Erläuterungen zum
Antrag:
An heißen Tagen ist der Aufenthalt an einigen Stellen im Stadtgebiet unerträglich. Die Beseitigung bzw. Abmilderung dieser Hitzeinseln ist in Zeiten des Klimawandels ein unverzichtbarer Beitrag zum Erhalt der Lebensqualität in Hilden und wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge.
Antragstext:
Die Verwaltung lokalisiert Hitzeinseln im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Parks, öffentliche Einrichtungen) und priorisiert diese hinsichtlich ihres Gefährdungspotential für die Bevölkerung. Im Anschluss sind ortsbezogene Maßnahmen zu erarbeiten, die zu einer deutlichen Abmilderung der Hitzeentwicklung beitragen (z.B. durch Pflanzung von Bäumen, Entsieglungsmaßnahmen, Schaffung von Wasserflächen, Installation von Wasserspendern und Verneblungslanzen, etc.). Besonders Berücksichtigung sollen Bereiche finden, in denen sich Kinder (Schulen, Kitas, Spielplätze, ...) und ältere Menschen aufhalten.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt die Lokalisierung von Hitzeinseln im öffentlichen Raum und die Erarbeitung von ortsbezogenen Maßnahmen zur Abmilderung der Hitzebelastung insbesondere bezüglich Kindern und älterer Menschen, da diese besonders gefährdet sind.
Die Lokalisierung von Hitze- bzw. Wärmeinseln macht in einem ersten Schritt die Definition von Wärmeinseln erforderlich. Verschiedene Landesämter haben sich mit dieser Thematik befasst und aussagekräftige Grundlagen zur weiteren Anwendung auf kommunaler Ebene entwickelt, unter anderem das LANUV in NRW und das HLNUG in Hessen.
Die Ausbildung einer städtischen Wärmeinsel beschreibt demnach das Phänomen, dass sich innerhalb des gesamten Stadtgebietes zwischen besiedelten Bereichen und dem Umland Wärme- und Hitzebelastungen unterschiedlich stark entwickeln. Der Sachverhalt des Temperaturunterschieds zwischen Stadt und Umland wird als städtische Wärmeinsel (UHI, urban heat island), die Ausprägung als UHI-Intensität (UHII) bezeichnet.
Grundsätzlich gilt, je mehr Fläche die Städte als Siedlungsfläche beanspruchen und je dichter (geschlossener und höher) sie bebaut sind, desto größer fällt der Wärmeinseleffekt typischerweise aus, das heißt, desto schlechter ist die Durchlüftung und nächtliche Abkühlung. Daher können sich vor allem in dicht bebauten innerstädtischen Quartieren bei sommerlichen Hochdruckwetterlagen Wärmeinseln bilden.
Das LANUV NRW hat eine Klimatopkarte entwickelt, aus der konkrete Informationen über das Mikroklima in Hilden zu entnehmen sind. Zur Erläuterung wird zunächst ausgeführt:
„Die Klimatopkarte bildet die Grundlage für die Klimaanalyse, da sie die unterschiedlichen Flächennutzungen unterscheidet. Klimatope sind räumliche Einheiten, die mikroklimatisch einheitliche Gegebenheiten aufweisen. Das „Mikroklima“ wird vor allem durch die Faktoren Flächennutzung, Bebauungsdichte, Versiegelungsgrad, Oberflächenstruktur, Relief sowie Vegetationsart beeinflusst.“
Klimatopkarte für Hilden (aus Klimaatlas LANUV NRW):
Als die Bereiche, die laut der oben genannten Definition als potentielle Wärmeinsel gelten, kann man insbesondere die Klimatope 8 „Innenstadtklima“ und 7 „Stadtklima“ sowie das Klimatop 10 „Gewerbe- und Industrieklima (dicht)“ betrachten. Bei den Klimatopen 8 und 7 handelt es sich hauptsächlich um einen kleineren Bereich im Zentrum Hildens. Das Gewerbe- und Industrieklimatop weist zwar auch einen hohen Wärmegrad auf, wird allerdings zu den Nachtzeiten, in denen eine Überwärmung zu Schlafdefiziten führt und daher als besonders gesundheitsgefährdend gilt, in der Regel nicht genutzt.
Abgesehen von der LANUV-Betrachtung der Klimatope nach den genannten mikroklimatischen Kriterien hat die Stadt Hilden das lokale Klima mit lokalen Windsystemen mit der Klimaanalyse Hilden aus dem Jahr 2009 in einer Auflösung von 60 x 60 Metern untersucht. Die Messungen und Berechnungen beziehen sich auf eine durch lokale Einflüsse bestimmte Wetterlage, die autochthone Wetterlage, die aufgrund der fehlenden überörtlichen Windverhältnisse das Entstehen der siedlungsbedingten Wärme- und Hitzeinseln begünstigt. Im Hochsommer bringt diese Wetterlage häufig die windstillen Tropennächte mit sich.
Die Ergebnisse der Untersuchung kann man der unten abgebildeten Klimafunktionskarte aus der Klimaanalyse der Stadt Hilden entnehmen.
In der Karte kann man sehen, dass bei autochthonen Wetterlagen der Hildener Osten, der Nordosten bis zum Südosten (hellblauer Bereich) mit insbesondere nächtlichen Kaltluftströmungen versorgt werden.
Klimafunktionskarte Klimaanalyse Hilden 2009:
Folgt man den Definitionen der Wärmeinseln, so
ist ersichtlich, dass es sich bei den gefährdeten Bereichen, wie bei den
Klimatopkarten, wiederum hauptsächlich um einen Bereich in der Innenstadt
handelt. Rund um die Innenstadt ist aber der Grünzug und die Wasserfläche der
Itter, im Westen der Stadtpark und im Osten die Grünanlage Holterhöfchen in
Verbindung mit dem Südfriedhof klimawirksame Flächen der grün-blauen
Infrastruktur vorhanden.
Da die Klimaanalysen vom LANUV und der Stadt
Hilden (2009) die Hitzeentwicklung nur in einem größeren Maßstab abbilden,
sollte für eine eventuelle Untersuchung die Fertigstellung der vom Kreis
Mettmann beauftragten Klimaanalyse in einem Maßstab von 10 x 10 Meter
abgewartet werden. Hiermit ist Ende Februar/ Anfang März 2024 zu rechnen.
Kurzbetrachtung:
Es ist festzustellen, dass es sich bei den
meisten Flächen im städtischen Eigentum, die sich in dem ggfs. überwärmten
Bereichen befinden, um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die entsprechend
ihrer Nutzung (z.B. als Fußgängerzone) auch in der Regel bereits mit Bäumen
ausgestattet sind.
Aus Sicht der Verwaltung wird der Handlungsbedarf eher im Bereich der
Gebäude liegen.
Um das herauszufinden, wird derzeit der
Hitzeaktionsplan erstellt, der Ende Februar fertiggestellt werden soll.
Er wird kleinräumigeren Aufschluss über
vulnerable Gruppen in hitzegefährdeten Bereichen liefern und auch Vorschläge
beinhalten, wie die Stadt diesen Gruppen in Hitzeperioden helfen kann.
Kosten für eine weitergehende Untersuchung
oder zusätzlicher Maßnahmen können derzeit seitens der Verwaltung nicht
geschätzt werden.
Fazit:
Nach Einschätzung der Verwaltung bedarf es
neben der beschlossenen Erstellung einer Klimastrategie, dem zurzeit in
Aufstellung befindlichen Hitzeaktionsplan und den weiteren Klimaschutz- und
-anpassungsmaßnahmen, die jährlich im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
sowie im Rat beraten und beschlossen werden, derzeit keiner weiteren
Untersuchung oder eines Konzeptes, die „blau-grüne Infrastruktur“ zu erweitern.
Bei möglichen Erweiterungen ist auch zu
berücksichtigen, dass diese Anlagen nicht nur errichtet, sondern auch dauerhaft
gepflegt und unterhalten werden müssen. Die hierfür von der Stadtverwaltung
benötigten Ressourcen, die bereits heute kaum ausreichen, den teilweise sehr
niedrigen und häufig kritisierten Pflegestandard der bestehenden Anlagen
aufrecht zu halten, wären entsprechend zu erhöhen.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Abmilderung
der Wärme in besonders aufgeheizten Bereichen der Stadt dient der Anpassung an
die heutige und zukünftig prognostizierte Klimaerwärmung, was der Gesundheit
der Bevölkerung zugutekommt.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Im Entwurf
des Haushalts 2024 sind die im Rat am 13.09.2023 auf Grundlage der
Sitzungsvorlage WP 20-25 SV
IV/026 beschlossenen Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen - wie z.B.
Pflanzung zusätzlicher Straßenbäume - enthalten. Gez.
Stuhlträger |
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