Betreff
Bestellung des Wehrführers und seines Stellvertreters
Vorlage
WP 04-09 SV 10/014
Aktenzeichen
I/10.2-dh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der Rat der Stadt Hilden wählt erneut für die Dauer von sechs Jahren Herrn Stadtbrandinspektor Lothar von Gehlen zum Wehrführer und Herrn Brandoberamtsrat Bernhard Janeck zum stellvertretenden Wehrführer.“

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Nach § 11 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes werden die Wehrführung und die Stellvertretung auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die momentane Amtszeit läuft in beiden Fällen zum 01.10. 2006 aus.

 

Die Anhörung wurde von Kreisbrandmeister Martin am 20. August 2006 im Feuerwehrhaus durchgeführt. Gegen die erneute Bestellung von Herrn von Gehlen zum Wehrführer und von Herrn Janeck zum stellvertretenden Wehrführer wurden keine Bedenken geäußert. Herr Martin schlägt vor, den Wehrführer und seinen Stellvertreter für weitere sechs Jahre zu ernennen.

 

 

 

 

Günter Scheib