Kostenübernahme für On-Demand-Verkehre
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
a) 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kostenübernahmeerklärung über den Eigenanteil bei der Einführung von On-Demand-Verkehren und die damit verbundene Übermittlung eines Letter of Intent an den Kreis Mettmann auszustellen.
2. Wenn der Kreis Mettmann aufgefordert wird, einen Förderantrag zu stellen, werden die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2025 und 2026 im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2024 über die Änderungsliste in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
oder
b) Die Stadt lehnt die Ausstellung einer Kostenübernahmeerklärung über den Eigenanteil bei der Einführung von On-Demand-Verkehren an den Kreis Mettmann ab.
Erläuterungen und Begründungen:
Es
entspricht einer allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung, dass Arbeits- und
Öffnungszeiten, aber auch das Freizeitverhalten der Bevölkerung eine immer
flexiblere Gestaltung aufweisen. Vor dem Hintergrund dieses Trends wurde
bereits im Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann darauf hingewiesen, dass auch mit
Auswirkungen auf die Nachfrage im ÖPNV zu rechnen ist. Dementsprechend gilt es,
zukünftig neue Ansätze zu finden, um den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises
Mettmann und der Stadt Hilden attraktive flexible Mobilitätsangebote auch
jenseits des motorisierten Individualverkehrs anbieten zu können. Aktuell bemüht sich die Kreisverwaltung um
eine Verbesserung der Verkehrsangebote des Umweltverbundes. Beispielsweise
werden im Rahmen einer kreisweiten Grundkonzeption die Möglichkeiten zur
Einführung von On-Demand-Verkehren im Kreis Mettmann untersucht.
On-Demand-Verkehr
bedeutet flexible Mobilität auf Nachfrage, bei der Fahrgäste digital oder
telefonisch ihre Fahrt zuvor buchen und dann an einem Startpunkt abgeholt und
zu ihrem Wunschziel gebracht werden. Bei On-Demand-Angeboten gibt es keine
Fahrplan- und keine Linienwegbindung, Fahrten werden nur nach Bedarf
durchgeführt und als Fahrzeuge kommen Kleinbusse oder Pkw zum Einsatz. Im
Optimalfall ergänzen On-Demand-Verkehre das vorhandene ÖPNV-Angebot in
nachfrageschwachen Zeiten oder in der Fläche, also z. B. in entlegenen Bereichen
der Stadt, in denen ein klassisches ÖPNV-Angebot nicht wirtschaftlich ist. Aber
auch für die Feinerschließung in Stadtteilen und für die Bedienung der letzten
Meile können On-Demand-Verkehre einen Beitrag zur Mobilitätssicherung leisten.
Preislich bewegen sich die Angebote in der Regel zwischen dem Nahverkehrs- und
dem Taxitarif.
Eine
im Juni 2023 vom Kreis Mettmann vorgestellte On-Demand-ÖPNV Studie, welche
durch die Unternehmen via und Rupprecht Consult Forschung & Beratung GmbH
erstellt wurde, bescheinigt der Stadt Hilden ein hohes Potenzial bzw. hohe
Effizienz, trotz des bereits bestehenden guten ÖPNV-Angebotes, v.a. aufgrund
der kompakten Siedlungsstruktur. Sowohl bei einer Simulation im Rahmen der
Studie, als auch bei der Förderskizze und der Kostenschätzung wurde von einem
ganztägigen On-Demand-Angebot in Hilden ausgegangen. Die Ergebnisse der Studie
sind in der Anlage 2 zusammenfassend dargestellt.
Im Rahmen des
Bundes-Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ können
grundsätzlich verschiedene Maßnahmen, die den ÖPNV nachhaltig stärken, mit
einem Förderanteil von 80% in den Jahren 2024-2026 gefördert werden. Die Stabsstelle Mobilität des Kreises
Mettmann hat die Förderbedingungen für die Einführung von On-Demand-Verkehren geprüft
und eine Förderskizze eingereicht. Da in der Vergangenheit schon einige
On-Demand-Projekte gefördert wurden, erschien dem Kreis eine gesamthafte
Betrachtung verschiedener Maßnahmen als erfolgsversprechender. Daher wurde die
Skizze um weitere Maßnahmen (z.B. Angebotsausweitung der Linie 785 auf Hildener
Stadtgebiet) ergänzt, sodass insgesamt ein schlüssiges Gesamtkonzept mit dem
Ziel einer deutlichen Verbesserung des ÖPNVs im Kreis Mettmann entstand. Es ist
davon auszugehen, dass eine Umsetzung – gerade zu Betriebsbeginn – mit sehr
hohen Kosten verbunden wäre, weshalb die Chance einer 80-prozentigen
Anschubfinanzierung genutzt werden sollte. Die
Finanzierung des Eigenanteils müsste jedoch von der Kommune übernommen werden,
in der das Angebot umgesetzt wird.
Der Kreis führt die im
Folgenden dargestellte Kostenschätzung für die Einrichtung von
On-Demand-Verkehren in Hilden auf. Da es im Kreisgebiet jedoch noch keine
Erfahrungen zur Nutzung und entsprechend gegenzurechnender Einnahmen gibt,
können die Kosten zu Beginn nur grob geschätzt werden.
