Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW:
Entfernung Parkbank an der Feldstraße 30
Vorlage
WP 20-25 SV 66/089
Aktenzeichen
IV/66.3
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Nun zu unserem Anliegen: heute wurde eine Parkbank direkt vor unserem Schlafzimmer montiert. Da alle Schlafzimmer- auch die der Kinder im Haus - nach vorn hin zur Feldstrasse zeigen, haben wir schwerste Bedenken gegen diese Etablierung einer Sitz Möglichkeit. Das angrenzende Altersheim verfügt über einen gepflegten Innenhof, auf dem genügend Sitz Möglichkeiten vorhanden sind. Dieser wird von den älteren Menschen jedoch nur spartanisch genutzt, wenn sie, angeregt durch das Pflegepersonal, Spiele- oder Singrunden beiwohnen. Des Weiteren wurden in dem "Park“ vor dem Hochhaus Feldstrasse/Post Straße Parkbänke wieder demontiert, angeblich wegen Vandalismus. Schon jetzt bleiben häufig abends angetrunkene Menschen vor unserem Haus stehen, um zu rauchen und sich zu unterhalten, wohl wegen der großen Einfahrt, die unser Haus bietet. Diese Personen werden durch die Option der Bank noch mehr eingeladen zu verweilen, wobei die Lautstärke der Unterhaltungen dann nicht nur unser Haus, sondern auch die nach vorn raus gehenden Wohnungen des Altenheims betreffen wird. Wenn die Parkbank für die Bewohner des Altenheims gedacht ist, warum steht sie dann vor dem Haus Nummer 30? Wir bezweifeln die Zulässigkeit einer solchen Aktion.

 

Wir möchten noch einmal speziell darauf hinweisen, dass in der ersten Etage Feldstrasse 30 ein

schwerbehindertes Kind wohnt; sollte die Parkbank, ähnlich wie die Grünanlage vor dem Hochhaus Jugendliche anziehen, beeinträchtigt dies die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insofern, als dass sie dann Angst hat, allein vor die Tür zu gehen bzw. keine Ressourcen hat, sich vor etwaigen diskriminierenden Äußerungen zu schützen.

 

Wir wehren uns dagegen, dass an dieser Stelle eine Parkbank stehen soll. Der Abstand zum Haus ist mit 1 m zu gering und wir sehen unsere Privatsphäre hierdurch verletzt. Es werden dort sicherlich bis in die Abendstunden Menschen rauchender und essender Weise sitzen, so dass uns lediglich die Möglichkeit bliebe, um 22h die Polizei zu informieren, oder schlaflos dem Treiben zu lauschen, was nicht unser Begehren ist, abgesehen von der Muellbelastung des Fußweges vor dem Haus.


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Bürgerantrag wird zur fachlichen Bewertung sowie zur Entscheidung an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.

Eine Empfehlung hierzu spricht der Hauptausschuss nicht aus.

 

 

Antragstext für den Stadtentwicklungsausschuss:

 

Die neu installierte Parkbank an der Feldstraße soll schnellstmöglich demontiert werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Erstellung der zusätzlichen Straßenbegleitgrünfläche basiert auf einem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.05.2020 zu einem damaligen Antrag nach § 24 GO NRW. Dieser Antrag nahm damals Bezug auf den Anfang der 2000er Jahre erstellten Rahmenplan Nördliche Unterstadt.

 

1. Rahmenplan Nördliche Unterstadt 2007

Das Planungsgebiet „Rahmenplan Nördliche Unterstadt“ umfasste das im Plan gekennzeichnete

Gebiet.

 

 

Im Rahmen der Planerstellung wurden verschiedene Einzelmaßnahmen definiert. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dazu am 26.08.2007 in der Beschlussvorlage WP 04-09 SV 61/127 einen Umsetzungsbeschluss mit dem Vorbehalt der Einzelzustimmung zu den jeweiligen Maßnahmen beschlossen.

 

 

2. Abarbeitungsstand bis 2020

Aus diesem Rahmenplan wurde zwischenzeitlich eine Reihe von Maßnahmen beschlossen und umgesetzt:

- denkmalgerechter Umbau Bahnhofsgebäude nebst Außenanlagen

- Aufwertung Zugang Bahngleise

- Umbau Bahnhofsvorplatz

- Gehwegsanierungen Bahnhofsallee, Fabriciusstr West

- Fahrbahnpiktogramme „30“

 

 

3. Umsetzung Entsiegelung und Anlage einer Grünfläche Poststr / Feldstr

Am 27.05.2020 wurde im Stadtentwicklungsausschuss - wie eingangs ausgeführt - die Anregung nach § 24 GO „Umgestaltung des Bereichs Poststr / Feldstr / Körnerstr“ einstimmig beschlossen. (WP 14-20 SV 66/174)

Dieser Antrag hatte zum Ziel, dass aus Gründen des Klimaschutzes und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität die versiegelte Kfz-Stellfläche vor der Seniorenresidenz Carpe Diem (Feldstraße/Poststraße) in einen Grünbereich umgewandelt wird. Das entspricht in Form einer „kleinen“ Lösung der Beschlusslage des Rates der Stadt Hilden zum Rahmenplan Nördliche Unterstadt vom 25.04.2007 (WP 04-09 SV 61/127).

 

Die im städtebaulichen Rahmenplan Nördliche Unterstadt beschriebenen Maßnahmen beinhalteten neben der Vergrößerung der Grün- und Freiflächen auch die Schaffung von mehr Sitzgelegenheiten. Deshalb wurde in der Umgestaltung auch die Aufstellung einer zusätzlichen Sitzbank vorgesehen.

 

Die Maßnahme wurde ab März 2023 baulich umgesetzt und im Juli 2023 mit der Errichtung der der von den Antragsteller*innen kritisierten Sitzbank komplettiert und abgeschlossen.

 

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Die von den Antragsteller*innen dargebrachten Argumente beruhen aus Sicht der Verwaltung zunächst auf Befürchtungen. Da nach Wahrnehmung der Verwaltung zurzeit keine missbräuchliche Nutzung der Bank zu beobachten ist und auch keine Beschwerden vorliegen, empfiehlt die Verwaltung diese Bank an der Grünfläche zu belassen.

 

Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt die Situation objektiv anders darstellen, muss die Entwicklung zusammen mit den zuständigen Ämtern neu bewertet werden.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Da der Antrag nur die Entfernung der Bank beinhaltet und die Grünfläche unstrittig ist, besteht keine Klimarelevanz.

 

 

Verfahrensablauf:

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die Bürgeranregungen vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Nach § 6 Abs. 2 Ziffer 2 Stadtentwicklungsausschuss der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss für die abschließende Entscheidung zu Bauentwürfe von Stadtstraßen und somit auch für das Straßenbegleitgrün zuständig.