Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 Nr. 024, FDP, Kürzung der ordentlichen Aufwendungen um 10%
Vorlage
WP 20-25 SV 20/155
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Um das Haushaltsdefizit in Höhe von 20 Mio. EUR zurückzuführen, ist ein einmaliger harter Schnitt der Aufwendungen unumgänglich. Eine Kürzung um 10% die nach Möglichkeit auch im Jahr 2025 diszipliniert weitergeführt und nicht erhöht wird, verschafft den notwendigen Spielraum um den Haushalt zu konsolidieren.

 


Antragstext:

 

Abzüglich der Deckelung der Personalaufwendungen (58 Mio. EUR) bleibt ein Betrag von 158 Mio. EUR für die „ordentlichen Aufwendungen“. Dieser erfährt eine Kürzung von 10%, so dass ein Einsparungspotenzial in Höhe von 15.8 Mio. EUR generiert wird.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Entsprechend der Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechtes sind die Erträge und Aufwendungen in ihrer voraussichtlich dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Höhe und die Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen. Soweit sie nicht errechenbar sind, sind sie sorgfältig zu schätzen.

 

Aus der Verfügung des Kämmerers zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2024 ergab sich für die Fachämter die Vorgabe, die Aufwendungen pro Produkt unter Einhaltung des Sparsamkeitsprinzips nur in der Höhe anzusetzen, in der sie für die Weiterführung der Aufgaben und zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen voraussichtlich notwendig sind, unter Berücksichtigung der Produktziele gemäß Haushaltsplan. Die Planwerte für die Aufwendungen sollten ausdrücklich keine Sicherheitszuschläge beinhalten, sondern nur die voraussichtlich erforderlichen Aufwandsermächtigungen.

In die Analyse der voraussichtlich notwendigen Aufwandsermächtigungen und der voraussichtlich anfallenden Erträge sollten auch die Plan-Ist-Abweichungen aus den abgeschlossenen Haushaltsjahren einbezogen werden und es sollte eine wirtschaftliche Aufgabenplanung zur Reduzierung der Aufwandsermächtigungen vorgesehen werden.

Insgesamt wird somit dem Grundsatz der sparsamen Haushaltswirtschaft Rechnung getragen.

 

Die Unterhaltungsaufwendungen und Ersatzbeschaffungen für Festwerte wurden zentral vom Amt für Finanzservice in Abstimmung mit dem Kämmerer geplant. Trotz Fokus auf die Sicherstellung einer langfristigen Nutzung der kommunalen Infrastruktur wurde das Instandhaltungsbudget gegenüber 2023 bereits um 1,2 Mio. € reduziert.

 

Weiterhin wurde zur Abfederung möglicher Überzeichnungen der Haushaltsanmeldungen ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1% von der Summe der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bilanzielle Abschreibungen, Transferaufwendungen und von 2% von der Summe der sonstigen ordentlichen Aufwendungen eingeplant (lt. Entwurf für 2024 = 1,64 Mio €; für 2025 = 1,71 Mio. €; für 2026 = 1,73 Mio. € und für 2027 = 1,75 Mio. €).

 

Eine von den Erträgen losgelöste Betrachtung der Aufwendungen wäre darüber hinaus nicht sachgerecht, da in unzähligen Fällen ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (z. B. gebührenfinanzierte Aufwendungen, Gewerbesteuerumlage abhängig von Gewerbesteuer oder Aufwendungen, denen Zuwendungen oder Erstattungen gegenüberstehen).

 

Die Aufgabenerfüllung der Stadt Hilden (Ausführung von gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen, Umsetzung von Gremienbeschlüssen, Reaktion auf Preissteigerungen, Umsetzung der Auswirkungen des Kreishaushaltes etc.)  muss durch die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel gesichert sein. Eine zusätzliche Reduzierung der Planansätze um 15,8 Mio. € für die Zeilen 12 - 17 würde dem entgegenstehen.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Die pauschale Kürzung von Aufwandsermächtigungen in Höhe von 15,8 Mio. € würde auch der Erreichung festgelegter Klima-Ziele entgegenstehen.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Gesamtergebnisplan

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

17

Ordentliche Aufwendungen

216.022.485

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

17

Ordentliche Aufwendungen

200.222.485

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger