Betreff
Anschluss des EZG DE-04-H (Schalbruch) an den SKU Westring: Unterlagen nach § 13 KomHVO
Vorlage
WP 20-25 SV 66/095
Aktenzeichen
IV/66.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und den Umbau der Einleitstellen des Einzugsgebiets Schalbruch (DE-04-H) gemäß der vorgelegten Planung.

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zum Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und den Umbau der Einleitstellen des Einzugsgebiets Schalbruch (DE-04-H) mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 695.000,00 €.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Entwurf des Haushaltsplanes 2024ff aufzunehmen.

Die auf der Investitionsnummer IO66250025 bisher in 2023 bereitgestellten Mittel werden übertragen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Hierbei handelt es sich um den Anschluss des EZG DE-04-H an die bestehende und zukünftig zu erweiternde Regenwasserbehandlungsanlage und -rückhaltung Westring. Die Mittel, die bisher unter der Investitionsnummer IO66250025 zur Verfügung gestellt wurden und im Rahmen der Mehrjahresfinanzplanung eingeplant sind, werden nicht ausschließlich für den hier vorgestellten Umschluss des Einzugsgebiets Schalbruch an das Becken Westring, sondern gemäß Baufortschritt für die Umsetzung der restlichen Maßnahme „Erweiterung des Beckens Westring und Brucherhof“ benötigt. Damit allerdings im kommenden Jahr mit den Bauarbeiten für die Teilmaßnahme am Schalbruch begonnen werden kann, muss hierfür ein Baubeschluss gem. §13 KomHVO erwirkt werden.

 

Auf Grundlage des in den Jahren 2008-2010 fortgeschriebenen Generalentwässerungsplans und unter Berücksichtigung des Runderlasses des MULNV NRW „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ wurden im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzepts 2018-2023 (2029) (SV 66/112) auch Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des eingeleiteten Wassers an Einleitstellen in Oberflächengewässer erarbeitet, so auch an der Einleitstelle DE-04-H in den Hoxbach. Diese befindet sich westlich des Westrings auf Düsseldorfer Stadtgebiet. Hier wird das Niederschlagswasser derzeit auf ungedrosselt und unbehandelt in den Hoxbach eingeleitet. Es besteht eine entsprechende Ordnungsverfügung des Kreises Mettmann, die Einleitmengen zu behandeln und zu drosseln. Für den Hoxbach liegt ein vereinfachter BWK M3-Nachweis aus dem Jahr 2009 vor. Hierin wird eine Drosselung der Einleitmengen in die Gewässer vorgeschlagen.

 

Der Generalentwässerungsplan schlägt zur Verbesserung der Gewässersituation vor, dass das EZG Schalbruch an das bestehende benachbarte Regenklärbecken (RKB) und Regenrückhaltebecken (RRB) Westring mit der Einleitstellestelle DE-03-H angeschlossen wird (Einzugsgebiet Anlage 1). Diese und weitere Lösungsvarianten zur Behandlung und Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch Dr. Pecher AG im April 2020 untersucht und mit den Genehmigungsbehörden vorabgestimmt.

 

Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll die Einleitstelle DE-04-H zukünftig aufgegeben werden und das Niederschlagswasser des EZG Schalbruch über einen Verbindungskanal mit Düker unter dem Hoxbach in das bestehende RKB und RRB Westring (Einleitung DE-03-H) abgeleitet werden.

 

Diese Variante wurde durch die Entwurfsplanung weiterverfolgt (Lageplan Anlage 2). Das generelle Planungskonzept sieht vor, dass die vorhandene Einleitung des EZG „Schalbruch“ (DE-04-H) aufgegeben wird und die entsprechenden RW-Kanäle bis zum Trennbauwerk des vorhandenen RKB (ausgeführt als Stauraumkanal) verlängert werden. Dabei wird die Querung des Hoxbaches als Düker ausgeführt (Querschnitt Anlage 3). Aktuell wird der klärpflichtige Anteil mit Hilfe einer Pumpe zur Schmutzwasserkanalisation abgeleitet. Zur Verringerung der Belastung des Klärwerkes werden zukünftig rd. 80 % des Volumens des RKB in einem Filterbauwerk gereinigt und anschließend dem Hoxbach zugeführt. Im Rahmen der Projektbearbeitung wurde festgestellt, dass die vorhandene Schwelle des RRB Westring, die dem RKB nachgeschaltet ist, aktuell zu hoch angeordnet ist. Um hydraulische Probleme im Zulaufsystem dauerhaft zu verhindern, muss die Höhe dieser Wehrschwelle gesenkt werden. Durch die Absenkung der Wehrschwellenhöhe des RRB verringert sich das zur Verfügung stehende Rückhaltevolumen und der Drosselabfluss in Richtung Hoxbach (bei gleichbleibender Drosseleinstellung) reduziert sich. Dies hat wiederum zur Folge, dass das RRB nun häufiger vollgefüllt ist. Diese Situation wird sich kurz- bis mittelfristig aber wieder ändern, da das RRB Westring im Rahmen der Gesamtmaßnahme in westlicher Richtung erweitert wird. Dann steht ein erhebliches größeres Rückhaltevolumen zur Verfügung.

 

Weitere technische Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht der Entwurfsplanung des Ing.-Büros Dr. Pecher AG (Entwurfsplanung Anlage 4) zu entnehmen.

 

Die Kosten für den Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und der Umbau der Einleitstellen inkl. Gewässerkreuzung betragen unter Berücksichtigung der beigefügten Kostenberechnung für die Herstellungskosten (Kostenberechnung Anlage 5):

 

Machbarkeitsstudie (inkl. DE-02-H)

19.000,00 €

(bereits bezahlt)

Baugrundgutachten

11.000,00 €

 

Planung (inkl. DE-02-H)

150.000,00 €

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan

10.000,00 €

 

örtliche Bauleitung + SiGeKo

80.000,00 €

 

Baukosten Teilmaßnahmen (brutto)

425.000,00 €

 

Gesamtkosten

695.000,00 €

 

 

 

Die Teilmaßnahme soll 2024 durchgeführt werden. Die Machbarkeitsstudie ist bereits abgeschlossen und schlussgerechnet.

 

Bisher bereitgestellt:

 

I-Nummer: IO66250025

                                      Ansatz 2017-2020:     180.000,00 €

                                      Ansatz 2023:              665.000,00 €

AEL

                                      Ansatz 2017-2021        25.000,00 €

                                      Ansatz 2023                 20.000,00 €

 

Nach Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 180.000,00 € in den Haushaltsjahren 2019-2021 bei der I-Nr. IO66250025 für Planung und vorbereitende Maßnahmen, deren Haushaltsausgabereste allerdings nicht weiter übertragen werden können, wurden im Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 665.000,00 € für Planung und Bau bereitgestellt. Die Reste müssen im Zuge des Jahresabschlusses 2023 zwingend übertragen werden.

Die Baukosten und die weiteren Planungskosten in Höhe von 11.000,00 € für diese Teilmaßnahme sollen nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung der Zahlungswirksamkeit folgendermaßen bei IO66250025 veranschlagt werden:

 

                                      Ansatz 2024:                11.000,00 €

 

Für die AEL sind folgende Ansätze zu veranschlagen:

 

                                      Ansatz 2024                   2.000,00 €

 

Die restlichen im Ansatz für 2024 aufgeführten Mittel sind der Gesamtmaßnahme IO66250025 RRB - Brucherhof zuzuordnen und müssen für weitere Planungsleistungen und vorbereitende Maßnahmen zur Verfügung stehen. Eine Einteilung in separate Investitionsmaßnahmen ist aufgrund des bestehenden funktionellen und räumlichen Planungs- und Bauzusammenhangs nicht möglich und nicht zielführend.

 

Die Kosten werden durch Einstellung der Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig über die Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:                    Einzugsgebiete

Anlage 2:                    Entwurfslageplan

Anlage 3:                    Querschnitt Gewässerquerung

Anlage 4:                    Erläuterungsbericht Entwurfsplanung

Anlage 5:                    Kostenberechnung

Anlage 6:                    Folgekostenermittlung

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66250025

Teilmaßnahme EZG Schalbruch

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind für die Gesamtmaßnahme im Ergebnis- / Finanzplan (Entwurf 2024) veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017-2020
(nachrichtlich)

1103020210 / IO66250025

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

220.000,00

2023

1103020210 / IO66250025

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

665.000,00

2024

1103020210 / IO66250025

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

300.000,00

2017-2021
(nachrichtlich)

1103020210 / IO66250025

471100

Aktivierte Eigenleistung

33.000,00

2023

1103020210 / IO66250025

471100

Aktivierte Eigenleistung

20.000,00

2024

1103020210 / IO66250025

471100

Aktivierte Eigenleistung

10.000,00

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze für die Teilmaßnahme EZG Schalbruch:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024

1103020210 / IO66250025

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

11.000,00

2024

1103020210 / IO66250025

471100

Aktivierte Eigenleistung

2.000,00

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger