Betreff
Änderungsliste der Verwaltung zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024
Vorlage
WP 20-25 SV 20/147
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt gegenüber dem eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans 2024 die sich aus den Anlagen ergebenden Änderungen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beratungsergebnis die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne bis 2027, fertig zu stellen und dem Rat der Stadt Hilden nach Inkrafttreten des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) zur Beschlussfassung vorzulegen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2027, ist in der Ratssitzung am 13.09.2023 eingebracht und zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen worden.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt seit dem 25.09.2023, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen innerhalb der ausgewiesenen Frist wurden nicht erhoben.

 

Seit Anfang November 2023 liegt ein Referentenentwurf für ein 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vor. Es wird seitens des Landes angestrebt, das Gesetzgebungsverfahren im Februar 2024 abzuschließen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 31. Dezember 2023 vorgesehen. Sofern der Haushalt 2024 auf der neuen Rechtslage beruhen soll, die - nach derzeit bekannter Fassung des Referentenentwurfs dazu führen könnte, dass die Stadt trotz des immens großen Defizits kein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss, muss der Beschluss des Haushalts nach Verkündung des Gesetzes gefasst werden. Diese Vorgehensweise ist Teil des Beschlussvorschlags. Wenn dieser Empfehlung gefolgt wird, können ab dem 01.01.2024 bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsausführung nur Projekte fortgeführt, aber keine neue begonnen werden.

 

 

Beigefügt sind zwei Listen mit Änderungsvorschlägen der Verwaltung:

 

Liste 1

Veränderungen des Jahresergebnisses und der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage. In dieser Aufstellung sind alle Sachverhalte aufgeführt, die sich seit der Einbringung des Entwurfes des Haushaltsplanes durch veränderte externe Rahmenbedingungen und Anpassungen nach Aufdeckung von Planungsfehlern und durch eingebrachte Ratsvorlagen der Verwaltung im Vorlauf auf die Haushaltsplanberatung entwickelt haben.

 

Liste 2

Änderungen von Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die zu einer Veränderung des Finanzmittelfehlbetrages und zu einer Veränderung der Kreditaufnahme für Investitionen führen.

 

Weiterhin ist eine Liste mit Änderungsvorschlägen der Verwaltung zu freiwilligen Leistungen beigefügt, die inhaltlich bereits mit E-Mail vom 23.10.2023 an die Fraktionen versandt wurde und zum Teil in den letzten Fachausschussberatungen zur Beratung stand. Die finanziellen Auswirkungen dieser Liste sind in der o. g. Liste enthalten.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

diverse

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

Siehe Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

Siehe Anlagen

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger