Erläuterungen zum
Antrag:
In der Sitzung des Ausschusses
für Kultur und Heimatpflege im November 2022 bestand mehrheitlich ein
grundsätzliches Einvernehmen darüber, dass das kostenlose Kulturangebot im
öffentlichen Raum ausgeweitet werden soll.
Dabei wurde jedoch von mehreren
Fraktionen das Fehlen eines entsprechenden Konzepts beklagt.
Dies soll nun rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2024 von der Verwaltung erarbeitet werden.
Antragstext:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für kostenlose Kulturangebote im öffentlichen Raum. Als Planungsgrundlage dient ein Jahresetat in Höhe von EUR 25.000.
Das Konzept soll in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am 23.11.23 vorgelegt werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Das Kulturamt hat darauf verzichtet, ein Konzept für kostenlose Kulturangebote im öffentlichen Raum zu entwickeln. Dies aus zwei Gründen.
- Mit Beginn des Jahres 2024 wird die Stadtmarketing GmbH aufgelöst, und deren Aufgaben im Bereich der Veranstaltungen und Aktionen im öffentlichen Raum werden zukünftig vom Bürgermeisterbüro erfüllt werden. Es ist vorgesehen, dass sich das Bürgermeisterbüro und das Kulturamt bei der Planung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum zukünftig eng abstimmen und solcherart kulturelle Angebote (wie beispielsweise das Hildener Bürgerfestival) gemeinsam planen und durchführen werden. Gespräche hierzu haben bereits stattgefunden und werden fortgeführt. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre entsprechend ein eigenständiges Konzept des
Kulturamtes nicht sinnvoll.
- Eine Planungsgrundlage von 25.000 Euro für kostenlose Kulturangebote im öffentlichen Raum erscheint angesichts der aktuellen Haushaltslage derzeit nicht realistisch.
Das Kulturamt und die einzelnen Einrichtungen werden sich aber zukünftig darum bemühen, die zahlreichen bereits vorhandenen kostenfreien Kulturangebote noch deutlicher zu kommunizieren.
Darüber hinaus werden Möglichkeiten weiterer kostenfreier Angebote regelmäßig ausgelotet und, sofern im Bereich der vorhandenen Budgets möglich, umgesetzt werden.
Nach dem großen Erfolg des 1. Hildener Bürgerfestivals wird dieses Format fest in den Veranstaltungskalender aufgenommen. Dieses Angebot im öffentlichen Raum ist von der Bevölkerung ausgesprochen gut angenommen worden. Mittel hierfür sind im Haushalt 2024 eingeplant.
Vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen finanziellen Situation spricht sich die Verwaltung gegen eine weitere freiwillige Leistung aus. Im Budget des Kulturamtes stehen dazu keine finanzielle Mittel zur Verfügung.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Klimarelevanz:
Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind mit verstärktem Autoverkehr durch Besucher*innen verbunden. Bei Einsatz von Licht- und Tontechnik ist ein erhöhter Energieverbrauch zu verzeichnen.
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040103 Kulturelle Veranstaltungen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024-2027 |
040103 |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
118.011 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024-2027 |
040103 |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
143.011 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Jeder zusätzliche Aufwand für freiwillige Leistungen ohne Kompensation durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen verschlechtert die Haushaltssituation der Stadt Hilden und fordert auf Basis der aktuellen Rechtsgrundlage Maßnahmen in Rahmen der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Gez. Stuhlträger |
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