Erläuterungen zum Antrag:
Viele Hildener und
Hildenerinnen beklagen zu Recht das Fehlen einer Bepflanzung im Eingangsbereich
der Fußgängerzone. Das Anlegen einer Grünfläche im oben genannten Bereich
könnte zur Verbesserung des optischen Eindrucks beitragen und zugleich eine
sinnvolle Maßnahme des Hitzeschutzes darstellen.
Für ausreichend Parkraum ist durch das nahgelegene Parkhaus gesorgt.
Antragstext:
…
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Umwandlung der Ladezone für Paketlieferdienste im Bereich Klotzstraße in eine attraktive Grünfläche.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zuständigkeit:
Obwohl es sich bei
der Klotzstraße um die Landesstraße L 404 handelt, und auch das betroffene
Flurstück sich im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen befindet, liegt die Baulast
für den in Rede stehenden Parkstreifen zurzeit, gemäß des Straßen- und
Wegegesetzes NRW, bei der Stadt Hilden als Betreiber der Parkplätze.
Grundlagen:
In die Bewertung
des Antrags wurden die Stellungnahmen des Eigentümers der Fläche (Landesbetrieb
Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg) und weitere betroffene
Sachgebiete / Ämter der Stadtverwaltung wie z.B. des Amtes für
Wirtschaftsförderung, des Sachgebietes Straßenbau - Untere
Straßenverkehrsbehörde, des Sachgebietes Grünflächen und die Erfahrungen des
Ordnungsamtes einbezogen
Der Eigentümer
(Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg) der Fläche
steht einer Umwandlung der Fläche nicht im Wege. Allerdings würde dann die
Unterhaltung der Fläche und die Verkehrssicherungspflicht auf die Stadt
übertragen werden.
Durch die
Umgestaltung der bisherigen Ladezone zur Grünanlage würden vier bis fünf Parkplätze
entfallen.
Dieses Thema wurde
auch im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hilden aus- und bewertet.
Diese Bewertung kommt zu dem Ergebnis, dass für die Innenstadt bzw. diesen
Innenstadtbereich diese, in Rede stehenden, Parkplätze nicht von wesentlicher
Bedeutung sind. Die Innenstadt verfügt über ein umfangreiches Parkplatzangebot
mit differenzierter Bewirtschaftungssystematik. Das Hauptzentrum ist gut
erreichbar.
In dem
Erfahrungsbericht zum Fahrzeugverkehr in der Fußgängerzone wurden die über
einen längeren Zeitraum gesammelten Erfahrungen des Ordnungsamtes entsprechend
beschrieben (SV WP 20-25 SV 32/023): „Die Ladezone in der Klotzstraße ist
offenkundig für die Lieferdienste nicht zweckmäßig, nach Beobachtungen der
Verkehrsüberwachung wird die Ladezone letztlich überhaupt nicht durch diese
genutzt.“
Allerdings wurde
die Ladezone häufig zweckentfremdet als Kurzparkplatz und Nachtparkplatz
genutzt.
Diese Beobachtung
verifizieren die derzeit häufigen Bürgermeldungen bezüglich der unzureichenden
Anzahl von oberirdischen Parkplätzen in diesem Bereich. Ein Entzug der 4-5
Parkplätze würde den vorhandenen hohen Parkdruck auf oberirdische Parkplätze
auch in den Nachtstunden von 19:00 bis 6:00 Uhr verschärfen. Dies bestätigen
immer wieder Bürgerinnen und Bürger, die sich beim Tiefbauamt melden. Diesem
Parkdruck könnte jedoch grundsätzlich mit dem Verweis auf die Nutzung der
Parkplätze im nahegelegenen Parkhaus begegnet werden.
Des Weiteren ist
bei der Bewertung zu berücksichtigen, dass sich neben dem Parkstreifen zwei von
„Laufkundschaft“ abhängige Betriebe (ein Friseurgeschäft und ein
Restaurationsbetrieb) und im weiteren Verlauf der Straße nach Norden auch noch
weitere entsprechende Betriebe befinden.
Für die
Besucherinnen und Besucher und damit auch für den in der Innenstadt ansässigen
Handel und die Gastronomie spielen neben der Erreichbarkeit auch die
Aufenthaltsqualität in der Innenstadt eine wesentliche Rolle. Mit den
Baumaßnahmen des integrierten Handlungskonzeptes ist der Übergang von der
Fußgängerzone in den Stadtpark aufgewertet und die Situation der unteren
Mittelstraße gestärkt worden. Eine Umgestaltung der Ladezone in eine Grünfläche
kann diesen Eingangsbereich in das Hauptzentrum gestalterisch aufwerten.
Gleichzeitig ist die Entsiegelung von Flächen grundsätzlich ein gewünschtes und
angestrebtes Ziel. Durch Entsieglung wird sauberes Regenwasser von der
Kanalisation ferngehalten und dezentral dem Grundwasser zugeführt. Gleichzeitig
bieten die entsiegelten Flächen der Pflanzen- und Tierwelt wieder einen
natürlichen Lebensraum. Das Regenwasser kann auf dem Grundstück versickern oder
verdunstet über die Bodenoberflächen bzw. über die Blätter von Pflanzen.
Strategische Umgestaltung der öffentlichen Flächen und
Mobilitätskonzept
Derzeit wird für
die Stadt Hilden ein Mobilitätskonzept erstellt. Von dessen Ergebnis wird
abhängen, ob für diesen Bereich im Sinne der Mobilitätswende der vorhandene
Straßenraum neu aufzuteilen ist. Um im Vorfeld hier keine Zwangspunkte zu
schaffen, sollte man mit der Umgestaltung von öffentlichen Flächen in diesem
Bereich warten bzw. diese in eine ganzheitliche Planung oder strategische
Umgestaltung einbeziehen.
Ein Ergebnis kann
sein, dass ein zusätzlicher Radweg zu schaffen ist. Was nur durch wiederholten
Umbau oder Rückbau der nun ggfs. zu schaffenden inselartigen Grünfläche
umzusetzen wäre, mit zusätzlichen Kosten verbunden sein wird und damit
unwirtschaftlich ist.
Der öffentliche
Verkehrsraum ist limitiert. Die unterschiedlichen Nutzungen stehen in
Konkurrenz zueinander. Soll die eine Nutzung gegenüber der Anderen
bessergestellt werden, müssen Alternativen erarbeitet werden. So können z.B.
oberirdische Parkplätze in Parkhäuser verlagert werden und diese Parkplätze
zugunsten von Radwegen oder Grün- und Baumscheiben umgenutzt werden.
Kostenabschätzung der Einzelmaßnahme:
Eine Anpflanzung
von Bäumen als Teil einer Grünanlage ist in diesem Bereich auf Grund der
umfangreichen unterirdischen Infrastruktur (Kanäle, Kabel) nicht bedingt
möglich. Deshalb könnte die Fläche zu einer Grünfläche mit Staudenbepflanzung
umgestaltet werden.
Die Kosten für die
Umgestaltung der Parkplatzfläche in eine Grünfläche werden auf 140 € pro
Quadratmeter geschätzt. Somit liegen die Gesamtkosten bei einer Gesamtfläche
von 70 qm bei 9.800 €. In den Kosten sind folgende Arbeiten einkalkuliert:
Rückbau des Tiefbordes zur Fahrbahn hin, Rückbau der Pflasterung inkl.
Ausgleichs- und Tragschicht, Einbau des neuen Bordsteins zur Fahrbahn, Einbau
des Pflanzsubstrates, Pflanzung von Stauden und Gräsern inkl. Düngung.
Die jährlichen
Pflege- und Unterhaltungskosten würden bei 1.200 € liegen.
Empfehlung der Verwaltung:
Um sich hier alle
Optionen für eine strategische Gestaltung des öffentlichen Raumes und die
Umsetzung der Empfehlungen des Mobilitätskonzeptes für diesen Bereich offen zu
halten, sollte von einer kurzfristigen punktuellen Umgestaltung der Ladezonen
in eine Grünfläche zum jetzigen Zeitpunkt Abstand genommen werden.
Unter Beachtung, Bewertung
und Abwägung der unterschiedlichen Einschätzungen des zuständigen
Straßenbaulastträgers und der Fachämter, empfiehlt die Verwaltung, die vier bis
fünf Parkplätze zunächst zu erhalten.
Sollte nach
Kenntnis der Ergebnisse des Mobilitätskonzeptes eine verkehrliche Nutzung
dieser Flächen nicht erforderlich sein, kann der Bereich über eine Staudenpflanzung
gestalterisch aufgewertet werden. Die entfallenden Parkplätze könnten dann über
die Nutzung des in der Nähe befindlichen Parkhauses kompensiert werden.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die beantragte
Umgestaltung besitzt aus Sicht der Verwaltung aufgrund ihrer Größe keine
nachhaltigen und relevanten Auswirkungen auf das Klima der Stadt.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(x) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (x) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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