Beschlussvorschlag:
Der Paten- und
Partnerschaftsausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
zu beschließen, die in der Anlage beigefügten Änderungen in den Haushalt 2024
aufzunehmen und dem Rat zum Satzungsbeschluss für den Haushalt 2024
vorzuschlagen.
Erläuterungen und Begründungen:
Nach Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2024 in der Ratssitzung am 13.09.2023 mussten aus Sicht der Verwaltung die in der Anlage beigefügten Ansätze fortgeschrieben werden.
Es handelt sich hierbei um Ansätze bei Produkten von Fachämtern, deren Angelegenheiten gemäß § 6 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung im Paten- und Partnerschaftsausschuss vorzuberaten sind.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Siehe Anlage |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Entwurf des Ergebnis-
/ Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile Erg.HH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
Siehe Anlage |
13 |
Aufw.f.Sach- u. Dienstleistungen |
6.320,00 |
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2024 |
Siehe Anlage |
16 |
Sonst. Ordentl. Aufwendungen |
25.009,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile Erg.HH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
Siehe Anlage |
13 |
Aufw.f.Sach- u. Dienstleistungen |
6.320,00 -1.798,00 4.522,00 |
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2024 |
Siehe Anlage |
16 |
Sonst. Ordentl. Aufwendungen |
25.009,00 -1.284,00 23.725,00 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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