Betreff
Antrag der FDP vom 13.09.2023: Einrichtung von Wohnmobil-Stellplätzen im Hildener Stadtgebiet
Vorlage
WP 20-25 SV 61/137
Aktenzeichen
IV/61.1_Felsmann_Wohn-St
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Seit Jahren entwickelt sich das Reisen in autarken Wohnmobilen rasant. Besonders an bedeutenden Autobahnachsen (Nord-Süd = A3 / Ost-West = A46) suchen Wohnmobilisten oftmals nach einfachen Übernachtungsmöglichkeiten, welche sich ruhig, aber zentral in der Nähe einer Stadt befinden. Bei Wohnmobilien mit entsprechender Autarkie sind dabei Wanderparkplätze beliebt.

 

Reisemobilstellplätze werden in erster Linie touristisch genutzt. Reisemobilfahrer schätzen die fußläufige Nähe zu touristischen Ereignissen, wie zum Beispiel das Stadtzentrum, Wandergebiete, Gaststätten, Thermen und Gewässer.

 

Hilden ist an das Tourismusgebiet Neanderland angeschlossen und sollte ein entsprechendes Angebot für Wohnmobilreisende vorhalten.

 

Es wird keine gesonderte Ver- und Entsorgung benötigt, da in der Nähe eine entsprechende Station der Stadtwerke Haan bereits vorhanden ist.

 

Durch eine zentrumsnahe Einrichtung von Wohnmobilstellplätzen werden touristische Möglichkeiten in Hilden erschlossen. In den angrenzenden Städten sind solche Angebote bereits zahlreich vorhanden. 


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden wird gebeten, nach Vorberatung in den Fachausschüssen, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Einrichtung von mindestens zwei Wohnmobil-Stellplätzen ohne Ver- und Entsorgungseinrichtungen im Hildener Stadtgebiet, gekennzeichnet durch entsprechende Straßenverkehrszeichen (z.B. Nr. 314, ergänzt durch das Straßenverkehrszeichen 1048/17).

Alle Ortseingangsstraßen sind mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen. Weiterhin sollen die Stellplätze auf der Homepage der Stadt Hilden zu finden sein.

 

  1. Die Verwaltung prüft, ob mögliche Fördermittel für die Errichtung von Wohnmobil-Stellplätzen zur Verfügung stehen.

 

  1. Die neu geschaffenen Wohnmobil-Stellplätze sind mit einer entsprechenden Infobeschilderung zu den Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Stadtwerke Haan zu versehen.

 

  1. Es gilt zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hilden die (kostenpflichtige) Bereitstellung von Stromentnahmestellen mit CCE-Steckverbindungen möglich ist.

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ausgangssituation

 

Wie im Antragstext beschrieben, erfreut sich der Tourismus mittels Reisemobil in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Allerdings sind bei der Planung potenzieller Reisemobilstellplätze der enorme Platzbedarf dieser Fahrzeuge sowie weitere Anforderungen zu berücksichtigen.

Zudem stellt sich je nach Lage innerhalb des Stadtgebietes die Frage nach der potentiellen Zielgruppe.

 

Der Caravaning Industrie Verband e.V. hat gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband, dem ADAC und weiteren Partnern die Planungshilfe zur Errichtung von Reisemobilstellplätzen in Deutschland erstellt. Gemäß der Planungshilfe (aktualisierte Auflage 2021) können grundsätzlich drei Platzarten unterschieden werden.

 

Basic-Platz

Einfacher Übernachtungsplatz für eine Nacht unweit von Fernstraßen, bei Gaststätten oder Freizeitanlagen, oft nur mit rudimentärer Ausstattung, ohne fest installierte Stromanschlüsse und Frischwasserentnahmestelle.

 

Standard-Platz

Teilweise parzellierter Stellplatz, oft auf umgewidmeten Parkflächen. Zur Standardausstattung zählen in der Regel Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie Stromanschlüsse, Müllbehälter und eine Infotafel zur Stellplatzorganisation.

 

Premium-Platz

Überwiegend parzellierter Stellplatz in ereignisnaher Lage und mit über den Standard hinausgehender Ausstattung mit Sanitäranlagen, Geschirrspülbecken, Waschmaschine, Wäschetrockner, Hundedusche, WLAN, Infomöglichkeiten zu den touristischen Attraktionen, Brötchenservice und persönlicher Gästebetreuung.

 

Aufgrund des vorliegenden Antrags sollen in Hilden Basic-Plätze geschaffen werden. Optional wären diese zusätzlich mit Strom auszustatten, dies würde dann über den reinen Basic-Platz-Standard hinausgehen.

 

In Anlehnung an die Planungshilfe zur Errichtung von Reisemobilstellplätzen in Deutschland wird je Reisemobilstellplatz ein Platzbedarf von 50 m² (10 x 5 Metern) erwartet. Die Fahrwege zu den einzelnen Stellplätzen müssen zudem über eine ausreichende Breite verfügen. Des Weiteren ist die Tragfähigkeit des Untergrunds zu prüfen. Der überwiegende Teil der Fahrzeuge hat ein Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Reisemobile können jedoch auch deutlich schwerer sein, sodass hier die Tragfähigkeit des Bodens detailliert geprüft werden muss. Es können jedoch auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen von der Nutzung ausgeschlossen werden, sofern die Tragfähigkeit ansonsten nicht gegeben ist.

 

Im Stadtgebiet Hilden können grundsätzlich nur sehr wenige Flächen für die Einrichtung von Reisemobilstellplätzen in Betracht gezogen werden. Dies hat zum einen mit dem zuvor beschriebenen Platzbedarf je Reisemobil zu tun, zum anderen mit dem Gebot der Rücksichtnahme auf angrenzende empfindliche Nutzungen (wie zum Beispiel Wohngebiete).

 

Standort-Vorschläge

 

Ein potentieller Standort wird seitens der Verwaltung nördlich des Nordring im Bereich Diekhaus lokalisiert. Die zwischen Nordring und McDonalds vorhandenen Stellplatzflächen werden bereits heute teilweise auch zum Abstellen von Reisemobilen genutzt. Durch die offizielle Ausweisung von Reisemobilstellplätzen kann hier ein entsprechendes touristisches Angebot geschaffen werden. Aufgrund der Lage besteht die Möglichkeit zu Wander- und Radtouren im Bereich Elbsee oder Hildener Stadtwald. Das am Elbsee vorhandene Spa kann ebenfalls als touristisches Ziel genannt werden. Zudem besteht über die Bushaltestelle „Zum großen Holz“ eine unmittelbare Anbindung zur Hildener Innenstadt. Der Standort könnte sich daher als Kurzreiseplatz für 1-2 Nächte anbieten. Auch die Nutzung als Transitplatz aufgrund der räumlichen Nähe zur A46 und zur A 3 ist möglich. Durch die räumliche Lage können somit unterschiedliche Nutzer angesprochen werden und zu einer guten Auslastung der Reisemobilstellplätze beitragen. Am Standort könnten voraussichtlich 2 bis 3 Reisemobilstellplätze geschaffen werden.

Da jedoch die an der Straße „Diekhaus“ gelegenen Parkplätze zum einen als Eigentümer die Bundesrepublik Deutschland (Flurstück 154, Flur 36) und zum anderen das Land Nordrhein-Westfalen (Flurstück 238, Flur 36) ausweisen, wären hier im Vorfeld weiterer Planungen die Stellungnahmen des zuständigen Landesbetriebs Straßenbau NRW (Regionalniederlassung Rhein-Berg) einzuholen.

 

Ein zweiter Standort wurde im Bereich der Stellplatzanlage am Waldfreibad geprüft.

Durch die Nähe zum Waldfreibad und die unmittelbare Lage am Stadtwald könnte sich der Standort als Touristikparkplatz bzw. Kurzreiseplatz für 1-2 Nächte anbieten. Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Stadtwerke Haan wären nur rd. 2 km entfernt und könnten entsprechend schnell erreicht werden. Über die Bushaltestelle „Hilden Waldschenke“ ist der Standort ans öffentliche Personennahverkehrsnetz angebunden und die Hildener Innenstadt ist somit in wenigen Minuten zu erreichen. Nachteil an diesem Standort ist jedoch, dass durch die Anlage der Reisemobilstellplätze Pkw-Stellplätze entfallen würden, welche in den Sommermonaten von den Besuchern des Waldfreibades und des Hildener Stadtwaldes genutzt werden. Zudem sind die Waldparkplätze als Waldfläche gewidmet.

Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Gummersbach, wird einer Abweichung oder Befreiung zum Zwecke „waldfremden“ Nutzung als Wohnmobil-Stellplatz von Seiten des Landesbetrieb Wald und Holz NRW nicht zugestimmt werden, sodass dieser Standort nicht weiter in Betracht kommt.

 

Fazit

 

Nach Einschätzung der Verwaltung kommen neben dem Standort im Bereich „Diekhaus“ keine weiteren Standorte für Reisemobilstellplätze im Stadtgebiet in Betracht. Insbesondere im verdichteten Innenstadtbereich wäre die Einrichtung von Reisemobilstellplätzen nur zu Lasten anderer Verkehrsflächen realisierbar. Der sensible Außenbereich ist zudem vor weiteren Belastungen / Störungen zu schützen.   

 

Nach umfangreicher Recherche zum Thema Fördergelder ist mitzuteilen, dass es leider zur Einrichtung von Wohnmobil-Stellplätzen im Hildener Stadtgebiet keine Fördermöglichkeit gibt. In NRW ermöglicht zwar das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm – durch die Infrastrukturrichtlinie – in Kraft getreten am 01.06.2023 -  die Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus zu fördern. Dabei darf es sich allerdings nur um solche Infrastrukturmaßnahmen handeln, „die als Basis für das Wachstum des regionalen Tourismus in der Zukunft dienen und die überwiegend touristisch genutzt werden.“ Ferner sind nur strukturschwache Gebiete förderfähig, so dass die Fördergelder nur innerhalb einer festgelegten Gebietskulisse vergeben werden. Der beiliegenden Karte (Anlage 2) über die Gebietskulisse kann eindeutig entnommen werden, dass der Kreis Mettmann nicht dazu gehört. Die Bezirksregierung in Düsseldorf hat auf Nachfrage zudem mitgeteilt, dass die Einrichtung von Wohnmobil-Stellplätzen generell über die Infrastrukturrichtlinie nicht förderfähig sei.

 

Im Antrag wird explizit die Infobeschilderung zu den Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Stadtwerke Haan genannt. Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Stadtwerke Haan befinden sich an der Leichlinger Straße 2, 42781 Haan. Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Stadtwerke Haan sind grundsätzlich öffentlich nutzbar, bevor jedoch die Stadt Hilden eine entsprechende Beschilderung mit Verweis auf die Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Stadtwerke Haan vornimmt, sollte dies ggfls. mit den Stadtwerken in Haan abgestimmt werden.

 

Des Weiteren ist im Detail zu prüfen, welche weiteren Angaben auf der Infobeschilderung angegeben werden sollen. Dies umfasst in der Regel Angaben zur Stellplatzordnung, Notrufinformationen sowie bei einer Touristischen Zielsetzung entsprechende Umgebungs- bzw. Stadtkarten, Tourismusinformationen, Rad- und Wanderwege.

 

Sofern grundsätzlich die weitere Planung zur Einrichtung von Reisemobilstellplätzen in Hilden am Standort Diekhaus beschlossen wird, muss zunächst eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW erfolgen. Bei positiver Rückmeldung kann in Abstimmung mit den Stadtwerken Hilden im Detail geprüft werden, ob die (kostenpflichtige) Bereitstellung von Stromentnahmestellen mit CCE-Steckverbindungen möglich ist.

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Sofern die Einrichtung von Reisemobilstellplätzen auf vorhandenen Stellplatzanlagen und somit bereits versiegelten Flächen erfolgt sind keine oder keine wesentlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima zu erwarten.