Betreff
RW-Behandlung Hochdahlerstr. / Itter DE-13-I: Unterlagen nach § 13 KomHVO
Vorlage
WP 20-25 SV 66/100
Aktenzeichen
IV/66.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenwasserrückhaltemaßnahmen an der Hochdahler Str. in die Itter gemäß der vorgelegten Planung.

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zum Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenwasserrückhaltemaßnahmen an der Hochdahler Str. in die Itter mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 4.288.000,00 €.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2024ff aufzunehmen. Die im Haushaltjahr 2023 zur Verfügung gestellten Mittel werden übertragen.

 


rläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden hat in den Jahren 2008-2010 den Generalentwässerungsplan fortgeschrieben (SV 66/037). Bestandteil davon war unter anderem ein Regenwasserbehandlungskonzept auf Grundlage des Runderlasses des MULNV NRW vom 26.05.2004 „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ („Trenn-Erlass“). Eine darin enthaltene Maßnahme betrifft die Einleitungsstellen DE-13-I in die Itter, für die eine Regenwasserbehandlungs- und Regenwasserrückhaltungsmaßnahme umgesetzt werden muss. Die Einleitstellen in die Itter befinden sich im Norden des Stadtzentrums Hilden an der Hochdahler Straße (Anlage 1 Übersichtsplan). Die vorgesehenen Maßnahmen sind daher auch in dem vom Rat beschlossenen (SV 66/112) und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für 2018 - 2023 (2029) enthalten.

 

Das Niederschlagswasser des Einzugsgebiets DE-13-G wird ungedrosselt und unbehandelt in die Itter eingeleitet. Für die Itter liegt kein Nachweis gemäß BWK-M3 vor, die gewässerverträgliche Einleitungsmenge und die erforderliche Größe der Rückhaltung vor Einleitung wurde daher abgeschätzt und untersucht, welche Rückhaltemaßnahmen im Einzugsgebiet aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse umgesetzt werden können.

 

Im Rahmen des Generalentwässerungsplanes wurden bereits Regenwasserbehandlungsmaßnahmen für die Einleitungsstellen ausgewiesen. Danach sollte das behandlungspflichtige Niederschlagswasser des Einzugsgebietes vor Einleitung in die Itter über einen Stauraumkanal (SK) mit untenliegender Entlastung oder über ein zentrales Regenklärbecken (RKB) im Bereich der Hochdahler Straße gereinigt werden. Nach dem Ende des Regenereignisses soll das RKB bzw. der Stauraumkanal dann in den Schmutzwasserkanal im Bereich der Hochdahler Straße entleert werden.

 

Diese Varianten sind aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Bereich der Hochdahler Str. und den vorhandenen Versorgungsleitungen (Strom- und Telekommunikationskabel) im Bereich der Bushaltestelle bzw. des Gehweges mittels Stauraumkanal nicht durchführbar, sodass im Rahmen einer Machbarkeitsstudie neue Varianten für die Regenwasserbehandlung des betrachteten Einzugsgebietes erarbeitet wurden.

 

In einer Machbarkeitsstudie mit Stand 09/2021, aufgestellt durch Fischer Teamplan Ingenieurbüro GmbH, wurden verschiedene Varianten zur Umsetzung von Regenwasserbehandlungsmaßnahmen an den Einleitungsstellen technisch und wirtschaftlich untersucht, mit dem Ziel, eine genehmigungsfähige Vorzugslösung zur Vorstellung bei den Genehmigungsbehörden zu erarbeiten. Die favorisierte Lösung der Machbarkeitsstudie sind zwei Regenwasserbehandlungsanlagen für die getrennte Behandlung der Teilgebiete Tucherweg und Hochdahler Straße. Die Vorzugsvariante M Tucherweg stellt ein Filterschacht dar, die Abflüsse des größeren Gebiets Hochdahler Str. sollen über einen Lamellenklärer vorgereinigt werden. Zusätzlich ist Rückhaltevolumen zu schaffen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse soll dies durch einen Stauraumkanal in der Hummelsterstr. mit mehreren Kaskadenstufen und einen weiteren Stauraumkanal im Wegebereich nördlich der Itter zwischen der Hochdahler Str. und dem Tucherweg geschaffen werden.

 

Diese Vorzugslösung ist in der Entwurfsplanung weiterverfolgt worden.

 

Für das Teilgebiet Hochdahler Straße (Niederschlagswasser der Kategorie I, II und III) ist in der Entwurfsplanung eine Teilstrombehandlung mittels Lamellenklärer kurz vor der Einleitstelle in die Itter vorgesehen. Für das Teilgebiet Hummelsterstraße (Kategorie I und II) ist eine Vollstrombehandlung mittels Filterschacht geplant. Die Kategorisierung und Bewertung der Flächen erfolgt basierend auf dem Arbeitsblatt DWA-A 102, da hieraus im Vergleich zum Trennerlass NRW die höheren Anforderungen mit entsprechend größeren Anlagenvolumina resultieren. Im Zuge der Entwurfsplanung wurde ein Stauraumkanal (Rahmenprofil) in der Hummelsterstraße mit einem Volumen von rd. 1.000 m³ und ein Stauraumkanal (Kreisprofil) mit einem Volumen von rd. 160 m³ im Weg nördlich der Itter geplant. Die hydrodynamische Berechnung der geplanten Maßnahme ergab, dass aufgrund der Rückhaltung zusätzliches Volumen in der Hochdahler Straße verfügbar ist. Aus diesem Grund wurde im Zuge der vorliegenden Planung ein weiteres Bauwerk (Drosselung und Überlaufschwelle) in der Hochdahler Straße vorgesehen. Somit kann die Einleitungswassermenge in die Itter signifikant verringert werden. Die Lagepläne der Entwurfsplanung sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt (Anhang 2.1 - 2.4).

 

Weitere technische Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht der Entwurfsplanung des Ing.-Büros Fischer Teamplan GmbH (Anlage 3) zu entnehmen.

 

Die Herstellungskosten für den Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und der Umlegung des Schmutzwasserkanals in den öffentlichen Straßenraum sind in der beigefügten Kostenberechnung dargestellt (Anlage 4). Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen somit:

 

Machbarkeitsstudie

13.000,00 €

(bereits bezahlt)

Planung 1-7

150.000,00 €

 

Baugrundgutachten

25.000,00 €

 

SiGeKo

90.000,00 €

 

örtliche Bauleitung

310.000,00 €

 

Baukosten

3.700.000,00 €

 

Gesamtkosten

4.288.000,00 €

 

 

 

Die Maßnahme soll im Jahr 2024 durchgeführt werden. Die Machbarkeitsstudie ist bereits abgeschlossen und schlussgerechnet, Mittel müssen daher hierfür nicht mehr bereitgestellt werden. Für die Planung der Maßnahme wurden Mittel unter der Investitionsnummer IU66250032 (Maßnahmen aus dem ABK) bereitgestellt. Auch hierfür sind keine weiteren Mittel bereitzustellen.

 

Bisher bereitgestellt:

 

I-Nummer: IU66250032

                                      Ansatz 2019-2022:     163.000,00 €

 

I-Nummer: IO66250063

                                      Ansatz 2023                 25.000,00 €

AEL

                                      Ansatz 2023                 10.000,00 €

 

Nach Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 163.000,00 € in den Haushaltsjahren 2019-2020 bei der I-Nr. IU66250032 wurden im Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 25.000,00 € für vorbereitende Maßnahmen und Bodengutachten bereitgestellt, die zwingend übertragen werden müssen.

Die Baukosten und Baunebenkosten in Höhe von 4.100.000,00 € sollen nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung der Zahlungswirksamkeit folgendermaßen bei IO66250063 veranschlagt werden:

 

                                      Ansatz 2024:           1.400.000,00

                                      Ansatz 2025:           1.350.000,00

                                      Ansatz 2026:           1.350.000,00

 

Für die AEL sind folgende Ansätze zu veranschlagen:

 

                                      Ansatz 2024                 40.000,00 €

                                      Ansatz 2025:                40.000,00 €

                                      Ansatz 2026:                40.000,00 €

 

Zum aufgestellten Entwurf des Haushalts 2024ff. ergeben sich keine Abweichungen.

 

Die Kosten werden durch Einstellung der Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig über die Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:                    Einzugsgebiete

Anlage 2.1 - 2.4:         Entwurfslagepläne

Anlage 3:                    Erläuterungsbericht Entwurfsplanung

Anlage 4:                    Kostenberechnung

Anlage 5:                    Folgekostenermittlung

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66250063

RW-Behandlung Hochdahlerstr./Itter DE-13-I

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan des Haushaltsplanentwurfs 2024ff veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019-2023

(nachrichtlich)

1103020210 / IU66250032/IO66250063

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

188.000,00

2024

1103020210 / IO66250063

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

1.400.000,00

2025

1103020210 / IO66250063

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

1.350.000,00

2026

1103020210 / IO66250063

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

1.350.000,00

2023

(nachrichtlich)

1103020210 / IO66250063

471100

Aktivierte Eigenleistung

10.000,00

2024

1103020210 / IO66250063

471100

Aktivierte Eigenleistung

40.000,00

2025

1103020210 / IO66250063

471100

Aktivierte Eigenleistung

40.000,00

2026

1103020210 / IO66250063

471100

Aktivierte Eigenleistung

40.000,00

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024-2026

Es ergeben sich keine Änderungen zu den o.g. Entwurfszahlen.

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

nein

X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

nein

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger