Betreff
Neubau einer Unterkunft:
Unterlagen nach § 13 KomHVO
Vorlage
WP 20-25 SV 26/048
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt die als Anlage beigefügten Unterlagen als veranschlagungsreif im Sinne des § 13 KomHVO zu bewerten und den Bau einer Unterkunft für Flüchtende gemäß der vorgelegten Planung.

 

 

Rat:

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, bereits im Haushaltsjahr 2023 überplanmäßig Mittel in Höhe von 500.000 Euro für 2023 bereitzustellen. Als Deckung für die überplanmäßigen Auszahlungen in 2023 werden Mittel aus der IO26250008 Erweiterung Feuerwache verwendet.

 

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zum Bau einer Unterkunft für Flüchtende mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 7.900.000 €.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2024ff für das Jahr 2024 aufzunehmen.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bedarf

 

In der Sitzung des Rates vom 19.10.2023 informierte die Verwaltung über die aktuelle Situation hinsichtlich der Belegung der Unterkünfte für geflüchtete Menschen. Die weiterhin steigende Zahl von flüchtenden Menschen führt dazu, dass die vorhandenen Unterkünfte nahezu vollständig belegt sind und weitere Aufnahmekapazitäten geschaffen werden müssen.

 

Seit Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine hat sich der Unterbringungsbedarf erheblich erhöht.

 

Deshalb wurde in 2022 die zwischenzeitlich aufgelassene Unterkunft Beckersheide 12 innerhalb kürzester Zeit brandschutztechnisch ertüchtigt und baulich instandgesetzt. Dadurch wurde die Unterbringungskapazität um 140 Plätze erhöht. Daneben wurden auf dem Grundstück Herderstraße 33 ein Gebäude als Unterkunft baulich ertüchtigt und dadurch 26 weitere Plätze geschaffen. Die katholische Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden hat der Stadt Hilden die Gebäude St.-Konrad-Allee 35 und 35a über einen Mietvertrag zur Verfügung gestellt, um dort eine weitere Flüchtlingsunterkunft zu betreiben. Zurzeit wird dort eine 8-köpfige Familie beherbergt. Eine weitere Erhöhung der Aufnahmekapazität um ca. 15 Plätze im Gebäudebestand der Stadt durch bauliche Änderungen ist in Vorbereitung.

 

Weiterhin wurden mit Eigentümern und Betreibern von Hotels - leider erfolglose - Verhandlungen geführt, das Hotel zu erwerben oder anzumieten, um dort eine neue Unterkunft einzurichten und zu betreiben.

 

Aufgrund der derzeitigen Zuweisungsquote ist zu erwarten, dass die bestehenden Unterkünfte trotz der vielfältigen Aktivitäten nicht ausreichen, die zugewiesenen Flüchtenden aufzunehmen. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass die Sporthalle Weidenweg als vorübergehende Unterkunft genutzt werden muss. Damit die Sporthalle möglichst schnell wieder für den eigentlichen Zweck, Schul- und Vereinssport, genutzt werden kann, ist der kurzfristige Neubau einer dauerhaften Unterkunft notwendig.

 

Planung

 

Planungsamt und Gebäudemanagement haben mögliche Grundstücke für die Erstellung der Unterkunft untersucht. Geeignet wäre beispielsweise das Grundstück Düsseldorfer Str. 101 -105.
Mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/144/1 berichtet die Verwaltung über die Verhandlungen mit dem Vertreter der Grundstückseigentümer und stellt den Erwerb des Grundstücks im Rahmen eines Erbbaurechts für 20 Jahre zur Beratung.

 

Die Planungsanforderungen wurden definiert. Es soll ein energieeffizienter Modulbau mit möglichst kurzer Planungs- und Bauzeit entstehen, in dem mindestens 200 Personen Unterkunft finden können. Die Optik soll von der üblichen Containerbauweise abweichen.

