Betreff
Bauwerkssanierung Lortzingstraße: Unterlagen nach § 13 KomHVO
Vorlage
WP 20-25 SV 66/097
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt die Instandsetzung der Regenwasserbehandlungsanlagen Lortzingstraße gemäß der vorgelegten Planung.

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gemäß § 5a Nr. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zur Instandsetzung der Regenwasserbehandlungsanlagen Lortzingstraße mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 435.000,00 €.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das kombinierte Regenklär- und Regenrückhaltebecken Lortzingstraße ist als Stahlbetonbauwerk im Jahre 1978 erbaut worden. Es befindet sich unterhalb des Parkplatzes Nordmarkt. Das Einzugsgebiet des RKB/RRB ist in Anlage 1 dargestellt. Das klärpflichtige Regenwasser wird dem Schmutzwasserkanal mittels einer Pumpe zugeführt, das nicht klärpflichtige Regenwasser gedrosselt in den Vorfluter (Biesenbach) eingeleitet. Die entsprechende Wasserrechtliche Erlaubnis (Az: 7022D400-346/08.Bo/Bi) liegt vor und ist bis zum 30.11.2034 gültig.

 

Die Stadt ist als Besitzer und Betreiber des Ingenieurbauwerks mindestens allerdings als Straßenbaulastträger des Nordmarktes für die Standsicherheit des darunterliegenden Ingenieurbauwerks zuständig. Hierzu muss in regelmäßigen Abständen eine Prüfung nach DIN 1076 durchgeführt werden. Im Zuge der letzten Bauwerksprüfung im Jahr 2021 wurden mehrere Schäden festgestellt und die Gesamt-Zustandsnote 2,8 (ausreichender Bauwerkszustand) vergeben. Der Prüfbericht ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, das Bauwerk kurzfristig instand zu setzen.

 

Im Jahr 2022 wurde eine baustofftechnologische Untersuchung durchgeführt, um den Zustand des Stahlbetons zu analysieren und eine nachhaltige Instandsetzung durchführen zu können. Auf Basis der baustofftechnologischen Untersuchung wurde ein Instandsetzungskonzept erstellt. Durch die darin vorgeschlagenen Maßnahmen erhöht sich der Nutzungszeitraum des kombinierten Regenklär- und -rückhaltebeckens um weitere 30 Jahre. Darüber hinaus wird durch die Sanierung ein wesentlicher Wert geschaffen, sodass die weitreichende Bauwerkssanierung als Investitionsmaßnahme gewertet werden muss.

 

Im Rahmen der Instandsetzung soll der Beton an der Bauwerkssohle, den Wänden und Stützen teilweise abgetragen und nach dem Aufbringen entsprechender Haftbrücken neu aufgebracht werden, um die im Beton enthaltene Bewehrung vor Korrosion zu schützen. Gleichzeitig sollen die Fugen mit entsprechendem Fugendichtstoff erneuter werden. Risse und Fehlstellen im Beton werden lokal durch den Einsatz von Harzen instandgesetzt. Weitere technische Erläuterungen sind dem Instandsetzungskonzept des Ing.-Büros Fischer Teamplan GmbH (Anlage 3) zu entnehmen.

 

Die Herstellungskosten für die Instandsetzung der Regenwasserbehandlungsanlagen sind in der beigefügten Kostenberechnung dargestellt (Anlage 4). Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen somit:

 

Baustofftechnologische Untersuchung

20.000,00 €

(bereits bezahlt)

Instandsetzungskonzept

25.000,00 €

 

örtliche Bauleitung

15.000,00 €

 

SiGeKo

10.000,00 €

 

Vorbereitende Maßnahmen

15.000,00 €

 

Baukosten aktualisiert

350.000,00 €

 

Gesamtkosten (brutto)

435.000,00 €

 

 

 

Die Maßnahme soll im Jahr 2024 durchgeführt werden. Die baustofftechnologische Untersuchung (ca. 20.000,00 €) ist bereits abgeschlossen. Die bisherigen Mittel wurden unter der Annahme, dass die Sanierung weniger umfangreich erfolgen würde, im Unterhaltungsbudget zur Verfügung gestellt.

 

Die Baukosten und die weiteren Planungskosten in Höhe von 415.000,00 € sollen nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung der Zahlungswirksamkeit folgendermaßen bei IO66250074 veranschlagt werden:

 

                                      Ansatz 2024:              415.000,00

 

Für die AEL sind folgende Ansätze zu veranschlagen:

 

                                      Ansatz 2024                 10.000,00 €

 

 

Der Ansatz für 2024 verringert sich durch die Spezifikation der erforderlichen Maßnahmen und entsprechende Aktualisierung der Kostenberechnung gegenüber dem Stand der Planung, der zur Mittelanmeldung in der Aufstellung des Haushalts vorlag. Die Änderungen der Mittelanmeldung ist gleichzeitig über die Änderungsliste erfasst.

 

Die Kosten werden durch Einstellung der Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig über die Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:                    Einzugsgebiete

Anlage 2:                    Prüfbericht

Anlage 3:                    Instandsetzungskonzept

Anlage 4:                    Kostenberechnung

Anlage 5:                    Folgekostenermittlung

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66250074

Bauwerkssanierung Lortzingstraße

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 vorgesehen:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024

110302 / IO66250074

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

700.000,00

2024

110302 / IO66250074

471100

Aktivierte Eigenleistung

0,00

2025 ff.

110302 / IO66250074

571230

Abschreibungen

23.334,00

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024

110302 / IO66250074

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

415.000,00

2024

110302 / IO66250074

471100

Aktivierte Eigenleistung

10.000,00

2025 ff.

110302 / IO66250074

571230

Abschreibungen

8.900,00

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

nein

X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

nein

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2024 ergebenden Veränderungen sind in der Änderungsliste der Verwaltung enthalten.

 

Gez. Stuhlträger