Beschlussvorschlag:
Ein Jahr nach
Einführung des „ItterPasses“ nimmt der Sozialausschuss den Sachstandsbericht
für den zurückliegenden Zeitraum zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Datum vom
12.12.2007 (SV-Nr.: 50/56) hatte der Rat der Stadt Hilden die Einführung einer
Ermäßigungskarte für Empfängerinnen und Empfänger sozialer Leistungen mit dem
damaligen Arbeitstitel „ItterPass“ beschlossen.
Die Verwaltung
wurde beauftragt, ein Jahr nach Einführung des „ItterPasses“ einen Sachstandsbericht
vorzulegen.
Mit dem „ItterPass“
sollte der maßgebliche Personenkreis über das „bezahlbare“ Kultur- und Freizeitangebot
in Hilden unterrichtet werden und die Möglichkeit haben, trotz prekärer
finanzieller Situation aktiver am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die Einführung des „ItterPasses“ ist zum 01.07.2008
entsprechend dem o.a. Ratsbeschluss mit den nachfolgend genannten
Rahmenbedingungen erfolgt:
Personenkreis
Voraussetzung für den Erhalt eines
ItterPasses ist, dass die Berechtigen ihren Hauptwohnsitz in Hilden haben
und Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II) und Sozialhilfe/Grundsicherungsleistungen
(SGB XII, 3.und 4.Kapitel) beziehen.
Umfang
der Ermäßigungen
Überwiegend handelt es sich hierbei um
Ermäßigungen im Kultur- und Schulbereich, bei der VHS und in den Schwimmbädern.
Die Sportvereine gewähren keine pauschalen
Ermäßigungen; hier gilt die Einzelfallregelung.
Der aktuelle Vergünstigungskatalog ist als
Anlage 2 beigefügt.
Antragsverfahren
und Ausstellung
- Der ItterPass wird für den Personenkreis des SGB XII und AsylblG
automatisch erstellt und versandt.
- Die Bezieherinnen und Bezieher von laufenden Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitssuchende nach dem SGB II können die Ausstellung des ItterPasses
bei der
ARGE ME-aktiv unter
Verwendung eines Vordrucks beantragen. Die ARGE ME-aktiv prüft den Bezug der
Leistungen und bestätigt die Anspruchsberechtigung auf dem Vordruck. Dieser
wird dann dem Amt für Soziales und Integration weitergeleitet.
- Die Berechtigten erhalten ab Vollendung des 15. Lebensjahres einen
eigenen ItterPass.
- Der ItterPass berechtigt nur in Verbindung mit einem gültigen
amtlichen Ausweisdokument zu den vorgesehen Vergünstigungen.
- Der ItterPass wird nach Antragstellung für die Dauer eines Jahres
ausgestellt.
Er kann bei Vorliegen der Voraussetzungen weiterhin für ein Jahr verlängert werden, bzw. neu ausgestellt werden. - Der ItterPass ist nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher
Inanspruchnahme behält sich die Stadtverwaltung Rückforderungen des
entstandenen Schadens vor. Strafrechtliche Maßnahmen werden geprüft.
- Der ItterPass wird innerhalb der Geltungsdauer bei Verlust oder
Beschädigung nicht ersetzt.
- Der ItterPass ist bei Wegfall der Voraussetzungen unaufgefordert
zurückzugeben.
