Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die nachfolgende 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden vom 29.01.1997:
3.
Nachtragssatzung vom 12.12.2023 zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt
Hilden vom 29.01.1997
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in denen zurzeit gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in seiner Sitzung am 12.12.2023 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
Die
Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden vom 29.01.1997 wird wie
folgt geändert:
§ 10
Gebührentarife erhält folgende Fassung:
Unterrichtsart |
Minuten / Woche |
Teilnehmer-zahl |
Gebührenanteil / Monat |
Gebühr / Jahr |
|
Gebühr in Euro |
|||||
1a |
Einzelunterricht als Förderunterricht |
45 |
1 |
88,75 |
1.065,00 |
1b |
Einzelunterricht |
45 |
1 |
123,00 |
1.476,00 |
1c |
Einzelunterricht |
30 |
1 |
64,00 |
768,00 |
1d |
Einzelunterricht als Förderunterricht online |
45 |
1 |
88,75 |
1.065,00 |
1e |
Einzelunterricht online |
45 |
1 |
123,00 |
1.476,00 |
1f |
Einzelunterricht online |
30 |
1 |
64,00 |
768,00 |
2a |
Gruppenunterricht |
30 |
2 |
35,00 |
420,00 |
2b |
Gruppenunterricht |
45 |
2 |
50,50 |
606,00 |
2c |
Gruppenunterricht |
45 |
3 bis 6 |
30,00 |
360,00 |
2d |
Gruppenunterricht online |
30 |
2 |
35,00 |
420,00 |
2e |
Gruppenunterricht online |
45 |
2 |
50,50 |
606,00 |
2f |
Gruppenunterricht Online |
45 |
3 bis 6 |
30,00 |
360,00 |
3 |
Ensembleunterricht |
30 bis 120 |
3 bis 65 |
19,00 |
228,00 |
4 |
Elementare Musikerziehung |
45 |
8 bis 15 |
21,00 |
252,00 |
5 |
Elementare Musikerziehung |
30 |
8 bis 15 |
14,00 |
168,00 |
Der Unterricht der Musikschule findet regulär grundsätzlich in Form von Präsenzunterricht statt.
Online-Unterricht ist nur in besonderen Situationen und nach Genehmigung durch die Schulleitung möglich.
Gebühren für das Überlassen von schuleigenen Instrumenten |
Gebührenanteil / Monat |
Gebühr / Jahr |
bei einem Instrument mit einem Anschaffungswert |
Gebühr in Euro |
|
bis zu 500 € |
7,75 |
93,00 |
über 500 € |
14,50 |
174,00 |
„JeKits – Jedem Kind Instrumente Tanzen Singen“ (ab 01.08.2024)
(Gemäß Vorgaben des Landesprogramms)
Tarif |
Unterrichtsart |
Minuten / Woche |
Teilnehmer-zahl |
Gebührenanteil / Monat |
Gebühr / Jahr |
Gebühr in Euro |
|||||
5a |
„JeKits I“ im 1. Grundschuljahr |
45 bis 60 |
in Klassen-stärke |
0,00 |
0,00 |
5b |
„JeKits II“ im 2. Grundschuljahr (Instrumentalgruppe und Orchester) |
45 45 |
Ø 6 ca. 16 |
25,00 |
300,00 |
5c |
„JeKits III / IV“ im 3./4. Grundschuljahr (Instrumentalgruppe und Orchester) |
45 45 |
2 bis ca. 6 ca. 16 |
30,00 |
360,00 |
5d |
Leihinstrument für „JeKits II / III / IV“ |
|
|
0,00 |
0,00 |
Gemäß Vorgaben des Landesprogramms sind Elternbeiträge bis maximal 26,00 € / Monat
möglich für „JeKits II“-Unterricht und bis maximal 35,00 € / Monat für „JeKits III / IV“-Unterricht.
