Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die nachfolgende 24.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener
Marktstandstarif) der Stadt Hilden vom 14.12.1990:
24. Nachtragssatzung vom 12.12.2023 zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte
(Hildener Marktstandstarif) der Stadt Hilden vom 14.12.1990
Aufgrund der §§ 7
und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der Neufassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 und der §§ 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in denen zurzeit
gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen in seiner Sitzung am 12.12.2023 folgende Nachtragssatzung
beschlossen:
§ 1
Die Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener
Marktstandstarif) vom 14.12.1990 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 Satz 1
erhält folgende Fassung:
Als Gebühr wird
ein Marktstandsgeld in Höhe von 3,30 € für jeden angefangenen Meter der Länge
der zugewiesenen Standfläche und für jeden Markttag erhoben.
§ 2
Diese
Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Erläuterungen und Begründungen:
Die zu erhebenden Marktstandsgebühren für
das Jahr 2024 reduzieren sich nach dem Ergebnis der
Gebührenbedarfsberechnung gegenüber dem laufenden Jahr um 90 Cent auf insgesamt
nur noch 3,30 € je angefangenen Meter der Länge der zugewiesenen Standfläche
und für jeden Markttag.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist der
Sitzungsvorlage in Anlage beigefügt.
Die Gründe für diese positive Entwicklung
sind:
1.
Wegfall des Südmarktes
Im November 2022 hat auch der letzte
verbliebene Dauerbeschicker seinen Standplatz in der St.-Konrad-Allee
gekündigt. Neue Interessenten waren nicht vorhanden. In einer am 07.12.2022
erfolgten Besprechung der Stadtmarketing Hilden GmbH, der „Marktsprecher“ und
dem Ordnungsamt, wurde deutlich, dass dieser Standort letztlich nicht mehr
attraktiv genug für die Anbieter*innen ist und auch aus gebührenrelevanter Sicht
das Gesamtergebnis der Hildener Wochenmärkte selbst in den Vorjahren mit
maximal nur vier Beschicker*innen insgesamt negativ belastet hat und somit ein
Grund für die Gebührenanstiege in den letzten Jahren war.
Ein Grund für die mangelnde Attraktivität
des Standortes könnte auch die ansonsten gute Einzelhandelsnahversorgung im
Hildener Süden sein.
Nur aus dem Wegfall dieses Marktes
resultieren insbesondere geringere Personalkostenanteile für die als
Marktmeister*innen eingesetzten Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes
sowie geringere Kosten der Reinigung sämtlicher Marktflächen durch den
Zentralen Bauhof. Dies führt dann zu positiven Effekten bei der
Gebührenentwicklung für den Hauptmarkt (mittwochs und samstags) und den
Nordmarkt (freitags).
Eine gebührenrelevante Umsetzung konnte dann
allerdings bei der dem Rat zur Entscheidung vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 aufgrund des bereits
fortgeschrittenen politischen Beratungsverlaufs nicht mehr Berücksichtigung
finden. Zudem sollten weitere Maßnahmen, die zur Kostensenkung beitragen noch
mit den Akteuren des Marktes besprochen werden und möglichst vereinbart und
dann auch zunächst „probeweise“ umgesetzt werden.
2.
Erhebliche Kosteneinsparungen durch veränderte organisatorische Abläufe
In der bereits unter Ziffer 1 erwähnten
Besprechung am 07.12.2022 wurden gemeinsam nachfolgende Maßnahmen vereinbart,
die im Ergebnis zu einer weiteren erheblichen Reduzierung der anteiligen
Personalkosten für die Marktmeister des Ordnungsamtes führen und somit
erstmalig auch in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024
Berücksichtigung finden:
2.1 Die drei Marktsprecher übernehmen
Aufgaben der Marktmeister*innen hinsichtlich organisatorischer Aufgaben, wie
Auffahrt, Aufbau (u.a. die Stromverteilerkästen) und Abfahrt für die
Wochenmarkttage auf dem Nove-Mesto-Platz. Hierfür haben die Marktsprecher
entsprechende Zugänge für die Polleranlage, die Toilettenanlage
Kurt-Kappel-Straße sowie den Kasten für die Stromverteiler erhalten.
2.2 Die bisher für die Beschicker*innen und
deren Mitarbeitenden eingerichtete Parksonderzone auf der Berliner Straße wird
nicht mehr vorgehalten. Etwaige Abschleppvorgänge dort abgestellter und nicht
privilegierter Kraftfahrzeuge am frühen Morgen durch den Kommunalen
Ordnungsdienst entfallen hierdurch.
2.3 Im Gegenzug erhalten die Beschicker*innen
und deren Mitarbeitenden Parksondergenehmigungen (zeitlich befristet) für
gebührenpflichtige sowie parkscheibenpflichtige Parkzonen in der näheren
Umgebung.
2.4 Die Marktsprecher weisen den sog.
„Fliegenden Händlern“, somit Beschicker*innen, die nur gelegentlich ihre Waren
in Hilden anbieten möchten, ihre Standplätze zu und informieren hierüber im
Anschluss die Marktmeister*innen, die dann im Laufe des Vormittags die Standgebühren
hierfür abrechnen.
2.5 Durch vorstehende Maßnahmen werden die Marktmeister*innen des Ordnungsamtes für den Hauptmarkt nur noch sehr eingeschränkt (Vereinnahmung von Marktstandsgebühren und bei besonderen Problemstellungen z.B. zur Marktordnung nach Absprache) tätig. Dies trägt dann zu einer erheblichen Reduzierung der anteiligen Personalkosten für den Wochenmarkt bei.