 

Kosten

 

Damit die Unterkunft in 2024 fertiggestellt werden kann, müssen die hierfür notwendigen Investitionskosten mit dem Satzungsbeschluss zum Haushalt 2024 bereitgestellt werden, wenn ein Nachtragshaushalt vermieden werden soll.

 

Investitionsmaßnahmen dürfen nur in den Haushalt aufgenommen werden, wenn sie auch veranschlagungsreif sind. § 13 Abs. 2 KomHVO NRW schreibt vor, dass Ermächtigungen für Baumaßnahmen im Finanzplan erst veranschlagt werden dürfen, wenn Baupläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Gesamtkosten der Maßnahme, getrennt nach Grunderwerb und Herstellungskosten, einschließlich der Einrichtungskosten sowie der Folgekosten ersichtlich sind und ein Bauzeitplan beigefügt ist. Die Unterlagen müssen auch die voraussichtlichen Jahresauszahlungen unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und die für die Dauer der Nutzung entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen ausweisen.

 

In dieser frühen Planungsphase liegen jedoch noch keine Kostenberechnungen gemäß der Leistungsphase 3 der HOAI vor.

 

Ausgehend von einer ersten Grobschätzung anhand der voraussichtlichen Flächen und des aktuellen Baupreisindex wurde eine vorläufige Kostenschätzung erstellt, die als Anlage beigefügt ist. Auf dieser Grundlage ist mit Kosten im Bereich von ca. 7.000.000 Euro zzgl. Baunebenkosten, Außenanlagen und Einrichtung zu rechnen. Da der Baukörper und die damit zusammenhängende Größe der Unterkunft noch nicht festgelegt sind, ist hinsichtlich der Kosten derzeit noch eine erhebliche Bandbreite möglich. Für Außenanlagen und Einrichtung werden 5 % der Baukosten angesetzt, Baunebenkosten gehen mit 9 % der Baukosten in die Projektkosten ein.

 

Aufgrund der aktuellen Dringlichkeit, eine Unterkunft zu errichten und dadurch die Voraussetzung zu schaffen, die Sporthalle Weidenweg als Notunterkunft aufgeben zu können, empfiehlt die Verwaltung die vorgelegten Unterlagen als ausreichend veranschlagungsreif zu bewerten. Nach Abschluss der Entwurfsplanung und vor Ausschreibung der Bauleistung werden dem Rat der Stadt Hilden die Unterlagen im Rahmen einer Beschlussvorlage zur Freigabe der Umsetzung der Baumaßnahme vorgelegt, die seitens der Verwaltung üblicherweise zur Beratung der § 13 KomHVO NRW- Unterlagen von Hochbaumaßnahmen zur Beratung gestellt werden.

 

Da ein großer Teil der Planungsleistung bereits in diesem Jahr vergeben werden muss, um die Unterkunft für Flüchtlinge so schnell wie möglich zu planen, muss ein Teil der Projektkosten bereits in 2023 in Form einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Weitere 7.400.000 € sind im Haushaltsplan 2024ff für das Jahr 2024 bereitzustellen.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Die Verwaltung empfiehlt, Investitionskosten in Höhe von 7.900.000 Euro für den Bau einer Unterkunft für Flüchtende inkl. Außenanlagen und Einrichtung der Unterkunft zur Verfügung zu stellen, davon in 2023 überplanmäßige Mittel in Höhe von 500.000 Euro sowie weitere 7.400.000 Euro im Haushaltsplan 2024ff für 2024. Als Deckung für die überplanmäßigen Auszahlungen in 2023 werden Mittel aus der IO26250008 Erweiterung Feuerwache verwendet.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO26250074

Neubau Unterkunft Flüchtlinge Düsseldorfer Straße

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

0113030010 / IO26250074

785100

Auszahlung für Baumaßnahmen

500.000

2024

0113030010 / IO26250074

785100

Auszahlung für Baumaßnahmen

7.400.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

0113030010 / IO26250008

785100

Auszahlung für Baumaßnahmen

500.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

x

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger