Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 - 007 SPD Fraktion kw-Vermerk Energiemanager*in
Vorlage
WP 20-25 SV 12/042
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

Die genannte Stelle wird auf Grundlage eines Ratsbeschlusses eingerichtet. Da die anteilige Förderung der Personalkosten auf drei Jahre begrenzt ist, sollte die Stelle auf diese Zeit befristet werden. Eine rechtzeitige Evaluierung, ob die Stelle über den vorgesehenen Zeitraum hinaus benötigt wird ist vorzusehen.


Antragstext:

Die Stellenziffer 26.00010 Energiemanager/in ist auf drei Jahre zu befristen (voraussichtlicher Zeitraum der Förderung) und mit einem kw-Vermerk zu versehen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Im Wege des Stellenplanverfahrens wurde seitens des Fachamtes die unbefristete Einrichtung einer Stelle „Energiemanager/in“ aufgrund des Ratsbeschlusses vom 19.04.2023 beantragt. In der Sitzungsvorlage zum Ratsbeschluss wird dargelegt, dass selbst bei Energieeinsparungen von 5% bereits die Personalkosten durch die finanziellen Einsparungen deutlich übertroffen werden (Kom.EMS geht erfahrungsgemäß von Einsparungen zwischen 10% und 20% aus).

 

Der (bereits gestellte) Förderantrag soll daher insbesondere als „Anschubfinanzierung“ zum Start des Energiemanagementsystems dienen, in der Einsparpotenziale schon identifiziert werden, aber erst noch umgesetzt werden müssen.

 

Der Gedanke, dass der Stellenbedarf nach drei Jahren überprüft werden soll, kann grundsätzlich nachvollzogen werden, denn Energieeinsparmaßnahmen können implementiert werden und dann dauerhaft genutzt werden. Dies würde dann aber hinsichtlich der Sparmaßnahmen nur den entwickelten Status Quo erhalten.

 

Wesentlicher Aspekt des Energiemanagements ist die Dokumentation, Zusammenstellung und Auswertung der Energieverbräuche, um auf dieser Art und Weise Schwachstellen in den heutigen Systemen aufzudecken. Da für das Betreiben des Energiemanagementsystems bislang keine personellen Ressourcen vorhanden sind, sollte hierfür auch über den Fördermittelzeitraum hinaus der beantragte Stellenumfang vorgehalten werden.

 

Es ist weiterhin davon auszugehen, dass sich zukünftig die technischen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen insgesamt stetig weiterentwickeln, so dass ein stetiges Nachsteuern erforderlich wird oder mindestens aufgezeigt ist, um weitere Energieeinsparpotenziale zu nutzen. Auch der Ratsbeschluss vom 13.12.2022 zur Klimaneutralität bis 2035 zeigt auf, dass das Thema Energiesparen noch weit über den Fördermittelzeitraum hinaus zu betrachten und weiterzuentwickeln ist.

 

Gegen eine befristete Ausschreibung der Stelle spricht daneben der vorherrschende Fachkräftemangel. Die Ausschreibung einer befristeten Stelle senkt die Attraktivität der Stelle und somit die Chancen einer zeitnahen Besetzung.

 

gez. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Die anvisierte Einsparung von Energiekosten steht auch im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgasemissionen und hat somit Klimarelevanz.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011301 Gebäudeunterhaltung (40 %)

011302 Bewirtschaftung  (40 %)

011303 Investitionen (20 %)

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf für die Einrichtung der Stelle „Energiemanager*in“ veranschlagt:

 

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Teilbetrag €

2024

11

(prozentual anteilig in den o.g. Teilergebnisplänen)

Personalaufwendungen

43.422,-

2025-2027 (ff.)

86.844,-

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende Mittel:

 

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Teilbetrag €

2024

11

(prozentual anteilig in den o.g. Teilergebnisplänen)

Personalaufwendungen

43.422,-

2025-2026

86.844,-

2027

43.422,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger