Betreff
Erfahrungs- und Sachstandsbericht zum Fahrzeugverkehr in der Fußgängerzone
Vorlage
WP 20-25 SV 32/023
Aktenzeichen
II/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Erfahrungs- und Sachstandsbericht der Verwaltung zum Fahrzeugverkehr in der Fußgängerzone zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Aufhebung der Ladezone für Paketlieferdienste im Bereich der Klotzstraße (im Einmündungsbereich Mittelstraße) zu.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Datum vom 11.12.2019 hat der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 32/031/1 mehrheitlich beschlossen:

 

1.         Erweiterung der Ladezeiten in der Fußgängerzone

 

-       montags bis freitags von 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr auf 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr (Die Ladezeiten von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr bleiben unverändert)

 

-       samstags von 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr auf 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr

 

2.         Einrichtung von drei Ladezonen für Paket- und Zustelldienste

 

-       Klotzstraße (im Einmündungsbereich Mittelstraße)

-       Warrington-Platz (vor dem Zugang zur Fußgängerzone)

-       Bismarckstraße (nördlich und südlich der Einmündung Kurt-Kappel-Straße)

 

3.         Die Verwaltung erstellt ein Jahr nach Errichtung der Ladezonen einen Erfahrungsbericht.

 

Der Erfahrungsbericht wurde bislang nicht erstellt. Dies bittet die Verwaltung zu entschuldigen und ist in den „Corona-Wirren“ und dadurch anderen Prioritätensetzungen schlichtweg untergegangen. Dies ist aber der Sache nicht schädlich, da nun ein längerer Zeitraum betrachtet werden kann.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die vormittägliche Ausweitung der Ladezeiten bewährt hat. Die insbesondere für den stationären Handel wichtigen Lieferdienste haben hiervon letztlich sogar profitiert.

 

Ein wesentlicher Hintergrund der Beschlüsse war aber auch, dass der mit Ausnahmegenehmigungen legale, aber auch ohne Ausnahmegenehmigungen illegale Fahrzeugverkehr in der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten zunehmend als störend empfunden wurde und dem Charakter der Fußgängerzone abträglich war. Insbesondere die sog. „Paketdienste“ wurden als omnipräsent auch außerhalb der Ladezeiten wahrgenommen. Hierzu waren diese Dienstleister auch mittels erteilter und gebührenpflichtiger straßenverkehrsrechtlicher Ausnahmegenehmigungen bis ins Jahr 2019 berechtigt. Hinzu kamen die illegalen Einfahrten Dritter.

 

Nicht unwesentlich trug hierzu auch die seinerzeit technisch veraltete und störanfällige elektrisch versenkbare Polleranlage bei, die die Zufahrten zur Fußgängerzone mit Ausnahme von zwei Standorten (Am Rathaus und Robert-Gies-Straße/Axlerhof) außerhalb der Ladezeiten absperren sollte. Die Polleranlage ist seit dem Jahr 2021 erneuert und trägt somit schon mal grundsätzlich dazu bei, illegale Einfahrten in die Fußgängerzone deutlich zu minimieren.

 

Darüber hinaus wird zurzeit durch das Tiefbau- und Grünflächenamt auch ein Austausch der sogenannten Feuerwehrschließung an den Polleranlagen vorbereitet, um die Anzahl an illegalen Fahrten durch die Fußgängerzone noch weiter reduzieren zu können.

 

Zur Erläuterung:

 

Diese unter anderem auch an den Steuersäulen der Polleranlagen vorhandenen Schlösser/ Schließungen dienen der Feuerwehr dazu, um im Einsatzfall die Polleranlagen dauerhaft absenken zu können, damit nachrückende Einsatzfahrzeuge ungehindert und ohne Zeitverlust in die Fußgängerzone einfahren können. Anders als bei einer regulären Öffnung durch eine elektronische Auslösung, fahren die Poller dann nach einem gewissen Zeitraum nicht wieder eigenständig hoch und versperren nachrückenden Fahrzeugen somit nicht den Weg.

 

Leider sind jedoch im Laufe der Jahre auf verschiedenen Wegen Exemplare dieser Feuerwehrschlüssel auch in den zivilen Umlauf geraten, so dass auch durch nicht befugte Personen diese zur Einfahrt in die Fußgängerzone Verwendung finden. Im Ergebnis stehen die Zugänge zur Fußgängerzone dann dauerhaft offen und ermöglichen es dann auch nachfolgenden Fahrzeugen ungehindert in die Fußgängerzone einzufahren.

 

Durch eine Änderung der Schließungen an den Polleranlagen können die sich zurzeit im Umlauf befindlichen Feuerwehrschlüssel nicht mehr verwendet werden, so dass die Anzahl an illegalen Fahrten in der Fußgängerzone weiter abnehmen wird.

Auch werden zukünftig keine Feuerwehrschlüssel mehr an Veranstalter, Firmen oder sonstige zur temporären Einfahrt Berechtigte ausgehändigt, sondern es werden nur noch elektronische Chipkarten ausgegeben, deren Zugangsberechtigung im ggf. missbräuchlichen Fall elektronisch außer Funktion gesetzt werden kann.

 

Schlüssel für die Feuerwehrschließung werden zukünftig ausschließlich städtischen Mitarbeitern vorbehalten bleiben. Diese Vorgehensweise ist mit Amt 37 (Feuerwehr) abgestimmt und deren Umsetzung für den Herbst 2023 vorgesehen.

 

Mit Erweiterung der Ladezeiten ab dem Jahr 2020 wurden den „Paketdiensten“ keine Ausnahmegenehmigungen mehr zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten erteilt. Die Unternehmen haben ihre Transporttaktungen im Laufe der letzten Jahre entsprechend und soweit eben möglich angepasst. Und es ist sichtbar geworden, dass sich diese Lieferfahrzeuge nach Ende der Ladezeiten in aller Regel nicht mehr in der Fußgängerzone befinden. Die insbesondere hieraus zuvor resultierenden Beschwerden erreichen die Verwaltung zwischenzeitlich nicht mehr. Die Maßnahme hat somit ihr Ziel erfüllt. Der unberechtigte Fahrzeugverkehr ist durch die neue Polleranlage und die Nichtmehrerteilung von Ausnahmegenehmigungen für die „Paketdienste“ insgesamt spür- und sichtbar zurückgegangen, was somit den Aufenthaltscharakter in der Fußgängerzone erhöht hat. Dies wird auch durch die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes, die diesen Bereich mehrfach täglich bestreift, so wahrgenommen.

 

Neben der Ertüchtigung der Polleranlage wurden zusätzlich die o.g. Ladezonen für die Paketdienste eingerichtet. Es ging dabei nicht vorrangig darum, dass diese auch regelmäßig genutzt werden. Vielmehr soll den Zustelldiensten hier die Möglichkeit des legalen Abstellens der Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten ermöglicht werden, wenn beispielsweise Transportfahrten nicht rechtzeitig bis zum Ende der Ladezeiten durchführbar sind oder das Auftragsaufkommen weitere Zustellungen im Laufe des Tages erforderlich macht.

 

Dennoch ist es für die Verwaltung auch von Interesse, ob die o.g. Standorte wenigstens gelegentlich durch die Paketdienste genutzt werden und somit Sinn machen oder ggf. wieder einer anderen Nutzung im Sinne der Parkraumbewirtschaftung zugeführt werden sollten.

Hierzu liegen keine belastbaren Daten in Form von Zählungen vor, aber Erfahrungswerte der Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr des Ordnungsamtes sind vorhanden, da der Innenstadtbereich aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens über den Tag betrachtet am intensivsten überwacht wird.

 

Feststellbar ist dabei im Laufe der letzten Jahre, dass die Ladezonen in der Bismarckstraße und im Bereich des Warrington-Platzes zwar nicht ständig, aber wiederkehrend durch die Paketdienste außerhalb der Ladezeiten genutzt werden. Hier und da werden parkplatzsuchende Paketdienst-Fahrer*innen auf Nachfrage auch gezielt auf diese Ladezonen durch die Verkehrsüberwachung hingewiesen. Beide Örtlichkeiten sind so gelegen, dass sie die Anlieferung in die obere sowie die untere Fußgängerzone möglichst zeitsparend für die Lieferdienste ermöglichen.

Sie erfüllen somit auch nach Bewertung der Verwaltung die damit verbundene Zielsetzung der optionalen Bereitstellung von Ladezonen im unmittelbaren Bereich der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten. Hier spricht sich die Verwaltung somit auch für eine Beibehaltung aus und empfiehlt diese ausdrücklich.

 

Vorstehende Aussagen treffen so aber nicht auf die Ladezone in der Klotzstraße (Einmündungsbereich Mittelstraße) zu. Diese ist offenkundig für die Lieferdienste nicht zweckmäßig, nach Beobachtungen der Verkehrsüberwachung wird die Ladezone letztlich überhaupt nicht durch diese genutzt.

 

Um den vorhandenen Parkraum an dieser Stelle möglichst optimal zu nutzen, wurde neben der Einrichtung der Ladezone (montags bis freitags in der Zeit von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr) auch das parkscheibenpflichtige Parken von montags bis freitags für zwei Stunden in der Zeit von 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie samstags und sonntags in der Zeit von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr eingeräumt. Außerhalb der vorstehenden Zeiten konnte somit zeitlich unbegrenzt geparkt werden.

 

Die hierzu erforderliche Beschilderung wurde gelegentlich in der Öffentlichkeit und/oder von betroffenen Falschparkern*innen als „unübersichtlicher Schilderwald“ bezeichnet. Es ist aber festzuhalten, dass die Beschilderung im Hinblick auf ihre straßenverkehrsrechtliche Anordnung völlig korrekt und zutreffend durch die Verwaltung vorgenommen wurde.

 

Aber es ist mit Sicherheit auch so, dass parkplatzsuchende Verkehrsteilnehmer*innen die Regelungen in der Kürze der Zeit nicht immer ausreichend nachvollziehen können bzw. missverstehen. Dies erschwert dann den Parksuchverkehr.

Die durch die Verwaltung vorgeschlagene Abschaffung der Ladezone in der Klotzstraße würde somit auch in dieser Hinsicht zielführend sein. 

 

Die Verwaltung schlägt im Anschluss die Wiederherstellung des alten „Parkraum-Zustands“ vor Einrichtung der Ladezone vor.

 

Der Parkstreifen würde demnach mit Verkehrszeichen 314 „Parken“ in Kombination mit dem Zusatzzeichen „Parkscheibe 2 h“ und dem Zusatzzeichen 1040-30 „6 - 19 h“ beschildert werden. Dies bewertet die Verwaltung als positiv für den innerstädtischen Parkraumsuchverkehr.

 

 

gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister