fordert Maßnahmen in Rahmen der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Gez. Stuhlträger