Erläuterungen zum
Antrag:
Aufgrund der dramatischen Haushaltslage sind alle Einsparungsmöglichkeiten zu prüfen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Haushaltsmittel für oberhalb der vom Rat auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 20/122 am 30.10.2029 beschlossenen Wertgrenzen liegenden Investitionen werden im zum planenden Haushaltsjahr erst auf Grundlage der sog. § 13 KomHVO-Unterlagen veranschlagt und beschlossen. Teil des Planungs- und Diskussionsprozesses bis zur Erstellung dieser Unterlagen ist der Nachweis, dass unter allen in Betracht kommenden Möglichkeiten dies aus Sicht des Rates und der Verwaltung die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Grundlage für den Ausweis von Investitionsmitteln sind nach dem vom zuständigen Gremium getroffenen „Bedarfsbeschluss“ im Planungsprozess erstellte Kostenberechnungen, Baupläne und Erläuterungen aus denen die Art der Ausführung ersichtlich ist. In der Regel sind diese Unterlagen das Ergebnis der HOAI-Leistungsphase III.
Jede Investitionsmaßnahme oberhalb der Wertgrenze wird mit sogenannten § 13 KomHVO im Ausschuss für Beteiligungen und Finanzen beschlossen und setzt wie beschrieben eine wirtschaftliche Prüfung (Notwendigkeit der Maßnahme und Eisparpotenziale) voraus.
Eine erneute Wirtschaftlichkeitsüberprüfung aller im
Haushalt 2024 vorgesehenen und auf Grundlage von § 13 KomHVO-Unterlagen
diskutierten und eingestellten Investitionsmaßnahmen würde dazu führen, dass
jedes Projekt erneut in den Fachausschüssen diskutiert und Änderungen
beschlossen werden müssten.
Dadurch würden den Projekten ihre „Veranschlagungsreife“ aberkannt und es
könnte kein Projekt in den Haushalt aufgenommen werden.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Gesamtfinanzplan |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Finanzplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
30 |
Auszahlung aus Investitionstätigkeit |
24.193.898 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Finanzplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
30 |
Auszahlung aus Investitionstätigkeit |
-2.419.390 21.771.508 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die im
Haushalt enthaltenen Investitionsprojekte, die oberhalb der vom Rat
beschlossenen Wesentlichkeitsgrenze liegen, basieren auf in den jeweils
zuständigen Fachausschüssen und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
beratenen und beschlossenen Sitzungsvorlagen, in denen die Kostenberechnung
dargestellt wurden. Gez.
Stuhlträger |
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