2.6 Deutlich zu machen ist aber auch, dass die Marktsprecher keine Weisungsbefugnisse gegenüber anderen Wochenmarktteilnehmer*innen haben und das „Hausrecht“ nach der Marktordnung sowie der Gewerbeordnung immer noch durch die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes durchgesetzt wird. Es ist sichergestellt, dass die Marktmeister*innen bei auftretenden Problemen im Zusammenhang mit der Marktdurchführung unmittelbar durch die Marktsprecher erreichbar sind.
2.7 Die vorstehenden Maßnahmen lassen sich aber nicht auf der Marktfläche für den Nordmarkt (Parkplatz zwischen Beethovenstraße und Lortzingstraße) umsetzen, da es sich hierbei um eine für den regulären Kraftfahrzeugverkehr nutzbare und frei zugängliche Fläche handelt. Hier kann allein aus Versicherungsgründen die Auffahrt, der Aufbau und die Abfahrt nicht durch die Marktsprecher geregelt werden. Zudem sind vor Ort regelmäßig auch verkehrsordnungswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge abzuschleppen. Für diesen Stadtteilmarkt bleibt es somit bei der bisherigen „Betreuung“ durch die Marktmeister*innen des Ordnungsamtes.
2.8 Vorstehende Vereinbarungen wurden zunächst auf Basis einer Testphase umgesetzt und dies hat sich auch im laufenden Jahr erfolgreich etabliert. Deutlich zu machen ist aber auch, dass die engagierte Mitwirkung der Marktsprecher freiwillig erfolgt und hierfür bedankt sich das Fachamt ausdrücklich.
2.9 Den Marktsprechern wurde auch zugesagt, dass etwaige marktbegleitende Aktionen und/oder Events (z.B. Show-Kochen, Sektausschank etc.) zur Attraktivierung des Hauptmarktes grundsätzlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Ordnungsamt möglich sind, soweit dies mit dem Marktgeschehen vereinbar ist. Diese sind dann aber nicht durch das Ordnungsamt zu planen, zu organisieren und durchzuführen.
Im Ergebnis werden die vorstehend dargestellten Maßnahmen zu den Ziffern 1 und 2 jedenfalls absehbar dazu führen, dass der laufende Gebührenhaushalt 2023 mit einem deutlichen Überschuss abschließen wird. Dies wirkt sich dann wiederum zusätzlich positiv auf die mittelfristige Gebührenentwicklung aus.
3. Berücksichtigung von Überschüssen und
Fehlbeträgen
Das Gebührenjahr 2022 schloss mit einem Fehlbetrag von ca. 5.500 Euro ab. Dieser Betrag wurde aber nicht in der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024 berücksichtigt, sondern wird erst für das Jahr 2025 eingestellt. Dies entspricht auch den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW. Der Grund hierfür ist, dass im Jahr 2025 dann eine Verrechnung mit einem Anteil an dem zu erwartenden Überschuss des Jahres 2023 erfolgen kann und sich somit die Gebühr aus diesem Grund nicht wieder „verteuert“.
Der nunmehr ermittelte Gebührensatz von 3,30 Euro wirkt möglicherweise auf dem ersten Blick gegenüber dem aktuellen Satz von 4,20 Euro in Anbetracht der dargestellten Veränderungen im Marktgeschehen nicht sonderlich auffällig. Ohne die dargestellten Maßnahmen wäre rein rechnerisch jedoch eine Gebühr in Höhe von ca. 4,60 Euro (mit Fehlbetrag 2022 sogar 4,90 Euro) und somit ein weiterer Anstieg zu verzeichnen gewesen. Insofern wirken sich die Maßnahmen jetzt schon deutlich gebührenmindernd aus. Je nach Höhe des Überschusses des Jahres 2023 ist auch nicht auszuschließen, dass dieser sogar im Jahr 2026 noch anteilig positiv Berücksichtigung finden kann.
Ziel ist es jedenfalls, dass eine geringere und dabei möglichst konstante Gebührenhöhe in den nächsten Jahren den Marktstandort Hilden für die Anbieter*innen attraktiver macht.
4.
Prognose über die weitere Entwicklung
Es ist zunächst aus Sicht des Fachamtes erfreulich, dass sich die Anzahl der festen Marktbeschicker*innen unter dem Strich im Jahr 2023 konstant gehalten und nicht weiter verringert hat. Nach dem „Schwund“ der letzten Jahre ist dies ein vorsichtig positives Signal. Auch kann zwischenzeitlich von einem leichten Aufschwung bei der Anzahl der „fliegenden Händler*innen“ gesprochen werden. Das Fachamt verspricht sich allein von der nun zur Entscheidung vorgelegten Gebührenreduzierung einen weiteren positiven Effekt. Vielleicht gelingt es neben weiteren noch zu initiierenden Maßnahmen zur Akquise sogar, bislang „fliegende Händler“ von einem Dauerengagement insbesondere auf dem Hauptmarkt zu überzeugen.
Zudem dürfte sich die Gebührensenkung letztlich auch für die Kundinnen und Kunden preisregulierend auswirken.
gez. Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen (hier: kostenrechnende Einrichtung =
Kostendeckungsgebot)
Produktnummer
/ -bezeichnung |
020206 |
Marktangelegenheiten |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 - 2027 |
0202060010 - Festsetzung und Überwachung der Wochenmärkte |
432701 |
Benutzungsgebühren Markt |
70.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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