Unterlagen nach § 13 KomHVO
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz beschließt die als Anlage beigefügten Unterlagen als veranschlagungsreif im Sinne
des § 13 KomHVO zu bewerten und den Bau einer Unterkunft für Flüchtende gemäß der vorgelegten Planung.
Rat:
Der Rat beschließt
nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, bereits im Haushaltsjahr 2023 überplanmäßig Mittel
in Höhe von 500.000 Euro für 2023 bereitzustellen. Als Deckung für
die überplanmäßigen Auszahlungen in 2023 werden Mittel aus der IO26250008
Erweiterung Feuerwache verwendet.
Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen:
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13
KomHVO vorgelegten Unterlagen zum Bau einer Unterkunft für Flüchtende mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 7.900.000
€.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2024ff für
das Jahr 2024 aufzunehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
Bedarf
In der Sitzung des Rates vom 19.10.2023
informierte die Verwaltung über die aktuelle Situation hinsichtlich der Belegung
der Unterkünfte für geflüchtete Menschen. Die weiterhin steigende Zahl von
flüchtenden Menschen führt dazu, dass die vorhandenen Unterkünfte nahezu
vollständig belegt sind und weitere Aufnahmekapazitäten geschaffen werden
müssen.
Seit Beginn des Angriffskrieges gegen die
Ukraine hat sich der Unterbringungsbedarf erheblich erhöht.
Deshalb wurde in 2022 die zwischenzeitlich
aufgelassene Unterkunft Beckersheide 12 innerhalb kürzester Zeit
brandschutztechnisch ertüchtigt und baulich instandgesetzt. Dadurch wurde die
Unterbringungskapazität um 140 Plätze erhöht. Daneben wurden auf dem Grundstück
Herderstraße 33 ein Gebäude als Unterkunft baulich ertüchtigt und dadurch 26
weitere Plätze geschaffen. Die katholische Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden
hat der Stadt Hilden die Gebäude St.-Konrad-Allee 35 und 35a über einen
Mietvertrag zur Verfügung gestellt, um dort eine weitere Flüchtlingsunterkunft
zu betreiben. Zurzeit wird dort eine 8-köpfige Familie beherbergt. Eine weitere
Erhöhung der Aufnahmekapazität um ca. 15 Plätze im Gebäudebestand der Stadt
durch bauliche Änderungen ist in Vorbereitung.
Weiterhin wurden mit Eigentümern und
Betreibern von Hotels - leider erfolglose - Verhandlungen geführt, das Hotel zu
erwerben oder anzumieten, um dort eine neue Unterkunft einzurichten und zu
betreiben.
Aufgrund der derzeitigen Zuweisungsquote ist
zu erwarten, dass die bestehenden Unterkünfte trotz der vielfältigen
Aktivitäten nicht ausreichen, die zugewiesenen Flüchtenden aufzunehmen. Aus
diesem Grund wird davon ausgegangen, dass die Sporthalle Weidenweg als
vorübergehende Unterkunft genutzt werden muss. Damit die Sporthalle möglichst
schnell wieder für den eigentlichen Zweck, Schul- und Vereinssport, genutzt
werden kann, ist der kurzfristige Neubau einer dauerhaften Unterkunft
notwendig.
Planung
Planungsamt und Gebäudemanagement haben
mögliche Grundstücke für die Erstellung der Unterkunft untersucht. Geeignet
wäre beispielsweise das Grundstück Düsseldorfer Str. 101 -105.
Mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/144/1 berichtet die Verwaltung über die
Verhandlungen mit dem Vertreter der Grundstückseigentümer und stellt den Erwerb
des Grundstücks im Rahmen eines Erbbaurechts für 20 Jahre zur Beratung.
Die Planungsanforderungen wurden definiert.
Es soll ein energieeffizienter Modulbau mit möglichst kurzer Planungs- und
Bauzeit entstehen, in dem mindestens 200 Personen Unterkunft finden können. Die
Optik soll von der üblichen Containerbauweise abweichen.
