Beschlussvorschlag:
Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz beschließt die Instandsetzung der
Regenwasserbehandlungsanlagen Lortzingstraße gemäß der vorgelegten Planung.
Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen:
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz gemäß § 5a Nr. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO
vorgelegten Unterlagen zur Instandsetzung der Regenwasserbehandlungsanlagen Lortzingstraße
mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 435.000,00 €.
Erläuterungen und Begründungen:
Das kombinierte Regenklär- und
Regenrückhaltebecken Lortzingstraße ist als Stahlbetonbauwerk im Jahre 1978
erbaut worden. Es befindet sich unterhalb des Parkplatzes Nordmarkt. Das
Einzugsgebiet des RKB/RRB ist in Anlage
1 dargestellt. Das klärpflichtige Regenwasser wird dem Schmutzwasserkanal
mittels einer Pumpe zugeführt, das nicht klärpflichtige Regenwasser gedrosselt
in den Vorfluter (Biesenbach) eingeleitet. Die entsprechende Wasserrechtliche
Erlaubnis (Az: 7022D400-346/08.Bo/Bi) liegt vor und ist bis zum 30.11.2034
gültig.
Die Stadt ist als Besitzer und Betreiber des
Ingenieurbauwerks mindestens allerdings als Straßenbaulastträger des
Nordmarktes für die Standsicherheit des darunterliegenden Ingenieurbauwerks
zuständig. Hierzu muss in regelmäßigen Abständen eine Prüfung nach DIN 1076
durchgeführt werden. Im Zuge der letzten Bauwerksprüfung im Jahr 2021 wurden
mehrere Schäden festgestellt und die Gesamt-Zustandsnote 2,8 (ausreichender
Bauwerkszustand) vergeben. Der Prüfbericht ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Hieraus ergibt sich
die Notwendigkeit, das Bauwerk kurzfristig instand zu setzen.
Im Jahr 2022 wurde eine
baustofftechnologische Untersuchung durchgeführt, um den Zustand des
Stahlbetons zu analysieren und eine nachhaltige Instandsetzung durchführen zu
können. Auf Basis der baustofftechnologischen Untersuchung wurde ein Instandsetzungskonzept
erstellt. Durch die darin vorgeschlagenen Maßnahmen erhöht sich der
Nutzungszeitraum des kombinierten Regenklär- und -rückhaltebeckens um weitere
30 Jahre. Darüber hinaus wird durch die Sanierung ein wesentlicher Wert
geschaffen, sodass die weitreichende Bauwerkssanierung als Investitionsmaßnahme
gewertet werden muss.
Im Rahmen der Instandsetzung soll der Beton
an der Bauwerkssohle, den Wänden und Stützen teilweise abgetragen und nach dem
Aufbringen entsprechender Haftbrücken neu aufgebracht werden, um die im Beton
enthaltene Bewehrung vor Korrosion zu schützen. Gleichzeitig sollen die Fugen
mit entsprechendem Fugendichtstoff erneuter werden. Risse und Fehlstellen im
Beton werden lokal durch den Einsatz von Harzen instandgesetzt. Weitere
technische Erläuterungen sind dem Instandsetzungskonzept des Ing.-Büros
Fischer Teamplan GmbH (Anlage 3) zu
entnehmen.
Die Herstellungskosten für die Instandsetzung der Regenwasserbehandlungsanlagen sind in der beigefügten Kostenberechnung dargestellt (Anlage 4). Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen somit:
Baustofftechnologische Untersuchung |
20.000,00 € |
(bereits bezahlt) |
Instandsetzungskonzept |
25.000,00 € |
|
örtliche Bauleitung |
15.000,00 € |
|
SiGeKo |
10.000,00 € |
|
Vorbereitende Maßnahmen |
15.000,00 € |
|
Baukosten aktualisiert |
350.000,00 € |
|
Gesamtkosten (brutto) |
435.000,00 € |
|
Die Maßnahme soll im Jahr 2024 durchgeführt werden. Die baustofftechnologische Untersuchung (ca. 20.000,00 €) ist bereits abgeschlossen. Die bisherigen Mittel wurden unter der Annahme, dass die Sanierung weniger umfangreich erfolgen würde, im Unterhaltungsbudget zur Verfügung gestellt.
Die Baukosten und die weiteren Planungskosten in Höhe von 415.000,00 € sollen nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung der Zahlungswirksamkeit folgendermaßen bei IO66250074 veranschlagt werden:
Ansatz 2024: 415.000,00 €
Für die AEL sind folgende Ansätze zu veranschlagen:
Ansatz
2024 10.000,00 €
Der Ansatz für 2024 verringert sich durch die Spezifikation der erforderlichen Maßnahmen und entsprechende Aktualisierung der Kostenberechnung gegenüber dem Stand der Planung, der zur Mittelanmeldung in der Aufstellung des Haushalts vorlag. Die Änderungen der Mittelanmeldung ist gleichzeitig über die Änderungsliste erfasst.
Die Kosten werden
durch Einstellung der Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig
über die Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.
Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1: Einzugsgebiete
Anlage 2: Prüfbericht
Anlage 3: Instandsetzungskonzept
Anlage 4: Kostenberechnung
Anlage 5: Folgekostenermittlung
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO66250074 |
Bauwerkssanierung
Lortzingstraße |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Haushaltsplanentwurf
2024 vorgesehen: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt/ Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
110302 / IO66250074 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
700.000,00 |
||
2024 |
110302 / IO66250074 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
0,00 |
||
2025 ff. |
110302 / IO66250074 |
571230 |
Abschreibungen |
23.334,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt/ Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2024 |
110302 / IO66250074 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
415.000,00 |
||
2024 |
110302 / IO66250074 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
10.000,00 |
||
2025 ff. |
110302 / IO66250074 |
571230 |
Abschreibungen |
8.900,00 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja |
nein X |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die sich
gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2024 ergebenden Veränderungen sind in der
Änderungsliste der Verwaltung enthalten. Gez.
Stuhlträger |
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