Betreff
Neufassung des Kontraktes zur Durchführung von Vormundschaften und Pflegschaften bei Minderjährigen
Vorlage
WP 20-25 SV 51/255
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschusses und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die Neufassung des Kontraktes zum Führen von:

 

-      Vormundschaften, vorläufige Vormundschaften und Pflegschaften

 

ab dem 01.01.2024.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zum 01.01.2001 wurde mit der AG Wohlfahrt (Diakonisches Werk Hilden, SKFM Hilden e.V., SPE Mühle e.V., Paritätischer Wohlfahrtsverband - Kreisgruppe Mettmann) ein Vertrag über folgende Leistungen abgeschlossen:

 

- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung

- Mitwirkung in vormundschafts- und familiengerichtlichen Verfahren

- Führung von Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige

- Mediation bei Trennung und Scheidung

- Begleiteter Umgang

 

Der Vertrag wurde zuletzt im Juli 2019 angepasst (im Jugendhilfeausschuss am 12.06.2019 - WP 14-20 SV 51/261, im Rat am 10.07.2019). Dabei wurde der bisherige Gesamtkontrakt in Einzelkontrakte für die jeweiligen Leistungsbereiche aufgeteilt.

 

Im Bereich „Führung von Vormundschaften und Pflegschaften bei Minderjährigen“ wurde die gesetzliche Obergrenze von 40 Fällen pro Vollzeitstelle mit Beschluss des Rates der Stadt Hilden zur Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 51/261 im Jahr 2019 fortgeschrieben.

 

Der aktuelle Kontrakt umfasst eine Obergrenze von 60 zu übernehmenden Vormundschaften. Die Träger stellen hierzu einen Personalumfang von 1,53 Vollzeitäquivalente zur Verfügung.

 

Die Jugendämter im Bundesgebiet sind seit 2023 sukzessive mit der gesetzlich vorgeschriebenen Umsetzung der Vormundschaftsreform beschäftigt. Dazu gehört auch der Leistungsbereich nach § 1781 BGB „Bestellung eines vorläufigen Vormunds“.

Die dort gesetzlich verorteten Pflichten und Aufgaben müssen umgesetzt und sichergestellt werden.

 

Auch diese Aufgabe soll funktional auf den Sozialdienst katholischer Männer und Frauen e.V. und die Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann übertragen und in den bestehenden Vertrag zur „Führung von Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige“ implementiert werden.

 

Die Aufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind die Übernahme und Führung der vorläufigen Vormundschaft, solange in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle der am besten geeignete Vormund aus dem persönlichen Umfeld des Mündels gesucht wird.

Das Familiengericht kann die vorläufige Vormundschaft nur dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe oder einem anerkannten Vereinsvormund übertragen.

Die Tätigkeit als vorläufiger Vormund soll und darf maximal 9 Monate andauern, bis der reguläre Vormund bestellt werden kann.

 

Darüber hinaus ist im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Übernahme durch einen ehrenamtlichen Vormund möglich ist. Das Gesetz sieht vor, dass dies im Rahmen einer erweiterten Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht nach §§ 53 und 57 SGB VIII gegenüber den Familiengerichten zu erfolgen hat.

 

Konkrete Erfahrungswerte bzgl. der Zeitbudgets, die für die Erledigung der hier umrissenen neuen Aufgaben aufgewendet werden müssen, gibt es noch nicht.

 

In einer mit den beiden beauftragten Trägern zur „Führung von Vormundschaften und Pflegschaften bei Minderjährigen“ durchgeführten Personalbedarfsberechnung, wurde hier ein Umfang von 0,25 VZÄ veranschlagt.

 

Dies entspricht acht neuen Fällen für die Führung einer vorläufigen Vormundschaft.

 

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf zusätzliche 22.872,50 €, sodass sich die Kontraktsumme auf insgesamt 163.970,13€, unter Berücksichtigung der tariflichen Anpassung des Entgelts ab März 2024, beläuft. Derzeit beläuft sich die Kontraktsumme auf 136.670,50 €.

Hiervon werden jährlich die von den Träger erwirtschafteten Drittmittel abgezogen. Diese beliefen sich im Durchschnitt der letzten drei Jahren auf 58.171,43 €. Die Mehraufwendungen wurden bei den Haushaltsplanungen 2024 ff. berücksichtigt.

 

gez.

In Vertretung

 

Sönke Eichner

Erster Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060312

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan des Entwurfs des Haushalts 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile

Bezeichnung

Betrag €

2024

0603120070

15

Transferauf-
wendungen

476.948€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger