Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Satzungsänderung der
regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG zu.
Die Vertreterin der Stadt Hilden in der Generalversammlung wird ermächtigt, den
Änderungen der Satzung zuzustimmen.
Erläuterungen und
Begründungen:
Auf
Beschluss des Rates vom 23.02.2022 hat
die Stadt Hilden 25 Geschäftsanteile an der regio iT Beteiligungsgenossenschaft
eG erworben. Die Beteiligungsgenossenschaft hält 1% der
Geschäftsanteile der regio iT GmbH (regio iT).
Die regio iT
Beteiligungsgenossenschaft eG (Beteiligungsgenossenschaft) wurde im Jahr 2021
durch die regio iT, dem Kreis Heinsberg und der Stadt Ratingen gegründet. Aus
Vereinfachungsgründen wurde damals entschieden, die Beteiligungsgenossenschaft
ohne Aufsichtsrat und nur mit einer Person als Vorstand auszustatten. Gegenüber
den ursprünglichen Erwartungen traten deutlich mehr
Kommunen/Gebietskörperschaften als Mitglieder in die Genossenschaft ein. Im
Februar 2023 trat nunmehr das 20. Mitglied ein.
Hat eine Genossenschaft
zunächst auf die Bildung eines Aufsichtsrats verzichtet und übersteigt die
Mitgliederzahl 20, muss gemäß § 9 Genossenschaftsgesetz im Wege einer
Satzungsänderung ein Aufsichtsrat eingeführt und ein zweiter Vorstand
vorgesehen werden. Die wesentlichen, genossenschaftsrechtlichen Anpassungen der
Satzung betreffen demnach die Einführung eines mindestens 3-köpfigen
Aufsichtsrats, die entsprechende Klarstellung der Zuständigkeiten
(Generalversammlung und Aufsichtsrat) sowie die Notwendigkeit eines aus 2
Personen bestehenden Vorstands.
Nachfolgende
Tabelle stellt die Organe und ihre voraussichtliche Besetzung gemäß aktueller
und neuer Satzung gegenüber:
aktuelle Satzung: |
neue Satzung |
Generalversammlung: |
Generalversammlung: |
aktueller Bevollmächtigter: |
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Vorstand: |
Vorstand: |
aktueller Vorstand: |
neuer Vorstand: |
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Aufsichtsrat: |
neuer Aufsichtsrat: Wahl von zwei weiteren Aufsichtsräten aus dem
Mitgliederkreis |
Chancen
und Risiken
Die Satzungsänderung ermöglicht
die Aufnahme weiterer kommunaler Genossenschaftsmitglieder. Die Genossenschaft
bzw. ihre Mitglieder können die regio iT im Rahmen der Inhouse-Vergabe
beauftragen. Durch die Mitgliedschaft kommunaler Neukunden in der
Beteiligungsgenossenschaft wird dem Wesentlichkeitskriterium gemäß § 108 Abs. 1
Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Rechnung getragen, nach der
das beauftragte Unternehmen seine Tätigkeit zu mehr als 80% für die
öffentlichen Auftraggeber verrichten muss, die seine Anteile innehaben. Die
Satzungsänderung der Genossenschaft sichert somit auch die Voraussetzung der
Inhousevergabe der regio iT Gesellschafter.
Kommunalrechtliche
Wertung
Gemäß § 5a der
Zuständigkeitsordnung sind Beteiligungsangelegenheiten im Ausschuss für Finanzen
und Beteiligungen vorzuberaten, soweit eine gesetzliche Zuständigkeit des Rates
gegeben ist. Durch die Mitgliedschaft in der Beteiligungsgenossenschaft
unterliegt die Satzungsänderung der Beschlussfassung des Rats der Stadt
Hilden gemäß § 41 Abs. 1 lit. m) GO NRW.
Die Beschlussumsetzung fällt nicht unter die anzeigepflichtigen
Tatbestände nach § 115 GO NRW.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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