Erläuterungen zum
Antrag:
In der Stadtentwicklungsausschusssitzung vom 23. August 2023 stellte
die Verwaltung dar, dass die Ausweisung der Beethovenstraße als
Hauptverkehrsstraße es straßenverkehrsrechtlich nicht zulasse, die Straße in
eine der angrenzenden Tempo-30- Zonen einzubeziehen. Entsprechende Überlegungen
waren im Ausschuss angestellt worden, mit dem Ziel, die mangelhafte
Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Straße zu verbessern.
Der in Hilden zur Zeit gültige Generalverkehrsplan datiert aus dem
Jahre 2004. Er basiert auf dem vor annähernd 20 Jahren aktuellen
Mobilitätsverhalten und entspricht den damals zeitgemäßen verkehrspolitischen
Zielen. Inzwischen ist die Entwicklung vielfach über die mit dem Plan
verbundenen Ansprüche und Ziele hinweggegangen. Dies wird auch in der
Beethovenstraße deutlich, die unabhängig von der straßenverkehrsrechtlichen
Klassifizierung inzwischen eher den Charakter einer Wohnsammelstraße
verkörpert, als den einer Hauptverkehrsstraße. Vergleiche mit anderen Straßen
in Hilden wie Mozartstraße, Richard-Wagner-Straße oder Hofstraße, die allesamt
als Wohnsammelstraßen fungieren und damit bereits seit langem eine
Tempo-30-Ausweisung ermöglichen, unterstreichen diesen Eindruck.
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die im Generalverkehrsplan als Hauptverkehrsstraße ausgewiesene Beethovenstraße zur innerstädtischen Wohnsammelstraße herabgezont werden kann.
Soweit dies möglich ist, wird die Verwaltung gebeten darzulegen, auf welchem Weg dies verfahrensrechtlich umgesetzt werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Fraktion der Bürgeraktion Hilden (BA) hat mit Datum vom 30. August 2023 den als Anlage beigefügten Prüfantrag gestellt (siehe Anlage 1). Dieser hat zum Inhalt zu prüfen, ob eine Herabstufung der Beethovenstraße von einer Hauptverkehrsstraße zu einer innerstädtischen Wohnsammelstraße möglich wäre und wie dies verfahrensrechtlich umgesetzt werden könnte.
Das Hauptverkehrsstraßennetz in Hilden wird grundsätzlich durch radial auf das Stadtzentrum zuführenden Straßenzüge gebildet (u.a. im Norden die Gerresheimer Straße und Hochdahler Straße). Dieses Hauptverkehrsstraßennetz wird ergänzt durch tangential verlaufende und die Radialen untereinander verbindende Haupterschließungsstraßen. Darunter fällt auch die Beethovenstraße (neben u.a. Auf dem Sand, Baustraße, Oststraße, Lehmkuhler Weg). Auf den Hauptverkehrsstraßen ist generell eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeschrieben, ggf. unterbrochen durch streckenbezogene Tempo-30 Anordnungen, die allerdings entsprechend in der StVO aufgeführte angrenzende Einrichtungen voraussetzen (z.B. Kindergärten, Schulen, Altenheime).
Gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sollen als Vorfahrtstraßen nur solche Straßen
gekennzeichnet sein, die über eine längere Strecke die Vorfahrt haben und an
zahlreichen Kreuzungen bevorrechtigt sind. Dann sollte die Straße solange
Vorfahrtstraße bleiben, wie sich das Erscheinungsbild der Straße und ihre
Verkehrsbedeutung nicht ändern. Bei der Auswahl von Vorfahrtstraßen ist der
Blick auf das gesamte Straßennetz besonders wichtig.
Straßen haben generell verschiedene
Funktionen, angefangen von Aufenthaltsfunktion (für verkehrlich wenig belastete
Straßen), über die Erschließungsfunktion, bis zur Verbindungsfunktion
(insbesondere für verkehrlich hoch belastete Straßen). Für die Beethovenstraße
hat sich im Rahmen der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans 2004 ergeben,
dass diese nicht nur die Straßen Loewestraße, Verdistraße, Gluckstraße,
Zelterstraße, Johann-Sebastian-Bach-Straße, Nordmarkt, Felix-Mendelssohn-Straße
und Lortzingstraße erschließen, sondern auch als „Querspange“ die
„Hauptverkehrsstraßen“ Gerresheimer Straße und Hochdahler Straße verbinden
muss, so dass diese als „Wichtige Erschließungsstraße“ kategorisiert worden
ist. Weiterhin sind durch die Beethovenstraße unmittelbar wichtige
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur erschlossen, die in ihrer
stadträumlichen Funktion eine größere Bedeutung besitzen als ausschließlich das
unmittelbar benachbarte Quartier zu erschließen.
Bei Beurteilung der Zweckmäßigkeit der
vorhandenen Kategorisierung der Beethovenstraße darf diese zum einen nicht
isoliert für sich betrachtet, zum anderen müssen ihr Erscheinungsbild und ihre
Verkehrsbedeutung berücksichtigt werden.
Betrachtet man das heutige Straßennetz im
Hildener Norden, so sind vor allem die Gerresheimer Straße und die Hochdahler
Straße sowie die Ringstraßen (Ostring, Nordring, Westring) von wichtiger
verkehrlicher Bedeutung und weisen auch entsprechende Verkehrsbelastungen auf.
Die Beethovenstraße nimmt in diesem Gefüge eine wichtige, die Gerresheimer
Straße und Hochdahler Straße verbindende Funktion wahr. Wie bereits
dargestellt, zweigen von ihr außerdem mehrere Sammel- und Wohnstraßen ab. Die
Beethovenstraße ist nicht nur bedeutsam für die direkten Anwohner*innen, die
erschlossen werden, sondern auch für den übrigen innerstädtischen
Kraftfahrzeugverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr (Buslinie 782 und
Ortsbuslinie O3) und auch für den Rad- und Fußverkehr. Die Verkehrsbedeutung
der Beethovenstraße geht aktuell über eine überwiegende Erschließungs- und
Aufenthaltsfunktion, wie es dem Charakter einer Wohnsammelstraße entsprechen
würde, hinaus. Dies wird auch deutlich, wenn man auf die entlang der Straße (neben
dem Wohnen) weiteren vorhandenen Nutzungen schaut. So generieren u.a.
vorhandene Schul- und Kitanutzungen, Sporthallennutzung und
Einzelhandelsnutzungen Verkehre über das Wohnquartier hinaus und unterstreichen
somit die Bedeutung als Haupterschließungsstraße noch einmal.
Bei der Prüfung der Sinnhaftigkeit der
Herabstufung der Beethovenstraße von einer Haupterschließungsstraße hin zu
einer Wohnsammelstraße wäre auch zu beachten, dass dann ggf. andere Straßen
diese bisherige Funktion übernehmen würden. Und dies, obwohl sie eventuell von
ihren Querschnitten, ihrer straßenräumlichen Gestaltung und der angrenzenden
Nutzung her, gar nicht dafür vorgesehen wären. Im Vorfeld zu untersuchen wären
demnach mögliche Verkehrsverlagerungen auf benachbarte und angrenzende Straßen
mit ggf. negativen verkehrlichen Auswirkungen (z.B. höhere Verkehrsbelastungen,
Umwegfahrten, Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern). Auch die Auswirkungen
auf die Beethovenstraße selbst dürfen nicht außer Acht gelassen werden. So
wären bei einer Herabstufung, verbunden mit dem Ziel des Einbezugs der Straße
in eine Tempo-30-Zone, eventuell weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (bauliche
und/oder verkehrsrechtliche Maßnahmen) im Straßenraum erforderlich, um dem
Charakter der Ausweisung zu entsprechen und die Geschwindigkeitseinhaltung der
Verkehrsteilnehmer zu begünstigen. Diese Maßnahmen hätten ggf. auch
unerwünschte Auswirkungen auf den Buslinienverkehr (Verlängerung der
Fahrzeiten) und auf Rettungs- und Löschfahrzeuge (erschwertes Durchkommen,
benötigte Aufstellflächen).
Soll eine für das Straßennetz derart
bedeutende Straße wie die Beethovenstraße, durch bautechnische und/oder
verkehrsrechtliche Maßnahmen, einer anderen Kategorie zugeführt werden, sind im
Vorfeld zwingend die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das umgebende
Straßennetz durch sorgfältige stadtplanerische und verkehrliche Untersuchungen darzulegen.
An dieser Stelle sei ergänzend der Hinweis gegeben, dass im Rahmen des derzeit in Erstellung befindlichen Mobilitätskonzepts für die Stadt Hilden auch ein Fokus auf das Thema Radverkehr gelegt wird, so dass im Rahmen dessen auch die Möglichkeiten für die Beethovenstraße entsprechend beleuchtet werden.
Fazit:
Aus heutiger Sicht der Stadtverwaltung
liegen keine Hinweise darauf vor, dass nach Durchführung des beantragten
Prüfauftrages, die Beethovenstraße ihre Verkehrsbedeutung verlieren könnte.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stadtverwaltung, den Prüfauftrag nicht zu
erteilen und auf Grundlage des Mobilitätskonzepts künftig in eine großflächige
Umgestaltung der Beethovenstraße einzusteigen.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf
Stadtstraßen und eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
Autobahnen würde - laut Verlautbarungen diverser Sachverständiger - nachhaltig
und relevant den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren. Eine singuläre
Betrachtung der Beethovenstraße, mit dem Ziel einer Herabstufung ihrer
Klassifizierung und einer ggf. dann folgenden Tempo-30-Zonen Ausweisung,
besitzt diese Auswirkungen jedoch nicht.