Betreff
Fort- und Durchführung der Koordinierungsstelle gem. §53a SGB VIII
Vorlage
WP 20-25 SV 51/252
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Fortführung und Durchführung der Koordinierungsstelle gem. §53a SGB VIII durch den SKFM Hilden e.V. nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Jugendhilfeausschuss vom 16.11.2022 mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/182

und im Rat der Stadt Hilden vom 13.12.2022 wurde mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/196 die Einrichtung der Koordinierungsstelle im Bereich der Vormundschaftsreform beschlossen.

 

Der dort eingebrachte Entwurf sah eine einjährige „Projektphase“ zur Entwicklung, Umsetzung und möglichen Fortsetzung der Koordinierungsstelle im Bereich der Vormundschaften ab dem Jahr 2024 vor.

 

Im Jahr 2023 konnte der mit der Planung und Durchführung beauftragte Träger, der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V. in Hilden, die Koordinierungsstelle fachlich und personell aufbauen. Hierzu zählten insbesondere die Entwicklung von Kernprozessen zur Überwachung laufender Vormund- und Pflegschaften, Kernprozesse zur Erfüllung der Mitteilungspflicht sowie die konzeptionelle Entwicklung zur Akquise und Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Vormünder*innen.

Dem Träger wurden für die Durchführung der Projektphase Zuwendungen für Personal (0,5 VzÄ) gezahlt.

 

Aus Sicht des Fachamtes ist die einjährige Projektphase erfolgreich umgesetzt worden und die Fortführung und der weitere Ausbau der Koordinierungsstelle im Bereich der Vormundschaften wird befürwortet. Mit dem Träger soll eine entsprechende Vereinbarung über die Gewährung einer Zuwendung für die Fort- und Durchführung der Koordinierungsstelle gemäß § 53a SGB VIII geschlossen werden.

 

Der SKFM erhält für die übertragene Aufgabe in 2024 eine Zuwendung für Personalaufwand. Diese wurde für das Jahr 2024 mit 44.638€ kalkuliert und in die Haushaltsplanberatung eingebracht.

 

 

gez.

In Vertretung

Sönke Eichner

Erster Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060312

Kindschaftsrechtsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan des Entwurfs des Haushalts 2024 enthalten:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile

Bezeichnung

Betrag €

2024

0603120070

15

Transferauf­wendungen

476.948 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Bereitstellung der Mittel für die Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen sind in dem im Rat am 13.09.2023 eingebrachten Entwurf des Haushalts 2024 enthalten.

 

Gez. Stuhlträger