Kostenübernahme für Leistungsausweitungen
der Buslinie 785
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:
a) 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kostenübernahmeerklärung über den Eigenanteil bei der Angebotsausweitung der Linie 785 auf Hildener Stadtgebiet und die damit verbundene Übermittlung eines Letter of Intent an den Kreis Mettmann auszustellen.
2. Wenn der Kreis Mettmann aufgefordert wird, einen Förderantrag zu stellen, werden die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2025 und 2026 im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2024 über die Änderungsliste in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
oder
b) Die Stadt lehnt die Ausstellung einer Kostenübernahmeerklärung über den Eigenanteil bei der Angebotsausweitung der Linie 785 auf Hildener Stadtgebiet an den Kreis Mettmann ab.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Rahmen des Bundes-Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des
ÖPNV“ können verschiedene Maßnahmen, die den ÖPNV nachhaltig stärken, mit einem
Förderanteil von 80% in den Jahren 2024-2026 gefördert werden. Die Stabsstelle Mobilität des Kreises
Mettmann hat die Förderbedingungen geprüft und eine Förderskizze eingereicht,
die für die Stadt Hilden neben der Einführung von On-Demand-Verkehren (siehe
Vorlage WP 20-25 SV 61/133) eine Angebotsausweitung der Linie 785 Düsseldorf -
Langenfeld vorsieht. Da in der Vergangenheit schon einige On-Demand-Projekte
gefördert wurden, erschien dem Kreis eine gesamthafte Betrachtung verschiedener
Maßnahmen als erfolgsversprechender. Die Maßnahme „Regionale Angebotslücken
schließen“ - Angebotsausweitung Linie
785 Düsseldorf - Langenfeld (Stadtgebiet Hilden) ist Teil einer
Gesamtkonzeption, die eine deutliche Verbesserung des ÖPNVs im Kreis Mettmann
zum Ziel hat. Vorgesehen sind Anpassungen beim Takt und den Betriebszeiten,
insbesondere ist die Verlängerung des 20’-Taktes von montags bis samstags bis
jeweils 20:30 Uhr zu nennen.
Der Kreis führt die im Folgenden dargestellte Kostenschätzung für die
Angebotsausweitung der Linie 785 auf Hildener Stadtgebiet auf. Bei den
liniengebundenen Angeboten im klassischen ÖPNV wurde von Buskilometersätzen
oberhalb der vereinbarten Kostensätze mit den Verkehrsunternehmen ausgegangen.
Dies soll ermöglichen, auch eher unwirtschaftliche Fahrten in Tagesrandlagen
oder sonntagsvormittags anbieten zu können. Die aufgeführten Kosten für Leistungsausweitungen
berücksichtigen bereits Steigerungen der Betriebskosten im Linienverkehr und
sind daher als maximal zu erwartende Kosten anzusehen.
Maßnahme
„Regionale Angebotslücken schließen“ - Angebotsausweitung Linie 785
Düsseldorf - Langenfeld (Stadtgebiet Hilden) |
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2024 |
2025 |
2026 |
Gesamt |
Gesamtkosten |
0 € |
100.000 € |
100.000 € |
200.000 € |
Fördersumme |
0 € |
80.000 € |
80.000 € |
160.000 € |
Eigenanteil Stadt |
0 € |
20.000 € |
20.000 € |
40.000
€ |
Für den Fall, dass der Kreis Mettmann, in seiner Rolle als
ÖPNV-Aufgabenträger, aufgefordert werden sollte, einen Förderantrag zu stellen,
würde dies voraussichtlich im vierten Quartal 2023 erfolgen. Die Finanzierung des Eigenanteils müsste
jedoch von der Stadt Hilden übernommen werden. Daher bittet der Kreis
bereits vor Antragstellung um eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung und
einen Letter of Intent (Absichtserklärung ohne rechtliche Verpflichtung) von
den kreisangehörigen Städten, sofern diese an einer Umsetzung der auf ihre
Stadt entfallenden Projektbausteine im Rahmen des Förderprogramms interessiert
sind.
Die Maßnahme auf der Linie 785 könnte auch unabhängig von der Einführung
von On-Demand-Verkehren gefördert werden. Falls der Kreis Mettmann zur
Antragstellung aufgefordert wird, würde der Förderantrag dann entsprechend der
städtischen Entscheidungen formuliert.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die Anpassungen bei dem Takt und den
Betriebszeiten der Linie 785 werden aus Sicht der Verkehrsplanung als positiv
bewertet. Gerade die Verlängerung des 20’-Taktes bis 20:30 Uhr wird einem
tatsächlich vorhandenen Bedarf bei Teilen der Hildener Bevölkerung gerecht.
Zudem führt die Ausweitung des Angebotes im ÖPNV zu einer Stärkung des
Umweltverbundes, die sich im Sinne des vom Rat beschlossenen Ziels einer
Treibhausgasneutralität auf Klima und Umwelt auswirkt.
Eine mögliche Angebotserweiterung auf der
Linie 785 wird nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des hohen Förderanteils von 80% in den Jahren 2025-2026
als positiv angesehen; auch im Hinblick auf den vergleichsweise überschaubaren
Eigenanteil, der auf die Stadt Hilden entfallen würde.
Im Falle einer Zustimmung des Rates wären Haushaltsmittel, wie in den
finanziellen Auswirkungen dargestellt, zu berücksichtigen. Die in der
mittelfristigen Finanzplanung des Entwurfs des Haushalts 2024 vorgesehenen
Ausgaben für den Anteil der Stadt Hilden an der VRR-Umlage des Kreises Mettmann
in Höhe von voraussichtlich 2.420.000
Euro
(2025) bzw. 2.662.000 Euro
(2026) sowie die folgenden Jahre müsste um 100.000 Euro erhöht werden. Für die
Jahre 2025 und 2026 würde eine Förderung von rund 80.000 Euro dagegenstehen,
wenn der Förderantrag des Kreises Erfolg hat.
In 2027 und den Folgejahren sind Aufwand und Ertrag derzeit allerdings noch
nicht absehbar.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2025 und 2026 wären im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2024 über die Änderungsliste in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Zum Zeitpunkt der politischen Beratungen über den Haushaltsplan 2025 wird aller Voraussicht nach ein Förderbescheid vorliegen. Sofern daraus eine Bewilligung hervorgeht, sind dann die entsprechenden Mittel in den Haushalt einzustellen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120104 |
Verkehrsentwicklungsplanung |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan (Haushaltsplanentwurf 2024) veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2025 |
120104 |
02 |
Zuwendungen |
0,- |
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2025 |
120104 |
15 |
Transferaufwendungen |
2.420.000,- |
||
2026 |
120104 |
02 |
Zuwendungen |
0,- |
||
2026 |
120104 |
15 |
Transferaufwendungen |
2.662.000,- |
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|
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2025 |
120104 |
02 |
Zuwendungen |
80.000,- |
||
2025 |
120104 |
15 |
Transferaufwendungen |
2.520.000,- |
||
2026 |
120104 |
02 |
Zuwendungen |
80.000,- |
||
2026 |
120104 |
15 |
Transferaufwendungen |
2.762.000,- |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? Die Beantragung der Fördermittel erfolgt
durch den Kreis Mettmann |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Bei
Zustimmung des Rates zur Kostenübernahme über den Eigenanteil wären die sich
aus der Sitzungsvorlage ergebenden neuen Ansätze in die mittelfristige
Finanzplanung (über die Änderungsliste zum Haushalt 2024) aufzunehmen. Die
negativen Jahresergebnisse und somit die Verminderung der Allgemeinen
Rücklage würden sich geringfügig erhöhen und die Haushaltssituation würde
sich dadurch verschlechtern. Gez.
Stuhlträger |
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