Betreff
Haushaltssatzung 2024 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027
Vorlage
SV 035
Aktenzeichen
Kt/Wi
Art
Beschlussvorlage VHS

Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung

 

  1. beschließt die Haushaltssatzung des VHS-Zweckverbandes Hilden-Haan für das Haushaltsjahr 2024 in der Form des Entwurfs, der am 20.10.2023 allen Mitgliedern der Verbandsversammlung zugestellt wurde

 

und

 

2.         nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Jahr 2027 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen:

 

In der 1. Sitzung der VHS-Zweckverbandsversammlung am 27.11.2020 beschließt das Gremium (TOP 8, SV Nr. 5), einstimmig, während der Wahlperiode 2020 bis 2025 auf die 1. Sitzung in der 2. Jahreshälfte zur Einbringung des Haushaltes zu verzichten. Das Rechtsamt der Stadt Hilden hatte die Vorgehensweise zuvor geprüft und für rechtlich unbedenklich gehalten, sofern die VHS den Haushaltsplanentwurf mit einer verlängerten Zustellfrist den Mitgliedern der Verbandsversammlung zuleitet und diesen der Öffentlichkeit in Form einer Pressemitteilung bekannt macht.

 

 

Allgemeine Erläuterungen:

Aufgrund der angespannten Finanzsituation der Städte, kann die VHS den Zuschussbedarf in Form der Verbandsumlage auch für das Haushaltsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr konstant halten.

Aufgrund erheblicher Einsparungsbemühungen und trotz der einzuplanen-enden Besoldungs- und Tariferhöhungen bleibt die Verbandsumlage bei 827.000,- €.

 

Bei der Suche nach Einsparpotential ist zu berücksichtigen, dass der Aufwand für das hauptamtliche Personal mit 44,23 % den größten Anteil am Gesamtvolumen des Haushaltes ausmacht.

Ferner mussten teilweise freiwerdende Mittel für unabdingbare Investitionen wie neue Hardware und neues Mobiliar für den EDV-Raum am Standort Gerresheimer Str in Hilden eingeplant werden.

 

Die Kommunen in NRW wie auch die Zweckverbände mussten für die Haushaltsplanung der Jahre 2020 bis 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung eine Sonderberücksichtigung der Belastungen aus der COVID-19-Pandemie vornehmen. Krisenbedingte Finanzierungslücken sollten laut Gesetz isoliert und in Folgejahre übertragen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kommt das NKF CUIG (Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19- Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen) für das Haushaltsjahr 2024 nicht zur Anwendung. Die krisenabhängigen Auswirkungen auf Erträge und Aufwendungen bleiben daher bei der Aufstellung des Haushaltes unberücksichtigt.

Die Corona bedingten Mindererträge und Mehraufwendungen in den Jahren 2020 bis 2022 wurden aufgrund der vom Land NRW erhaltenen Billigkeitsleistungen kompensiert, sodass Belastungen für zukünftige Haushalte nicht entstehen werden.

 

Der Haushalt 2024 berücksichtigt die erhöhten Personalaufwendungen, resultierend aus dem Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst im Frühjahr 2023, jedoch keine zusätzlichen Aufwendungen für einen etwaigen Umzug der Geschäftsstelle Gerresheimer Str. 20 zum Nove-Mesto-Platz 3 c in Hilden.

 

 

 

 

Weitere Erläuterungen:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2024 des VHS- Zweckverbandes Hilden-Haan wurden nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt.

Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan und den jeweiligen Teilplänen. Beigefügt sind der Vorbericht, ein Haushaltsquerschnitt, eine Übersicht über die Verpflichtungs-ermächtigungen und eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres.

Nach Auslaufen des Betrauungsaktes, der im VHS-Haushalt eine Trennung von Kernleistungen, die durch die Verbandsumlage finanziert werden durften, und z.B. den Firmenschulungen vorsah, bei denen dies untersagt war, ist eine getrennte Darstellung ab 2024 nicht mehr erforderlich, wird jedoch aufgrund der Transparenz weiter beibehalten.

Die der ehemaligen Trennungsrechnung (z.B. Firmenschulungen, drittmittelfinanzierte Maßnahmen des Arbeitsmarktes) unterliegenden Erträge und Aufwendungen werden im Produkt 4 dargestellt.

 

 

1.Erträge:

Die Erträge des VHS-Zweckverbandes Hilden-Haan bestehen im Wesentlichen aus folgenden Ansätzen:

 

 

1.1 Landeszuweisungen

Für das Haushaltsjahr 2024 wurden insgesamt 309.250,- € veranschlagt. In diesem Betrag ist eine Zuweisung von 36.000,-€ für die Durchführung von Schulabschlusskursen sowie 10.000,-€ Entwicklungspauschale enthalten.

 

 

1.2 Hörergebühren

Die Gebühren wurden für das Jahr 2024 wurden von 382.000,-€ auf 413.000,-€ angehoben und enthalten neben den klassischen Hörergebühren auch 22.000,-€ Erträge aus Firmenschulungen.

 

 

1.3 Hörergebühren aus Studienfahrten/ Exkursionen

Der Ansatz der Hörergebühren aus Studienfahrten musste mangels Nachfrage für 2024 von 32.000,-€ auf 17.500,-€ reduziert werden.

 

 

1.4 Erstattungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Die Anzahl der Deutsch-Integrationskursmodule wird wie 2023 unverändert mit 70 kalkuliert, hingegen wurde der durchschnittliche Ertrag je Modul deutlich höher eingeschätzt, sodass nun mit einem Ansatz von 477.000,-€ gerechnet wird. Im Vorjahr lag der Ansatz bei 436.000,-€.

 

 

 

1.5 Weitere Erträge

Auftragsmaßnahmen

Die VHS beteiligt sich regelmäßig an Ausschreibungen und führte in den vergangenen Jahren erfolgreich Fortbildungsmaßnahmen durch.

Für 2024 ist bislang keine Teilnahme an einer Maßnahme des Jobcenters o.ä. Trägern beabsichtigt.

Weiterhin werden aber Firmenschulungen angeboten.

 

 

 

ESF-Mittel

Die VHS Hilden-Haan erhält vom Land für 2 Schulabschlusskurse (mittlerer Schulabschluss vormittags und Hauptschulabschluss nach Klasse 9, vormittags) 2024 voraussichtlich 90.000,-€ gegenüber 72.800,-€ für 2023.

 

 

1.6 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage der Städte Hilden und Haan schließt die Finanzierungslücke zwischen den Erträgen und den Aufwendungen des VHS-Zweckverbandes Hilden- Haan.

Durch höhere Erträge bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (16.500,-€) und bei den Kostenerstattungen (rd. 85.000,-€) konnte die Verbandsumlage 2024, trotz der einzuplanenden Besoldungs- und Tariferhöhungen, bei 827.000,-€ konstant gehalten werden.

 

Gemäß der bestehenden Satzung des VHS- Zweckverbandes wird die Verbandsumlage durch die beiden Mitgliedsstädte Hilden und Haan anteilig nach der Höhe der jeweiligen Einwohnerzahl gemäß IT NRW getragen.

 

1.7 Umsatzsteuer

Die Frage der Umsatzsteuerbarkeit von gemeinwohlorientierter Erwachsenenbildung ist bisher rechtlich nicht eindeutig geklärt. Ein vom Deutschen Volkshochschul-Verband in Auftrag gegebenes Gutachten vom

16. Mai 2022 kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Regelung des

§ 4 Nr. 21 UStG eine unzulässige Einschränkung der Steuerfreiheit darstelle. Die ebenfalls im Gutachten gestellte Forderung an den Gesetzgeber, eine Neuregelung der gesetzlichen Vorgaben im Sinne größerer Rechtssicherheit und Klarheit anzustreben, wurde am 20. September 2022 durch den gemeinsamen Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN NRW „Teilhabe durch Weiterbildung sichern – Umsatzsteuerbefreiung für Volkshochschulen auch zukünftig gewährleisten“ sowie durch den am 28. September 2022 gefassten Beschluss „Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsangebote der Volkshochschulen“ des Deutschen Städtetags bestärkt.

Unabhängig davon führte die VHS bereits im Haushaltsplan für das Jahr 2023 ein internes Kontrollsystem ein, dass die Prozesse um eine vollständige und zeitgerechte Erfüllung steuerlicher Pflichten im Bereich der Umsatzsteuerbarkeit von Leistungen der VHS, die nicht im Bereich der gemeinwohlorientierten Erwachsenenbildung liegen, kontrolliert und regelt.

Weitere Erläuterungen zu dem Thema enthält der Haushalt auf den Seiten 15 bis 16.

 

 

2. Aufwendungen

2.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen belaufen sich auf insgesamt 1.837.650,-€ und liegen damit um 73.100,-€ höher als im Vorjahr. Ursächlich hierfür ist der im Frühjahr 2023 ausgehandelte Tarifabschluss im Bereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), der ab 01.03.2024 die Anhebung um 200,-€ sowie eine Erhöhung um 5,5% vorsieht.

Hinsichtlich der Pensionsrückstellungen wurde erneut die Prognose der Rheinischen Versorgungskasse mit einer zweiprozentigen Dynamik in der Ansatzplanung berücksichtigt, dass zu einem realistischeren Jahresabschluss 2024 führen sollte. Seit 2024 verfügt der Zweckverband nur noch über Versorgungsempfänger und keine aktiven Beamten mehr.

 

 

2.2 Sach- und Dienstleistungen

Gegenüber dem Vorjahr konnten diese Aufwendungen von bisher

95.200,- € auf 94.350,-€ leicht reduziert werden. Die Ersparnis geht auf die geringere Anzahl der geplanten Studienfahrten zurück.

 

 

2.3 Sonstige ordentliche Aufwendungen

Gegenüber dem Vorjahr mussten die Aufwendungen dieser Aufwandsart von bisher 318.250,-€ auf 322.000,-€ angehoben werden. Ursächlich dafür sind im Wesentlichen die um 6.200 € gestiegenen Mieten, denen aber u.a. 4.000,-€ Ersparnis bei den Porto/Telekommunikationsaufwendungen entgegenstehen.

 

 

3. Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und Bildung von Kennzahlen

Mit der  Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW), die seit 01.01.2019 geltendes Haushaltsrecht darstellt, besteht nicht mehr die Verpflichtung, Ziele und Kennzahlen zur Zielerreichung zu ausnahmslos allen Produkten des kommunalen Haushaltes abzubilden. Hierdurch soll der eigenverantwortliche Umgang der Kommune mit Steuerungspotentialen gestärkt und die Darstellung nicht bzw. wenig steuerungsrelevanter Informationen im Haushalt vermieden werden.

Da es sich bei den Produkten um einen wesentlichen Bestandteil der Haushaltsstruktur handelt, werden bei der VHS auch weiterhin folgende Kennzahlen gebildet:

 

-    Kostendeckungsgrad 1

Hierbei handelt es sich um das Verhältnis von Hörergebühren und Dozentenhonoraren. Dieser Kostendeckungsgrad wird in den Produkten 1 bis 3 dargestellt, weil die Produkte 4, Wieder-Einstieg, und 5, Allgemeine Finanzen/Verwaltung andere Berechnungsgrundlagen haben.

 

-    Kostendeckungsgrad 2

In dieser Berechnung sind alle Erträge und Aufwendungen enthalten, die den jeweiligen Produkten unmittelbar zuzuordnen sind, wie z.B. die Personalaufwendungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in den jeweiligen Produkten tätig sind. Außerdem wurden hier alle Sachaufwendungen erfasst, die den Produkten unmittelbar zuzuordnen sind.

 

-    Kostendeckungsgrad 3

Im Haushaltsplanentwurf 2024 werden auch Interne Leistungsverrechnungen (ILV) dargestellt. Den pädagogischen Produkten 1 bis 4 sowie den hierzu gehörenden Fachbereichen wurden anteilig alle Aufwendungen des Verwaltungsproduktes (Produkt 5) zugeordnet. Als Umlageschlüssel wurden hierbei die durchgeführten Unterrichtsstunden des Vorjahres verwendet.

Die Verbandsumlage wurde in voller Höhe im Verwaltungsbudget erfasst, um eine Auswertung über den tatsächlichen Zuschussbedarf der übrigen pädagogischen Produkte zu ermöglichen.

 

Im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltes werden alle Erträge und Aufwendungen auf Kostenträger der Fachbereiche verbucht. Die Kostenträger sind den Produktinformationen zu entnehmen. Dort wurden auch die Kennzahlen dargestellt. Damit sind fachbereichs- und produktorientierte Auswertungen möglich.

 

Den Empfehlungen des Innenministeriums folgend (sogenanntes Kennzahlenset NRW) wurden auch noch Bilanzkennzahlen gebildet, die eine Vergleichbarkeit der VHS mit Kommunen ermöglichen.

 

 

Produkt 5, Allgemeine Finanzen/Verwaltung:

Alle Erträge und alle Aufwendungen, die nicht unmittelbar den pädagogischen Produkten 1 bis 4 zuzuordnen sind, wurden dem Produkt 5 zugeordnet.

 

Zu den hier dargestellten Aufwendungen gehören z.B. Gehaltsaufwendungen der VHS-Leitung und seiner Assistentin, die Gehaltsaufwendungen für die Mitarbeiter/- innen, die für das Verwaltungsprodukt tätig sind, Aufwendungen für Beihilfen, Post- und Telefongebühren etc.

 

Außerdem wurden hier alle Mieten erfasst, die dann wieder im Rahmen der internen Verrechnung nach dem Schlüssel Unterrichtsstunden auf die übrigen Produkte aufgeteilt werden.

 

Zu den Erträgen gehört insbesondere die Verbandsumlage, die hier in voller Höhe zugeordnet wurde.

 

 

 

 

 

 

4. Weitere Vorgehensweise

Anträge zum Haushalt sollten möglichst bis zum 10.11.2023 gestellt werden.

Es ist vorgesehen, den Haushalt in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung am 24.11.2023 zu beraten und zu beschließen.

 

Die durch die Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung wird anschließend noch dem Kreis Mettmann zur Genehmigung vorgelegt und danach veröffentlicht.

 

 

 

 

gez. Dr. C. Pommer

 

 

 

 

 

Anlage: Entwurf der Haushaltssatzung 2024

 


Finanzielle Auswirkungen:              ja

 

Investitionen:

 

Folgeaufwand:

 

Sachaufwand:

 

Personalaufwand:

 

Finanzierung:

s. Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024