Erläuterungen zum
Antrag:
Um das Haushaltsdefizit in Höhe
von 20 Mio. EUR zurückzuführen, ist ein einmaliger harter Schnitt der
Aufwendungen unumgänglich. Eine Kürzung um 10% die nach Möglichkeit auch im
Jahr 2025 diszipliniert weitergeführt und nicht erhöht wird, verschafft den
notwendigen Spielraum um den Haushalt zu konsolidieren. |
Stellungnahme der
Verwaltung:
Entsprechend der Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechtes sind die Erträge und Aufwendungen in ihrer voraussichtlich dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Höhe und die Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen. Soweit sie nicht errechenbar sind, sind sie sorgfältig zu schätzen.
Aus der Verfügung des Kämmerers zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2024 ergab sich für die Fachämter die Vorgabe, die Aufwendungen pro Produkt unter Einhaltung des Sparsamkeitsprinzips nur in der Höhe anzusetzen, in der sie für die Weiterführung der Aufgaben und zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen voraussichtlich notwendig sind, unter Berücksichtigung der Produktziele gemäß Haushaltsplan. Die Planwerte für die Aufwendungen sollten ausdrücklich keine Sicherheitszuschläge beinhalten, sondern nur die voraussichtlich erforderlichen Aufwandsermächtigungen.
In die Analyse der voraussichtlich notwendigen Aufwandsermächtigungen und der voraussichtlich anfallenden Erträge sollten auch die Plan-Ist-Abweichungen aus den abgeschlossenen Haushaltsjahren einbezogen werden und es sollte eine wirtschaftliche Aufgabenplanung zur Reduzierung der Aufwandsermächtigungen vorgesehen werden.
Insgesamt wird somit dem Grundsatz der sparsamen Haushaltswirtschaft Rechnung getragen.
Die Unterhaltungsaufwendungen und Ersatzbeschaffungen
für Festwerte wurden zentral vom Amt für Finanzservice in Abstimmung mit dem
Kämmerer geplant. Trotz Fokus auf die Sicherstellung einer langfristigen
Nutzung der kommunalen Infrastruktur wurde das Instandhaltungsbudget gegenüber
2023 bereits um 1,2 Mio. € reduziert.
Weiterhin wurde zur Abfederung möglicher Überzeichnungen der Haushaltsanmeldungen ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1% von der Summe der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bilanzielle Abschreibungen, Transferaufwendungen und von 2% von der Summe der sonstigen ordentlichen Aufwendungen eingeplant (lt. Entwurf für 2024 = 1,64 Mio €; für 2025 = 1,71 Mio. €; für 2026 = 1,73 Mio. € und für 2027 = 1,75 Mio. €).
Eine von den Erträgen losgelöste Betrachtung der Aufwendungen wäre darüber hinaus nicht sachgerecht, da in unzähligen Fällen ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (z. B. gebührenfinanzierte Aufwendungen, Gewerbesteuerumlage abhängig von Gewerbesteuer oder Aufwendungen, denen Zuwendungen oder Erstattungen gegenüberstehen).
Die Aufgabenerfüllung der Stadt Hilden (Ausführung von gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen, Umsetzung von Gremienbeschlüssen, Reaktion auf Preissteigerungen, Umsetzung der Auswirkungen des Kreishaushaltes etc.) muss durch die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel gesichert sein. Eine zusätzliche Reduzierung der Planansätze um 15,8 Mio. € für die Zeilen 12 - 17 würde dem entgegenstehen.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die pauschale Kürzung von Aufwandsermächtigungen in Höhe von 15,8 Mio. € würde auch der Erreichung festgelegter Klima-Ziele entgegenstehen.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Gesamtergebnisplan |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
17 |
Ordentliche Aufwendungen |
216.022.485 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
17 |
Ordentliche Aufwendungen |
200.222.485 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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