Kursbereich
Tarif |
Unterrichtsart |
Anzahl und Dauer der Unterrichts-Einheiten |
Teilnehmerzahl |
Gebühr |
Minuten |
Personen |
Gebühr in Euro |
||
6a |
Kleinkinder-Kurs „Piccolini“/„Bambini“ |
15 x 45 Min. |
8 bis 13 |
98,00 |
6b |
Kleinkinder-Kurs „Piccolini“/„Bambini“ |
15 x 30 Min. |
8 bis 13 |
65,00 |
6c |
Schnupperstunde Instrument / Gesang |
1 x 30 Min. |
1 |
20,00 |
6d |
Schnupperstunde Instrument / Gesang |
1 x 45 Min. |
1 |
30,00 |
6e |
Einführungskurs Instrument / Gesang |
5 bis max. 16 x 30 Min. |
1 |
96,00 bis max. 307,00 |
|
Nur für Erwachsene |
|||
8a |
Kompaktkurs |
5 x 30 Min. |
1 |
135,00 |
8b |
Kompaktkurs |
5 x 45 Min. |
1 |
203,00 |
8c |
Kompaktkurs |
10 x 30 Min. |
1 |
270,00 |
8d |
Kompaktkurs |
10 x 45 Min. |
1 |
405,00 |
8e |
Kompaktkurs |
5 x 30 Min. |
2 |
73,50 |
8f |
Kompaktkurs |
5 x 45 Min. |
2 |
110,00 |
8g |
Kompaktkurs |
10 x 30 Min. |
2 |
147,00 |
8h |
Kompaktkurs |
10 x 45 Min. |
2 |
220,00 |
Für Projekte und Workshops werden Teilnahmegebühren gemäß der jeweiligen Ausschreibung
erhoben.
Soweit die Leistungen, die den in dieser
Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, der Umsatzsteuer unterliegen,
tritt zu den Gebühren die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im
Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.
Diese
Nachtragssatzung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.
…
Erläuterungen und Begründungen:
Die derzeit
gültige Gebührensatzung ist seit 01.02.2021 (mit geringfügigen Änderungen zum
01.08.2022) in Kraft getreten.
Seinerzeit wurden
die Tarife um durchschnittlich 4 % erhöht.
Die jetzige
Gebührenangleichung sieht eine Erhöhung um durchschnittlich 3,6 % vor.
Durch eine solche
Anpassung der Unterrichtsgebühren soll gestiegenen Personalkosten und
Mehrkosten im Bereich der Dienstleistungen (Kosten für die mehr rund 30 auf
Honorarbasis tätigen Musikschullehrer*innen) Rechnung getragen werden. Gleichzeitig
fällt die Erhöhung aber auch noch vergleichsweise moderat aus, um den nach
Corona gerade wieder zu verzeichnenden Anstieg der Schüler*innen-Zahlen nicht
zu gefährden.
Die zusätzlichen
Einnahmen wurden bereits im Haushaltsansatz für 2024 berücksichtigt.
Bei der
Elementaren Musikerziehung und der Teilnahme an Ensembles ist eine prozentual
geringere Steigerung vorgesehen, um den Zugang und damit die Teilhabe möglichst
vieler Kinder / Schüler*innen insbesondere in diesen Angebotsbereichen zu
erleichtern.
-
Anlage 1: Gebührenvergleich 2021/2022 - 2024
Die geplante
Anhebung der Gebührensätze wurde mit der Schulpflegschaft der Musikschule
besprochen. Eine Stellungnahme dieses Mitwirkungsgremiums wird ebenfalls
eingereicht.
-
Anlage 2: Stellungnahme der Schulpflegschaft
In der Gebührensatzung ist außerdem unter
§10
Gebührentarife
zu ergänzen:
Soweit die Leistungen, die den in dieser
Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, der Umsatzsteuer unterliegen,
tritt zu den Gebühren die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im
Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040501 Betreiben einer städt. Musikschule |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2023-2027 |
040501 |
04 |
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte |
650.000 |
||
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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2022 und 2023 konnte/kann der Ansatz von 650.000 € nicht erreicht
werden aufgrund (Corona-bedingt) geringerer Schüler/innen-Zahlen. Mit der
geplanten Erhöhung der Gebührentarife wird der im Haushaltsplanentwurf 2024
vorgesehene Ansatz erreicht werden können. Es ergibt sich aus der Sitzungsvorlage entsprechend kein neuer Ansatz. |
||||||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
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|
|
|
|
|
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Durch die im Vergleich zur allgemeinen Preisentwicklung sowie der
Entwicklung der Personal- und Energiekosten nur geringe Erhöhung der Entgelte
wird tatsächlich das Defizit der Musikschule und damit der Zuschussbedarf für
die Musikschule weiter erhöht. Gez. Stuhlträger |
||||||