Erläuterungen zum
Antrag:
Die Anzahl der jetzt schon
häufigen heißen Tage wird in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen. Dies
stellt besonders für Schwangere, Kinder sowie kranke und ältere Menschen eine
erhebliche, z.T. lebensgefährliche gesundheitliche Belastung dar.
Deshalb müssen breit gestreute
Maßnahmen ergriffen werden, die die Hitzebelastung speziell für vulnerable
Gruppen abmildern.
Der im Entstehen begriffene Hitzeaktionsplan sollte dabei als Orientierung dienen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Stadt Hilden hat sich im Jahr 2019 erneut auf den Weg gemacht, sich dem Wandel des Klimas mit lokalen Maßnahmen z stellen.
Hierzu wurde am 30.10.2019 vom Rat der Stadt Hilden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen, kein externes Konzept „Klimaschutz/Klimaanpassung" zu beauftragen, sondern es wurde eine handlungsfelder- und maßnahmenorientierte Vorgehensweise gewählt (SV WP 14-20 SV 66/150).
Mit zahlreichen Maßnahmen wird seither dem Klimawandel begegnet. Zuletzt hat der Rat auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV IV/026 in seiner Sitzung am 13.09.2023 die aktuellen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beschlossen.
Mit der Entwicklung eines Hitzeaktionsplanes für vulnerable Gruppen in Hilden wurde das Blickfeld noch erweitert. Hierzu konnte nach externer Beauftragung das Unternehmen GreenAdapt aus Berlin gewonnen werden.
Die Arbeit von GreenAdapt soll einen dafür geeigneten umfangreichen Prozess abbilden, um die Bevölkerung der Stadt Hilden künftig besser über Hitze und ihre Auswirkungen zu informieren und zu schützen. Ziel dieses Prozesses ist es, mit dem Abschluss der Maßnahme ein tragfähiges Instrument generiert zu haben, dass den Schutz der Bevölkerung und im Besonderen der vulnerablen Personen mit geeigneten Maßnahmen unterstützt.
Der Hitzeaktionsplan soll so ein weiterer Baustein der städtischen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in der Stadt Hilden darstellen.
Der für die Aufstellung des Hitzeaktionsplans geplante Zeitraum beläuft sich von Juni 2023 bis Februar 2024. Ein erster Meilenstein konnte mit dem Betroffenheitsworkshop am 06.09.2023 bereits gesetzt werden. Ein fertig ausgearbeiteter Maßnahmenkatalog liegt aber erst im Frühjahr des Jahres 2024 vor und geht dann erst in die politische Beratung.
Die Verwaltung empfiehlt daher, erst die Vorstellung und die Beratung des Hitzeaktionsplans in 2024 abzuwarten, um konkrete Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf den Weg zu bringen.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Klimarelevanz:
Die Antragstellerin strebt an, mit diesem Budget Maßnahmen zur Vorsorge gegenüber den negativen Folgen des Klimawandels zu finanzieren.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050305 |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan des Entwurfs des Haushalts 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2024 |
|
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
25.500 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergäben sich bei
positiver Beschlussfassung folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2024 |
|
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
+ 50.000 |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Jeder zusätzliche Aufwand für freiwillige Leistungen ohne Kompensation durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen verschlechtert die Haushaltssituation der Stadt Hilden und fordert Maßnahmen in Rahmen der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Gez. Stuhlträger |
||||||