Beschlussvorschlag:
„Nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales stimmt der
Rat der Stadt Hilden auf Vorschlag des Helmholtz-Gymnasiums der
Realisierung der geänderten
Küchenplanung zu und stellt in Ergänzung des Beschlusses des Haupt- und
Finanzausschusses vom 20.02.2008 die entstehenden Mehrkosten von brutto 132.000
€, per saldo 117.000 € zur Verfügung.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Erweiterung des städt. Helmholtz-Gymnasiums um eine Mensa sowie die
Sanierung des Hauptgebäudes waren Gegenstand der Haushaltsplanberatungen für
das Jahr 2008. Während der Beratungsphase wurde seitens der CDU-Fraktion der
Antrag eingebracht, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen für die
Umsetzungen der Baumaßnahmen in ständigem Austausch mit Schulleitung und
Schulpflegschaft den Bedürfnissen von „Schule morgen“ anzupassen.
Dieser Austausch findet u.a. in regelmäßigen, zweiwöchentlichen
Baubesprechungen statt, an denen auch die Schulleitung und das Fachamt
teilnehmen. Bei Bedarf bindet der Schulleiter fachlich versierte/interessierte
Elternvertreter in den Entscheidungsprozess mit ein.
Im Rahmen dieses ständigen Austausches wurde hinsichtlich der künftigen
Mensa des Helmholtz-Gymnasiums der nachfolgend beschriebene Änderungswunsch an
die Stadt Hilden herangetragen:
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2008 und damit
auch über die in Rede stehenden Baumaßnahmen war für die Mensa des
Helmholtz-Gymnasiums eine Ausstattung vorgesehen, die auf der Funktionalität
einer Aufwärmküche beruhte, wie dies auch in der OGATA realisiert wurde.
Im Zuge der Ausführungsplanung wurden seitens der Schule fachlich
versierte Mitglieder der Elternschaft eingebunden. Nachdem verschiedene andere
Mensaküchen besichtigt wurden, die Anforderungen nochmals überprüft und
Funktionalitäten aus Sicht der Schule optimiert waren, ergaben sich
Anforderungen, die über die ursprüngliche Planung hinausgingen. Nach Auffassung
aller Beteiligten wird der Vorschlag der
Schule und Elternschaft als
wesentliche Verbesserung angesehen, denn die Ausrichtung in Richtung einer sog.
Frisch- oder Kochküche kombiniert mit der Chance, die Mensa als Aufwärmküche zu
nutzen, werden auch zukünftige Anforderungen an den Mensabetrieb berücksichtigt.
Eine Abkehr von dieser Flexibilisierung könnte sich später als eine Einsparung
am falschen Ende herauskristallisieren.
Die Küche selbst ist grundsätzlich so konzipiert, dass nicht vollständig
gegarte Speisen von einem Caterer angeliefert und erst vor Ort durch endgültiges
Garen vollständig fertig gestellt werden (cook and chill). Dies hat den
Vorteil, dass die Speisen unter Aspekten einer hochwertigen und schmackhaften
Ernährung sehr positiv beurteilt werden können und somit die berechtigte
Hoffnung besteht, dass die Mensa von den Schülerinnen und Schülern umfassend
und dauerhaft angenommen wird.
Die Grundausstattung der bislang geplanten Aufwärmküche umfasste
seinerzeit eine Küchenausstattung mit Convectomaten, Industriegeschirrspüler,
einer Ausgabetheke sowie einem zusätzlichen Lagerraum mit Tiefkühlschrank.
Nicht enthalten waren besondere Funktionsräume wie Spülküche, Personalräume,
eine von der Ausgabe getrennte Vorbereitungsküche, separater Müllentsorgungsraum
etc.
Die nunmehr aktuelle, modifizierte Planung beinhaltet jetzt folgende
Funktionsräume:
Ø
abgetrennte Spülküche mit Durchschubspüle
Ø
Personalraum/Büro
Ø
separater Entsorgungsraum
Ø
abgetrennte Vorbereitungsküche
Ø
Kühlzelle zusätzlich zu Kühl- und Gefrierschrank in
der Vorbereitungsküche
Durch diese geänderten Anforderungen hat sich der Raumbedarf gegenüber
der ersten Planung im Küchenbereich erhöht. Gründe hierfür liegen im Rahmen der
veränderten Konzeption vor allem in zu erfüllenden Anforderungen des Arbeitsschutzes
sowie hygienerechtlichen Vorgaben. So ist es nicht zulässig, nicht hermetisch
verpackte frische Lebensmittel wie Obst z.B. zusammen mit Fleisch oder Milch im
gleichen Kühlraum/Kühlschrank zu lagern. Auch müssen Fleisch und offene Milch
wiederum voneinander getrennt werden. Diese Erfordernisse bedingen aber dann
die Errichtungen einer zusätzlichen Kühlzelle.
Des Weiteren werden für die weiteren Funktionsräume zusätzliche
Bodenabläufe erforderlich. Diese Bodenabläufe finden nunmehr ihren zentralen
Sammelpunkt in einem Fettabscheider, der in der Unterkellerung untergebracht
ist. Zusätzlich wird durch die Ausweitung des Umfangs der benötigten Geräte
eine höhere Anzahl von Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser und Strom
erforderlich. Diese Ver- und Entsorgungsleitungen und die Forderung nach den
erwähnten Bodeneinläufen machen die Unterkellerung des gesamten Küchenbereiches
erforderlich. Dadurch werden zahlreiche Durchbrüche in der Bodenplatte
vermieden; auch bleiben Leitungsführungen und Installationen für Wartungs- und
Reparaturarbeiten jederzeit zugänglich.
Im Vergleich: Die bisherige Planung sah nur eine Teilunterkellerung vor.
Weiterhin werden bei der
Zubereitung frischer Gerichte auch strengere hygienische Anforderungen
an die Materialien und Oberflächen gestellt als bei nur aufzuwärmenden
Gerichten, die portioniert angeliefert werden. Hieraus resultiert, dass die
Einrichtung der Küche nun nicht mehr aus Holzwerkstoffen bestehen kann, sondern
z.B. aus Chromnickelstahl hergestellt sein muss. Insgesamt kann festgestellt
werden, dass sich der Standard der Kücheneinrichtung, gegenüber dem in der SV
20/48 dargestellten, deutlich erhöht und jetzt eher einem professionellen
Standard entspricht.
Nach Alledem ergibt sich nachfolgende Aufgliederung der Mehrkosten:
> Erhöhung des Raumbedarfs im EG und Unterkellerung des
Küchenbereichs 62.000,00 €
> Erhöhung des Standards für die Kücheneinrichtung 64.000,00
€
> Erhöhung der Technikkosten (Bodenabläufe, Ver- und Entsorgung) 6.000,00 €
132.000,00 €
Die dem Haupt- und Finanzausschuss beim Beschluss über den Haushalt 2008
vorgelegten § 14-Unterlagen enthielten auch einen Etat für lose
Einrichtungsgegenstände der Mensa von insgesamt 60.000 €. Darin waren auch lose
Gerätschaften (Convectotmat, Tiefkühlgeräte) enthalten, die jetzt der fest
eingebauten Kücheneinrichtung zugeordnet sind, so dass sich hier eine
Einsparung von 15.000 € ergibt.
Diese höherwertige Ausstattung der Küche gewährleistet ein
abwechslungsreiches Speisenangebot unter Einbeziehung frischer Produkte,
wodurch sich die Akzeptanz seitens der Schüler voraussichtlich deutlich erhöhen
wird. Der Änderungsvorschlag zur Küchenplanung deshalb von der Verwaltung
unterstützt, auch wenn dies per saldo zu Mehrkosten von 117.000 € führt.
Die Kostenaufstellung des Architekten ist zur Information als Anlage
beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
|
||
Produktnummer |
011303 |
Bezeichnung: |
Investitionen |
|
Investitions-Nr.: |
I08 26 000 35 |
|
||
Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
|
||
Haushaltsjahr:
|
2009 |
|
||
Der
Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
|
|||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag
€ |
Sichtvermerk
Kämmerer |
2609117430 |
2609116010 |
096002 |
132.000,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die
Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag
€ |
|
5114501000 |
0301040010 |
081201 |
15.000,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
|