Beschlussvorschlag:
Stadtentwicklungsausschuss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Erneuerung der Brücke an
der Schwanenstraße / Marktstraße gemäß der vorgelegten Planung.
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach
§ 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zum Bau der Brücke Schwanenstraße /
Marktstraße mit ermittelten Kosten für die Jahre 2024 bis 2027 in Höhe von 5.921.500,00
€.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2024ff aufzunehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dieser Beschlussvorlage soll der derzeitige Planungsstand zur Erneuerung des Brückenbauwerks im Bereich der Schwanenstraße / Marktstraße vorgestellt, und die entsprechenden Unterlagen, gemäß § 13 KomHVO, zur Beratung gestellt werden.
Nachdem im Jahr 2017 ein Planungsauftrag für den Brückenneubau an die Ingenieurgesellschaft Schüssler-Plan vergeben wurde, konnte, nach mehrjährigen intensiven Planungs- und Abstimmungsprozessen, die Entwurfsplanung am 05.10.2023 bei der Stadt Hilden vorgestellt werden. Im Rahmen der bisher erfolgten Abstimmung zwischen der Ingenieurgesellschaft Schüssler-Plan, der Stadt Hilden, dem Kreis Mettmann und dem Bergisch Rheinischen Wasserverband, wurden die Rahmen- und Randbedingungen zusammengetragen, und in der hier vorgestellten Entwurfsplanung zusammengefasst.
Der Entwurf sieht eine kleinteilige Bauweise vor, die die Vorgaben der bauzeitlichen Zustände, als Vorgabe sowohl des Kreis Mettmann als auch des Bergisch Rheinischen Wasserverbandes, als auch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Abflusses eines Regenwasserereignisses (HQ 100) im Bauzwischen- und Bauendzustand, berücksichtigt. Aufgrund dieser Vorgaben entfällt etwa die Hälfte der geplanten 20-monatigen Bauzeit auf die Herstellung von Bauhilfskonstruktionen. Eine hydraulische Gewässeruntersuchung der Itter hat ergeben, dass über das gesamte Jahr mehrfach mit einer Flutung der Baustelle zu rechnen ist, wodurch die Bauzeit durch die Ereignisse selbst, als auch die Wiederherstellung der Baustelle, zusätzliche zeitliche Verzögerungen entstehen, die im Vorhinein schwer zu beziffern sind. Die denkmalgeschützten Gebäude müssen während der gesamten Bauzeit überwacht werden.
Während der gesamten Bauzeit muss der Ausbaubereich für den öffentlichen Verkehr vollständig gesperrt werden. Lediglich für die Feuerwehr, und die Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, kann möglicherweise zeitlich befristet eine Durchfahrt gewährleistet werden. Der Schülerverkehr, der diesen Bereich regelmäßig durchquert, muss in dieser Zeit einen alternativen Weg außerhalb des Baustellenbereichs nutzen. Dies gilt ebenso für die betroffenen Anwohner/Besucher und auch die Gewerbetreibenden im unmittelbaren Umfeld. Durch die Dauer des umfangreichen innerstädtischen Eingriffs aufgrund der Maßnahme muss damit gerechnet werden, dass Eigentümer und Gewerbetreibende finanziell ausgleichende Ansprüche gegenüber der Stadtverwaltung anfragen werden. Diese müssen im Einzelfall geprüft und bewertet werden. Jedoch kann heute der Umfang der möglichen Ansprüche sowie die Frage, ob sie berechtigt sind, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bewertet werden.
In den beigefügten Anlagen wird das Projekt anhand einer Präsentation, technischer Unterlagen und dem bauzeitlichen Ablauf ausführlich dargestellt.
Der derzeitige Terminplan sieht vor, dass nach der in den vergangenen Wochen erfolgten vorbereitenden Abstimmung zwischen den Leitungsbetreibern und den Anwohnern im kommenden Frühjahr mit der Genehmigungsplanung begonnen werden kann, mit dessen Fertigstellung im Sommer 2024 gerechnet wird. Die weiteren Planungsschritte schließen voraussichtlich im Herbst 2025 mit der Ausführungsplanung ab. Nach dem anschließenden EU-weiten Vergabeverfahren ist der Baubeginn für Anfang 2026 geplant.
In der Kostenberechnung der Herstellungskosten sind die Baukosten mit einem Betrag von ca. 5.859.118,82 € aufgeführt. Die Ausschreibung der Maßnahme bewegt sich somit im Oberschwellenbereich. Wie sich die Kosten zusammensetzen, wird im weiteren Verlauf der Sitzungsvorlage näher betrachtet. Das bestehende Brückenbauwerk ist seit 2020 vollständig abgeschrieben und hat einen Buchwert von 1€ (Erinnerungswert).
Es handelt sich um eine investive Baumaßnahme (AIB 518 / I-Nr. IO66250018), die sich voraussichtlich über 2 Jahre erstrecken wird. Für die Bauphasen 1 - 5 werden Haushaltsmittel in Höhe von 3.439.100 Euro benötigt. Für die Bauphasen 6 - 7 werden 1.570.800 Euro im Folgejahr angemeldet.
Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie WRRL (Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik) besteht möglicherweise eine Fördermöglichkeit, die im weiteren Planungsprozess durch Amt 60 geprüft wird. Sofern diese Möglichkeit besteht, wird die Stadt Hilden diese in Anspruch nehmen.
Zusammenfassung der Gesamtkostenübersicht gemäß Kostenberechnung und Bauphasen Ingenieurbüro Schüssler-Plan sowie zusätzlicher Kosten für erforderliche Maßnahmen, die in der Kostenberechnung noch nicht berücksichtigt sind:
Planungskosten |
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2017 - 2023 |
256.635,98 € |
(bereits bezahlt) |
2024 - 2028 |
592.582,84 € |
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Zwischensumme Planung |
849.218,82 € |
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Baukosten |
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2026 |
3.439.100 € |
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2027 |
1.570.800 € |
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Zwischensumme Baukosten |
5.009.900
€ |
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5.859.118,82
€ |
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Zusatzkosten |
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Hydraulische Gewässerberechnungen |
14.000 € |
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Prüfstatische Betreuung |
5.000 € |
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Rechtsberatung zur EU-weiten Ausschreibung |
50.000 € |
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Örtliche Bauüberwachung |
250.000 € |
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319.000
€ |
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Gesamtprojektkosten |
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6.178.118,82
€ |
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Gesamtprojektkosten
Abzüglich bereits gezahlter Planungskosten |
- 256.635,98
€ |
5.921.482,84 € |
Für
Haushaltanmeldung gerundet |
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5.921.500,00
€ |
Hinweise:
Im Haushalt 2023 (inkl. der mittelfristigen Finanzplanung) waren für den Ersatzneubau der Brücke 2.660.100 € enthalten. In 2022 wurden Planungskosten in Höhe von 247.631 € bereitgestellt. Im Rahmen der Aufstellung des Entwurfs des Haushalts 2024 wurde dieses Budget für die Jahre 2024 bis 2027 bereits auf 4.920.000 € angepasst.
Auf Grundlage der Kostenberechnung müssen die für das Jahr 2024 angemeldeten Mittel in Höhe von 200.000 € nicht angepasst werden, die Mittel für 2025 bis 2027 müssen jedoch noch einmal gegenüber der Anmeldung zum Haushalt 2024 im Sommer 2023 angepasst werden. Es ergeben sich im Vergleich zu den bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2024ff für die Jahre 2025 bis 2027 erfassten Mittel (4.720.000 €) Mehraufwendungen in Höhe von 1.001.500 €, so dass sich auch die Verpflichtungsermächtigungen entsprechend erhöhen.
Die nachfolgende Gesamtsumme ist geringer, als die vom Ing-Büro dargestellte, da bereits in den Jahren 2017 - 2023 Mittel für Planungskosten abgeflossen sind.
Auf Grundlage der Planungs- und Bauabläufe besteht der nachfolgende Mittelbedarf:
Haushaltsjahr |
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Bezeichnung |
Mittel |
Ansatz 2024 |
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Planung |
200.000 € |
Ansatz 2025 |
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Planung |
258.200 € |
Ansatz 2026 |
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Bauüberwachung |
220.900 € |
Ansatz 2027 |
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Bauüberwachung |
232.500 € |
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Ansatz 2026 |
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Brückenbau |
3.439.100 € |
Ansatz 2027 |
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Brückenbau |
1.570.800 € |
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Projektkosten |
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5.921.500 € |
Anlage 1: Präsentation der Entwurfsplanung vom 05.10.2023
Anlage 2: Erläuterungsbericht der Maßnahme vom 05.10.2023
Anlage 3: 3D-Animations-Modell des geplanten Brückenbauwerks
Anlage 4: Bauphasenplanung 1 - 2
Anlage 5: Bauphasenplanung 3 - 5
Anlage 6: Bauphasenplanung 6 - 7
Anlage 7 Kostenzuordnung Bauphasen
Anlage 8 Rahmenterminplan Ausführung
Anlage 9: Kostenberechnung
Anlage 10: Folgekostenermittlung
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 / Verkehrsflächen und Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO66250018 / Brücke Schwanenstraße |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Entwurf des
Haushaltsplans 2024ff im Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/Investitions-Nr. |
Zeile Finanzplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
1201010030 / IO66250018 |
25 |
Planung/Beratung |
200.000 |
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2025 / VE |
1201010030 / IO66250018 |
25 |
Planung |
300.000 |
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2026 / VE |
1201010030 / IO66250018 |
25 |
Brückenbau |
2.360.000 |
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2027 / VE |
1201010030 / IO66250018 |
25 |
Brückenbau |
2.060.000 |
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Die Mittel für die Jahre 2025 bis 2027
sind als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4.720.000 € eingeplant. |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/Investitions-Nr. |
Zeile Finanzplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
1201010030 / IO66250018 |
25 |
Planung/Beratung |
200.000 |
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2025 / VE |
1201010030 / IO66250018 |
25 |
Planung/Bau |
258.200 |
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2026 / VE |
1201010030 / IO66250018 |
25 |
Planung/Bau |
3.660.000 |
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2027 / VE |
1201010030 / IO66250018 |
25 |
Planung/Bau |
1.803.300 |
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Die Mittel für die Jahre
2025 bis 2027 sind als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5.921.500 €
einzuplanen. |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Wiedersprecher |
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