Betreff
Antrag 168-23 Bündnis 90/Die Grünen Konzepterstellung für kostenlose Kulturangebote
Vorlage
WP 20-25 SV 41/072
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege im November 2022 bestand mehrheitlich ein grundsätzliches Einvernehmen darüber, dass das kostenlose Kulturangebot im öffentlichen Raum ausgeweitet werden soll.

Dabei wurde jedoch von mehreren Fraktionen das Fehlen eines entsprechenden Konzepts beklagt.

Dies soll nun rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2024 von der Verwaltung erarbeitet werden.


Antragstext:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für kostenlose Kulturangebote im öffentlichen Raum. Als Planungsgrundlage dient ein Jahresetat in Höhe von EUR 25.000.

 

Das Konzept soll in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am 23.11.23 vorgelegt werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Kulturamt hat darauf verzichtet, ein Konzept für kostenlose Kulturangebote im öffentlichen Raum zu entwickeln. Dies aus zwei Gründen.

 

  1. Mit Beginn des Jahres 2024 wird die Stadtmarketing GmbH aufgelöst, und deren Aufgaben im Bereich der Veranstaltungen und Aktionen im öffentlichen Raum werden zukünftig vom Bürgermeisterbüro erfüllt werden. Es ist vorgesehen, dass sich das Bürgermeisterbüro und das Kulturamt bei der Planung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum zukünftig eng abstimmen und solcherart kulturelle Angebote (wie beispielsweise das Hildener Bürgerfestival) gemeinsam planen und durchführen werden. Gespräche hierzu haben bereits stattgefunden und werden fortgeführt. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre entsprechend ein eigenständiges Konzept des

Kulturamtes nicht sinnvoll.

 

  1. Eine Planungsgrundlage von 25.000 Euro für kostenlose Kulturangebote im öffentlichen Raum erscheint angesichts der aktuellen Haushaltslage derzeit nicht realistisch.

 

Das Kulturamt und die einzelnen Einrichtungen werden sich aber zukünftig darum bemühen, die zahlreichen bereits vorhandenen kostenfreien Kulturangebote noch deutlicher zu kommunizieren.

Darüber hinaus werden Möglichkeiten weiterer kostenfreier Angebote regelmäßig ausgelotet und, sofern im Bereich der vorhandenen Budgets möglich, umgesetzt werden.

 

Nach dem großen Erfolg des 1. Hildener Bürgerfestivals wird dieses Format fest in den Veranstaltungskalender aufgenommen. Dieses Angebot im öffentlichen Raum ist von der Bevölkerung ausgesprochen gut angenommen worden. Mittel hierfür sind im Haushalt 2024 eingeplant.

 

Vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen finanziellen Situation spricht sich die Verwaltung gegen eine weitere freiwillige Leistung aus. Im Budget des Kulturamtes stehen dazu keine finanzielle Mittel zur Verfügung.

 

gez.

In Vertretung

 

Sönke Eichner

1. Beigeordneter

 

 

Klimarelevanz:

Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind mit verstärktem Autoverkehr durch Besucher*innen verbunden. Bei Einsatz von Licht- und Tontechnik ist ein erhöhter Energieverbrauch zu verzeichnen.

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

040103 Kulturelle Veranstaltungen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

 (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2024-2027

040103

16

Sonstige ordentliche Aufwendungen

118.011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

 (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2024-2027

040103

16

Sonstige ordentliche Aufwendungen

143.011

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 (hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Jeder zusätzliche Aufwand für freiwillige Leistungen ohne Kompensation durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen verschlechtert die Haushaltssituation der Stadt Hilden und fordert auf Basis der aktuellen Rechtsgrundlage Maßnahmen in Rahmen der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Gez. Stuhlträger