Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 12.09.2023: Umwandlung der Ladezone für Paketlieferdienste im Bereich Klotzstraße in eine attraktive Grünfläche
Vorlage
WP 20-25 SV 66/094
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Viele Hildener und Hildenerinnen beklagen zu Recht das Fehlen einer Bepflanzung im Eingangsbereich der Fußgängerzone. Das Anlegen einer Grünfläche im oben genannten Bereich könnte zur Verbesserung des optischen Eindrucks beitragen und zugleich eine sinnvolle Maßnahme des Hitzeschutzes darstellen.

Für ausreichend Parkraum ist durch das nahgelegene Parkhaus gesorgt.

 


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Umwandlung der Ladezone für Paketlieferdienste im Bereich Klotzstraße in eine attraktive Grünfläche.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zuständigkeit:

 

Obwohl es sich bei der Klotzstraße um die Landesstraße L 404 handelt, und auch das betroffene Flurstück sich im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen befindet, liegt die Baulast für den in Rede stehenden Parkstreifen zurzeit, gemäß des Straßen- und Wegegesetzes NRW, bei der Stadt Hilden als Betreiber der Parkplätze.

 

 

Grundlagen:

 

In die Bewertung des Antrags wurden die Stellungnahmen des Eigentümers der Fläche (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg) und weitere betroffene Sachgebiete / Ämter der Stadtverwaltung wie z.B. des Amtes für Wirtschaftsförderung, des Sachgebietes Straßenbau - Untere Straßenverkehrsbehörde, des Sachgebietes Grünflächen und die Erfahrungen des Ordnungsamtes einbezogen

 

Der Eigentümer (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg) der Fläche steht einer Umwandlung der Fläche nicht im Wege. Allerdings würde dann die Unterhaltung der Fläche und die Verkehrssicherungspflicht auf die Stadt übertragen werden.

 

Durch die Umgestaltung der bisherigen Ladezone zur Grünanlage würden vier bis fünf Parkplätze entfallen.

Dieses Thema wurde auch im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hilden aus- und bewertet. Diese Bewertung kommt zu dem Ergebnis, dass für die Innenstadt bzw. diesen Innenstadtbereich diese, in Rede stehenden, Parkplätze nicht von wesentlicher Bedeutung sind. Die Innenstadt verfügt über ein umfangreiches Parkplatzangebot mit differenzierter Bewirtschaftungssystematik. Das Hauptzentrum ist gut erreichbar.

In dem Erfahrungsbericht zum Fahrzeugverkehr in der Fußgängerzone wurden die über einen längeren Zeitraum gesammelten Erfahrungen des Ordnungsamtes entsprechend beschrieben (SV WP 20-25 SV 32/023): „Die Ladezone in der Klotzstraße ist offenkundig für die Lieferdienste nicht zweckmäßig, nach Beobachtungen der Verkehrsüberwachung wird die Ladezone letztlich überhaupt nicht durch diese genutzt.“

Allerdings wurde die Ladezone häufig zweckentfremdet als Kurzparkplatz und Nachtparkplatz genutzt.

Diese Beobachtung verifizieren die derzeit häufigen Bürgermeldungen bezüglich der unzureichenden Anzahl von oberirdischen Parkplätzen in diesem Bereich. Ein Entzug der 4-5 Parkplätze würde den vorhandenen hohen Parkdruck auf oberirdische Parkplätze auch in den Nachtstunden von 19:00 bis 6:00 Uhr verschärfen. Dies bestätigen immer wieder Bürgerinnen und Bürger, die sich beim Tiefbauamt melden. Diesem Parkdruck könnte jedoch grundsätzlich mit dem Verweis auf die Nutzung der Parkplätze im nahegelegenen Parkhaus begegnet werden.

Des Weiteren ist bei der Bewertung zu berücksichtigen, dass sich neben dem Parkstreifen zwei von „Laufkundschaft“ abhängige Betriebe (ein Friseurgeschäft und ein Restaurationsbetrieb) und im weiteren Verlauf der Straße nach Norden auch noch weitere entsprechende Betriebe befinden.

 

Für die Besucherinnen und Besucher und damit auch für den in der Innenstadt ansässigen Handel und die Gastronomie spielen neben der Erreichbarkeit auch die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt eine wesentliche Rolle. Mit den Baumaßnahmen des integrierten Handlungskonzeptes ist der Übergang von der Fußgängerzone in den Stadtpark aufgewertet und die Situation der unteren Mittelstraße gestärkt worden. Eine Umgestaltung der Ladezone in eine Grünfläche kann diesen Eingangsbereich in das Hauptzentrum gestalterisch aufwerten. Gleichzeitig ist die Entsiegelung von Flächen grundsätzlich ein gewünschtes und angestrebtes Ziel. Durch Entsieglung wird sauberes Regenwasser von der Kanalisation ferngehalten und dezentral dem Grundwasser zugeführt. Gleichzeitig bieten die entsiegelten Flächen der Pflanzen- und Tierwelt wieder einen natürlichen Lebensraum. Das Regenwasser kann auf dem Grundstück versickern oder verdunstet über die Bodenoberflächen bzw. über die Blätter von Pflanzen.

 

 

Strategische Umgestaltung der öffentlichen Flächen und Mobilitätskonzept

 

Derzeit wird für die Stadt Hilden ein Mobilitätskonzept erstellt. Von dessen Ergebnis wird abhängen, ob für diesen Bereich im Sinne der Mobilitätswende der vorhandene Straßenraum neu aufzuteilen ist. Um im Vorfeld hier keine Zwangspunkte zu schaffen, sollte man mit der Umgestaltung von öffentlichen Flächen in diesem Bereich warten bzw. diese in eine ganzheitliche Planung oder strategische Umgestaltung einbeziehen.

Ein Ergebnis kann sein, dass ein zusätzlicher Radweg zu schaffen ist. Was nur durch wiederholten Umbau oder Rückbau der nun ggfs. zu schaffenden inselartigen Grünfläche umzusetzen wäre, mit zusätzlichen Kosten verbunden sein wird und damit unwirtschaftlich ist.

 

Der öffentliche Verkehrsraum ist limitiert. Die unterschiedlichen Nutzungen stehen in Konkurrenz zueinander. Soll die eine Nutzung gegenüber der Anderen bessergestellt werden, müssen Alternativen erarbeitet werden. So können z.B. oberirdische Parkplätze in Parkhäuser verlagert werden und diese Parkplätze zugunsten von Radwegen oder Grün- und Baumscheiben umgenutzt werden.

 

 

Kostenabschätzung der Einzelmaßnahme:

 

Eine Anpflanzung von Bäumen als Teil einer Grünanlage ist in diesem Bereich auf Grund der umfangreichen unterirdischen Infrastruktur (Kanäle, Kabel) nicht bedingt möglich. Deshalb könnte die Fläche zu einer Grünfläche mit Staudenbepflanzung umgestaltet werden.

Die Kosten für die Umgestaltung der Parkplatzfläche in eine Grünfläche werden auf 140 € pro Quadratmeter geschätzt. Somit liegen die Gesamtkosten bei einer Gesamtfläche von 70 qm bei 9.800 €. In den Kosten sind folgende Arbeiten einkalkuliert: Rückbau des Tiefbordes zur Fahrbahn hin, Rückbau der Pflasterung inkl. Ausgleichs- und Tragschicht, Einbau des neuen Bordsteins zur Fahrbahn, Einbau des Pflanzsubstrates, Pflanzung von Stauden und Gräsern inkl. Düngung.

Die jährlichen Pflege- und Unterhaltungskosten würden bei 1.200 € liegen.

 

 

Empfehlung der Verwaltung:

Um sich hier alle Optionen für eine strategische Gestaltung des öffentlichen Raumes und die Umsetzung der Empfehlungen des Mobilitätskonzeptes für diesen Bereich offen zu halten, sollte von einer kurzfristigen punktuellen Umgestaltung der Ladezonen in eine Grünfläche zum jetzigen Zeitpunkt Abstand genommen werden.

 

Unter Beachtung, Bewertung und Abwägung der unterschiedlichen Einschätzungen des zuständigen Straßenbaulastträgers und der Fachämter, empfiehlt die Verwaltung, die vier bis fünf Parkplätze zunächst zu erhalten.

Sollte nach Kenntnis der Ergebnisse des Mobilitätskonzeptes eine verkehrliche Nutzung dieser Flächen nicht erforderlich sein, kann der Bereich über eine Staudenpflanzung gestalterisch aufgewertet werden. Die entfallenden Parkplätze könnten dann über die Nutzung des in der Nähe befindlichen Parkhauses kompensiert werden.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Die beantragte Umgestaltung besitzt aus Sicht der Verwaltung aufgrund ihrer Größe keine nachhaltigen und relevanten Auswirkungen auf das Klima der Stadt.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(x)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(x)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer