Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden verweist den eingebrachten Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit ihren
Anlagen zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Rates wird der seitens
des Kämmerers aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Haushalts
für das Jahr 2024 zur weiteren Beratung vorgelegt und somit gemäß § 80 Abs. 2
GO NRW vom Bürgermeister dem Rat zugeleitet.
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner
Sitzung am 15.02.2023 die Verwaltung beauftragt, eine Aufstellung freiwilliger
Leistungen mit Angabe der vorgesehenen Erträge und Aufwendungen zeitgleich mit
der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2024 vorzulegen, so dass
diese bereits für die Klausurberatungen der Fraktionen zur Verfügung stünde.
Zusätzlich soll die Auswirkung auf die
Erträge und Aufwendungen und das Ergebnis je Produkt dargestellt werden.
Diese Aufstellung der freiwilligen
Leistungen wird zeitgleich mit dem Haushaltsplanentwurf vorgelegt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister