Entfernung Parkbank an der Feldstraße 30
Begründung:
Nun zu unserem Anliegen: heute wurde eine Parkbank direkt vor unserem Schlafzimmer montiert. Da alle Schlafzimmer- auch die der Kinder im Haus - nach vorn hin zur Feldstrasse zeigen, haben wir schwerste Bedenken gegen diese Etablierung einer Sitz Möglichkeit. Das angrenzende Altersheim verfügt über einen gepflegten Innenhof, auf dem genügend Sitz Möglichkeiten vorhanden sind. Dieser wird von den älteren Menschen jedoch nur spartanisch genutzt, wenn sie, angeregt durch das Pflegepersonal, Spiele- oder Singrunden beiwohnen. Des Weiteren wurden in dem "Park“ vor dem Hochhaus Feldstrasse/Post Straße Parkbänke wieder demontiert, angeblich wegen Vandalismus. Schon jetzt bleiben häufig abends angetrunkene Menschen vor unserem Haus stehen, um zu rauchen und sich zu unterhalten, wohl wegen der großen Einfahrt, die unser Haus bietet. Diese Personen werden durch die Option der Bank noch mehr eingeladen zu verweilen, wobei die Lautstärke der Unterhaltungen dann nicht nur unser Haus, sondern auch die nach vorn raus gehenden Wohnungen des Altenheims betreffen wird. Wenn die Parkbank für die Bewohner des Altenheims gedacht ist, warum steht sie dann vor dem Haus Nummer 30? Wir bezweifeln die Zulässigkeit einer solchen Aktion.
Wir möchten noch einmal speziell darauf hinweisen, dass in der ersten Etage Feldstrasse 30 ein
schwerbehindertes Kind wohnt; sollte die Parkbank, ähnlich wie die Grünanlage vor dem Hochhaus Jugendliche anziehen, beeinträchtigt dies die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insofern, als dass sie dann Angst hat, allein vor die Tür zu gehen bzw. keine Ressourcen hat, sich vor etwaigen diskriminierenden Äußerungen zu schützen.
Wir wehren uns dagegen, dass an dieser Stelle eine Parkbank stehen soll. Der Abstand zum Haus ist mit 1 m zu gering und wir sehen unsere Privatsphäre hierdurch verletzt. Es werden dort sicherlich bis in die Abendstunden Menschen rauchender und essender Weise sitzen, so dass uns lediglich die Möglichkeit bliebe, um 22h die Polizei zu informieren, oder schlaflos dem Treiben zu lauschen, was nicht unser Begehren ist, abgesehen von der Muellbelastung des Fußweges vor dem Haus.
Beschlussvorschlag
für den Hauptausschuss:
Der Bürgerantrag wird zur fachlichen Bewertung sowie zur Entscheidung an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.
Eine Empfehlung hierzu spricht der Hauptausschuss nicht aus.
Antragstext für den
Stadtentwicklungsausschuss:
Die neu installierte Parkbank an der Feldstraße soll schnellstmöglich demontiert werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Erstellung der zusätzlichen Straßenbegleitgrünfläche basiert auf einem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.05.2020 zu einem damaligen Antrag nach § 24 GO NRW. Dieser Antrag nahm damals Bezug auf den Anfang der 2000er Jahre erstellten Rahmenplan Nördliche Unterstadt.
1. Rahmenplan
Nördliche Unterstadt 2007
Das
Planungsgebiet „Rahmenplan Nördliche Unterstadt“ umfasste das im Plan
gekennzeichnete
Gebiet.
Im Rahmen der
Planerstellung wurden verschiedene Einzelmaßnahmen definiert. Der Haupt- und
Finanzausschuss hat dazu am 26.08.2007 in der Beschlussvorlage WP 04-09 SV
61/127 einen Umsetzungsbeschluss mit dem Vorbehalt der Einzelzustimmung zu den
jeweiligen Maßnahmen beschlossen.
2.
Abarbeitungsstand bis 2020
Aus diesem
Rahmenplan wurde zwischenzeitlich eine Reihe von Maßnahmen beschlossen und umgesetzt:
- denkmalgerechter
Umbau Bahnhofsgebäude nebst Außenanlagen
- Aufwertung
Zugang Bahngleise
- Umbau
Bahnhofsvorplatz
-
Gehwegsanierungen Bahnhofsallee, Fabriciusstr West
- Fahrbahnpiktogramme „30“
3. Umsetzung
Entsiegelung und Anlage einer Grünfläche
Poststr / Feldstr
Am 27.05.2020 wurde im Stadtentwicklungsausschuss - wie eingangs
ausgeführt - die Anregung nach § 24 GO „Umgestaltung des Bereichs Poststr /
Feldstr / Körnerstr“ einstimmig beschlossen. (WP 14-20 SV 66/174)
Dieser Antrag hatte zum Ziel, dass aus Gründen des Klimaschutzes und der
Verbesserung der Aufenthaltsqualität die versiegelte Kfz-Stellfläche vor der
Seniorenresidenz Carpe Diem (Feldstraße/Poststraße) in einen Grünbereich
umgewandelt wird. Das entspricht in Form einer „kleinen“ Lösung der
Beschlusslage des Rates der Stadt Hilden zum Rahmenplan Nördliche Unterstadt
vom 25.04.2007 (WP 04-09 SV 61/127).
Die im städtebaulichen Rahmenplan Nördliche
Unterstadt beschriebenen Maßnahmen beinhalteten neben der Vergrößerung der
Grün- und Freiflächen auch die Schaffung von mehr Sitzgelegenheiten. Deshalb
wurde in der Umgestaltung auch die Aufstellung einer zusätzlichen Sitzbank
vorgesehen.
Die Maßnahme wurde ab März 2023 baulich umgesetzt und im Juli 2023 mit der Errichtung der der von den Antragsteller*innen kritisierten Sitzbank komplettiert und abgeschlossen.
Empfehlung der
Verwaltung
Die von den Antragsteller*innen dargebrachten Argumente beruhen aus Sicht der Verwaltung zunächst auf Befürchtungen. Da nach Wahrnehmung der Verwaltung zurzeit keine missbräuchliche Nutzung der Bank zu beobachten ist und auch keine Beschwerden vorliegen, empfiehlt die Verwaltung diese Bank an der Grünfläche zu belassen.
Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt die Situation objektiv anders darstellen, muss die Entwicklung zusammen mit den zuständigen Ämtern neu bewertet werden.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Da der Antrag nur die Entfernung der Bank beinhaltet und
die Grünfläche unstrittig ist, besteht keine Klimarelevanz.
Verfahrensablauf:
Gemäß § 6
Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die Bürgeranregungen
vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an die zur
Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der
Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte
Stelle nicht gebunden ist.
Nach § 6 Abs.
2 Ziffer 2 Stadtentwicklungsausschuss der Zuständigkeitsordnung ist der
Stadtentwicklungsausschuss für die abschließende Entscheidung zu Bauentwürfe
von Stadtstraßen und somit auch für das Straßenbegleitgrün zuständig.