Erläuterungen zum
Antrag:
Die genannte Stelle wird auf Grundlage eines Ratsbeschlusses eingerichtet. Da die anteilige Förderung der Personalkosten auf drei Jahre begrenzt ist, sollte die Stelle auf diese Zeit befristet werden. Eine rechtzeitige Evaluierung, ob die Stelle über den vorgesehenen Zeitraum hinaus benötigt wird ist vorzusehen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Im Wege des Stellenplanverfahrens wurde seitens des Fachamtes die unbefristete Einrichtung einer Stelle „Energiemanager/in“ aufgrund des Ratsbeschlusses vom 19.04.2023 beantragt. In der Sitzungsvorlage zum Ratsbeschluss wird dargelegt, dass selbst bei Energieeinsparungen von 5% bereits die Personalkosten durch die finanziellen Einsparungen deutlich übertroffen werden (Kom.EMS geht erfahrungsgemäß von Einsparungen zwischen 10% und 20% aus).
Der (bereits gestellte) Förderantrag soll daher insbesondere als „Anschubfinanzierung“ zum Start des Energiemanagementsystems dienen, in der Einsparpotenziale schon identifiziert werden, aber erst noch umgesetzt werden müssen.
Der Gedanke, dass der Stellenbedarf nach drei Jahren überprüft werden soll, kann grundsätzlich nachvollzogen werden, denn Energieeinsparmaßnahmen können implementiert werden und dann dauerhaft genutzt werden. Dies würde dann aber hinsichtlich der Sparmaßnahmen nur den entwickelten Status Quo erhalten.
Wesentlicher Aspekt des Energiemanagements ist die Dokumentation, Zusammenstellung und Auswertung der Energieverbräuche, um auf dieser Art und Weise Schwachstellen in den heutigen Systemen aufzudecken. Da für das Betreiben des Energiemanagementsystems bislang keine personellen Ressourcen vorhanden sind, sollte hierfür auch über den Fördermittelzeitraum hinaus der beantragte Stellenumfang vorgehalten werden.
Es ist weiterhin davon auszugehen, dass sich zukünftig die technischen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen insgesamt stetig weiterentwickeln, so dass ein stetiges Nachsteuern erforderlich wird oder mindestens aufgezeigt ist, um weitere Energieeinsparpotenziale zu nutzen. Auch der Ratsbeschluss vom 13.12.2022 zur Klimaneutralität bis 2035 zeigt auf, dass das Thema Energiesparen noch weit über den Fördermittelzeitraum hinaus zu betrachten und weiterzuentwickeln ist.
Gegen eine befristete Ausschreibung der Stelle spricht daneben der vorherrschende Fachkräftemangel. Die Ausschreibung einer befristeten Stelle senkt die Attraktivität der Stelle und somit die Chancen einer zeitnahen Besetzung.
gez. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die anvisierte Einsparung von Energiekosten steht auch im Zusammenhang mit der Reduktion von Treibhausgasemissionen und hat somit Klimarelevanz.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011301
Gebäudeunterhaltung (40 %) 011302 Bewirtschaftung (40 %) 011303 Investitionen (20
%) |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf für die Einrichtung der Stelle
„Energiemanager*in“ veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Teilbetrag € |
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2024 |
11 (prozentual anteilig in den o.g. Teilergebnisplänen) |
Personalaufwendungen |
43.422,- |
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2025-2027
(ff.) |
86.844,- |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende Mittel: |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Teilbetrag € |
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2024 |
11 (prozentual anteilig in den o.g. Teilergebnisplänen) |
Personalaufwendungen |
43.422,- |
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2025-2026 |
86.844,- |
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2027 |
43.422,- |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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