Betreff
Anfrage des Kreises Mettmann:
Kostenübernahme für Leistungsausweitungen
der Buslinie 785
Vorlage
WP 20-25 SV 61/134
Aktenzeichen
IV/61.1 Lat
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

 

a)  1.  Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kostenübernahmeerklärung über den Eigenanteil bei der Angebotsausweitung der Linie 785 auf Hildener Stadtgebiet und die damit verbundene Übermittlung eines Letter of Intent an den Kreis Mettmann auszustellen.

 

     2.  Wenn der Kreis Mettmann aufgefordert wird, einen Förderantrag zu stellen, werden die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2025 und 2026 im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2024 über die Änderungsliste in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

 

oder

 

b)  Die Stadt lehnt die Ausstellung einer Kostenübernahmeerklärung über den Eigenanteil bei der Angebotsausweitung der Linie 785 auf Hildener Stadtgebiet an den Kreis Mettmann ab.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Rahmen des Bundes-Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ können verschiedene Maßnahmen, die den ÖPNV nachhaltig stärken, mit einem Förderanteil von 80% in den Jahren 2024-2026 gefördert werden. Die Stabsstelle Mobilität des Kreises Mettmann hat die Förderbedingungen geprüft und eine Förderskizze eingereicht, die für die Stadt Hilden neben der Einführung von On-Demand-Verkehren (siehe Vorlage WP 20-25 SV 61/133) eine Angebotsausweitung der Linie 785 Düsseldorf - Langenfeld vorsieht. Da in der Vergangenheit schon einige On-Demand-Projekte gefördert wurden, erschien dem Kreis eine gesamthafte Betrachtung verschiedener Maßnahmen als erfolgsversprechender. Die Maßnahme „Regionale Angebotslücken schließen“ -  Angebotsausweitung Linie 785 Düsseldorf - Langenfeld (Stadtgebiet Hilden) ist Teil einer Gesamtkonzeption, die eine deutliche Verbesserung des ÖPNVs im Kreis Mettmann zum Ziel hat. Vorgesehen sind Anpassungen beim Takt und den Betriebszeiten, insbesondere ist die Verlängerung des 20’-Taktes von montags bis samstags bis jeweils 20:30 Uhr zu nennen.

Der Kreis führt die im Folgenden dargestellte Kostenschätzung für die Angebotsausweitung der Linie 785 auf Hildener Stadtgebiet auf. Bei den liniengebundenen Angeboten im klassischen ÖPNV wurde von Buskilometersätzen oberhalb der vereinbarten Kostensätze mit den Verkehrsunternehmen ausgegangen. Dies soll ermöglichen, auch eher unwirtschaftliche Fahrten in Tagesrandlagen oder sonntagsvormittags anbieten zu können. Die aufgeführten Kosten für Leistungsausweitungen berücksichtigen bereits Steigerungen der Betriebskosten im Linienverkehr und sind daher als maximal zu erwartende Kosten anzusehen.

Maßnahme „Regionale Angebotslücken schließen“ - Angebotsausweitung Linie 785 Düsseldorf - Langenfeld (Stadtgebiet Hilden)

 

2024

2025

2026

Gesamt

Gesamtkosten

0 €

100.000 €

100.000 €

200.000 €

Fördersumme

0 €

80.000 €

80.000 €

160.000 €

Eigenanteil Stadt

0 €

20.000 €

20.000 €

40.000 €

 

Für den Fall, dass der Kreis Mettmann, in seiner Rolle als ÖPNV-Aufgabenträger, aufgefordert werden sollte, einen Förderantrag zu stellen, würde dies voraussichtlich im vierten Quartal 2023 erfolgen. Die Finanzierung des Eigenanteils müsste jedoch von der Stadt Hilden übernommen werden. Daher bittet der Kreis bereits vor Antragstellung um eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung und einen Letter of Intent (Absichtserklärung ohne rechtliche Verpflichtung) von den kreisangehörigen Städten, sofern diese an einer Umsetzung der auf ihre Stadt entfallenden Projektbausteine im Rahmen des Förderprogramms interessiert sind.

Die Maßnahme auf der Linie 785 könnte auch unabhängig von der Einführung von On-Demand-Verkehren gefördert werden. Falls der Kreis Mettmann zur Antragstellung aufgefordert wird, würde der Förderantrag dann entsprechend der städtischen Entscheidungen formuliert.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Anpassungen bei dem Takt und den Betriebszeiten der Linie 785 werden aus Sicht der Verkehrsplanung als positiv bewertet. Gerade die Verlängerung des 20’-Taktes bis 20:30 Uhr wird einem tatsächlich vorhandenen Bedarf bei Teilen der Hildener Bevölkerung gerecht. Zudem führt die Ausweitung des Angebotes im ÖPNV zu einer Stärkung des Umweltverbundes, die sich im Sinne des vom Rat beschlossenen Ziels einer Treibhausgasneutralität auf Klima und Umwelt auswirkt.

Eine mögliche Angebotserweiterung auf der Linie 785 wird nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des hohen Förderanteils von 80% in den Jahren 2025-2026 als positiv angesehen; auch im Hinblick auf den vergleichsweise überschaubaren Eigenanteil, der auf die Stadt Hilden entfallen würde.

Im Falle einer Zustimmung des Rates wären Haushaltsmittel, wie in den finanziellen Auswirkungen dargestellt, zu berücksichtigen. Die in der mittelfristigen Finanzplanung des Entwurfs des Haushalts 2024 vorgesehenen Ausgaben für den Anteil der Stadt Hilden an der VRR-Umlage des Kreises Mettmann in Höhe von voraussichtlich 2.420.000 Euro (2025) bzw. 2.662.000 Euro (2026) sowie die folgenden Jahre müsste um 100.000 Euro erhöht werden. Für die Jahre 2025 und 2026 würde eine Förderung von rund 80.000 Euro dagegenstehen, wenn der Förderantrag des Kreises Erfolg hat.

 

In 2027 und den Folgejahren sind Aufwand und Ertrag derzeit allerdings noch nicht absehbar.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2025 und 2026 wären im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2024 über die Änderungsliste in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Zum Zeitpunkt der politischen Beratungen über den Haushaltsplan 2025 wird aller Voraussicht nach ein Förderbescheid vorliegen. Sofern daraus eine Bewilligung hervorgeht, sind dann die entsprechenden Mittel in den Haushalt einzustellen.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120104

Verkehrsentwicklungsplanung

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan (Haushaltsplanentwurf 2024) veranschlagt:

 

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile

Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2025

120104

02

Zuwendungen

0,-

2025

120104

15

Transferaufwendungen

2.420.000,-

2026

120104

02

Zuwendungen

0,-

2026

120104

15

Transferaufwendungen

2.662.000,-

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile

Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2025

120104

02

Zuwendungen

80.000,-

2025

120104

15

Transferaufwendungen

2.520.000,-

2026

120104

02

Zuwendungen

80.000,-

2026

120104

15

Transferaufwendungen

2.762.000,-

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

 

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

Die Beantragung der Fördermittel erfolgt durch den Kreis Mettmann

 

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Bei Zustimmung des Rates zur Kostenübernahme über den Eigenanteil wären die sich aus der Sitzungsvorlage ergebenden neuen Ansätze in die mittelfristige Finanzplanung (über die Änderungsliste zum Haushalt 2024) aufzunehmen. Die negativen Jahresergebnisse und somit die Verminderung der Allgemeinen Rücklage würden sich geringfügig erhöhen und die Haushaltssituation würde sich dadurch verschlechtern.

 

Gez. Stuhlträger