Erläuterungen zum
Antrag:
Eine Steuererhöhung, die
nicht zu einer deutlichen und nachhaltigen Entlastung des Haushaltes führt,
um dadurch in den kommenden Jahren die Haushaltssicherung zu vermeiden, ist
abzulehnen. Was für ein fragwürdiges Konzept, das kurzfristig eine
Steuererhöhung auf dem Rücken vom Bürger einfordert, um mittelfristig in den
Folgejahren ein jährliches Defizit von 20 Mio. EUR nicht zu lösen. Darüber
hinaus trifft die Grundsteuer A und B vor allem die Schwächeren und die Mitte
der Gesellschaft (Alleinerziehende, junge Familien und Rentner), die aktuell
hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind. |
Stellungnahme der
Verwaltung:
Im Haushaltsplanentwurf 2024 sind Erträge in Höhe von 195.231.327 € geplant, davon beträgt die Grundsteuer B bei einer Hebesatzerhöhung von 480 auf 580 Prozentpunkte 15.450.000 €, dies sind 8 % der gesamten Erträge. Die Erhöhung zum Vorjahr durch die Hebesatzänderung beträgt ca. 2.650.000 €, somit 1,35 % der gesamten Erträge.
Ausgehend vom Haushaltsdefizit 2024 (Stand Planentwurf) in Höhe von 19.622.183 € würde sich ohne die Hebesatzerhöhung eine Defiziterhöhung um 13,50 % auf 22.272.183 € ergeben.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind ein wesentlicher Baustein zur Finanzierung des städtischen Haushaltes, sie wird von allen Eigentümern von Grundvermögen gezahlt (auch Gewerbegrundstücke) und kann bei Vermietung über die Nebenkosten weiterberechnet werden. Da die Höhe der Grundsteuer vom Wert des Grundbesitzes abhängig ist, zahlen Nutzer einer kleinen Wohnung auch entsprechend weniger als Nutzer eines Einfamilienhauses. Durch die prozentuale Erhöhung des Hebesatzes, die für alle Grundstücke gleich ist, ergibt sich demnach im Betrag bei höherem Wert des Grundvermögens auch eine größere Zunahme der Grundsteuerschuld.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Eine Anpassung des Grundsteuerhebesatzes hat keine klimarelevanten Auswirkungen.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
160101 Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
01 |
Steuern und ähnlich Abgaben (nur Teilbetrag Grundsteuer) |
15.450.000 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
01 |
Steuern und ähnlich Abgaben (nur Teilbetrag Grundsteuer) |
- 2.650.000 12.800.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Ein Verzicht
auf die Grundsteuererhöhung steigert das bereits geplante Defizit erheblich
und führt auf Grundlage der aktuellen Rechtslage dazu, dass die Stadt Hilden
Maßnahmen im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes ergreifen muss. |
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