Maßnahme „Einführung von
On-Demand-Verkehren in Hilden |
||||
|
2024 |
2025 |
2026 |
Gesamt |
Gesamtkosten |
0 € |
1.137.500 € |
1.215.500 € |
2.353.000 € |
Fördersumme |
0 € |
910.000 € |
972.400 € |
1.992.400 € |
Eigenanteil Stadt |
0 € |
227.500 € |
243.100 € |
470.600 € |
Für den Fall, dass der Kreis
Mettmann, in seiner Rolle als ÖPNV-Aufgabenträger, aufgefordert werden sollte,
einen Förderantrag zu stellen, würde dies voraussichtlich im vierten Quartal
2023 erfolgen. Da der Eigenanteil in Höhe von voraussichtlich 227.500 Euro in
2025 und von 243.100 Euro in 2026 von der Stadt Hilden zu tragen wäre, bittet
der Kreis bereits vor Antragstellung um eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung
und einen Letter of Intent (Absichtserklärung ohne rechtliche Verpflichtung) von
der Stadt Hilden.
Parallel werden seitens der
Kreisverwaltung derzeit auch Konzepte erarbeitet, wie On-Demand-Verkehre auch
ohne Förderung im Kreis Mettmann eingeführt werden könnten. Dies erfolgt schon
vor dem Hintergrund, dass der Erhalt einer Förderung nicht gesichert ist, aber
auch, um ein nach Ende der Förderung langfristig finanzierbares Angebot
aufrechtzuerhalten. Hierfür könnten beispielsweise Betriebszeiten begrenzt und
die Anzahl eingesetzter Fahrzeuge reduziert werden. Ergebnisse hierzu liegen
jedoch noch nicht vor.
Stellungnahme der Verwaltung
On-Demand-Verkehre
wären grundsätzlich ein attraktives und flexibles Angebot, das den vorhandenen
ÖPNV in Hilden in nachfrageschwachen Zeiten oder in der Fläche, insbesondere in
schlecht erschlossenen Randbereichen der Stadt, ergänzen würde.
On-Demand-Verkehre können dann eine attraktive Alternative zum
Individualverkehr mit dem Pkw sein und so zu einer Entlastung der Straßen im
Sinne der Verkehrswende beitragen. Positiv an einer möglichen Einführung eines
On-Demand-Verkehrs zu bewerten wäre auch der hohe Förderanteil von 80% in den Jahren 2025-2026. Die Verringerung
des motorisierten Individualverkehrs im Sinne des vom Rat beschlossenen Ziels
einer Treibhausgasneutralität würde sich auch positiv auf das Klima und die Umwelt
auswirken. Auf der anderen Seite steht der trotz allem beachtliche, grob
geschätzte Eigenteil (basierend auf einem ganztätigen On-Demand-Angebot in
Hilden), der in diesen Jahren aufgebracht werden müsste. Eine weitere Förderung
nach 2026 ist zudem aktuell nicht gegeben. Dann könnte das Angebot
voraussichtlich nur durch noch höhere Eigenmittel der Stadt ausrechterhalten
werden.
Die
On-Demand-ÖPNV Studie des Kreises bescheinigt der Stadt Hilden ein hohes
Potenzial bzw. hohe Effizienz, trotz des bereits bestehenden guten
ÖPNV-Angebotes. Sowohl bei einer Simulation im Rahmen der Studie, als auch bei
der Förderskizze und der Kostenschätzung wurde von einem ganztägigen
On-Demand-Angebot in Hilden ausgegangen. Prinzipiell möglich wären auch
reduzierte Angebote (z.B. nur tagsüber, oder nur in Abend- und Nachtstunden),
die dann auch zu geringeren Kosten, als in der Kostenschätzung angegeben,
führen würden. In der Simulation wurde jedoch für Hilden ein flächendeckendes,
ganztägiges Angebot angesetzt, um die Nutzungsbarrieren möglichst gering zu
halten. Je höher die Nutzungsbarrieren (dazu zählt auch die zeitliche und
räumliche Einschränkung des Angebotes), desto geringer ist auch die
Attraktivität und letztlich die Nutzerzahl. In dem beigefügten Auszug der
Präsentation zu den Simulationsergebnissen (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) wurde
von drei Nachfrageszenarien ausgegangen. Bei einem mittleren Nachfrageszenario wurde
eine gute Auslastung des Angebots bei 3 bis 5 Fahrzeugen ermittelt. Im hohen
Nachfrageszenario können bei 5 bis 7 Fahrzeugen sogar hervorragende
Auslastungszahlen erzielt werden. Bei einem niedrigen Nachfrageszenario ergibt
sich bei 2 bis 4 Fahrzeugen nur eine ausbaufähige Auslastung.
Aus Sicht der
Verwaltung wäre die Einführung eines On-Demand-Verkehrs in Hilden als Ergänzung
des bestehenden ÖPNV grundsätzlich wünschenswert. Sinnvoll wäre ein solches
Angebot vermutlich vor allem in städtischen Randlagen, die nicht optimal durch
den bestehenden ÖPNV bedient werden, sowie zu Randzeiten, in denen kein oder
nur ein schlechtes Angebot vorhanden ist. Aufgrund der vorliegenden Simulationsergebnisse
der Studie ist jedoch zu befürchten, dass bei einer zeitlichen und räumlichen
Einschränkung des Angebotes eher von einem niedrigeren Nachfrageszenario auszugehen
ist. In diesem Fall wäre auch das Verhältnis von Kosten und Nutzen des
On-Demand-Verkehrs anders zu bewerten.
Nach Ablauf der
Förderung kann es zudem dazu kommen, dass das Angebot (ob ganztägig angenommen
oder in reduzierter Form) nicht weiter aufrechterhalten werden kann.
Die durch den
Kreis aufgestellte grobe Kostenschätzung geht von Annahmen aus (ganztägiges
Angebot, gutes Potential und hohe Effizienz), die aus Sicht der Verwaltung noch
nicht hinreichend untersucht wurden, sondern lediglich auf drei möglichen
Nachfrageszenarien basieren. Insbesondere angesichts der hohen geschätzten
Kosten wären weitergehende Untersuchungen zur sinnvollen Ausgestaltung eines
On-Demand-Angebotes in Hilden wünschenswert.
Z.B. ist nicht
abschätzbar, wie viele der potentiellen Nutzer durch dieses Angebot neu für den
ÖPNV gewonnen werden können und somit auf eine Autofahrt verzichten. Der
Umstieg vom Fahrrad oder vom Zu-Fuß-Gehen auf das neue Angebot reduziert nicht
die Treibhausgas-Emmissionen.
Im Falle einer
Zustimmung des Rates wären Haushaltsmittel wie in den finanziellen Auswirkungen
dargestellt zu berücksichtigen. Die in der mittelfristigen Finanzplanung des
Entwurfs des Haushalts 2024 vorgesehenen Ausgaben für den Anteil der Stadt
Hilden an der VRR-Umlage des Kreises Mettmann in Höhe von voraussichtlich 2.420.000 Euro (2025) bzw. 2.662.000 Euro (2026) sowie die folgenden
Jahre müsste in 2025 um 1.137.500 Euro und in 2026 um 1.215.500 Euro erhöht werden. Für die Jahre 2025 und 2026 würde eine Förderung
von rund 910.000 Euro bzw. 972.400 Euro dagegenstehen, wenn der Förderantrag
des Kreises Erfolg hat.
In 2027 und den Folgejahren sind Aufwand und Ertrag derzeit allerdings noch
nicht absehbar.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2025 und 2026 wären im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2024 über die Änderungsliste in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Zum Zeitpunkt der politischen Beratungen über den Haushaltsplan 2025 wird aller Voraussicht nach ein Förderbescheid vorliegen. Sofern daraus eine Bewilligung hervorgeht, sind dann die entsprechenden Mittel in den Haushalt einzustellen.
Die Verwaltung
hält vor dem geschilderten Hintergrund und den voraussichtlichen Kosten zum jetzigen
Zeitpunkt alternativ eine Stärkung des bereits vorhandenen ÖPNV Angebots, zum
Beispiel durch Taktverdichtung (siehe Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/134), für
ein sinnvolleres Ziel.
Nach derzeitigem
Kenntnisstand steht aus Sicht der Verwaltung - spätestens nach dem Auslaufen
der Förderung - die voraussichtlichen Kosten nicht mehr in Relation zu den
möglicherweise eingesparten Kfz-Fahrten.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120104 |
Verkehrsentwicklungsplanung |
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan (Haushaltsplanentwurf 2024) veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2025 |
120104 |
02 |
Zuwendungen |
0,- |
||
2025 |
120104 |
15 |
Transferaufwendungen |
2.420.000,- |
||
2026 |
120104 |
02 |
Zuwendungen |
0,- |
||
2026 |
120104 |
15 |
Transferaufwendungen |
2.662.000,- |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2025 |
120104 |
02 |
Zuwendungen |
910.000,- |
||
2025 |
120104 |
15 |
Transferaufwendungen |
3.557.500,- |
||
2026 |
120104 |
02 |
Zuwendungen |
972.400,- |
||
2026 |
120104 |
15 |
Transferaufwendungen |
3.877.500,- |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? Die Beantragung der Fördermittel erfolgt
durch den Kreis Mettmann |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Bei
Zustimmung des Rates zur Kostenübernahme über den Eigenanteil wären die sich
aus der Sitzungsvorlage ergebenden neuen Ansätze in die mittelfristige
Finanzplanung (über die Änderungsliste zum Haushalt 2024) aufzunehmen. Die
negativen Jahresergebnisse und somit die Verminderung der Allgemeinen
Rücklage würden sich erheblich erhöhen und die Haushaltssituation würde sich dadurch
deutlich verschlechtern. Gez.
Stuhlträger |
||||||