Beschlussvorschlag:
1.
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
empfiehlt gegenüber dem eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans 2024 die sich
aus den Anlagen ergebenden Änderungen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem
Beratungsergebnis die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit ihren Anlagen,
einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der
fortgeschriebenen Teilpläne bis 2027, fertig zu stellen und dem Rat der Stadt
Hilden nach Inkrafttreten des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) zur Beschlussfassung vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der auf- und festgestellte Entwurf der
Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen einschließlich der fortgeschriebenen
Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen
und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2027, ist in der Ratssitzung am
13.09.2023 eingebracht und zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse
verwiesen worden.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen liegt seit dem 25.09.2023, während der Dauer des Beratungsverfahrens im
Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnerinnen und
Einwohnern oder Abgabepflichtigen innerhalb der ausgewiesenen Frist wurden
nicht erhoben.
Seit Anfang November 2023 liegt ein
Referentenentwurf für ein 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vor. Es wird seitens
des Landes angestrebt, das Gesetzgebungsverfahren im Februar 2024
abzuschließen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 31. Dezember 2023
vorgesehen. Sofern der Haushalt 2024 auf der neuen Rechtslage beruhen soll, die
- nach derzeit bekannter Fassung des Referentenentwurfs dazu führen könnte,
dass die Stadt trotz des immens großen Defizits kein Haushaltssicherungskonzept
aufstellen muss, muss der Beschluss des Haushalts nach Verkündung des Gesetzes
gefasst werden. Diese Vorgehensweise ist Teil des Beschlussvorschlags. Wenn
dieser Empfehlung gefolgt wird, können ab dem 01.01.2024 bis zum Inkrafttreten
der Haushaltssatzung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsausführung nur Projekte
fortgeführt, aber keine neue begonnen werden.
Beigefügt sind zwei Listen mit
Änderungsvorschlägen der Verwaltung:
Liste 1
Veränderungen des Jahresergebnisses und der
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage. In dieser
Aufstellung sind alle Sachverhalte aufgeführt, die sich seit der Einbringung
des Entwurfes des Haushaltsplanes durch veränderte externe Rahmenbedingungen
und Anpassungen nach Aufdeckung von Planungsfehlern und durch eingebrachte
Ratsvorlagen der Verwaltung im Vorlauf auf die Haushaltsplanberatung entwickelt
haben.
Liste 2
Änderungen von Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit, die zu einer Veränderung des Finanzmittelfehlbetrages
und zu einer Veränderung der Kreditaufnahme für Investitionen führen.
Weiterhin ist eine Liste mit
Änderungsvorschlägen der Verwaltung zu freiwilligen Leistungen beigefügt, die
inhaltlich bereits mit E-Mail vom 23.10.2023 an die Fraktionen versandt wurde
und zum Teil in den letzten Fachausschussberatungen zur Beratung stand. Die
finanziellen Auswirkungen dieser Liste sind in der o. g. Liste enthalten.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
diverse |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Siehe
Anlagen |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Siehe
Anlagen |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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