Betreff
Netzplanung Förderschulen für den Kreis Mettmann
- Sachstandsbericht -
Vorlage
WP 09-14 SV 51/015
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Sachstandsbericht zur Netzplanung Förderschulen zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Kreis Mettmann hat die Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für alle Förderschulen im Kreis Mettmann in Auftrag gegeben. Diese Förderschulen befinden sich zum Teil in Kreisträgerschaft, zum Teil in Trägerschaft der kreisangehörigen Städte.

 

Als Anlage ist ein erstes Grundlagenkonzept des vom Kreis beauftragten Unternehmens Dr. Garbe Consult zur Kenntnis beigefügt. Dieses Basispapier wird im November und Dezember in den jeweiligen Schulausschüssen aller kreisangehörigen Städte beraten.

 

Mit dieser Netzplanung hat der Kreis Mettmann frühzeitig eine konzeptionelle Weiterentwicklung der schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen begonnen. Damit werden auch die Voraussetzungen geschaffen, erste Schritte zur Umsetzung der UN-Konvention zu unternehmen, wonach alle Vertragsstaaten verpflichtet sind, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit in einem inklusiven Bildungssystem zu gewährleisten. Dies entspricht sicherlich auch der Intention der Stadt Hilden, die in der Vergangenheit die städtische Förderschule intensiv unterstützt, vor allem aber auch die Einrichtung und den Ausbau des gemeinsamen Unterrichtes von Behinderten und Nichtbehinderten in den allgemeinen Schulen stark gefördert hat.

 

Die im Schulgesetz nun verankerten Kompetenzzentren eröffnen den Weg, alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam in heterogenen Lerngruppen an Regelschulen zu fördern und zu unterstützen. Sie sind damit elementare Einrichtungen, um das durch die UN-Konvention vorgegebene Schulwahlrecht für Eltern behinderter Kinder umzusetzen. In Nordrhein-Westfalen haben 2008 bereits 20 solcher Zentren begonnen, Lehrkräfte zu beraten und weiter zu qualifizieren sowie Kinder und Jugendliche wohnortnah zu fördern. Die Kompetenzzentren stehen damit für den Perspektiven- und Paradigmenwechsel, der mit dem Auftrag zur individuellen Förderung auch im Schulgesetz NRW verankert ist. Dabei ist es wichtig, dass auch eine Vernetzung der Kompetenzzentren mit der Kinder- und Jugendhilfe gelingt.

 

Im Kreis Mettmann sollen flächendeckend Kompetenzzentren eingerichtet werden. Das beigefügte Papier macht dazu entsprechende Vorschläge. Danach ist auch für die Stadt Hilden ein Kompetenzzentrum vorgesehen. In der nächsten Zeit ist zu klären und mit den beteiligten Akteuren zu besprechen, an welcher Förderschule in Hilden dieses Kompetenzzentrum angegliedert wird und ob auch die Stadt Haan integriert werden kann. Sowohl die städtische Ferdinand-Lieven-Schule als auch die in Kreisträgerschaft stehende Paul-Maar-Förderschule haben Interesse, als Kompetenzzentrum anerkannt zu werden. Die Schulkonferenz der Ferdinand-Lieven-Schule hat einer solchen Weiterentwicklung zugestimmt.

 

Die Schulaufsicht wird für den weiteren Entscheidungsprozess entsprechende Handlungsempfehlungen für die Schulträger entwickeln.

 

Mit dieser Information des Ausschusses für Schule und Sport beginnt ein umfangreicher Beteiligungsprozess, der in allen kreisangehörigen Städten gleichermaßen erfolgt.

 

So findet am 17.12.2009 eine Schulleiterkonferenz statt, die auf der Grundlage dieses Basispapiers alle Schulleitungen in Hilden informieren wird. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 25.02.2010 wird dann eine abschließende Beratung und Entscheidung erfolgen, die in etwa zeitgleich durch die Kreisgremien und die Ausschüsse und Räte in den anderen Städten stattfinden wird.

 

 

Horst Thiele