Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt Hilden wählt erneut für die
Dauer von sechs Jahren Herrn Stadtbrandinspektor Lothar von Gehlen zum Wehrführer
und Herrn Brandoberamtsrat Bernhard Janeck zum stellvertretenden Wehrführer.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Nach § 11 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes
werden die Wehrführung und die Stellvertretung auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters
für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig
sind, sind sie zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die momentane Amtszeit läuft in
beiden Fällen zum 01.10. 2006 aus.
Die Anhörung wurde von Kreisbrandmeister Martin am 20.
August 2006 im Feuerwehrhaus durchgeführt. Gegen die erneute Bestellung von
Herrn von Gehlen zum Wehrführer und von Herrn Janeck zum stellvertretenden
Wehrführer wurden keine Bedenken geäußert. Herr Martin schlägt vor, den
Wehrführer und seinen Stellvertreter für weitere sechs Jahre zu ernennen.
Günter Scheib