Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Beschlussvorschlag:
Im Produkt 050303 „Hilfen nach AsylbLG“ ergibt sich für das Haushaltsjahr 2023 ein Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 200.000 €.
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die überplanmäßige
Mittelbereitstellung in Höhe von 200.000 € mit Deckung aus Mehrerträgen aus
einer Landeszuweisung aus April 2023 für die Schaffung, Unterhaltung und
Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Amt für
Jugend, Soziale Dienste und Integration bewirtschaftet aktuell an 12 Standorten
29 Häuser, in denen geflüchtete Menschen untergebracht sind.
Der
Zustand der Gemeinschaftsküchen sowie der Flure und der gemeinschaftlich
genutzten Aufenthaltsräume in den städtischen Flüchtlingsunterkünften
entspricht nicht mehr einem angemessenen Standard im Hinblick auf eine adäquate
Unterbringung von Menschen.
Die
Unterbringung von geflüchteten Menschen nach Zuweisung durch die
Bezirksregierung ist für die Stadt Hilden eine Pflichtaufgabe. Zur
Unterstützung dieser Pflichtaufgabe erhielt die Stadt Hilden im April 2023 vom
Land NRW einen Betrag in Höhe von 1.178.190,33 € als einmalige Beteiligung des
Landes an den Kosten der Kommune für die Schaffung, Unterhaltung und
Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Die Verwendung
muss dabei bis zum 31.12.2023 erfolgen.
Das
Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration hat deshalb mit der Renovierung
und Neugestaltung der Räume, unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner,
begonnen.
Es ist beabsichtigt, die geplanten Maßnahmen zur
Neugestaltung, insbesondere der Küchen, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gebäudewirtschaft
und unter Verwendung der Landesmittel in 2023, umzusetzen. Eine vollständige
Erhebung der einzelnen Bedarfe je Küche läuft derzeit noch und kann vor der
nächsten Ratssitzung nicht abgeschlossen werden, sodass für die Beantragung der
überplanmäßigen Aufwendungen eine Kostenschätzung vorgenommen wurde.
Derzeit wird von einem zusätzlichen Aufwand von 200.000
€ ausgegangen. Sollte nicht der volle Betrag für die Neugestaltung und
Herrichtung der Küchen benötigt werden, ist geplant, diese Mittel für die Renovierung
der übrigen Gemeinschaftsräume und Flure zu verwenden.
Entsprechend sind die Finanzmittel überplanmäßig dem
Budget des Amtes für Jugend, Soziale Dienste und Integration zur Verfügung zu
stellen. Als Deckung dient die einmalige Beteiligung des Landes.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050303 |
Hilfen nach
AsylbLG |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
050303 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
56.300 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
050303 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
256.300 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
050303 |
02 |
Zuwendungen und allg. Umlagen |
200.000 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Da über die
Landesmittel bis zum 31.12.2023 verfügt werden muss, liegen die
Voraussetzungen nach § 83 GO NRW vor und die Bereitstellung ist unabweisbar. gez.
Stuhlträger |
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