Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Ausschuss für Kultur und
Heimatpflege und durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen folgende
Alternative weiter zu verfolgen:
1. Der
„Status quo“ gemäß Ratsbeschluss vom 22.06.2022 wird beibehalten.
oder
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (Architektur und
Gebäudetechnik bis Leistungsphase II inkl. Kostenschätzung) den Umbau des
Gebäudes Benrather Straße 24 sowie des „Kunst Kubus Hilden“ zu prüfen.
Hierfür werden im Haushalt 2024 Produkt 011303 200.000 Euro für Sach- und
Dienstleistungen bereitgestellt.
oder
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (Architektur und
Gebäudetechnik bis Leistungsphase II inkl. Kostenschätzung) den Neubau eines
Museums- und Veranstaltungskomplexes zu prüfen.
Im ersten Schritt ist hierfür ein Raumbuch zu entwickeln und dem Rat zur
Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Hierfür werden im Haushalt 2024 Produkt 011303 400.000 Euro für Sach- und
Dienstleistungen bereitgestellt.
oder
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der EGHB in Verhandlungen zu treten, um
mögliche Vertragsinhalte - wie z.B. Laufzeit, Erbbauzins, Zuwendungsbedarf,
etc.) zu ermitteln, um das Grundstück im Wege des Erbbaurechts zu übertragen
und den Kunst Kubus Hilden durch den zu gründenden Kunstverein errichten sowie
betreiben zu lassen.
Erläuterungen und Begründungen:
Historie und
baurechtliche Grundlagen
Die betroffenen Grundstücke Ellerstraße 1a und Benrather Straße 24 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 240 (rechtswirksam seit 03/2012). Kerninhalt dieses Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Flächen für „kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“. Diese Ausweisung umfasst auch das Grundstück im Eckbereich Benrather Straße und Ellerstraße („Alte Apotheke“ - Benrather Str. 24 / ehem. „Griechenhaus“ - Ellerstr. 1a). Die weiteren Ausweisungen für dieses Grundstück beinhalten eine Vorgabe hinsichtlich der Geschossigkeit eines Museumsgebäudes (mind. II Geschosse, max. IV. Geschosse). Die überbaubaren Flächen werden durch Baulinien und Baugrenzen definiert.
Am 21. Januar 2011 wurde ein Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Hilden und der Erbengemeinschaft Breloh (EGHB) bezüglich des Gebäudes in der Benrather Straße 24, 40721 Hilden, vereinbart. Dieser Vertrag legte fest, dass das Gebäude ausschließlich zu Lagerzwecken der Erbengemeinschaft Breloh genutzt wird, um Kunstwerke von Heinz Breloh zu verwahren. Im Rahmen dieser Vereinbarung trägt die EGHB die Betriebskosten für das Gebäude. Strom-, Gas- und Wasserversorgung für das Gebäude wurden deaktiviert.
Nach dem Beschluss des Rates am 22.06.2022 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 41/038 zur „Sammlung Breloh“ wurde ein neuer Nutzungsvertrag zwischen der Stadt und der EGHB für das Gebäude in der Benrather Straße 24 und nunmehr auch das Gebäude Ellerstraße 1a, 40721 Hilden, (Flur 51, Flurstücke 447) für eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren abgeschlossen. Der zweite Vertrag, datiert auf den 29. August 2022, erweiterte die Nutzungsmöglichkeiten erheblich. Gemäß diesem neuen Vertrag ist vorgesehen, dass in dem Gebäude Benrather Straße 24 wechselnde Kunstwerke durch ein Schaufenster zur Straße hin ausgestellt werden. Zusätzlich sollen durch Reparatur und Anstrich der Außenfassade beider Gebäude optische Aufwertungen erreicht werden. Auf dem Grundstück zwischen den beiden überlassenen Gebäuden sollen Skulpturen ausgestellt werden. Die Nutzung des Gebäudes Ellerstraße 1a ist auf Lagerzwecke beschränkt, wobei die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser durch die Stadt eingestellt wurde.
Im Zuge der Aufwertung des Grundstücks wurde durch die Verwaltung mit dem Abriss der Garage, Erneuerung von Zäunen und Eingangstoren und weiteren Anpassungsmaßnahmen insbesondere die Zugangssituation verbessert. Darüber hinaus wurden Reparaturen an Dach und Schornstein durchgeführt. Alle weiteren Umbau- und Renovierungsarbeiten oblagen und obliegen der Erbengemeinschaft, einschließlich der Renovierung der Innenräume des Gebäudes Benrather Straße 24 sowie der Reparatur und des Anstrichs der Außenfassaden der Gebäude Benrather Straße 24 und Ellerstraße 1a. Die Leistungen zur Aufwertung der Bestandsgebäude wurden von beiden Beteiligten umgesetzt.
Für den Fall, dass eine Nutzung der Ausstellungsfläche im Bestandsgebäude Benrather Str. 24 für das Publikum angestrebt werden würde, wären jedoch weitere Schritte (z.B. Nutzungsänderungsantrag, Brandschutzkonzept, Barrierefreiheit, Herstellung Ver- und Entsorgungsleitungen) erforderlich. Hierzu müsste auch der bestehende Mietvertrag erweitert werden. Die Betriebskosten werden derzeit weiterhin von der EGHB getragen.
Es ist zu beachten, dass die entstehende Ausstellungsfläche nicht allein von der Erbengemeinschaft, sondern auch von der Stadt für den Fachbereich Bildende Kunst und das Wilhelm-Fabry-Museum genutzt werden kann. Diese Fläche wird sowohl für wechselnde Kunstwerke von Heinz Breloh als auch für Werke anderer Künstler zur Verfügung stehen. Die Erbengemeinschaft ist darüber hinaus verpflichtet, Kleinreparaturen und kleinere Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen und die Kosten hierfür zu tragen.
Zu Beginn des Jahres 2023 äußerte die Erbgemeinschaft Breloh den Wunsch, ein Museum in besagtem Gebäude zu errichten. Weiterhin bat sie die Stadt Hilden um die Gelegenheit, dieses Vorhaben ausführlicher in einem Treffen im Gebäude Benrather Straße 24 zu präsentieren. Am 10.08.2023 hatte Herr Dr. Breloh die Gelegenheit, seine Idee zum „Kunst Kubus Hilden“ den Vorsitzenden des AKH, StEA, UKS und WiWoFöA sowie den Mitgliedern des Verwaltungsvorstands vorzustellen. Nunmehr steht die Beratung und Entscheidung über das vorgeschlagene und im Folgenden vorgestellte Konzept durch die Stadt Hilden an.
Konzept „Kunst Kubus
Hilden“
Die EGHB hat ein Konzept für den Bau eines Museums auf dem
Grundstück Benrather Straße 24 erarbeitet, welches über die Stadtgrenzen hinaus
von Interesse sein soll. Das neue Museum soll sich
einerseits auf das Wirken und Schaffen des Künstlers Heinz Breloh konzentrieren
und andererseits auch durch das Wilhelm-Fabry-Museum organisierte wechselnde
Kunstausstellungen präsentieren.
Die EGHB hat als Vorleistung ein Architektenbüro beauftragt,
eine Baustudie zu erarbeiten. Die Umsetzung dieses Konzepts soll schrittweise,
basierend auf einer Modifizierung des bestehenden Apothekengebäudes Benrather
Str. 24, erfolgen. Kubusförmige Baukörper mit Holzständerkonstruktionen sollen
verwendet werden, um den Anforderungen an nachhaltiges Bauen gerecht zu werden
und die Möglichkeit zur modularen Erweiterung zu bieten.
Es wird vorgeschlagen, dass im Jahr 2024 die erste Etage des
Apothekengebäudes in Ausstellungsräume umgewandelt wird, wobei gleichzeitig
barrierefreie Sanitäranlagen im Erdgeschoss installiert und die Heizungsanlage
erneuert werden sollen. Diese Maßnahmen erweitern die zur Verfügung stehenden
zurzeit nicht durch die Öffentlichkeit zu nutzenden Ausstellungsflächen auf
insgesamt über 150 Quadratmeter, die sich über zwei Etagen erstrecken.
Ein Erweiterungsbau, bestehend aus einem 2,5-stöckigen
Kubus, der mit einer zweistöckigen verglasten Fuge mit dem Apothekengebäude
verbunden wird, soll die Ausstellungsfläche um 100 weitere Quadratmeter
erweitern. Die Fuge umfasst einen Eingangs- und Empfangsbereich sowie eine
Empore, während der Kubus größere Kunstwerke präsentieren kann. Der erweiterte
Gebäudekomplex soll Kunst Kubus Hilden (KKH) genannt werden und bietet
insgesamt 250 Quadratmeter Ausstellungsfläche, die von der EGHB und dem Fabry
Museum genutzt werden sollen.
Die EGHB erwartet, dass die Stadt Hilden die Baukosten für die Revitalisierung des 1. OG der Apotheke sowie den Bau der zweistöckigen Fuge und des geplanten Kubus auf ihrem Grundstück Benrather Straße 24 übernimmt. Nach Einschätzung der EGHB seien hierfür voraussichtlich etwa 1 Million Euro zu veranschlagen. Die Schätzung müsste nach einer detaillierten Bestandsaufnahme und folgender Entwurfsplanung verifiziert werden. Die EGHB verpflichtet sich im Gegenzug zu verschiedenen Gegenleistungen, darunter die Schenkung von Kunstwerken von Heinz Breloh und die Pflege und Unterhaltung des Museums durch einen noch zu gründenden Kunstverein, den Herr Dr. Breloh federführend organisieren würde.
Durch die
Revitalisierung des 1. Obergeschosses der Apotheke und den gleichzeitigen Bau
einer Fuge und eines Kubus besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Dachstuhl
des Apothekengebäudes komplett zu entfernen und stattdessen eine moderne
Flachdachetage mit einem umlaufenden Fensterband zu schaffen. Dadurch wird das
Apothekengebäude zu einem architektonisch angepassten zweiten Kubus
umgestaltet.
Insgesamt würden durch die vollständige Revitalisierung der Apotheke, den Umbau des Dachgeschosses sowie den Bau einer Fuge und eines ersten Kubus etwa 250 Quadratmeter Ausstellungsfläche, ein ca. 20 Quadratmeter großer Eingangs- und Foyerbereich, sowie flexibel nutzbare Nebenflächen von etwa 85 Quadratmetern geschaffen. Es gibt außerdem langfristige Erweiterungspläne, die den Bau weiterer Kuben und Einrichtungen wie einen Museumsshop und ein Museumscafé vorsehen.
Sukzessive Anbauten
auf dem Gelände wären allerdings keine auch im musealen Sinne homogene Lösung
und würden eine integrative, konzeptionelle Umsetzung − auch als
architektonisches Leuchtturmprojekt (große Lösung) − auf lange Sicht
„verbauen“.
Darüber hinaus ist anzumerken,
dass die transparenten Kuben jedoch eher für die Präsentation skulpturaler
Werke geeignet sind. Grafiken und historische Bücher, die zur Sammlung des
Wilhelm-Fabry-Museums gehören, können aufgrund der fehlenden Wandflächen und
Lichtverhältnisse nicht angemessen ausgestellt werden. Diese Überlegungen sind
nicht im Einklang mit dem Konzept eines Museumsneubaus, der eine umfassende
Infrastruktur für die Sammlung und Erhaltung von Museumsstücken bereitstellen
muss. Hierzu gehören unter anderem ein Lager, ein Archiv, eine Werkstatt und
ein Veranstaltungsraum, die noch in die Planung einbezogen werden müssten. Aus
diesen Gründen ist ein Museumsneubau mit den damit verbundenen zeitgemäßen
Möglichkeiten durchaus positiv zu sehen.
Die EGHB betont, dass die langfristige Aufbewahrung und Ausstellung ihrer Sammlung aus ihrer Sicht oberste Priorität genießt. Dabei gibt es laut der EGHB zwei mögliche Szenarien:
Falls die Stadt bis Sommer 2025 eine erste Erweiterung abschließt, wird
die Erbengemeinschaft Teile der Sammlung für Ausstellungen der Stadt ausleihen
und später einen Teil davon schenken, sofern bis Mitte 2028 eine weitere
Erweiterung erfolgt.
Wenn die Stadt alternativ bis 2024 konkrete Pläne für ein großes Museum
vorlegt und sicherstellt, dass dort Teile der Kunstwerke öffentlich zugänglich
sind, plant die Erbengemeinschaft ebenfalls eine umfangreiche Schenkung
zeitgenössischer Kunst an die Stadt Hilden.
In jedem Fall ist eine Schenkung daran gebunden, dass zusätzliche
Ausstellungsfläche in Form eines großen Museumneubaus oder durch die Umsetzung
des Konzeptes „Kunst Kubus Hilden“ durch die Stadt Hilden geschaffen wird.
Entscheidungsalternativen
Die EGHB hat die Entscheidungsalternativen „Modulare Entwicklung des Grundstücks“ und „Bau eines großen Museums- und Veranstaltungskomplexes“ vorgeschlagen. Beide Entscheidungsalternativen werden im Folgenden dargestellt und um die Alternativen „Beibehaltung Status Quo“ sowie „Konzept Erbbaurecht“ ergänzt.
Alternative 1: Beibehaltung Status Quo
Es besteht die Möglichkeit, den aktuellen Zustand laut Nutzungsüberlassungsvertrag vom 29.08.2022 beizubehalten. Dies würde bedeuten, dass keine neuen baulichen Entwicklungen oder Schenkungen stattfinden würden, sondern im Schaufenster des Gebäude Benrather Straße 24 wechselnde Kunstwerke ausgestellt werden und das Gebäude der Ellerstraße 1a weiterhin zu Lagerzwecken genutzt wird. Der bestehende Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren, der sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird. Die Stadt kann über eine Folgenutzung frei entscheiden.
Alternative 2: Modulare Entwicklung des Grundstücks
Im Falle, dass die Stadt eine schrittweise Entwicklung beschließt, würde die Erbengemeinschaft die gesamte Sammlung für temporäre Ausstellungen zur Verfügung stellen. Zusätzlich dazu plant die Erbengemeinschaft, nach Abschluss der ersten baulichen Erweiterung bis voraussichtlich Sommer 2025, einen ersten Konvolut von Kunstwerken von Heinz Breloh der Stadt Hilden zu schenken. Laut der EGHB besteht auch die Möglichkeit, eine Vereinbarung zu treffen, die die zukünftige Schenkung weiterer Kunstwerke zu einem späteren Zeitpunkt an die Stadt regelt, sofern bis Mitte 2028 eine weitere Bauphase realisiert wird.
Alternative 3: Bau eines großen Museums- und
Veranstaltungskomplexes
Wenn die Stadt entscheidet, den Bau eines großen Museums zu verfolgen, wird die Erbengemeinschaft umfangreiche Kunstwerke (nicht ausschließlich von Heinz Breloh) an die Stadt Hilden schenken, vorausgesetzt jedoch, dieses Vorhaben wird bis 2024 mit klaren und verbindlichen Umsetzungsplänen, einer Budgetierung und einer festgelegten Umsetzung beschlossen. Es ist ebenfalls wichtig, sicherzustellen, dass Teile dieser Schenkungen im Rahmen wechselnder Dauerausstellungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Alternative 4: Konzept Erbbaurecht
Sowohl das Konzept „Kunst Kubus Hilden“ als auch der Neubau eines Museums erfordern kurz- und mittelfristig erhebliche Investitionen durch die Stadt Hilden. Eine alternative Möglichkeit besteht darin, dem noch zu gründenden Kunstverein das zentral in Hilden gelegene Grundstück in Form eines Erbbaurechtes zu überlassen. Der Kunstverein hätte die Möglichkeit, die Ausstellungsräume in Eigenregie zu erstellen und zu betreiben und damit die Präsentation der Sammlung der EGHB sicherzustellen. Der Kunstverein bleibt flexibel bei Erstellung, Gestaltung und Erweiterung von Gebäuden und kann bedarfsgerecht die Ausstellungsräume errichten. Die Sammlung verbliebe somit im Eigentum der EGHB oder ginge ggf. in das Vermögen des Kunstvereines.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussalternative 4 und mit der EGHB in Verhandlungen zu treten. Dabei sollen mögliche Vertragsinhalte - wie z.B. Laufzeit, Erbbauzins, Zuwendungsbedarf, etc. geklärt werden, um das Grundstück im Wege des Erbbaurechts zu übertragen und das Museum durch den zu gründenden Kunstverein errichten sowie betreiben zu lassen.
Sollte die Entscheidungsalternativen 2 und 3 beschlossen werden, ist die Stadtverwaltung zu beauftragen, für die jeweilige Alternative entsprechende Planungen bis zur HOAI-Leistungsphase 2, d.h. inkl. Kostenschätzung auszuarbeiten, um auf Grundlage dieser Unterlagen einen verbindlichen Baubeschluss zu beraten und ggfs. zu beschließen.
Hierfür wären die entsprechenden Planungskosten
bereitzustellen, die aufgrund der Sonderstellung der Gebäudenutzung höher
voraussichtlich sind, als bei einem normalen Funktionsgebäude.
Da noch kein abschließender Bedarfsbeschluss vorliegt, müssen die
Planungskosten zunächst im „Aufwand“ unter Sach- und Dienstleistungen
etatisiert werden. Wenn vom Rat beschlossen wird, dass eine Investition
getätigt und ein Museumsgebäude - in Form der Entscheidungsalternative 2 oder 3
oder in heute noch nicht bekannter Ausprägung - errichtet werden soll, sind
diese Kosten als vorbereitende Anschaffungskosten in die Investitionskosten
einzubeziehen.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
Erster Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan des Entwurfs des Haushalts 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
0,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich für
die Beschlussalternativen 2 und 3 folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
200.000,- (Alternative 2) |
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2024 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
400.000,- (Alternative 3) |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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