Betreff
Erneuerung von Einrichtungen in Flüchtlingsunterkünften:
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Vorlage
WP 20-25 SV 51/236
Aktenzeichen
III/51.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Im Produkt 050303 „Hilfen nach AsylbLG“ ergibt sich für das Haushaltsjahr 2023 ein Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 200.000 €.

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 200.000 € mit Deckung aus Mehrerträgen aus einer Landeszuweisung aus April 2023 für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration bewirtschaftet aktuell an 12 Standorten 29 Häuser, in denen geflüchtete Menschen untergebracht sind.

 

Der Zustand der Gemeinschaftsküchen sowie der Flure und der gemeinschaftlich genutzten Aufenthaltsräume in den städtischen Flüchtlingsunterkünften entspricht nicht mehr einem angemessenen Standard im Hinblick auf eine adäquate Unterbringung von Menschen.

 

Die Unterbringung von geflüchteten Menschen nach Zuweisung durch die Bezirksregierung ist für die Stadt Hilden eine Pflichtaufgabe. Zur Unterstützung dieser Pflichtaufgabe erhielt die Stadt Hilden im April 2023 vom Land NRW einen Betrag in Höhe von 1.178.190,33 € als einmalige Beteiligung des Landes an den Kosten der Kommune für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Die Verwendung muss dabei bis zum 31.12.2023 erfolgen.

 

Das Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration hat deshalb mit der Renovierung und Neugestaltung der Räume, unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner, begonnen.

Es ist beabsichtigt, die geplanten Maßnahmen zur Neugestaltung, insbesondere der Küchen, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gebäudewirtschaft und unter Verwendung der Landesmittel in 2023, umzusetzen. Eine vollständige Erhebung der einzelnen Bedarfe je Küche läuft derzeit noch und kann vor der nächsten Ratssitzung nicht abgeschlossen werden, sodass für die Beantragung der überplanmäßigen Aufwendungen eine Kostenschätzung vorgenommen wurde.

 

Derzeit wird von einem zusätzlichen Aufwand von 200.000 € ausgegangen. Sollte nicht der volle Betrag für die Neugestaltung und Herrichtung der Küchen benötigt werden, ist geplant, diese Mittel für die Renovierung der übrigen Gemeinschaftsräume und Flure zu verwenden.

 

Entsprechend sind die Finanzmittel überplanmäßig dem Budget des Amtes für Jugend, Soziale Dienste und Integration zur Verfügung zu stellen. Als Deckung dient die einmalige Beteiligung des Landes.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050303

Hilfen nach AsylbLG

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2023

050303

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

56.300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2023

050303

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

256.300

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2023

050303

02

Zuwendungen und allg. Umlagen

200.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Da über die Landesmittel bis zum 31.12.2023 verfügt werden muss, liegen die Voraussetzungen nach § 83 GO NRW vor und die Bereitstellung ist unabweisbar.

Der restliche Betrag der Landesmittel wird zur Deckung der Ausgaben zur Unterhaltung der Flüchtlingsunterkünfte verwendet, die vom Amt für Gebäudewirtschaft zu verantworten sind. Hierfür ist aus heutiger Sicht keine überplanmäßige Bereitstellung erforderlich, sondern die Mittel sollen über den später zu erstellenden Verwendungsnachweis zugeordnet werden.

 

gez. Stuhlträger