Aktueller
Sachstand
- ItterPass-Berechtigte
Zum Zeitpunkt der Einführung des ItterPasses (Stichtag: 01.07.2008)
erhielten in Hilden ca. 4.084 Personen Transferleistungen (Sozialhilfe,
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) und zwar
differenziert nach:
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) 68 Personen
Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung) 468 Personen
Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (Sozialhilfe) 90 Personen
Leistungen SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) 3.458 Personen
Gesamt:
4.084 Personen
Von dem o.a. Personenkreis wurde der ItterPass nach nur einem Monat
(Stichtag 31.07.2008) wie folgt nachgefragt bzw. automatisch ausgegeben:
Personen mit Bezug von Leistungen nach dem AsylblG 45 Personen
Personen mit Bezug von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII
468 Personen
Personen mit Bezug von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII 62 Personen
Personen mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II
302 Personen
Gesamt: 877 Personen
Die aktuelle Situation, Stichtag 01.10.2009 stellt sich wie folgt
dar:
Berechtigte Personen |
Personen |
Anzahl
der ausgegebenen, zur Zeit gültigen ItterPässe |
Personen mit
Bezug von Leistungen nach dem AsylblG |
59 |
50 |
Personen mit
Bezug von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII |
549 |
549 |
Personen mit
Bezug von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII |
122 |
122 |
Personen mit
Bezug von Leistungen nach dem SGB II |
3.592 |
1.059 |
Gesamt: |
4.322 |
1.780 |
Diese Zahlen belegen eindeutig, dass der
ItterPass innerhalb des berechtigten Personenkreises sehr gut angenommen wird. Innerhalb von 15
Monaten hat sich die Zahl der ausgestellten ItterPässe mehr als verdoppelt,
Tendenz steigend.
- Inanspruchnahme der angebotenen Vergünstigungen
S. hierzu Anlage 1. Hier ist die Inanspruchnahme entsprechend dem
Vergünstigungskatalog aufgelistet,
dargestellt zum Stichtag 01.10.2009.
Da die Vergünstigungen sehr speziell sind, ist eine einheitliche
Betrachtung nicht möglich. Herauszuheben ist, dass die Schwimmbäder und die
Angebote von VHS, der Stadtbücherei, dem Bürgerbüro und des Steueramtes
besonders gut angenommen wurden.
- Personelle und finanzielle
Auswirkungen/Zusätzliche Sachausstattungen
Zum Starttermin wurde noch ausgeführt (s. SV-Nr.: 50/56), dass
Personalkosten nicht anfallen. Die Situation hat sich inzwischen dahingehend
geändert, dass eine Mitarbeiterin (Beamtin m.D.) mit 2 Stunden pro Woche für
ItterPass-Angelegenheiten abgestellt wurde. Dieses war notwendig geworden,
nachdem sich die Anzahl der ItterPass-Anträge erheblich erhöht hat (s. o.a.
Ausführungen). Aktuell ist die Lage so, dass die Mitarbeiterin pro Monat über
100 ItterPass-Anträge bearbeitet. Umgerechnet bedeutet dies, dass für diese
Tätigkeiten rd. 2.400 Euro Personalkosten pro Jahr anfallen.
Finanzielle Auswirkungen sind weiterhin vorhanden durch den jährlichen
Neubedarf an Plastikkarten. Da der Stückpreis pro Karte bei der Abnahme einer
größeren Menge günstiger ist, wird jeweils der geschätzte Bedarf für 2 Jahre
bestellt. Im Haushaltsplan-Entwurf 2010 ist hierfür ein Ansatz von 1.500 Euro
vorgesehen.
Fazit:
Es kann
festgehalten werden, dass der ItterPass sehr gut angenommen wird und die
Nachfrage weiterhin wächst. Wünschenswert wäre es, wenn der vorhandene
Vergünstigungskatalog (s. Anlage 2) um weitere Angebote erweitert werden
könnte. Die Verwaltung wird hierfür werbend tätig werden, um neue Einrichtungen
zu gewinnen bzw. vorhandene Kontakte auszuweiten, damit der berechtigte
Personenkreis zusätzliche bezahlbare Angebote in Anspruch nehmen kann, was letztendlich
eine Verbesserung der Lebensqualität zur folge hat.
gez. Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
050301 |
Bezeichnung |
Hilfe zum
Lebensunterhalt (nach SGB XII) |
Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
Ja in Höhe von 1.500 € für weitere
Plastikkarten, vorbehaltlich der Bereitstellung im Haushalt 2010 |
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Haushaltsjahr: |
2010 |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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0503019010 |
527910 |
1.500,- € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Gez. Klausgrete |