Betreff
RW-Behandlungsanlage Hochdahler Straße / Bürenbach: überplanmäßiger Mittelbedarf
Vorlage
WP 20-25 SV 66/091
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Investitionsmaßnahme „RW-Behandlungsanlage Hochdahler Str. / Bürenbach (IO66250060)“ in Höhe von 250.000 € auf 705.000 €.

Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch investive Minderauszahlung aus der Maßnahme

„RWK-San. Lindenstr. Südl. Bau/Kant/Hegel/Leibnizstr. (IO66250037)“.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Ausgangslage

Auf Grundlage des in den Jahren 2008-2010 fortgeschriebenen Generalentwässerungsplans und unter Berücksichtigung des Runderlasses des MULNV NRW „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ wurden im Rahmen des vom Rat beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts 2018-2023 (2029) auch Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des eingeleiteten Wassers an Einleitstellen in Oberflächengewässer erarbeitet.

Eine Maßnahme betrifft die Einleitstelle DE-01-BU. Diese befindet sich an der Hochdahler Str. im Norden der Stadt Hilden. Hier wird das Niederschlagswasser derzeit auf 50 l/s gedrosselt und unbehandelt in den verrohrten Bürenbach unterhalb der Hochdahlerstr. auf Höhe der Straßeneinmündung In den Hesseln eingeleitet. Es besteht mit dem Aktenzeichen 7022D400-201/16Ti vom 06.12.2016 eine entsprechende Ordnungsverfügung des Kreises Mettmann, die Einleitung in bestehender Form zu unterlassen und entsprechend zu überplanen.

Die Überplanung der Niederschlagswasserbehandlung an der Hochdahler Str. vor Einleitung in den Bürenbach ist somit auf Grundlage der wasserrechtlichen Vorgaben zwingend notwendig.

 

Der Generalentwässerungsplan schlägt zur Regenwasserbehandlung ein Regenklärbecken mit untenliegender Entlastung (SKU) und Ableitung des klärpflichtigen RW-Anteils in den Schmutzwasserkanal vor. Diese Behandlungsmaßnahme ist durch eine Machbarkeitsstudie als Vorzugsvariante erarbeitet und in der HOAI-Planung weiterverfolgt worden. Die vorliegende Planung ist durch den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen der Stadt Hilden am 24.11.2022 bzw. 07.12.2022 beschlossen worden (WP 20-25 SV 66/053). Die Genehmigung der Einleitung durch die Untere Wasserbehörde liegt vor (Az: 7032D400-227/23 Ti).

 

Im weiteren Planungsverlauf ist jedoch festgestellt worden, dass das Grundwasser im Baubereich höher ansteht als zunächst ermittelt. Durch die geänderten Randbedingungen entsteht ein wesentlicher Mehrbedarf in der Kostenschätzung des abgestimmten Leistungsverzeichnisses im Verhältnis zur Kostenberechnung der der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/053 zugrundeliegenden Entwurfsplanung.

 

Um die behördlichen Auflagen wie geplant zu erfüllen, soll die Baumaßnahme dieses Jahr fertiggestellt werden. Dafür werden jedoch überplanmäßig bereitzustellende Mittel benötigt, damit die Bauleistung vergeben werden kann.

 

Aktuelle Situation

Durch die allgemeinen Kostensteigerungen der letzten Monate sowie Änderungen des Bauablaufs, die die Grundwasserhaltung betreffen, weichen die im Haushalt veranschlagten Mittel deutlich von den fortgeschriebenen Kostenberechnungen bzw. des Kostenanschlags ab.

 

Durch die im Hildener Norden betriebenen Grundwassermessstellen konnte festgestellt werden, dass der Grundwasserstand im Baugebiet höher liegt als bislang angenommen. Die Grundwassermessstelle wurde eigentlich für eine andere Baumaßnahme installiert, die Ergebnisse der Messung müssen dennoch zwingend für die Planung dieser Maßnahme berücksichtigt werden, um den Bauablauf zu planen. Die Auswertung der Grundwassermessstellen ist in der weiteren HOAI-Leistungsphasen berücksichtigt und in die Erstellung des Kostenanschlags eingeflossen.

 

Durch das sehr hoch stehende Grundwasser ist eine Änderung der Baumaßnahme nötig. Insbesondere die Positionen Verbau und Herrichtung der Baugrube erhöhen sich deutlich. Alleine für die Herstellung des wasserdichten Verbaus (Mikropfahlgründung bzw. Düsenstrahlinjektion mit Unterwasserbetonsohle) fallen Mehrkosten von etwa 120.000 € (netto) an. Durch den geänderten Verbau ergeben sich wiederum weitere Mehrkosten für die Beweissicherung (1.800 €), für das Bodengutachten (2.000 €) und für die Kampfmittelsondierung (5.000 €). Auch die Kosten für die Wasserhaltung steigern sich um 10.000 €. Die Allgemeinkosten der Baustelleneinrichtung erhöhen sich ebenfalls schätzungsweise um 20.000 €.

 

 

Neben diesen Änderungen im Bauablauf sind auch allgemeine Kostensteigerungseffekte im Kostenanschlag zu erkennen. Die Bauwerke, die als Fertigteilschächte eingebaut werden sollen, kosten nach aktueller Schätzung 45.000 € mehr, die Wiederherstellung der Straße 30.000 €.

 

Insgesamt werden auf Grundlage der fortgeschriebenen Kostenberechnung brutto knapp 705.000 € für die Bau- und Baunebenkosten der Maßnahme benötigt.

 

Auf der Investitionsnummer IO66250060 stehen insgesamt 455.000,00 € zur Verfügung.

 

Der voraussichtliche Mehrbedarf beläuft sich somit auf rund 250.000 €.

 

Deckungsvorschlag

 

Die benötigten Mittel stehen in gleicher Höhe durch Minderausgaben bei der Investitionsmaßnahme „RWK-San. Lindenstr. Südl. Bau/Kant/Hegel/Leibnizstr. (IO66250037)“ zur Verfügung. Diese Baumaßnahme ist im Wesentlichen abgeschlossen, sodass die verfügbaren Mittel in diesem Jahr nicht mehr in voller Höhe benötigt werden. Die Minderausgaben ergeben sich durch Verringerung der Bauzeit durch Änderungen im Bauablauf sowie ein wesentlich geringeres Auftragsangebot.

 

Empfehlung

 

Aufgrund der wasserrechtlichen Notwendigkeit des Projektes wird empfohlen, der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zuzustimmen, damit das Projekt weiterverfolgt und zeitnah fertiggestellt werden kann.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66250060

RW-Behandlung Hochdahler Str. / Bürenbach

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

1103020210/IO66250060

785200

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

455.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

1103020210/IO66250060

785200

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

705.000,00

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

1103020210/IO66250037

(RWK-San. Lindenstr. Südl. Bau/Kant/Hegel/Leibnizst)

785200

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

250.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit für die überplanmäßige Mittelbereitstellung ergibt sich aus der Notwendigkeit der Erfüllung behördlicher Auflagen.

 

gez. Stuhlträger