Betreff
ItterPass - Sachstandsbericht -
Vorlage
WP 09-14 SV 50/008
Aktenzeichen
III/50-Kl.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ein Jahr nach Einführung des „ItterPasses“ nimmt der Sozialausschuss den Sachstandsbericht für den zurückliegenden Zeitraum zur Kenntnis.

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Datum vom 12.12.2007 (SV-Nr.: 50/56) hatte der Rat der Stadt Hilden die Einführung einer Ermäßigungskarte für Empfängerinnen und Empfänger sozialer Leistungen mit dem damaligen Arbeitstitel „ItterPass“ beschlossen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Jahr nach Einführung des „ItterPasses“ einen Sachstandsbericht vorzulegen.

 

Mit dem „ItterPass“ sollte der maßgebliche Personenkreis über das „bezahlbare“ Kultur- und Freizeitangebot in Hilden unterrichtet werden und die Möglichkeit haben, trotz prekärer finanzieller Situation aktiver am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

 

Die Einführung des „ItterPasses“ ist zum 01.07.2008 entsprechend dem o.a. Ratsbeschluss mit den nachfolgend genannten Rahmenbedingungen erfolgt:

 

Personenkreis

Voraussetzung für den Erhalt eines ItterPasses ist, dass die Berechtigen ihren Hauptwohnsitz in Hilden haben und  Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II)  und Sozialhilfe/Grundsicherungsleistungen (SGB XII, 3.und 4.Kapitel) beziehen.

 

Umfang der Ermäßigungen

Überwiegend handelt es sich hierbei um Ermäßigungen im Kultur- und Schulbereich, bei der VHS und in den Schwimmbädern.

Die Sportvereine gewähren keine pauschalen Ermäßigungen; hier gilt die Einzelfallregelung.

Der aktuelle Vergünstigungskatalog ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Antragsverfahren und Ausstellung

  • Der ItterPass wird für den Personenkreis des SGB XII und AsylblG automatisch erstellt und versandt.
  • Die Bezieherinnen und Bezieher von laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II können die Ausstellung des ItterPasses bei der

ARGE ME-aktiv unter Verwendung eines Vordrucks beantragen. Die ARGE ME-aktiv prüft den Bezug der Leistungen und bestätigt die Anspruchsberechtigung auf dem Vordruck. Dieser wird dann dem Amt für Soziales und Integration weitergeleitet.        

  • Die Berechtigten erhalten ab Vollendung des 15. Lebensjahres einen eigenen ItterPass.
  • Der ItterPass berechtigt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument zu den vorgesehen Vergünstigungen.
  • Der ItterPass wird nach Antragstellung für die Dauer eines Jahres ausgestellt.
    Er kann bei Vorliegen der Voraussetzungen weiterhin für ein Jahr verlängert werden, bzw. neu ausgestellt werden.
  • Der ItterPass ist nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme behält sich die Stadtverwaltung Rückforderungen des entstandenen Schadens vor. Strafrechtliche Maßnahmen werden geprüft.
  • Der ItterPass wird innerhalb der Geltungsdauer bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt.
  • Der ItterPass ist bei Wegfall der Voraussetzungen unaufgefordert zurückzugeben.

           

 

 

 

 

 


Aktueller Sachstand

 

  1. ItterPass-Berechtigte

Zum Zeitpunkt der Einführung des ItterPasses (Stichtag: 01.07.2008) erhielten in Hilden ca. 4.084 Personen Transferleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) und zwar

differenziert nach:

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)                  68 Personen

Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung)                       468 Personen

Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (Sozialhilfe)                                  90 Personen

Leistungen SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)                                  3.458 Personen

Gesamt:                                                                                                  4.084 Personen

 

Von dem o.a. Personenkreis wurde der ItterPass nach nur einem Monat (Stichtag 31.07.2008) wie folgt nachgefragt bzw. automatisch ausgegeben:

Personen mit Bezug von Leistungen nach dem AsylblG                                45 Personen

Personen mit Bezug von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII             468 Personen                                                                                 

Personen mit Bezug von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII               62 Personen

Personen mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II                                302 Personen

Gesamt:                                                                                                         877 Personen

 

 

 

Die aktuelle Situation, Stichtag 01.10.2009 stellt sich wie folgt dar:

 

Berechtigte Personen

Personen

Anzahl der ausgegebenen, zur Zeit gültigen ItterPässe

Personen mit Bezug von Leistungen nach dem AsylblG

59

50

Personen mit Bezug von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII

549

549

Personen mit Bezug von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII

122

122

Personen mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II

3.592

1.059

 

Gesamt:

 

4.322

 

1.780

 

Diese Zahlen belegen eindeutig, dass der ItterPass innerhalb des berechtigten Personenkreises  sehr gut angenommen wird. Innerhalb von 15 Monaten hat sich die Zahl der ausgestellten ItterPässe mehr als verdoppelt, Tendenz steigend.

 

  1. Inanspruchnahme der angebotenen Vergünstigungen

S. hierzu Anlage 1. Hier ist die Inanspruchnahme entsprechend dem Vergünstigungskatalog aufgelistet,  dargestellt zum Stichtag 01.10.2009.

Da die Vergünstigungen sehr speziell sind, ist eine einheitliche Betrachtung nicht möglich. Herauszuheben ist, dass die Schwimmbäder und die Angebote von VHS, der Stadtbücherei, dem Bürgerbüro und des Steueramtes besonders gut angenommen wurden.

 

 


  1. Personelle und finanzielle Auswirkungen/Zusätzliche Sachausstattungen

Zum Starttermin wurde noch ausgeführt (s. SV-Nr.: 50/56), dass Personalkosten nicht anfallen. Die Situation hat sich inzwischen dahingehend geändert, dass eine Mitarbeiterin (Beamtin m.D.) mit 2 Stunden pro Woche für ItterPass-Angelegenheiten abgestellt wurde. Dieses war notwendig geworden, nachdem sich die Anzahl der ItterPass-Anträge erheblich erhöht hat (s. o.a. Ausführungen). Aktuell ist die Lage so, dass die Mitarbeiterin pro Monat über 100 ItterPass-Anträge bearbeitet. Umgerechnet bedeutet dies, dass für diese Tätigkeiten rd. 2.400 Euro Personalkosten pro Jahr anfallen.

 

Finanzielle Auswirkungen sind weiterhin vorhanden durch den jährlichen Neubedarf an Plastikkarten. Da der Stückpreis pro Karte bei der Abnahme einer größeren Menge günstiger ist, wird jeweils der geschätzte Bedarf für 2 Jahre bestellt. Im Haushaltsplan-Entwurf 2010 ist hierfür ein Ansatz von 1.500 Euro vorgesehen.

 

Fazit: 

Es kann festgehalten werden, dass der ItterPass sehr gut angenommen wird und die Nachfrage weiterhin wächst. Wünschenswert wäre es, wenn der vorhandene Vergünstigungskatalog (s. Anlage 2) um weitere Angebote erweitert werden könnte. Die Verwaltung wird hierfür werbend tätig werden, um neue Einrichtungen zu gewinnen bzw. vorhandene Kontakte auszuweiten, damit der berechtigte Personenkreis zusätzliche bezahlbare Angebote in Anspruch nehmen kann, was letztendlich eine Verbesserung der Lebensqualität zur folge hat.

 

 

 

 

 

 

 

gez. Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

050301

Bezeichnung

Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII)

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Ja in Höhe von 1.500 € für weitere Plastikkarten, vorbehaltlich der Bereitstellung im Haushalt 2010

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

0503019010

527910

1.500,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gez. Klausgrete