Betreff
Fallzahlenentwicklung Asyl
Vorlage
WP 20-25 SV 51/246
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Fallzahlenentwicklung im Bereich Asyl zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Deutschland

 

Im bisherigen Berichtsjahr 2023 wurden 204.461 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 115.402 Erstanträge gestellt; dies bedeutet eine Zunahme der Antragszahlen um 77,2 % im Vergleich zum Vorjahr.

 

Folgende Staatsangehörigkeiten waren im bisherigen Berichtsjahr 2023 am stärksten vertreten:

-      Syrien mit 61.483 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 34.005 Erstanträgen (+80,8 %),

-      Afghanistan mit 35.798 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit
19.730 Erstanträgen (+81,4 %),

-      Türkei mit 28.746 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 4 mit 9.300 Erstanträgen (+209,1 %).

Im bisherigen Berichtsjahr 2023 waren 15.897 der Asylerstantragstellenden (7,8 %) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.

 

Die Zahl Folgeanträge im Berichtsjahr 2023 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (17.216 Folgeanträge) um 9,1 % auf 15.655 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 220.116 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (132.618 Asylanträge) bedeutet dies einen Anstieg um 66,0 %.

 

Insgesamt wurden 175.474 Erst- und Folgeanträge im bisherigen Berichtsjahr 2023 entschieden, davon:

 

-      Syrien mit 60.473 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 85,3 %),

-      Afghanistan mit 31.800 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 76,7 %),

-      Türkei mit 14.285 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 14,9 %).

 

Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Zeitraum Januar bis August 2023 bei 52,0 %. Ende August 2023 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 192.707 Verfahren. Im Vergleich zum Vormonat (182.992) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 5,3 % gestiegen.

 

Im Berichtsmonat August wurden 27.738 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Gegenüber dem Vormonat (Juli: 23.674 Personen) stieg dieser Wert um 17,2 %. Im Vergleich zum Vorjahr (August 2022: 16.111 Personen) ist ein Anstieg um 72,2 % zu verzeichnen.

 

Im aktuellen Berichtsmonat waren folgende Staatsangehörigkeiten am stärksten vertreten:

-      Syrien mit 9.186 Erstanträgen, im Vormonat Rang 1 mit 7.566 Erstanträgen (+21,4 %), im Vorjahresmonat Rang 1 mit 4.866 Erstanträgen (+88,8 %),

-      Türkei mit 5.544 Erstanträgen, im Vormonat Rang 2 mit 3.791 Erstanträgen (+46,2 %), im Vorjahresmonat Rang 3 mit 1.596 Erstanträgen (+247,4 %),

-      Afghanistan mit 4.217 Erstanträgen, im Vormonat Rang 3 mit 3.750 Erstanträgen (+12,5 %), im Vorjahresmonat Rang 2 mit 2.572 Erstanträgen (+64,0 %).

 

Im August 2023 wurden 1.828 Folgeanträge beim Bundesamt registriert. Im Vergleich zum Wert des Vormonats (1.512 Folgeanträge) ist die Anzahl um 20,9 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahreswert des Monats August (2.244 Folgeanträge) ist ein Rückgang um 18,5 % zu verzeichnen. Der Anteil der Folgeanträge an allen Asylanträgen lag im August 2023 bei 6,2 %

 

 

 

 


Asylanträge:

 

Zeitraum

 

Asylanträge gesamt

davon Erstanträge

davon Folgeanträge

2023

2022

Anstieg in %

2023

2022

Anstieg in %

2023

2022

Anstieg in %

Jan

31.362

16.029

95,66

29.072

13.726

111,80

2.290

2.303

-0,56

Feb

26.149

15.869

64,78

24.027

13.915

72,67

2.122

1.954

 8,60

Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglichen Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.

 

Im bisherigen Berichtsjahr wurden insgesamt 151.271 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 101.704 Entscheidungen; dies bedeutet einen Anstieg um 48,7 %. Dabei lag die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten (Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG und Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG) bei 55,4% (83.769 positive Entscheidungen von insgesamt 151.271). Im Vergleich zum Vorjahreswert (37,8 %) stieg die Gesamtschutzquote um 17,6 Prozentpunkte.

 

 

(Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des BAMF, August 2023).

 

 

Aktuelle Fallzahlenentwicklung in Hilden

 

Im letzten Halbjahr haben sich die Flüchtlingszahlen in Hilden wie folgt entwickelt:

 

Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge

13.09.2023

04.04.2023

Differenz

Flüchtlinge in Übergangsheimen

787

799

-12

Anzahl Leistungsempfänger AsylbLG

295

350

-55

Zuschussberechtigte nach FlüAG (Juli 2023
/Februar 2023)

96

170

-74

privat untergebrachte Flüchtlinge im Leistungsbezug AsylbLG

13

20

-7

Flüchtlinge im Leistungsbezug AsylblG ohne FlüAG-Berechtigung

199

180

+19

 

 

 


Für die Flüchtlinge in städtischen Unterkünften ergibt sich dabei folgende Struktur:

 

Altersstruktur zum 13.09.2023

Gesamt

Davon weiblich

Davon männlich

Volljährig

Gesamt

554

210

344

18-59

515

183

332

60-69

27

18

9

70-79

10

9

1

80+

2

0

2

Unter 18

Gesamt

233

112

121

U3

33

20

13

3-6

64

33

31

7-11

70

33

37

12-17

66

26

40

 

 

Statistik der Bezirksregierung Arnsberg zur Aufnahmeverpflichtung in Hilden:

 

 

Anrechenbare Personen nach §§ 2 und 3 FlüAG

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz

Stand 08.09.23

Vergleich 31.03.23

Stand        03.09.2023

Vergleich        02.04.2023

Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden

698

653

497

473

Weitere Aufnahmeverpflichtung

73

88

94

86

Erfüllungsquote der Bezirksregierung

90,54 %

88,14 %

84,07 %

84,65 %

Gesamtzahl aufzunehmender Personen

771

741

591

559

 

 

gez.

In Vertretung

 

Sönke Eichner

Erster Beigeordneter