Erläuterungen zum
Antrag:
Seit geraumer Zeit
erleben wir, wie fragil Demokratie in Europa ist. Hass, Gewalt und Krieg
bestimmen nur
allzu oft die Nachrichten und das reale Geschehen. Demokratische Antworten
müssen gesucht und
gelebt werden.
Die
Veranstaltungsreihe „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ soll mit der Kraft
der Kunst
den Dialog über
die zentralen Grundlagen unseres Zusammenlebens – die Grund- und Menschenrechte
- gerade für
Jugendliche anregen und die Auseinandersetzung über ein friedliches
Zusammenleben
fördern.
Ein Bild, ein
Foto, eine Skulptur oder eine Melodie können den Verstand und das Herz
berühren.
Sie können dazu
beitragen, dass auch Räume für die Reflexion des Zeitgeschehens und seinem
Widerspruch zu den
Grundlagen unseres sozialen Zusammenlebens ermöglicht und genutzt
werden.
Die Federführung
für die Entwicklung und Durchführung eines Konzepts obliegt dem Fachbereich bildende
Kunst. Einzubeziehen sind das Jugendparlament, die Kulturinstitute sowie die Kulturpädagogik.
Antragstext:
Eine
Veranstaltungsreihe zu Menschenrechten und Kunst wird unter dem Motto „Die
Würde des
Menschen ist
unantastbar“ etabliert. Für die Erarbeitung des Konzeptes und die ersten
Veranstaltungen in 2024 wird eine Summe von 3500 Euro zur Verfügung gestellt.
Für die Durchführung der Reihe wird in den kommenden Jahren ein Budget von 2000
Euro jährlich eingeplant.
Eine Förderung aus
dem Bundesprogramm „Demokratie Leben“ oder anderen unterstützenden
Fördermitteln soll
die Veranstaltungsreihe „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ für die
Zukunft sicherstellen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Bereitstellung
zusätzlicher Mittel aus dem Haushalt zur Etablierung einer neuen
Veranstaltungsreihe scheint zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der aktuellen
Haushaltslage nicht angezeigt.
Das Kulturamt nimmt die im Antrag formulierte
Anregung zur Organisation von Veranstaltungen zu Menschenrechten und Kunst unter dem Motto
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ aber gerne auf. Die Verwaltung wird
sich darum bemühen, Fördergelder für solche Veranstaltungen zu akquirieren.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
Erster Beigeordneter
Klimarelevanz:
Noch nicht bekannt.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040103 Kulturelle Veranstaltungen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 - 2027 |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
118.011 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
+ 3.500 |
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2025 - 2027 |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
+ 2.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Jede Erhöhung des Budget für neue freiwillige
Leistungen ohne Kompensation durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen
verschlechtert jedoch die Haushaltssituation der Stadt Hilden und fordert
nach aktueller Rechtslage Maßnahmen in Rahmen der Erstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes. |
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