Kosten
Damit die Unterkunft in 2024 fertiggestellt
werden kann, müssen die hierfür notwendigen Investitionskosten mit dem
Satzungsbeschluss zum Haushalt 2024 bereitgestellt werden, wenn ein
Nachtragshaushalt vermieden werden soll.
Investitionsmaßnahmen dürfen nur in den
Haushalt aufgenommen werden, wenn sie auch veranschlagungsreif sind. § 13 Abs.
2 KomHVO NRW schreibt vor, dass Ermächtigungen für Baumaßnahmen im Finanzplan
erst veranschlagt werden dürfen, wenn Baupläne, Kostenberechnungen und
Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Gesamtkosten der
Maßnahme, getrennt nach Grunderwerb und Herstellungskosten, einschließlich der
Einrichtungskosten sowie der Folgekosten ersichtlich sind und ein Bauzeitplan
beigefügt ist. Die Unterlagen müssen auch die voraussichtlichen
Jahresauszahlungen unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und die für die
Dauer der Nutzung entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen ausweisen.
In dieser frühen Planungsphase liegen jedoch
noch keine Kostenberechnungen gemäß der Leistungsphase 3 der HOAI vor.
Ausgehend von einer ersten Grobschätzung
anhand der voraussichtlichen Flächen und des aktuellen Baupreisindex wurde eine
vorläufige Kostenschätzung erstellt, die als Anlage beigefügt ist. Auf dieser
Grundlage ist mit Kosten im Bereich von ca. 7.000.000 Euro zzgl. Baunebenkosten,
Außenanlagen und Einrichtung zu rechnen. Da der Baukörper und die damit
zusammenhängende Größe der Unterkunft noch nicht festgelegt sind, ist
hinsichtlich der Kosten derzeit noch eine erhebliche Bandbreite möglich. Für
Außenanlagen und Einrichtung werden 5 % der Baukosten angesetzt, Baunebenkosten
gehen mit 9 % der Baukosten in die Projektkosten ein.
Aufgrund der aktuellen Dringlichkeit, eine
Unterkunft zu errichten und dadurch die Voraussetzung zu schaffen, die
Sporthalle Weidenweg als Notunterkunft aufgeben zu können, empfiehlt die
Verwaltung die vorgelegten Unterlagen als ausreichend veranschlagungsreif zu
bewerten. Nach Abschluss der Entwurfsplanung und vor Ausschreibung der
Bauleistung werden dem Rat der Stadt Hilden die Unterlagen im Rahmen einer
Beschlussvorlage zur Freigabe der Umsetzung der Baumaßnahme vorgelegt, die
seitens der Verwaltung üblicherweise zur Beratung der § 13 KomHVO NRW-
Unterlagen von Hochbaumaßnahmen zur Beratung gestellt werden.
Da ein großer Teil der Planungsleistung bereits
in diesem Jahr vergeben werden muss, um die Unterkunft für Flüchtlinge so
schnell wie möglich zu planen, muss ein Teil der Projektkosten bereits in 2023
in Form einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro zur
Verfügung gestellt werden. Weitere 7.400.000 € sind im Haushaltsplan 2024ff für
das Jahr 2024 bereitzustellen.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, Investitionskosten
in Höhe von 7.900.000 Euro für den Bau einer Unterkunft für Flüchtende inkl.
Außenanlagen und Einrichtung der Unterkunft zur Verfügung zu stellen, davon in
2023 überplanmäßige Mittel in Höhe von 500.000 Euro sowie weitere 7.400.000 Euro
im Haushaltsplan 2024ff für 2024. Als Deckung für die überplanmäßigen Auszahlungen in
2023 werden Mittel aus der IO26250008 Erweiterung Feuerwache verwendet.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO26250074 |
Neubau Unterkunft
Flüchtlinge Düsseldorfer Straße |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
0113030010 / IO26250074 |
785100 |
Auszahlung für
Baumaßnahmen |
500.000 |
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2024 |
0113030010 / IO26250074 |
785100 |
Auszahlung für
Baumaßnahmen |
7.400.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
0113030010 / IO26250008 |
785100 |
Auszahlung für
Baumaßnahmen |
500.000 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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