Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt die Fortführung und Durchführung der Koordinierungsstelle
gem. §53a SGB VIII durch den SKFM Hilden e.V. nach Vorberatung im
Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen.
Erläuterungen und Begründungen:
Im
Jugendhilfeausschuss vom 16.11.2022 mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/182
und im Rat der
Stadt Hilden vom 13.12.2022 wurde mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/196
die Einrichtung der Koordinierungsstelle im Bereich der Vormundschaftsreform
beschlossen.
Der dort
eingebrachte Entwurf sah eine einjährige „Projektphase“ zur Entwicklung,
Umsetzung und möglichen Fortsetzung der Koordinierungsstelle im Bereich der
Vormundschaften ab dem Jahr 2024 vor.
Im Jahr 2023
konnte der mit der Planung und Durchführung beauftragte Träger, der
Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V. in Hilden, die Koordinierungsstelle
fachlich und personell aufbauen. Hierzu zählten insbesondere die Entwicklung
von Kernprozessen zur Überwachung laufender Vormund- und Pflegschaften,
Kernprozesse zur Erfüllung der Mitteilungspflicht sowie die konzeptionelle Entwicklung
zur Akquise und Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Vormünder*innen.
Dem Träger wurden
für die Durchführung der Projektphase Zuwendungen für Personal (0,5 VzÄ)
gezahlt.
Aus Sicht des
Fachamtes ist die einjährige Projektphase erfolgreich umgesetzt worden und die
Fortführung und der weitere Ausbau der Koordinierungsstelle im Bereich der Vormundschaften
wird befürwortet. Mit dem Träger soll eine entsprechende Vereinbarung über die
Gewährung einer Zuwendung für die Fort- und Durchführung der
Koordinierungsstelle gemäß § 53a SGB VIII geschlossen werden.
Der SKFM erhält
für die übertragene Aufgabe in 2024 eine Zuwendung für Personalaufwand. Diese
wurde für das Jahr 2024 mit 44.638€ kalkuliert und in die Haushaltsplanberatung
eingebracht.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
Erster Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060312 |
Kindschaftsrechtsangelegenheiten |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan des Entwurfs des Haushalts 2024 enthalten: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
0603120070 |
15 |
Transferaufwendungen |
476.948 € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die
Bereitstellung der Mittel für die Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von
Einrichtungen sind in dem im Rat am 13.09.2023 eingebrachten Entwurf des
Haushalts 2024 enthalten. Gez.
Stuhlträger |
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