Betreff
Entwurf der Stellenveränderungen zum Stellenplan 2024
Vorlage
WP 20-25 SV 12/038
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden verweist den eingebrachten Entwurf der Stellenveränderungen zum Stellenplan 2024 in die zuständigen Ausschüsse.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung hat für das Jahr 2024 die geplanten Veränderungen der insgesamt erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten zusammengestellt.

Zudem werden neben den verschiedenen Stellenumwandlungen (z.B. aufgrund einer Nachbesetzung durch eine andere Beschäftigtengruppe - Beschäftigte/Beamte) auch solche vorgeschlagen, bei denen eine Korrektur der Soll-Ausweisung aufgrund von Aufgabenänderungen vorzunehmen ist.

Spezifische Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Stellen finden sich in der Übersicht der Stellenveränderungen, die zur Sitzung vorgelegt wird. Hier sind alle Veränderungen, sortiert und aufbereitet in die nachfolgenden acht Bereichen, aufgelistet:

1.    Neueinrichtung/Aufstockung von Stellen

Es werden Stellen benötigt, um neue Aufgaben wahrzunehmen, Fallsteigerungen zu kompensieren, neue oder geänderte gesetzliche Anforderungen gerecht zu werden und Ähnliches.

2.    Wegfall/Reduzierung von Stellen

Angebrachte kw-Vermerke können realisiert werden. Zudem können durch Umstrukturierung und Aufgabenneuverteilung oder Aufgabenwegfall Stellenanteile, die nicht mehr benötigt werden, künftig entfallen.

3.    Veränderung KU-Vermerke

Die Vermerke resultieren aus Unterschieden in der Eingruppierung der jeweiligen stelleninhabenden Person und der Stelle selbst. Auch für 2024 können welche entfernt und wiederum andere müssen neu angebracht werden.

4.    Veränderung KW-Vermerke

Stellen, die künftig wegfallend sind, können Stellen sein, deren Aufgabe voraussichtlich in der Zukunft nicht mehr benötigt wird, aber derzeit noch besetzt sind. Hier können 2024 Vermerke realisiert werden, wiederum andere sind neu anzubringen.

5.    Qualitativ Beamte

Durch Veränderung von Aufgaben und/oder einer Neubewertung von Stellen ergibt sich, dass einige Beamtenstellen zukünftig anders ausgewiesen werden müssen.

6.    Tarifvollzüge

Aufgrund von Aufgabenänderungen, Aufgabenverschiebungen, Änderung der Bewertungsgrundlage oder Ähnlichem wurden Stellen neu bewertet und sollen zukünftig mit einer veränderten Eingruppierung ausgewiesen werden.

7.    Stellenverlagerungen

Stellen werden aufgrund von Verschiebung von Tätigkeiten anderen Bereichen zugeordnet. Entsprechende Verschiebungen, die in Teilen mit Neubewertungen durch Aufgabenanpassung einhergehen, werden hier dargestellt. Hierbei ist auch auf die Umstrukturierung des Dezernats III zu verweisen.

8.    Stellenumwandlungen

Durch Neubesetzung von Stellen ergeben sich Umwandlungen von Beschäftigtenstellen in Beamtenstellen oder andersherum. Neben diesen Veränderungen werden solche dargestellt bei denen Stellen umgewandelt und in anderen Bereichen für andere Tätigkeiten genutzt werden sollen, auch hier ist auf die Umstrukturierung des Dezernates III zu verweisen.

In vorangegangenen Tabellen sind die groben Personalkosten, berechnet auf der Basis von KGST-Pauschalwerten, bei den jeweiligen Stellen mit angegeben. Ist eine eindeutig zuzuordnende und messbare Refinanzierung vorhanden, wird auch diese wertmäßig mit angegeben. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Werte nur zur Orientierung dienen und als Hilfsgrößen zu verstehen sind. Sie können nicht die tatsächlichen reellen Kosten widerspiegeln. Bei den angegeben Werten handelt es sich um reine Personalkosten. Overheadkosten sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Außerdem ist anzumerken, dass die Werte insbesondere in der Zeit der Stellenbesetzung noch nicht die tatsächlichen Personalkosten wiederspiegeln, da Vakanzen in den Pauschalwerten nicht berücksichtigt werden. 

 

Stellungnahmen der Personalvertretungsgremien

Die Beteiligung der Personalvertretungsgremien wurde zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung bereits initiiert.

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

diverse

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Im Entwurf des Haushalts 2024 sind die durch die vorgeschlagenen Stellenplanveränderungen bedingten finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2024 zu 50% der voraussichtlichen KGSt-Jahreskosten und in der mittelfristigen Finanzplanung für die Folgejahre - unter Berücksichtigung des Vakanzabschlages - vollständig berücksichtigt.

gez. Stuhlträger

 

 



Organisatorische Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

s. Anlage

 

 

Vermerk Orga

Die Stellenplanveränderungen werden durch die als Anlage beigefügte / nachgereichte Übersicht dargestellt.

 

Wachsmann