Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 Nr. 026, FDP, Keine Erhöhung Grundsteuer A und B
Vorlage
WP 20-25 SV 20/156
Aktenzeichen
IV/20
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Eine Steuererhöhung, die nicht zu einer deutlichen und nachhaltigen Entlastung des Haushaltes führt, um dadurch in den kommenden Jahren die Haushaltssicherung zu vermeiden, ist abzulehnen. Was für ein fragwürdiges Konzept, das kurzfristig eine Steuererhöhung auf dem Rücken vom Bürger einfordert, um mittelfristig in den Folgejahren ein jährliches Defizit von 20 Mio. EUR nicht zu lösen. Darüber hinaus trifft die Grundsteuer A und B vor allem die Schwächeren und die Mitte der Gesellschaft (Alleinerziehende, junge Familien und Rentner), die aktuell hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind.

 


Antragstext:

 

Keine Erhöhung der Grundsteuer A und B

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Haushaltsplanentwurf 2024 sind Erträge in Höhe von 195.231.327 € geplant, davon beträgt die Grundsteuer B bei einer Hebesatzerhöhung von 480 auf 580 Prozentpunkte 15.450.000 €, dies sind 8 % der gesamten Erträge. Die Erhöhung zum Vorjahr durch die Hebesatzänderung beträgt ca. 2.650.000 €, somit 1,35 % der gesamten Erträge.

 

Ausgehend vom Haushaltsdefizit 2024 (Stand Planentwurf) in Höhe von 19.622.183 € würde sich ohne die Hebesatzerhöhung eine Defiziterhöhung um 13,50 % auf 22.272.183 € ergeben.

 

Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind ein wesentlicher Baustein zur Finanzierung des städtischen Haushaltes, sie wird von allen Eigentümern von Grundvermögen gezahlt (auch Gewerbegrundstücke) und kann bei Vermietung über die Nebenkosten weiterberechnet werden. Da die Höhe der Grundsteuer vom Wert des Grundbesitzes abhängig ist, zahlen Nutzer einer kleinen Wohnung auch entsprechend weniger als Nutzer eines Einfamilienhauses. Durch die prozentuale Erhöhung des Hebesatzes, die für alle Grundstücke gleich ist, ergibt sich demnach im Betrag bei höherem Wert des Grundvermögens auch eine größere Zunahme der Grundsteuerschuld.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

Klimarelevanz:

Eine Anpassung des Grundsteuerhebesatzes hat keine klimarelevanten Auswirkungen.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

160101 Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

01

Steuern und ähnlich Abgaben

(nur Teilbetrag Grundsteuer)

15.450.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

01

Steuern und ähnlich Abgaben

(nur Teilbetrag Grundsteuer)

- 2.650.000

12.800.000

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Ein Verzicht auf die Grundsteuererhöhung steigert das bereits geplante Defizit erheblich und führt auf Grundlage der aktuellen Rechtslage dazu, dass die Stadt Hilden Maßnahmen im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes ergreifen muss.

Gez. Stuhlträger