Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden verweist den eingebrachten Entwurf der Stellenveränderungen zum
Stellenplan 2024 in die zuständigen Ausschüsse.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung hat für das
Jahr 2024 die geplanten Veränderungen der insgesamt erforderlichen Stellen der
Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten
zusammengestellt.
Zudem werden neben den
verschiedenen Stellenumwandlungen (z.B. aufgrund einer Nachbesetzung durch eine
andere Beschäftigtengruppe - Beschäftigte/Beamte) auch solche vorgeschlagen, bei
denen eine Korrektur der Soll-Ausweisung aufgrund von Aufgabenänderungen vorzunehmen
ist.
Spezifische Erläuterungen und
Begründungen zu den einzelnen Stellen finden sich in der Übersicht der
Stellenveränderungen, die zur Sitzung vorgelegt wird. Hier sind alle
Veränderungen, sortiert und aufbereitet in die nachfolgenden acht Bereichen,
aufgelistet:
1. Neueinrichtung/Aufstockung von
Stellen
Es werden Stellen benötigt, um
neue Aufgaben wahrzunehmen, Fallsteigerungen zu kompensieren, neue oder
geänderte gesetzliche Anforderungen gerecht zu werden und Ähnliches.
2. Wegfall/Reduzierung von
Stellen
Angebrachte kw-Vermerke können
realisiert werden. Zudem können durch Umstrukturierung und
Aufgabenneuverteilung oder Aufgabenwegfall Stellenanteile, die nicht mehr
benötigt werden, künftig entfallen.
3. Veränderung KU-Vermerke
Die Vermerke resultieren aus Unterschieden
in der Eingruppierung der jeweiligen stelleninhabenden Person und der Stelle
selbst. Auch für 2024 können welche entfernt und wiederum andere müssen neu
angebracht werden.
4. Veränderung KW-Vermerke
Stellen, die künftig
wegfallend sind, können Stellen sein, deren Aufgabe voraussichtlich in der
Zukunft nicht mehr benötigt wird, aber derzeit noch besetzt sind. Hier können
2024 Vermerke realisiert werden, wiederum andere sind neu anzubringen.
5. Qualitativ Beamte
Durch Veränderung von Aufgaben
und/oder einer Neubewertung von Stellen ergibt sich, dass einige Beamtenstellen
zukünftig anders ausgewiesen werden müssen.
6. Tarifvollzüge
Aufgrund von
Aufgabenänderungen, Aufgabenverschiebungen, Änderung der Bewertungsgrundlage
oder Ähnlichem wurden Stellen neu bewertet und sollen zukünftig mit einer
veränderten Eingruppierung ausgewiesen werden.
7. Stellenverlagerungen
Stellen werden aufgrund von
Verschiebung von Tätigkeiten anderen Bereichen zugeordnet. Entsprechende
Verschiebungen, die in Teilen mit Neubewertungen durch Aufgabenanpassung
einhergehen, werden hier dargestellt. Hierbei ist auch auf die Umstrukturierung
des Dezernats III zu verweisen.
8. Stellenumwandlungen
Durch Neubesetzung von Stellen
ergeben sich Umwandlungen von Beschäftigtenstellen in Beamtenstellen oder
andersherum. Neben diesen Veränderungen werden solche dargestellt bei denen
Stellen umgewandelt und in anderen Bereichen für andere Tätigkeiten genutzt
werden sollen, auch hier ist auf die Umstrukturierung des Dezernates III zu
verweisen.
In vorangegangenen Tabellen
sind die groben Personalkosten, berechnet auf der Basis von
KGST-Pauschalwerten, bei den jeweiligen Stellen mit angegeben. Ist eine
eindeutig zuzuordnende und messbare Refinanzierung vorhanden, wird auch diese
wertmäßig mit angegeben. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Werte
nur zur Orientierung dienen und als Hilfsgrößen zu verstehen sind. Sie können
nicht die tatsächlichen reellen Kosten widerspiegeln. Bei den angegeben Werten
handelt es sich um reine Personalkosten. Overheadkosten sind hierbei noch nicht
berücksichtigt. Außerdem ist anzumerken, dass die Werte insbesondere in der
Zeit der Stellenbesetzung noch nicht die tatsächlichen Personalkosten
wiederspiegeln, da Vakanzen in den Pauschalwerten nicht berücksichtigt werden.
Stellungnahmen der
Personalvertretungsgremien
Die Beteiligung der
Personalvertretungsgremien wurde zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung bereits
initiiert.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
diverse |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Im Entwurf
des Haushalts 2024 sind die durch die vorgeschlagenen Stellenplanveränderungen
bedingten finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2024 zu 50% der
voraussichtlichen KGSt-Jahreskosten und in der mittelfristigen Finanzplanung
für die Folgejahre - unter Berücksichtigung des Vakanzabschlages -
vollständig berücksichtigt. |
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Organisatorische Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): s. Anlage |
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Vermerk Orga Die Stellenplanveränderungen werden durch die als Anlage beigefügte /
nachgereichte Übersicht dargestellt. Wachsmann |