Betreff
Sachstandsbericht Verwaltungsmodernisierung
Vorlage
WP 20-25 SV 12/035
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Verwaltungsmodernisierung zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit der letzten Sitzung des Hauptausschusses am 17.05.2023 wurden folgende Fortschritte erzielt:

 

Einführung eines verwaltungsweit einheitlichen Prozessmanagements

 

Kurzbeschreibung:

Mit einem verwaltungsweit einheitlichen Prozessmanagement wird ein gemeinsames Verständnis für die Arbeitsabläufe und ihre Zusammenhänge geschaffen und diese besprechbar gemacht.

 

Sachstand:

Nach Entwicklung der Prozess-DNA musste eine geeignete technische Lösung entwickelt werden, um das Ausfüllen der Prozess-DNA so einfach wie möglich zu gestalten. Hier wurde nun eine Möglichkeit entwickelt, die in einem ersten Workshop (mit den eigenen Prozessen des Sachgebietes Verwaltungsorganisation) erprobt wurde. Als nächstes werden nun Workshops mit drei bis vier weiteren Pilotämtern koordiniert. Fortan wird die fortschreibungsfähige Tabelle einen Überblick über den Fortschritt geben:

 

Durchgeführte Workshops mit Organisationseinheiten

(vorheriger Bearbeitungsstand in Klammern)

Identifizierte Prozesse

(vorheriger Bearbeitungsstand in Klammern)

Vollständig ausgefüllte Prozess-DNA

(vorheriger Bearbeitungsstand in Klammern)

Modellierte Prozesse

 

1 (0)

31 (5)

31 (5)

Wird noch erhoben

 

 

Stellenbeschreibungsoffensive

 

Kurzbeschreibung:

Von vielen Stellen liegt keine (aktuell gültige) Stellenbeschreibung vor.

 

Erst durch eine breit aufgestellte Grundlage an Stellenbeschreibungen können auch Mehrwerte bei Organisationsuntersuchungen, Aufgabenabgrenzung, Quervergleichen erzielt werden.

 

Sachstand:

Im Vergleich zum letzten Bericht sind zunächst keine neuen/aktualisierten Stellenbeschreibungen hinzugekommen. Dieses Bild ist allerdings nicht ganz korrekt. Gerade seit dem letzten Bericht sind diverse Stellenbeschreibungen aktualisiert oder neu angefertigt worden im Rahmen von Stellenplananträgen. Diese werden jedoch erst final nach Abschluss des jährlichen Stellenplanverfahrens eingetragen, da sie theoretisch auch noch verworfen werden könnten und damit gar keine Gültigkeit erlangen würden. Es ist daher zum Ende des Jahres mit einem verzögerten Effekt zu rechnen.

 

Anzahl Stellen lt. Stellenplan

Vorliegende aktuelle Stellenbeschreibungen

(ab 01.01.2018)

Bearbeitungsstand in Prozent (vorheriger Bearbeitungsstand in Klammern)

856

150

18% (18%)

 

 

Mitteilung über Stellenplanangelegenheiten

 

Kurzbeschreibung:

Über Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Stellenplan wird ab sofort im Rahmen dieses Sachstandsberichtes bereits unterjährig berichtet. Auf diesem Wege sollen Hintergründe, insbesondere hinsichtlich damit verbundener Optimierungen, dargestellt werden und gleichzeitig die Möglichkeit gegeben werden, bereits zeitnah weitere Impulse einfließen zu lassen.

 

Nutzung von 1,0 VZÄ der Überhangsstellen für die Besetzung der einzurichtenden Stellen der Verfahrenslotsen

Ab dem 01.01.2024 kommen durch die SGB VIII-Reform neue Pflichtaufgaben zum Tragen. Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche soll nach der Neuausrichtung des Behindertenrechts unter dem SGB VIII zusammengefasst werden. Damit fallen alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter den Zuständigkeitsbereich des SGB VIII i.V.m SGB IX, wenn sie seelisch, körperlich oder geistig behindert sind bzw. von einer solchen bedroht sind. Hierfür ist die Einrichtung von zwei Teilzeitstellen (2 x 0,5 VZÄ) im Stellenplan 2024 vorgesehen. Um in das Besetzungsverfahren bereits 2023 einsteigen zu können, sollen die Stellenanteile im Vorgriff aus den Überhangstellen bereitgestellt werden.

 

Nutzung von 2,0 VZÄ der Überhangsstellen für das Nachfolgemanagement der Führung der Feuerwehr:

 

Mittelfristig werden zwei Personen aus der Einsatzleitung der Feuerwehr altersbedingt ausscheiden. Für die interne Nachbesetzung ist jeweils die Teilnahme an einem Aufstiegslehrgang erforderlich. Dieser Aufstiegslehrgang sorgt dafür, dass die Nachfolger dauerhaft nicht für den Feuerwehrdienst zur Verfügung stehen. Um dies zu kompensieren, sollen die ausscheidenden Führungskräfte auf die Überhangsstellen gesetzt werden, so dass die nachrückenden Personen auch bereits auf die Führungsstellen gesetzt werden können und andere Funktionen nicht durch die besetzten Stellen gefährdet werden. Diese Überlappung soll bis zum Ausscheiden in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister