Erläuterungen zum
Antrag:
Mit Blick darauf, dass die Hildener Schullandschaft bezogen auf den Mix weiterführender Schulen im Umkreis eine Besonderheit darstellt, sollte kritisch überprüft werden, ob die Ausgestaltung der verschiedenen Schulformen die in Hilden vorhandenen Bedarfe deckt. Ebenso soll aufgezeigt werden, wie sich die Schullandschaft perspektivisch darstellen muss, um den Bedarfen nachhaltig zu entsprechen. Hierbei sollen insbesondere die Schulen zu Rate gezogen werden. Diese Prüfung soll mit dem vorliegenden Antrag angestoßen werden, um im weiteren Verlauf eine Diskussionsgrundlage für mögliche Anpassungen zu haben.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Herausforderungen es aktuell bezüglich der Schulformen in der Hildener Schullandschaft gibt und welche Maßnahmen (z.B. alternative Schulformen, Kooperationen etc.) möglich wären, um den Herausforderungen bestmöglich zu begegnen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung erstellt aktuell eine neue Schulentwicklungsplanung gemeinsam mit dem Beratungsbüro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepesch. In diesem Jahr wird die Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen erarbeitet, sie wird dem Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung am 13.12.2023 (Einladung erfolgt in den nächsten Tagen) vorgestellt werden.
Im ersten Halbjahr 2024 soll bei entsprechender Bewilligung von beantragten Etatmitteln in Höhe von 10.000,00 € (diese sind im vorliegenden Haushaltsplanentwurf enthalten) die Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen fortgesetzt werden.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
Erster Beigeordneter
Klimarelevanz:
Aus dem Antrag ergibt sich erstmal keine Klimarelevanz
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
0030201 /
Schulverwaltungsangelegenheiten |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
4014100020 |
529100 |
Aufw. F. sonst.
Dienstleistungen |
10.000,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0,00 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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