Betreff
Haus des Lernens, Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Vorlage
WP 20-25 SV 26/047
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt nach Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss und durch den Schul- und Sportausschuss die Verwaltung mit der Fortführung der Planung und Erarbeitung der Unterlagen nach § 13 KomHVO zur Veranschlagung der Investitionsmittel für die Haushalte 2025 ff zu beauftragen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Idee Haus des Lernens

 

Die Versorgungssituation von Hildener Familien mit Schulplätzen, Plätzen in der Schülerbetreuung und auch Kitaplätzen ist seit vielen Jahren angespannt. Leider können regelmäßig Anmeldewünsche nicht berücksichtigt werden.

 

Im Sozialraum Beethovenstraße ergeben sich besondere Voraussetzungen für die Errichtung zusätzlichen Schulraumes, wie auch zur Erweiterung des Kindertagesstättenangebotes. Die zur Verfügung stehende Fläche bietet aus Sicht des Amtes für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung ganz viel Platz sowohl für einen Schulbau mit Sporthalle wie auch für einen Kitabau.

 

Der Übergang von der Kita in die Schule ist in der Bildungsgeographie eines Kindes ein besonderer Meilenstein. Ein räumliches Nebeneinander von Kita und Schule bietet die Chance auf ein tatsächliches Miteinander, so dass beide Einrichtungen eng mit einander kooperieren und pädagogische Profile aufeinander abgestimmt werden (beispielsweise in den Bereichen Bewegung, Musik, werken und forschen, Sprachförderung, Inklusion).

 

Raumressourcen in Schule und Kita können gemeinsam genutzt werden. Der Musikraum in der Schule kann sicherlich auch für einen gemeinsamen Chor von Schule und Kita genutzt werden, der Bewegungsraum der Kita kann für eine motorische Förderung in einer Kleingruppe aus Schule und Kita genutzt werden. Hier ließen sich selbstverständlich noch weitere Beispiele nennen. Schulkinder und Kitakinder arbeiten so in gemeinsamen Projekten, sie leben und feiern (aktuell St. Martin) miteinander und erlernen hierdurch vielfältige soziale Kompetenzen.

 

In Hilden Nord könnte ein für den Stadtteil identitätsstiftender Raum entstehen, denn Schule und Kita sind ja nicht nur Treffpunkt für Kinder, hier begegnen sich auch Eltern und Großeltern. Räume in Schule und Kita und die Sporthalle können ab dem Nachmittag und am Abend für VHS, Musikschule, Vereine usw. als Begegnungsorte dienen. Die Außenflächen sind auch nach dem Ende von Schule und Kita Spielflächen. Ein solcher Ort der vielfältigen Begegnung verbindet die Menschen in einem Stadtteil und schafft ein „Wir-Gefühl“.

 

 

Aufgabenstellung Architektur

 

Gemäß Schulentwicklungsplanung ist die Erweiterung des Verbundes Beethovenstraße zu einer 4-zügigen inklusiven Schule mit Ganztagsunterricht bzw. - betreuung vorgesehen. Darüber hinaus soll am Standort eine Kita mit mindestens 4 Gruppen entstehen. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die bestehende Sporthalle den dann entstehenden Anforderungen entspricht.

 

Neben dem Raumprogramm des Amtes für Bildung, Entwicklung und Jugendförderung für Schule und Kita gelten folgende Planungsprämissen:

 

  • Trennung von Kita und Schule aufgrund der unterschiedlichen Organisationsformen
  • Planung der Außenbereiche müssen Lärmbelästigung der Schulkinder ausschließen
  • Möglichst großes Außengelände
  • Raumplanung muss Förderstunden Hausaufgabenbetreuung, Arbeitgemeinschaften, Instrumentalunterricht, Musikschulaktivitäten und heimatsprachlichen Unterricht berücksichtigen
  • Gesetzlicher Anspruch auf einen OGS-Platz für alle Schüler ab 2026 muss berücksichtigt werden
  • Berücksichtigung, dass das Gelände in einem stark überflutungsgefährdeten Bereich liegt
  • Berücksichtigung zusätzlicher Verkehrsströme und Erschließung des Grundstücks
  • Prüfung, ob der Bestand erhalten bleiben kann und in den Neubaukomplex integriert werden kann
  • Ein Bereich des Neubaus soll als Begegnungsstätte als Ersatz für den Bürgertreff genutzt werden können
  • Weiterführung des Unterrichts während der Baumaßnahme muss möglich sein

 

Die Festlegung von Standards zu Baustoffen, Gründach, technischen Anlagen (PV, Heizungstechnik) sind noch nicht Teil der Vorplanung.

 

Variantenuntersuchung

 

Mit der Erstellung der Vorplanung wurde das fachlich spezialisierte Architekturbüro Schmersahl | Biermann | Prüßner Architekten beauftragt, die u.a. bereits in Essen ein Haus des Lernens realisiert haben.

 

Unter Beachtung der aufgeführten Prämissen wurden verschiedene Varianten erarbeitet, die innerhalb der Verwaltung mit den Planern diskutiert wurden. Letztendlich wurden 5 Varianten (teilweise mit Untervarianten) diskutiert. Die Varianten sind in Anlage 1 dargestellt. Dabei wurde in Abstimmung zwischen dem Amt für Bildung, Entwicklung und Jugendförderung für Schule und Kita sowie dem Amt für Gebäudewirtschaft unter Beteiligung der Dezernatsleitungen die Variante V als Vorzugsvariante herausgearbeitet, die dann in der weiteren Planung vertieft wurde. Die Vorzugsvariante berücksichtigt folgende Ergebnisse:

 

Vorplanungsergebnisse

 

1) Neubaukomplex ohne Erhalt des Bestandes

Die Bestandsgebäude sind eingeschossig über das Gelände verteilt und verbrauchen deshalb viel Platz, die zu Lasten des Außengeländes gehen. Die hier vorhandenen Räume lassen sich darüber hinaus nicht sinnvoll in einem Gesamtkonzept nutzen. Deshalb ist die Entscheidung getroffen worden, den Bestand nicht zu erhalten und das Gelände für Neubauten zu nutzen. Dabei wird aufgrund der Gefährdung durch Überflutungen auf eine Unterkellerung verzichtet. Nach einer Geländemodellierung werden die Gebäude ca. 80 cm höher als die vorhandene Geländeoberkante gegründet.

 

2) Neubau Sporthalle

Die bestehende Sporthalle entspricht aufgrund der Größe, der Lage im überflutungsgefährdeten Gebiet und der Bausubstanz (mindestens die Sanitärräume müssten saniert werden) nicht den bestehenden und durch die Erweiterungsbauten zusätzlich entstehenden Anforderungen. Es wird der Neubau einer in zwei Bereiche unterteilbaren Sporthalle empfohlen.

 

3) Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung soll über die Kreuzung Zelterstraße / Beethovenstraße erfolgen. Es werden eine K+R Spur auf dem Gelände und Stellplätze für Schul- und Kitapersonal vorgesehen. Die Erschließung für Fußgänger erfolgt getrennt hiervon durch einen Steg über den Hoxbach von der Beethovenstraße und von dem bestehenden öffentlichen Fuß- und Radweg an der westlichen Grundstücksgrenze.

 

4) Erweiterungsmöglichkeit Kita

Durch eine Aufstockung des Kitagebäudes wäre die Kita auf 6 Gruppen erweiterbar. Die Kostenschätzung basiert jedoch auf der Erstellung einer 4-gruppigen Kita.

 

Das Vorplanungsergebnis ist in der beigefügten Anlage 2 dargestellt.

 

Kosten (Preisstand 2023, brutto)

 

Die Kosten wurden durch das Architekturbüro im Rahmen der Kostenschätzung wie folgt ermittelt:

 

  • Kita                    4,0 Mio Euro (Kosten ohne Freianlage, PV Anlage und loser Möblierung)
  • Schule             33,1 Mio Euro (Kosten ohne Freianlage, PV Anlage und loser Möblierung)
  • Sporthalle          5,3 Mio Euro (Kosten ohne Freianlage, PV Anlage und loser Ausstattung)

 

Inklusive der Freianlagen, Provisorien, PV-Anlagen sowie Möblierung und loser Ausstattung ist mit Gesamtkosten in Höhe von 50 Mio Euro zu rechnen.

 

Einsparpotentiale

 

Auf Anregung der Verwaltung prüft das Planungsbüro derzeit, wie durch multifunktionale Räume abweichend von den bisherigen Anforderungen des Raumprogrammes der Raumbedarf für die Schule reduziert werden kann.

 

 

Gez.
In Vertretung

Sönke Eichner

Erster Beigeordneter