Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen die jährliche Durchführung der Ehrenamtsbörse
(beginnend 2024) und in Folge die Durchführung des EFI-Kurses alle zwei Jahre
(beginnend 2025).
Erläuterungen und Begründungen:
In den vergangenen Monaten sind diverse Träger, Verbände, Vereine etc. an die Stadt herangetreten, um das Thema Ehrenamt zu platzieren. Hier wurde insbesondere die Unterstützung durch die Stadt gefordert.
Da dieses Thema im Arbeitskreis Senioren auch eine hohe Priorisierung hat, ist daraufhin die AG Ehrenamt gegründet worden, welche sich aus Vertretungen der Träger, Vereine etc. sowie der Stadt zusammensetzt.
Zunächst wurden Anregungen, Wünsche und Erwartungen gesammelt und die Aufgabenabgrenzung zwischen Stadt und Institution geklärt.
Im Ergebnis wurden folgende Erwartungen formuliert:
- Ehrenamt attraktiv machen
- Wann wird Ehrenamtspauschale gezahlt? Wer zahlt was?
- EFI-Kurse
- Institutionen / Träger „können einpacken“ ohne Ehrenamt
- „man muss Geld in die Hand nehmen, um Wertschätzung auszudrücken“
- Beteiligungsportal NRW
- Ehrenamtsausweis für alle
- Koordinator*in bei der Stadt Hilden
- Austauschforum für Ehrenamtler*innen
- Coaching der Ehrenamtskoordinator*innen
- Qualifizierung von Ehrenamt
- Rekrutierung
- Werbung für Ehrenamt
- Abgrenzung erforderlich, Aufgaben Stadt / Aufgaben Träger / Institution
- Kooperation mit der Wirtschaftsförderung
Der Austausch macht deutlich, dass in das Ehrenamt investiert werden muss.
Im ersten Schritt hat mit SV 20-25 SV 01/124 „Anpassungen und Änderungen an freiwilligen Leistungen im Bereich Ehrenamt: Ehrenamtspass (Ehrenamtskarte)“ der Rat der Stadt Hilden einstimmig die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zum 01.01.2024 beschlossen.
Parallel dazu wird eine Marktanalyse und Anbieterauswahl zur Beschaffung einer Portallösung (Ehrenamtsportal) in Zusammenarbeit der Fachstelle Digitalisierung, dem Bürgermeisterbüro sowie dem Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration durchgeführt.
Darüber hinaus soll die Ehrenamtsbörse jährlich stattfinden und im Wechsel vom Team Bürgermeister und dem Sachgebiet Stellwerk finanziert und ausgerichtet werden. Die Veranstaltung ist ein erfolgreiches Format mit direkter Ansprache an die Hildener Bürgerschaft.
Die Aufwendungen belaufen sich pro Ehrenamtsbörse auf ca. 6.000€.
Zur Refinanzierung soll der bisher jährlich geplante und per Ratsbeschluss bewilligte EFI-Kurs (Erfahrungswissen für Initiativen) nur noch alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Ziel des EFI-Programmes ist es
- das Erfahrungswissen älterer Menschen für Vorhaben und Projekte in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen zu gewinnen,
- neue Verantwortungsrollen für ältere und jüngere Menschen in unserer Gesellschaft zu entwickeln, ein positives Altersbild zu fördern,
- sowie in allen gesellschaftlichen Bereichen den Dialog zwischen den Generationen und Kulturen zu stärken.
Da es sich hierbei ebenfalls um ein wichtiges Instrument handelt, wird seitens der Verwaltung nach möglichen Fördermitteln gesucht. Sollten diese nicht verfügbar sein, wird der EFI-Kurs künftig in den ungeraden Jahren stattfinden.
Die finanziellen Mittel sind in den Haushaltsplanungen im Produkt 050305 Beratung und Angebote in besonderen Lebenslagen berücksichtigt. Durch die Verlagerung entsteht kein Mehrbedarf.
Der Ausschuss wird über die weitere Entwicklung informiert.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050305 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024, 2026 |
0503050040 |
543400 |
Sonst.
Geschäftsausgaben |
6.000€ |
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2025, 2027 |
0503050010 |
531830 |
Zuschüsse
Nachbarschaftzentren |
6.000€ |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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