Betreff
Erweiterung des städt. Helmholtz-Gymnasiums um eine Mensa - Änderung der Küchenplanung -
Vorlage
WP 04-09 SV 26/067
Aktenzeichen
I/26 grü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

„Nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales stimmt der Rat der Stadt Hilden auf Vorschlag des Helmholtz-Gymnasiums der Realisierung  der geänderten Küchenplanung zu und stellt in Ergänzung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2008 die entstehenden Mehrkosten von brutto 132.000 €, per saldo 117.000 € zur Verfügung.“


Erläuterungen und Begründungen:

Die Erweiterung des städt. Helmholtz-Gymnasiums um eine Mensa sowie die Sanierung des Hauptgebäudes waren Gegenstand der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2008. Während der Beratungsphase wurde seitens der CDU-Fraktion der Antrag eingebracht, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen für die Umsetzungen der Baumaßnahmen in ständigem Austausch mit Schulleitung und Schulpflegschaft den Bedürfnissen von „Schule morgen“ anzupassen.

Dieser Austausch findet u.a. in regelmäßigen, zweiwöchentlichen Baubesprechungen statt, an denen auch die Schulleitung und das Fachamt teilnehmen. Bei Bedarf bindet der Schulleiter fachlich versierte/interessierte Elternvertreter in den Entscheidungsprozess mit ein.

 

Im Rahmen dieses ständigen Austausches wurde hinsichtlich der künftigen Mensa des Helmholtz-Gymnasiums der nachfolgend beschriebene Änderungswunsch an die Stadt Hilden herangetragen:

 

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2008 und damit auch über die in Rede stehenden Baumaßnahmen war für die Mensa des Helmholtz-Gymnasiums eine Ausstattung vorgesehen, die auf der Funktionalität einer Aufwärmküche beruhte, wie dies auch in der OGATA realisiert wurde.

 

Im Zuge der Ausführungsplanung wurden seitens der Schule fachlich versierte Mitglieder der Elternschaft eingebunden. Nachdem verschiedene andere Mensaküchen besichtigt wurden, die Anforderungen nochmals überprüft und Funktionalitäten aus Sicht der Schule optimiert waren, ergaben sich Anforderungen, die über die ursprüngliche Planung hinausgingen. Nach Auffassung aller Beteiligten wird der Vorschlag der  Schule und  Elternschaft als wesentliche Verbesserung angesehen, denn die Ausrichtung in Richtung einer sog. Frisch- oder Kochküche kombiniert mit der Chance, die Mensa als Aufwärmküche zu nutzen, werden auch zukünftige Anforderungen an den Mensabetrieb berücksichtigt. Eine Abkehr von dieser Flexibilisierung könnte sich später als eine Einsparung am falschen Ende herauskristallisieren.

 

Die Küche selbst ist grundsätzlich so konzipiert, dass nicht vollständig gegarte Speisen von einem Caterer angeliefert und erst vor Ort durch endgültiges Garen vollständig fertig gestellt werden (cook and chill). Dies hat den Vorteil, dass die Speisen unter Aspekten einer hochwertigen und schmackhaften Ernährung sehr positiv beurteilt werden können und somit die berechtigte Hoffnung besteht, dass die Mensa von den Schülerinnen und Schülern umfassend und dauerhaft angenommen wird.

 

Die Grundausstattung der bislang geplanten Aufwärmküche umfasste seinerzeit eine Küchenausstattung mit Convectomaten, Industriegeschirrspüler, einer Ausgabetheke sowie einem zusätzlichen Lagerraum mit Tiefkühlschrank. Nicht enthalten waren besondere Funktionsräume wie Spülküche, Personalräume, eine von der Ausgabe getrennte Vorbereitungsküche, separater Müllentsorgungsraum etc.

 

Die nunmehr aktuelle, modifizierte Planung beinhaltet jetzt folgende Funktionsräume:

 

Ø      abgetrennte Spülküche mit Durchschubspüle

Ø      Personalraum/Büro

Ø      separater Entsorgungsraum

Ø      abgetrennte Vorbereitungsküche

Ø      Kühlzelle zusätzlich zu Kühl- und Gefrierschrank in der Vorbereitungsküche

 

Durch diese geänderten Anforderungen hat sich der Raumbedarf gegenüber der ersten Planung im Küchenbereich erhöht. Gründe hierfür liegen im Rahmen der veränderten Konzeption vor allem in zu erfüllenden Anforderungen des Arbeitsschutzes sowie hygienerechtlichen Vorgaben. So ist es nicht zulässig, nicht hermetisch verpackte frische Lebensmittel wie Obst z.B. zusammen mit Fleisch oder Milch im gleichen Kühlraum/Kühlschrank zu lagern. Auch müssen Fleisch und offene Milch wiederum voneinander getrennt werden. Diese Erfordernisse bedingen aber dann die Errichtungen einer zusätzlichen Kühlzelle.

 

Des Weiteren werden für die weiteren Funktionsräume zusätzliche Bodenabläufe erforderlich. Diese Bodenabläufe finden nunmehr ihren zentralen Sammelpunkt in einem Fettabscheider, der in der Unterkellerung untergebracht ist. Zusätzlich wird durch die Ausweitung des Umfangs der benötigten Geräte eine höhere Anzahl von Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser und Strom erforderlich. Diese Ver- und Entsorgungsleitungen und die Forderung nach den erwähnten Bodeneinläufen machen die Unterkellerung des gesamten Küchenbereiches erforderlich. Dadurch werden zahlreiche Durchbrüche in der Bodenplatte vermieden; auch bleiben Leitungsführungen und Installationen für Wartungs- und Reparaturarbeiten jederzeit zugänglich.  Im Vergleich: Die bisherige Planung sah nur eine Teilunterkellerung vor.

 

Weiterhin werden bei der  Zubereitung frischer Gerichte auch strengere hygienische Anforderungen an die Materialien und Oberflächen gestellt als bei nur aufzuwärmenden Gerichten, die portioniert angeliefert werden. Hieraus resultiert, dass die Einrichtung der Küche nun nicht mehr aus Holzwerkstoffen bestehen kann, sondern z.B. aus Chromnickelstahl hergestellt sein muss. Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich der Standard der Kücheneinrichtung, gegenüber dem in der SV 20/48 dargestellten, deutlich erhöht und jetzt eher einem professionellen Standard entspricht.

 

Nach Alledem ergibt sich nachfolgende Aufgliederung der Mehrkosten:

 

> Erhöhung des Raumbedarfs im EG und Unterkellerung des Küchenbereichs   62.000,00 €

> Erhöhung des Standards für die Kücheneinrichtung                                           64.000,00 €

> Erhöhung der Technikkosten (Bodenabläufe, Ver- und Entsorgung)                    6.000,00 €

                                                                                                                                132.000,00 €

 

Die dem Haupt- und Finanzausschuss beim Beschluss über den Haushalt 2008 vorgelegten § 14-Unterlagen enthielten auch einen Etat für lose Einrichtungsgegenstände der Mensa von insgesamt 60.000 €. Darin waren auch lose Gerätschaften (Convectotmat, Tiefkühlgeräte) enthalten, die jetzt der fest eingebauten Kücheneinrichtung zugeordnet sind, so dass sich hier eine Einsparung von 15.000 € ergibt.

 

Diese höherwertige Ausstattung der Küche gewährleistet ein abwechslungsreiches Speisenangebot unter Einbeziehung frischer Produkte, wodurch sich die Akzeptanz seitens der Schüler voraussichtlich deutlich erhöhen wird. Der Änderungsvorschlag zur Küchenplanung deshalb von der Verwaltung unterstützt, auch wenn dies per saldo zu Mehrkosten von 117.000 € führt.

 

Die Kostenaufstellung des Architekten ist zur Information als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 011303

Bezeichnung:

Investitionen

Investitions-Nr.:

I08 26 000 35

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Haushaltsjahr:

2009

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

2609117430

2609116010

096002

132.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

5114501000

0301040010

081201

15.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung: