Betreff
Freiwillige Leistungen im Bereich Ehrenamt
Vorlage
WP 20-25 SV 51/257
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die jährliche Durchführung der Ehrenamtsbörse (beginnend 2024) und in Folge die Durchführung des EFI-Kurses alle zwei Jahre (beginnend 2025).


Erläuterungen und Begründungen:

 

In den vergangenen Monaten sind diverse Träger, Verbände, Vereine etc. an die Stadt herangetreten, um das Thema Ehrenamt zu platzieren. Hier wurde insbesondere die Unterstützung durch die Stadt gefordert.

Da dieses Thema im Arbeitskreis Senioren auch eine hohe Priorisierung hat, ist daraufhin die AG Ehrenamt gegründet worden, welche sich aus Vertretungen der Träger, Vereine etc. sowie der Stadt zusammensetzt.

 

Zunächst wurden Anregungen, Wünsche und Erwartungen gesammelt und die Aufgabenabgrenzung zwischen Stadt und Institution geklärt.

Im Ergebnis wurden folgende Erwartungen formuliert:

 

-       Ehrenamt attraktiv machen

-       Wann wird Ehrenamtspauschale gezahlt? Wer zahlt was?

-       EFI-Kurse

-       Institutionen / Träger „können einpacken“ ohne Ehrenamt

-       „man muss Geld in die Hand nehmen, um Wertschätzung auszudrücken“

-       Beteiligungsportal NRW

-       Ehrenamtsausweis für alle

-       Koordinator*in bei der Stadt Hilden

-       Austauschforum für Ehrenamtler*innen

-       Coaching der Ehrenamtskoordinator*innen

-       Qualifizierung von Ehrenamt

-       Rekrutierung

-       Werbung für Ehrenamt

-       Abgrenzung erforderlich, Aufgaben Stadt / Aufgaben Träger / Institution

-       Kooperation mit der Wirtschaftsförderung

 

Der Austausch macht deutlich, dass in das Ehrenamt investiert werden muss.

 

Im ersten Schritt hat mit SV 20-25 SV 01/124 „Anpassungen und Änderungen an freiwilligen Leistungen im Bereich Ehrenamt: Ehrenamtspass (Ehrenamtskarte)“ der Rat der Stadt Hilden einstimmig die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zum 01.01.2024 beschlossen.

 

Parallel dazu wird eine Marktanalyse und Anbieterauswahl zur Beschaffung einer Portallösung (Ehrenamtsportal) in Zusammenarbeit der Fachstelle Digitalisierung, dem Bürgermeisterbüro sowie dem Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration durchgeführt.

 

Darüber hinaus soll die Ehrenamtsbörse jährlich stattfinden und im Wechsel vom Team Bürgermeister und dem Sachgebiet Stellwerk finanziert und ausgerichtet werden. Die Veranstaltung ist ein erfolgreiches Format mit direkter Ansprache an die Hildener Bürgerschaft.

Die Aufwendungen belaufen sich pro Ehrenamtsbörse auf ca. 6.000€.

Zur Refinanzierung soll der bisher jährlich geplante und per Ratsbeschluss bewilligte EFI-Kurs (Erfahrungswissen für Initiativen) nur noch alle zwei Jahre durchgeführt werden.

Ziel des EFI-Programmes ist es    

-       das Erfahrungswissen älterer Menschen für Vorhaben und Projekte in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen zu gewinnen,

-       neue Verantwortungsrollen für ältere und jüngere Menschen in unserer Gesellschaft zu entwickeln, ein positives Altersbild zu fördern,

-       sowie in allen gesellschaftlichen Bereichen den Dialog zwischen den Generationen und Kulturen zu stärken.

 

Da es sich hierbei ebenfalls um ein wichtiges Instrument handelt, wird seitens der Verwaltung nach möglichen Fördermitteln gesucht. Sollten diese nicht verfügbar sein, wird der EFI-Kurs künftig in den ungeraden Jahren stattfinden.

 

Die finanziellen Mittel sind in den Haushaltsplanungen im Produkt 050305 Beratung und Angebote in besonderen Lebenslagen berücksichtigt. Durch die Verlagerung entsteht kein Mehrbedarf.

 

Der Ausschuss wird über die weitere Entwicklung informiert.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050305

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024, 2026

0503050040

543400

Sonst. Geschäftsausgaben

6.000€

2025, 2027

0503050010

531830

Zuschüsse Nachbarschaftzentren

6.000€

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer