Betreff
Beratung des Entwurfs des Haushalts 2024: Änderung von Ansätzen der Verwaltung - Ausschuss für Kultur und Heimatpflege
Vorlage
WP 20-25 SV 20/159
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zu beschließen, die in der Anlage beigefügten Änderungen in den Haushalt 2024 aufzunehmen und dem Rat zum Satzungsbeschluss für den Haushalt 2024 vorzuschlagen.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2024 in der Ratssitzung am 13.09.2023 mussten aus Sicht der Verwaltung die in der Anlage beigefügten Ansätze fortgeschrieben werden.

 

Es handelt sich hierbei um Ansätze bei Produkten von Fachämtern, deren Angelegenheiten gemäß § 6 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege vorzuberaten sind.

 

 

Gez.

In Vertretung

 

Sönke Eichner

Erster Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Siehe Anlage

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer