Betreff
Satzungsänderung der regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG
Vorlage
WP 20-25 SV 01/127
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Satzungsänderung der regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG zu.
Die Vertreterin der Stadt Hilden in der Generalversammlung wird ermächtigt, den Änderungen der Satzung zuzustimmen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf Beschluss des Rates vom 23.02.2022 hat die Stadt Hilden 25 Geschäftsanteile an der regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG erworben. Die Beteiligungsgenossenschaft hält 1% der Geschäftsanteile der regio iT GmbH (regio iT).

 

Die regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG (Beteiligungsgenossenschaft) wurde im Jahr 2021 durch die regio iT, dem Kreis Heinsberg und der Stadt Ratingen gegründet. Aus Vereinfachungsgründen wurde damals entschieden, die Beteiligungsgenossenschaft ohne Aufsichtsrat und nur mit einer Person als Vorstand auszustatten. Gegenüber den ursprünglichen Erwartungen traten deutlich mehr Kommunen/Gebietskörperschaften als Mitglieder in die Genossenschaft ein. Im Februar 2023 trat nunmehr das 20. Mitglied ein.

 

 

Hat eine Genossenschaft zunächst auf die Bildung eines Aufsichtsrats verzichtet und übersteigt die Mitgliederzahl 20, muss gemäß § 9 Genossenschaftsgesetz im Wege einer Satzungsänderung ein Aufsichtsrat eingeführt und ein zweiter Vorstand vorgesehen werden. Die wesentlichen, genossenschaftsrechtlichen Anpassungen der Satzung betreffen demnach die Einführung eines mindestens 3-köpfigen Aufsichtsrats, die entsprechende Klarstellung der Zuständigkeiten (Generalversammlung und Aufsichtsrat) sowie die Notwendigkeit eines aus 2 Personen bestehenden Vorstands.

 

Nachfolgende Tabelle stellt die Organe und ihre voraussichtliche Besetzung gemäß aktueller und neuer Satzung gegenüber:

 

aktuelle Satzung:

neue Satzung

Generalversammlung:
alle Mitglieder, davon ein Bevollmächtigter

Generalversammlung:
alle Mitglieder

aktueller Bevollmächtigter:
Philipp Schneider (allgemeiner Vertreter des Landrates des Kreises Heinsberg)

 

Vorstand:
1 Person; Wahl durch Generalversammlung

Vorstand:
2 Personen; Wahl durch Generalversammlung

aktueller Vorstand:
Dieter Ludwigs

 

neuer Vorstand:
1. Dieter Ludwigs,
2. Jürgen Kouhl (Leiter BU Vertrieb bei der regio iT)

 

Aufsichtsrat:
3 Personen

neuer Aufsichtsrat:
Philipp Schneider als AR-Vorsitzender

Wahl von zwei weiteren Aufsichtsräten aus dem Mitgliederkreis

 

Chancen und Risiken

Die Satzungsänderung ermöglicht die Aufnahme weiterer kommunaler Genossenschaftsmitglieder. Die Genossenschaft bzw. ihre Mitglieder können die regio iT im Rahmen der Inhouse-Vergabe beauftragen. Durch die Mitgliedschaft kommunaler Neukunden in der Beteiligungsgenossenschaft wird dem Wesentlichkeitskriterium gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Rechnung getragen, nach der das beauftragte Unternehmen seine Tätigkeit zu mehr als 80% für die öffentlichen Auftraggeber verrichten muss, die seine Anteile innehaben. Die Satzungsänderung der Genossenschaft sichert somit auch die Voraussetzung der Inhousevergabe der regio iT Gesellschafter.

 

Kommunalrechtliche Wertung

Gemäß § 5a der Zuständigkeitsordnung sind Beteiligungsangelegenheiten im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vorzuberaten, soweit eine gesetzliche Zuständigkeit des Rates gegeben ist. Durch die Mitgliedschaft in der Beteiligungsgenossenschaft unterliegt die Satzungsänderung der Beschlussfassung des Rats der Stadt Hilden gemäß § 41 Abs. 1 lit. m) GO NRW.

 

Die Beschlussumsetzung fällt nicht unter die anzeigepflichtigen Tatbestände nach § 115 GO NRW.

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger