Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 Nr. 023, FDP, Prüfung aller geplanten Investitionsprojekte auf Einsparungs-/ Kürzungspotenzial mit dem Ziel eines Einsparvolumens von mind. 10%
Vorlage
WP 20-25 SV 20/157
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Aufgrund der dramatischen Haushaltslage sind alle Einsparungsmöglichkeiten zu prüfen.


Antragstext:

 

Alle laufenden oder für 2024 geplanten Investitionsprojekte sind auf Einsparungs- oder Kürzungspotenziale zu überprüfen. Ziel soll ein Einsparungsvolumen von wenigstens 10% sein.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Haushaltsmittel für oberhalb der vom Rat auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 20/122 am 30.10.2029 beschlossenen Wertgrenzen liegenden Investitionen werden im zum planenden Haushaltsjahr erst auf Grundlage der sog. § 13 KomHVO-Unterlagen veranschlagt und beschlossen. Teil des Planungs- und Diskussionsprozesses bis zur Erstellung dieser Unterlagen ist der Nachweis, dass unter allen in Betracht kommenden Möglichkeiten dies aus Sicht des Rates und der Verwaltung die wirtschaftlichste Lösung darstellt.

 

Grundlage für den Ausweis von Investitionsmitteln sind nach dem vom zuständigen Gremium getroffenen „Bedarfsbeschluss“ im Planungsprozess erstellte Kostenberechnungen, Baupläne und Erläuterungen aus denen die Art der Ausführung ersichtlich ist. In der Regel sind diese Unterlagen das Ergebnis der HOAI-Leistungsphase III.

 

Jede Investitionsmaßnahme oberhalb der Wertgrenze wird mit sogenannten § 13 KomHVO im Ausschuss für Beteiligungen und Finanzen beschlossen und setzt wie beschrieben eine wirtschaftliche Prüfung (Notwendigkeit der Maßnahme und Eisparpotenziale) voraus.

 

Eine erneute Wirtschaftlichkeitsüberprüfung aller im Haushalt 2024 vorgesehenen und auf Grundlage von § 13 KomHVO-Unterlagen diskutierten und eingestellten Investitionsmaßnahmen würde dazu führen, dass jedes Projekt erneut in den Fachausschüssen diskutiert und Änderungen beschlossen werden müssten.
Dadurch würden den Projekten ihre „Veranschlagungsreife“ aberkannt und es könnte kein Projekt in den Haushalt aufgenommen werden.

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Keine.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Gesamtfinanzplan

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Finanzplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

30

Auszahlung aus Investitionstätigkeit

24.193.898

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Finanzplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

30

Auszahlung aus Investitionstätigkeit

-2.419.390

21.771.508

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die im Haushalt enthaltenen Investitionsprojekte, die oberhalb der vom Rat beschlossenen Wesentlichkeitsgrenze liegen, basieren auf in den jeweils zuständigen Fachausschüssen und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beratenen und beschlossenen Sitzungsvorlagen, in denen die Kostenberechnung dargestellt wurden.

 

Gez. Stuhlträger